Länderübersicht
Malaysia ist ein pulsierendes Land in Südostasien, das eine einzigartige Mischung aus modernem Stadtleben und reichen kulturellen Traditionen bietet. Das Land ist ein Schmelztiegel malaiischer, chinesischer, indischer und indigener Kulturen – was sich in seiner Küche, seinen Festen und im täglichen Leben widerspiegelt. Mit seinem tropischen Klima, seiner erstklassigen Infrastruktur und seinem unternehmensfreundlichen Umfeld ist Malaysia ein führender regionaler Knotenpunkt mit Kuala Lumpur als Zentrum sowie pulsierenden Städten wie George Town (Penang), Johor Bahru, Ipoh und Kota Kinabalu.
Malaysia verfügt über qualifizierte, mehrsprachige Arbeitskräfte mit fundiertem Fachwissen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Technologie, Fertigung, Öl und Gas sowie Shared Services. Im Geschäftsleben und in städtischen Gebieten wird neben Bahasa Malaysia auch Englisch weit verbreitet gesprochen, was ausländischen Fachkräften die Integration erleichtert. Etwa 10 % der Bevölkerung sind ausländische Einwohner, und das Land verfügt über ein strukturiertes, punktebasiertes System zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen, das für Nichtstaatsangehörige die Bürgschaft durch ein malaysisches Unternehmen vorschreibt.
*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.
Wichtige Gesetzesänderungen 2026
Die obligatorischen EPF-Beiträge für ausländische Arbeitnehmer in Höhe von 2 % Arbeitgeberanteil + 2 % Arbeitnehmeranteil traten am 1. Oktober 2025 in Kraft. Ab dem 1. Juni 2026 steigen die Mindestgehälter für die Arbeitserlaubnis deutlich an: Kategorie I auf 20.000 RM, Kategorie II auf 10.000–19.999 RM, Kategorie III auf 5.000–9.999 RM. Der nationale Mindestlohn bleibt bei 1.700 RM pro Monat. Die Steuerbefreiung für im Ausland erzielte Einkünfte wird bis zum 31. Dezember 2036 verlängert.
Verträge
In malaysischen Arbeitsverträgen werden die Beschäftigungsbedingungen festgelegt – Art der Beschäftigung, Dauer, Kündigungsfrist, Vergütung und Sozialleistungen. Das Arbeitsgesetz von 1955 (in der Fassung von 2022) ist das wichtigste Gesetz zur Regelung der Beschäftigung im privaten Sektor, und seine zentralen Schutzbestimmungen gelten nun für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Höhe ihres Gehalts.
Vertragsarten
| Vertragsart | Dauer | Wichtigste Merkmale |
|---|---|---|
| Unbefristet | Unbestimmt | Unbefristet; gilt bis zur Kündigung durch eine der beiden Parteien mit Einhaltung der Kündigungsfrist |
| Befristet | Angegebenes Enddatum | An ein Projekt oder einen Auftrag gebunden; gleiche gesetzliche Rechte wie festangestellte Mitarbeiter |
| Teilzeit | Unbefristet oder befristet | Zwischen 30 % und 70 % der Vollzeitstunden; es gelten anteilige Ansprüche |
| Ausbildung | 6–24 Monate | Schriftlicher Vertrag gemäß Arbeitsgesetz; verbindet Arbeit und Ausbildung |
Ausländische Arbeitnehmer benötigen eine Bürgschaft
Die Tätigkeit als unabhängiger Auftragnehmer ist für Nichtstaatsangehörige nicht ganz einfach, da ein malaysisches Unternehmen die Arbeitserlaubnis beantragen muss. Viele ausländische Fachkräfte nutzen daher eine „Umbrella“- oder „Employer of Record“-Vereinbarung, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und sich gleichzeitig auf die Erbringung der Leistungen für ihre Kunden konzentrieren zu können.
Was Ihr Vertrag enthalten muss
Zwingende Bestimmungen
- Stellenbezeichnung und Stellenbeschreibung
- Beginn und Vertragsdauer (bei befristeten Verträgen)
- Gehalt oder Vergütungssatz und Zahlungshäufigkeit
- Arbeitszeiten und Arbeitsort
- Anspruch auf Jahresurlaub
- Kündigungsfrist (beide Seiten)
- Krankheitsurlaub und Krankenhausaufenthalt
- Beitragsregelungen für EPF, SOCSO und EIS
Häufige Zusatzklauseln
- Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
- Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
- Wettbewerbsverbote (Wettbewerbsverbot, Abwerbeverbot)
- Bewährungsbedingungen und Bestätigungskriterien
- Bonus-, Provisions- und Leistungsstruktur
- Regelungen zum Freistellungsurlaub
- Hinweise zur Richtlinie zu sexueller Belästigung und Beschwerdeverfahren
Access Financial erarbeitet Arbeitsverträge, die den malaysischen Vorschriften entsprechen, und kümmert sich um die Einarbeitung bei „ EOR “-Projekten.
Arbeitszeiten und Überstunden
Das Arbeitsgesetz von 1955 (geändert 2022) begrenzt die reguläre Arbeitszeit auf 45 Stunden pro Woche, eine Reduzierung gegenüber den zuvor geltenden 48 Stunden. Die typische Vollzeitbeschäftigung umfasst 8 Stunden pro Tag an 5 Tagen pro Woche (häufig von 9:00 bis 18:00 Uhr mit einer einstündigen Mittagspause). Viele Büros sind von Montag bis Freitag geöffnet, obwohl in einigen Branchen samstags halbtags gearbeitet wird. Überstunden werden für berechtigte Beschäftigte – in der Regel diejenigen, die unter die Überstundenregelungen des Arbeitsgesetzes fallen – mit einem Zuschlag vergütet.
| Parameter | Regel | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Maximale Wochenarbeitszeit | 45 Stunden | Verkürzt von 48 Stunden, gültig ab 1. Januar 2023 |
| Maximale tägliche Arbeitsstunden | 8 Stunden | Ohne Essenspausen |
| Standard-Zeitplan | Mo–Fr, 9–18 Uhr | Viele Büros; in einigen Branchen gibt es samstags Halbtage |
| Pause | 30 Minuten pro 5 Stunden | Vorgeschriebene Höchstgrenze für ununterbrochene Arbeitszeiten |
| Maximale Überstunden | 104 Stunden/Monat | Gesetzliche Obergrenze gemäß den Verordnungen über die Beschäftigung (Begrenzung von Überstunden) |
| Überstunden – normaler Arbeitstag | 1,5-facher Stundensatz | Für Arbeitsstunden, die über die normale Tageshöchstgrenze hinausgehen |
| Überstunden – Ruhetag | 2 × Stundensatz | Normalerweise sonntags |
| Überstunden – Feiertag | 3 × Stundensatz | Für Arbeit an gesetzlich festgelegten Feiertagen |
Recht auf flexible Arbeitsregelungen
Seit 2023 haben Arbeitnehmer das gesetzliche Recht, eine flexible Arbeitsregelung (Arbeitszeiten, Arbeitstage oder Arbeitsort) zu beantragen. Arbeitgeber müssen innerhalb von 60 Tagen schriftlich antworten und im Falle einer Ablehnung des Antrags Gründe angeben.
Probezeit
Im malaysischen Recht gibt es keine gesetzlich festgelegte Probezeit – diese ist vertraglich geregelt und beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate. Mitarbeiter in der Probezeit genießen dieselben grundlegenden gesetzlichen Rechte wie festangestellte Mitarbeiter (Jahresurlaub, Krankengeld, gesetzliche Feiertage, EPF-/SOCSO-Beiträge), allerdings sind die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen während der Probezeit oft kürzer.
| Parameter | Gängige Praxis | Rechtliche Hinweise |
|---|---|---|
| Typische Dauer | 3–6 Monate | 6 Monate sind am häufigsten; es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze |
| Mitteilung während der Probezeit | 1–2 Wochen (vertraglich vereinbart) | Die Bestätigung erfolgt in der Regel schriftlich nach Abschluss |
| Erweiterung | Einmal zulässig | Muss schriftlich erfolgen; in der Regel bis zu 3 Monate zusätzlich |
| Gesetzliche Rechte ab dem ersten Tag | Vom ersten Tag an voll | Krankheitstage, Feiertage, EPF/SOCSO, Schutz vor Diskriminierung |
| Kündigung während der Probezeit | Erfordert einen triftigen Grund | Selbst Mitarbeiter in der Probezeit können eine ungerechtfertigte Kündigung vor dem Arbeitsgericht anfechten |
Einwanderung und Arbeitsvisa
Alle Nicht-malaysischen Staatsbürger benötigen eine entsprechende Arbeitserlaubnis, um legal in Malaysia arbeiten zu dürfen. Bei kurzen Einreisen im Rahmen der Visumbefreiung für Touristen (30–90 Tage, je nach Staatsangehörigkeit) ist eine Beschäftigung nicht gestattet. Arbeitserlaubnisse werden von einem malaysischen Unternehmen beantragt und über die Abteilung für Auslandsdienstleistungen (Expatriate Services Division, ESD) der Einwanderungsbehörde bearbeitet.
Neue Gehaltsschwellenwerte für die EP – gültig ab 1. Juni 2026
Das Innenministerium hat die Mindestgehälter für die Arbeitserlaubnis (Employment Pass, EP) nach oben angepasst. Ab dem 1. Juni 2026 steigt der Mindestlohn für Kategorie I auf 20.000 RM pro Monat, für Kategorie II auf 10.000–19.999 RM und für Kategorie III auf 5.000–9.999 RM. Die Gehaltsspanne von 3.000–4.999 RM berechtigt nicht mehr zum Erhalt einer EP.
Die wichtigsten Wege zum Arbeitsvisum
| Visumverfahren | Mindestlohn (ab 1. Juni 2026) | Sponsor? | Dauer |
|---|---|---|---|
| Arbeitserlaubnis – Kategorie I | 20.000 RM/Monat | Ja (malaysisches Unternehmen) | Bis zu 10 Jahre |
| Arbeitserlaubnis – Kategorie II | 10.000–19.999 RM/Monat | Ja | Bis zu 10 Jahre (mit Nachfolgeplan) |
| Arbeitserlaubnis – Kategorie III | 5.000–9.999 RM/Monat | Ja | Bis zu 5 Jahre (mit Nachfolgeplan) |
| Fachbesucherausweis (PVP) | Keine Mindestmenge | Malaysische Gastgesellschaft | Bis zu 12 Monate |
| Aufenthaltsgenehmigung „Talent“ (RP-T) | 15.000 RM+/Monat | Zustimmung erforderlich | 10 Jahre, verlängerbar |
| MM2H (Langzeitaufenthalt) | Stufenbasiertes Festgeld | Zugelassener MM2H-Vermittler | 5+ Jahre; kein Arbeitsvisum |
Bewerbungsverfahren und voraussichtliche Kosten
| Bühne | Richtkosten | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Arbeitgeberbescheinigung (ESD) | 500–1.500 RM | Genehmigungen für jährliche Sponsorenlizenzen und Kontingente |
| Bearbeitungsgebühr für das EP | 200–1.500 RM | Variiert je nach EP-Kategorie und Vertragsdauer |
| Gebühr für den EP-Pass | 1.200 RM/Jahr | Pro Jahr der Gültigkeitsdauer der Fahrkarte |
| Visum mit Referenz (VDR) | 15–500 RM | Ausgestellt bei der malaysischen Auslandsvertretung; variiert je nach Staatsangehörigkeit |
| i-Kad (Ausweiskarte für im Ausland lebende Deutsche) | 50 RM | Wird bei der Ankunft ausgehändigt; muss stets mitgeführt werden |
| FOMEMA-ärztliche Untersuchung | 180–250 RM | Für die entsprechenden Kategorien: innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft |
Das Einwanderungsteam von AF kümmert sich um malaysische Arbeitsgenehmigungen, Visum für Fachkräfte sowie Visa für Familienangehörige – einschließlich Sponsorenlizenzen, ESD-Anträge und die Abholung der i-Kad.
Urlaubsansprüche
Die gesetzlichen Urlaubsansprüche in Malaysia richten sich nach der Betriebszugehörigkeit. Die meisten Arbeitgeber im professionellen Bereich bieten über die gesetzliche Mindestregelung hinausgehende Zusatzleistungen an, insbesondere beim Jahresurlaub.
Jahresurlaub
| Dienstzeit | Gesetzlicher Mindestbetrag | Marktstandard (professionell) |
|---|---|---|
| Weniger als 2 Jahre | 8 Tage/Jahr | 14–18 Tage/Jahr |
| 2–5 Jahre | 12 Tage/Jahr | 16–20 Tage/Jahr |
| 5+ Jahre | 16 Tage/Jahr | 18–25 Tage/Jahr |
Krankheitsurlaub und Krankenhausaufenthalt
| Dienstzeit | Ambulante Krankschreibung | Krankenhausaufenthalt (kombinierte Obergrenze) |
|---|---|---|
| Weniger als 2 Jahre | 14 Tage/Jahr | Bis zu 60 Tage pro Jahr |
| 2–5 Jahre | 18 Tage/Jahr | Bis zu 60 Tage pro Jahr |
| 5+ Jahre | 22 Tage/Jahr | Bis zu 60 Tage pro Jahr |
Elternzeit
| Urlaubsart | Dauer | Bezahlung | Teilnahmeberechtigung |
|---|---|---|---|
| Mutterschaft | 98 Tage (≈14 Wochen) | Volles Gehalt | Vom ersten Tag an (seit 2023) |
| Vaterschaft | 7 Tage in Folge | Volles Gehalt | Verheiratete männliche Mitarbeiter; mindestens 12 Monate Betriebszugehörigkeit; bis zu 5 Entbindungen |
| Adoption | Keine gesetzliche Regelung | — | Vertraglich geregelt; manche Arbeitgeber bieten die gleiche Regelung wie bei Mutterschaft/Vaterschaft an |
Feiertage 2026
In Malaysia gibt es mindestens 11 bezahlte, im Amtsblatt veröffentlichte Feiertage pro Jahr (5 obligatorische + 6 vom Arbeitgeber aus der im Amtsblatt veröffentlichten Liste ausgewählte), zuzüglich der jeweiligen Landesfeiertage. Die Bundesgebiete und die einzelnen Bundesstaaten haben ihre eigenen zusätzlichen Feiertage, die die religiöse und kulturelle Vielfalt Malaysias widerspiegeln.
| Datum | Tag | Feiertag | Umfang |
|---|---|---|---|
| 1. Januar | Donnerstag | Neujahr | Die meisten Bundesstaaten (mit Ausnahme von Johor, Kedah, Kelantan, Perlis und Terengganu) |
| 17.–18. Februar | Di–Mi | Chinesisches Neujahr | Alle Bundesländer |
| 5. März | Donnerstag | Nuzul al-Quran | Die meisten Bundesländer |
| 21.–22. März | Sa–So | Hari Raya Aidilfitri | Alle Bundesländer |
| 1. Mai | Freitag | Tag der Arbeit | Alle Bundesländer (obligatorisch) |
| 4. Mai | Montag | Wesak-Tag | Alle Bundesländer |
| 27. Mai | Mittwoch | Hari Raya Aidiladha | Alle Bundesländer |
| 1. Juni | Montag | Geburtstag des Yang di-Pertuan Agong | Alle Bundesländer (obligatorisch) |
| 17. Juni | Mittwoch | Awal Muharram (islamisches Neujahr) | Alle Bundesländer |
| 25. August | Dienstag | Maulidur Rasul (Geburtstag des Propheten Mohammed) | Alle Bundesländer |
| 31. August | Montag | Merdeka-Tag (Nationalfeiertag) | Alle Bundesländer (obligatorisch) |
| 16. September | Mittwoch | Malaysia-Tag | Alle Bundesländer (obligatorisch) |
| 8. November | Sonntag | Deepavali | Alle Bundesstaaten außer Sarawak |
| 25. Dezember | Freitag | Weihnachtsfeiertag | Alle Bundesländer (obligatorisch) |
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen sind in der Regel im Vertrag festgelegt. Enthält der Vertrag keine entsprechenden Bestimmungen, legt das Arbeitsgesetz gesetzliche Mindestfristen fest, die sich nach der Betriebszugehörigkeit richten. In den meisten Verträgen für Fachkräfte sind längere Kündigungsfristen vorgesehen, häufig 1 bis 3 Monate.
| Dienstzeit | Gesetzlich vorgeschriebene Mindestkündigungsfrist | Allgemeiner vertraglicher Hinweis |
|---|---|---|
| Weniger als 2 Jahre | 4 Wochen | 1 Monat |
| 2–5 Jahre | 6 Wochen | 2 Monate |
| 5+ Jahre | 8 Wochen | 3 Monate |
Kündigung und Abfindung
Das malaysische Arbeitsrecht schreibt vor, dass für jede Kündigung ein „triftiger Grund oder eine Rechtfertigung“ vorliegen muss. Klagen wegen ungerechtfertigter Kündigung werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Arbeitgeber müssen ein ordnungsgemäßes Verfahren einhalten – in der Regel ein schriftliches Aufforderungsschreiben zur Stellungnahme, eine interne Untersuchung und eine dokumentierte Entscheidung –, bevor sie eine Kündigung wegen Fehlverhaltens aussprechen. Bei Personalabbau (Entlassungen aus betriebsbedingten Gründen) haben Arbeitnehmer Anspruch auf gesetzliche Abfindungsleistungen, sofern sie mindestens 12 Monate ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt waren.
| Dienstzeit | Gesetzliche Abfindung |
|---|---|
| 1–2 Jahre | 10 Tageslöhne pro Dienstjahr |
| 2–5 Jahre | 15 Tageslöhne pro Dienstjahr |
| 5+ Jahre | 20 Tageslöhne pro Dienstjahr |
Kündigung von ausländischen Arbeitnehmern – Besondere Regelungen
Wenn der Vertrag eines ausländischen Arbeitnehmers ausläuft, muss der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis über das ESD kündigen und die Einwanderungsbehörde benachrichtigen. Der Arbeitnehmer (und seine Angehörigen) müssen entweder aus Malaysia ausreisen oder sich einen neuen Sponsor suchen – prüfen Sie Ihre Verpflichtungen, bevor Sie den Vertrag kündigen.
Einkommensteuer
Das Steuerjahr in Malaysia läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Einkommensteuer wird von der Steuerbehörde (LHDN / HASiL) im Rahmen des Systems der monatlichen Steuerabzüge (MTD / PCB) verwaltet – Arbeitgeber ziehen die Steuer an der Quelle über die Gehaltsabrechnung ein. Die Einkommensteuererklärung (Formular BE) ist bis zum 30. April des Folgejahres einzureichen (bzw. bis zum 30. Juni bei gewerblichen Einkünften).
Einkommensteuerklassen für ansässige Personen – Steuerjahr 2026
| Steuerpflichtiges Einkommen (RM) | Bewertung | Steuer auf die Einkommensstufe (RM) |
|---|---|---|
| 0 – 5.000 | 0% | 0 |
| 5.001 – 20.000 | 1% | 150 |
| 20.001 – 35.000 | 3% | 450 |
| 35.001 – 50.000 | 6% | 900 |
| 50.001 – 70.000 | 11% | 2,200 |
| 70.001 – 100.000 | 19% | 5,700 |
| 100.001 – 400.000 | 25% | 75,000 |
| 400.001 – 600.000 | 26% | 52,000 |
| 600.001 – 2.000.000 | 28% | 392,000 |
| Über 2.000.000 | 30% | — |
Steuerlicher Wohnsitz – die 182-Tage-Regel
Sie gelten als in Malaysia steuerlich ansässig, wenn Sie sich in einem Kalenderjahr 182 Tage oder länger in Malaysia aufhalten oder bestimmte Kontinuitätskriterien erfüllen. Ansässige profitieren von progressiven Steuersätzen sowie persönlichen Freibeträgen (9.000 RM Selbstfreibetrag, EPF, Versicherungen, Lebenshaltungskosten). Nichtansässige zahlen einen Pauschalsatz von 30 % ohne Freibeträge.
Einkünfte aus dem Ausland
Einkünfte aus dem Ausland, die von in Malaysia ansässigen natürlichen Personen nach Malaysia überwiesen werden, sind bis zum 31. Dezember 2036 von der malaysischen Steuer befreit (die Befreiung wurde im Rahmen des Haushaltsplans 2026 verlängert), sofern diese Einkünfte im Herkunftsland bereits besteuert wurden. Malaysia unterhält ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das das Vereinigte Königreich, die EU-Mitgliedstaaten, Australien und die meisten großen Volkswirtschaften abdeckt. Hinweis: Ab dem Steuerjahr 2025 unterliegen Dividendeneinkünfte über 100.000 RM einer gesonderten Steuer von 2 %; der Haushalt 2026 dehnt diese Regelung auf Gewinnausschüttungen von LLPs über 100.000 RM aus.
Umsatz- und Dienstleistungssteuer (SST)
| Komponente | Bewertung | Gilt für |
|---|---|---|
| Dienstleistungssteuer – Standard | 8% | Die meisten steuerpflichtigen Dienstleistungen (freiberufliche Dienstleistungen, IT, Werbung usw.) |
| Dienstleistungssteuer – ermäßigt | 6% | Gastronomie, Telekommunikation, Parken, Logistik; Vermietung/Leasing ab dem 1. Januar 2026 |
| Umsatzsteuer – Standard | 5 % / 10 % | Hergestellte oder importierte steuerpflichtige Waren |
| Steuer auf geringwertige Waren | 10% | Online verkaufte Importwaren unter 500 RM |
| Registrierungsschwelle (allgemein) | 500.000 RM pro Jahr | Für bestimmte Branchen (Gastronomie, Leasing, Finanzwesen) gelten höhere Schwellenwerte. |
Überlassen Sie die Abrechnung Ihrer Mitarbeiter in Malaysia dem „ Access Financial “ – die Einbehaltung der PCB-Steuer sowie die Meldungen an EPF, SOCSO und EIS werden von lokalen Spezialisten abgewickelt.
Vorteile
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen in Malaysia bilden eine solide Grundlage. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber bieten zusätzliche Leistungen an, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden, insbesondere private Krankenversicherungen und Zulagen.
Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen
| Vorteil | Satz / Betrag | Anmerkungen |
|---|---|---|
| EPF – Malaysische Arbeitnehmer | Insgesamt bis zu 24 % | 11 % Arbeitnehmer + 12–13 % Arbeitgeber |
| EPF – ausländische Arbeitnehmer | insgesamt 4 % | 2 % Arbeitnehmer + 2 % Arbeitgeber (ab 1. Oktober 2025) |
| SOCSO- und EIS-Versicherungsschutz | insgesamt ~2 % | Arbeitsunfälle, Erwerbsunfähigkeit und (nur für Malaysier) Arbeitslosigkeit |
| Mutterschaftsurlaub | 98 Tage voll bezahlt | Vom ersten Arbeitstag an |
| Vaterschaftsurlaub | 7 Tage voll bezahlt | Mindestens 12 Monate Betriebsdauer erforderlich |
| Jahresurlaub | 8 – 16 Tage/Jahr | Nach Dienstzeit gestaffelt |
| Krankenhausaufenthaltsurlaub | Bis zu 60 Tage pro Jahr | In Verbindung mit regulärem Krankheitsurlaub |
| Gesetzliche Abfindung | 10–20 Tageslöhne pro Jahr | Bei Entlassung nach einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 12 Monaten |
Marktübliche Zusatzleistungen
| Vorteil | Prävalenz | Typische Bestimmung |
|---|---|---|
| Private Krankenversicherung | Sehr verbreitet (multinationale Konzerne und Fachkanzleien) | AIA, Allianz, Great Eastern, Prudential |
| Gruppenlebensversicherung / Unfallversicherung | Allgemein | 24–36 × Monatsgehalt |
| Zahnmedizin & Augenoptik | Allgemein | RM 500–1.500 pro Jahr als Barzahlung |
| Jahresbonus / 13. Monatsgehalt | Weit verbreitet | 1–3 Monatsgehälter (leistungsabhängig) |
| Fahrtkosten- und Parkpauschale | In KL sehr verbreitet | 150–500 RM/Monat |
| Handy-Zuschuss | Allgemein | 100–300 RM/Monat; innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei |
| Hybrides / flexibles Arbeiten | Standard ab 2021 | 2–3 Tage Homeoffice; gesetzlicher Anspruch auf Beantragung seit 2023 |
Rentensystem
Das wichtigste Altersvorsorgeinstrument für Arbeitnehmer im privaten Sektor in Malaysia ist der Employees Provident Fund (EPF / KWSP) – ein vollständig kapitalgedecktes beitragsorientiertes System, das seit 2009 Dividenden von durchschnittlich über 5 % pro Jahr ausgeschüttet hat. Beschäftigte im öffentlichen Dienst nehmen an einem separaten Rentensystem teil. Eine allgemeine staatliche Rente, wie sie in einigen westlichen Ländern besteht, gibt es nicht.
| Parameter | 2026 | Anmerkungen |
|---|---|---|
| EPF – Beitragssatz für malaysische Arbeitnehmer | 11 % (unter 60) 5,5 % (60+) | Zuzüglich 12–13 % Arbeitgeberanteil; keine Lohnobergrenze |
| EPF – Beitragssatz für ausländische Arbeitnehmer | 2% | Zuzüglich 2 % Arbeitgeberanteil; ab 1. Oktober 2025 |
| Garantierte Mindestdividende | 2,5 % pro Jahr | Gesetzlich festgelegter Mindestbetrag; der tatsächliche Satz liegt in der Regel höher |
| Gesetzliches Renteneintrittsalter | 60 | Gesetz über das Mindestrentenalter von 2012 |
| Teilauszahlung (Konto 2) | Ab 50 Jahren | sowie Wohnen, Bildung und medizinische Zwecke |
| Vollständige Auszahlung (Konto 1) | Ab 55 Jahren | Einmalzahlung oder monatliche Auszahlung |
| Ausländischer Arbeitnehmer – vollständiger Austritt | Endgültiger Weggang | Sobald die Arbeitserlaubnis abläuft und das Arbeitsverhältnis endet |
| Private Altersvorsorge (PRS) | Freiwillig | Steuererleichterung von bis zu 3.000 RM pro Jahr |
Versicherungen
Obligatorische und empfohlene Versicherungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftragnehmer in Malaysia.
| Versicherung | Umfang | Vorgeschrieben durch |
|---|---|---|
| SOCSO – Arbeitsunfallversicherung | Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit, Berufskrankheiten | Gesetz über die Sozialversicherung der Arbeitnehmer von 1969; alle Arbeitgeber |
| SOCSO – Invaliditätsversicherung | Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit, Hinterbliebenenrente | Derselbe Gesetz; gilt für versicherte Arbeitnehmer unter 60 Jahren |
| Entschädigungssystem für ausländische Arbeitnehmer (FWCS) | Nun unter SOCSO zusammengefasst | Seit 2019 für ausländische Arbeitnehmer verpflichtend |
| Kfz-Versicherung | Mindestbetrag für Haftpflichtversicherung | Straßenverkehrsgesetz von 1987 |
Berufshaftpflichtversicherung – Bauunternehmer
Eine Berufshaftpflichtversicherung (PII) ist für bestimmte reglementierte Berufe in Malaysia (Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Ingenieure, Architekten) vorgeschrieben – häufig im Rahmen von Programmen der Berufsverbände. Für IT-Berater, Finanzfachleute und andere Auftragnehmer wird eine Berufshaftpflichtversicherung in der Regel vertraglich von den Endkunden verlangt. Die Standarddeckungssumme beträgt 1 Mio. RM; bei Aufträgen im Finanzdienstleistungs- und Technologiebereich sind häufig 2 Mio. RM oder mehr erforderlich.
Private Krankenversicherung
| Anbieter | Typische monatliche Kosten | Typ |
|---|---|---|
| AIA | 250–700 RM (pro Person) | Umfassende Gesundheitskarte |
| Allianz | 200–650 RM (Einzelperson) | Umfassend |
| Great Eastern | 230–680 RM (Einzelperson) | Umfassend |
| Prudential | 220–700 RM (pro Person) | Umfassend |
AF Solutions
Access Financial ist seit über 22 Jahren in Malaysia tätig und unterstützt Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und Arbeitnehmer.
Für Endkunden
Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.
Für Personalvermittler
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.
Für Bauunternehmer
Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

Kostenlose Beratung
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.
Welche Lösungen bieten Sie in Malaysia an?
In Malaysia bietet „ Access Financial “ ein konformes Geschäftsmodell an:
Angestellt / „EOR “ (Dachgesellschaft): Wir werden zum rechtlichen Arbeitgeber Ihrer Mitarbeiter in Malaysia. Ihr Unternehmen behält die volle Kontrolle über den Arbeitsalltag und die zu erbringenden Leistungen, während wir die Verantwortung für die Beschäftigung, die Gehaltsabrechnung und die Steuerpflichten übernehmen.
Wann sollte ein Unternehmen den Einsatz eines „ EOR “ in Betracht ziehen?
Ein „ EOR “ ist in einer Reihe von Szenarien besonders nützlich. Es ist der effizienteste Weg, wenn Sie bestehende Auftragnehmer in vorschriftsmäßige Mitarbeiter umwandeln und das Risiko einer falschen Einstufung verringern möchten oder wenn Sie Fachkräfte in einem Land einstellen müssen, in dem Sie keine lokale Niederlassung haben. Außerdem ermöglicht es Ihnen eine schnelle Einarbeitung, ohne einen langwierigen und komplexen Unternehmensregistrierungsprozess durchlaufen zu müssen, und gewährleistet gleichzeitig die vollständige Einhaltung der lokalen arbeitsrechtlichen, lohn- und steuerrechtlichen Vorschriften. Über diese Kernanwendungsfälle hinaus ist ein „ EOR “ ebenso wertvoll, wenn Sie einen neuen Markt testen, bevor Sie sich zu einer langfristigen Investition verpflichten, oder wenn Sie einfach nur vorübergehende oder projektbezogene Mitarbeiter im Ausland benötigen.
Können wir über ein „ EOR “ sowohl einheimische als auch ausländische Mitarbeiter einstellen?
Ja. Unsere Dienstleistungen im Bereich „ EOR “ gelten sowohl für einheimische als auch für ausländische Mitarbeiter. Für ausländische Staatsangehörige gelten zusätzliche Visums- oder Arbeitserlaubnispflichten, und wir können den Antragsprozess von Anfang bis Ende begleiten – einschließlich der Übernahme der Bürgschaft in Ländern, in denen wir über die entsprechende Lizenz verfügen.
Wird das Risiko einer Betriebsstätte (PE) vermieden?
Ein „ EOR “ ist ein externes Unternehmen, das internationale Arbeitskräfte in Ihrem Auftrag rechtmäßig beschäftigt und so eine klare Trennung zwischen Ihrem Unternehmen und den im Ausland ansässigen Mitarbeitern schafft. Die „ EOR “ wird zum rechtlichen Arbeitgeber dieser Arbeitnehmer. Auch wenn die Mitarbeiter weiterhin Dienstleistungen für Ihr Unternehmen erbringen, trägt diese rechtliche Distanzierung dazu bei, viele typische Risiken der „ PE “ zu mindern. Allerdings richtet sich die „ PE “ nach den konkreten Gegebenheiten vor Ort (Art der Tätigkeit, Befugnis zur Vertragsunterzeichnung, Ort der Umsatzgenerierung usw.) und nicht allein danach, wer die Gehaltsabrechnung ausstellt. Wir empfehlen daher, jedes einzelne Auftragsverhältnis gemeinsam mit unseren Spezialisten zu prüfen, um die geeignete Struktur zu ermitteln.
Wie sieht Ihr Preismodell aus?
Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.
Sozialversicherung
Das gesetzliche Beitragssystem Malaysias umfasst den Arbeitnehmer-Vorsorgefonds (EPF / KWSP), die Sozialversicherungsanstalt (SOCSO / PERKESO) und das Arbeitslosenversicherungssystem (EIS). Seit dem 1. Oktober 2025 sind EPF-Beiträge für ausländische Arbeitnehmer zu einem ermäßigten Satz verpflichtend.
Obligatorische EPF-Zahlung für ausländische Arbeitnehmer – ab dem 1. Oktober 2025
Gemäß dem Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Vorsorgefonds (Employees Provident Fund (Amendment) Act) von 2025 müssen alle nicht-malaysischen Arbeitnehmer unter 75 Jahren (mit Ausnahme von Hausangestellten) Beiträge zum EPF in Höhe von 2 % Arbeitnehmeranteil und 2 % Arbeitgeberanteil leisten. Ausländische Arbeitnehmer können bei endgültiger Ausreise den gesamten Guthabenbetrag abheben.
Arbeitgeberbeiträge
13 % (Gehalt ≤ 5.000 RM)
Arbeitnehmerbeiträge
5,5 % (60+)