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Access Financial | Malaysia

In Malaysia einstellen, vermitteln und arbeiten – unter Einhaltung der Vorschriften

Mit „ Access Financial “ wird die Personalverwaltung in Malaysia einfach und stressfrei. Überlassen Sie uns die lokalen Vorschriften, komplexen steuerlichen Anforderungen, Einwanderungsangelegenheiten und die internationale Lohnabrechnung – damit Sie sich ganz auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.

In diesem Land verfügbare Lösungen:

EOR

Es ist uns ein großes Anliegen, Unternehmen und Auftragnehmer dabei zu unterstützen, vorschriftsmäßig zu arbeiten – und einen größeren Teil ihres Verdienstes zu behalten.

6000+

Unternehmen vertrauen
Access Financial

22 Jahre

Langjährige Erfahrung
im Bereich der globalen Personalbeschaffung

37500+


-Zahlungen an Auftragnehmer in über 60 Ländern

Malaysia
Gesamtbevölkerung:ca. 34,3 Millionen (2025, DOSM)
Hauptstadt:Kuala Lumpur
WährungMalaysischer Ringgit (MYR)
Gesamtzahl der Ausländer:etwa 3,4 Millionen ausländische Einwohner (~10 % der Bevölkerung)
Lokale Sprache(n):Malaiisch
Wetter:Äquatoriales Tropenklima – das ganze Jahr über heiß und feucht. Durchschnittstemperaturen ~27 °C; zwei Monsunzeiten (Mai–September und November–März) bringen starke Regenfälle mit sich
Größte Städte:Kuala Lumpur, George Town (Penang), Johor Bahru, Ipoh, Kota Kinabalu

Mindestlohnniveaus

Der derzeitige Mindestlohn in Malaysia beträgt 1.700 MYR pro Monat

Länderübersicht

Malaysia ist ein pulsierendes Land in Südostasien, das eine einzigartige Mischung aus modernem Stadtleben und reichen kulturellen Traditionen bietet. Das Land ist ein Schmelztiegel malaiischer, chinesischer, indischer und indigener Kulturen – was sich in seiner Küche, seinen Festen und im täglichen Leben widerspiegelt. Mit seinem tropischen Klima, seiner erstklassigen Infrastruktur und seinem unternehmensfreundlichen Umfeld ist Malaysia ein führender regionaler Knotenpunkt mit Kuala Lumpur als Zentrum sowie pulsierenden Städten wie George Town (Penang), Johor Bahru, Ipoh und Kota Kinabalu.

Malaysia verfügt über qualifizierte, mehrsprachige Arbeitskräfte mit fundiertem Fachwissen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Technologie, Fertigung, Öl und Gas sowie Shared Services. Im Geschäftsleben und in städtischen Gebieten wird neben Bahasa Malaysia auch Englisch weit verbreitet gesprochen, was ausländischen Fachkräften die Integration erleichtert. Etwa 10 % der Bevölkerung sind ausländische Einwohner, und das Land verfügt über ein strukturiertes, punktebasiertes System zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen, das für Nichtstaatsangehörige die Bürgschaft durch ein malaysisches Unternehmen vorschreibt.

*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.

Wichtige Gesetzesänderungen 2026

Die obligatorischen EPF-Beiträge für ausländische Arbeitnehmer in Höhe von 2 % Arbeitgeberanteil + 2 % Arbeitnehmeranteil traten am 1. Oktober 2025 in Kraft. Ab dem 1. Juni 2026 steigen die Mindestgehälter für die Arbeitserlaubnis deutlich an: Kategorie I auf 20.000 RM, Kategorie II auf 10.000–19.999 RM, Kategorie III auf 5.000–9.999 RM. Der nationale Mindestlohn bleibt bei 1.700 RM pro Monat. Die Steuerbefreiung für im Ausland erzielte Einkünfte wird bis zum 31. Dezember 2036 verlängert.

Verträge

In malaysischen Arbeitsverträgen werden die Beschäftigungsbedingungen festgelegt – Art der Beschäftigung, Dauer, Kündigungsfrist, Vergütung und Sozialleistungen. Das Arbeitsgesetz von 1955 (in der Fassung von 2022) ist das wichtigste Gesetz zur Regelung der Beschäftigung im privaten Sektor, und seine zentralen Schutzbestimmungen gelten nun für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Höhe ihres Gehalts.

Vertragsarten

VertragsartDauerWichtigste Merkmale
UnbefristetUnbestimmtUnbefristet; gilt bis zur Kündigung durch eine der beiden Parteien mit Einhaltung der Kündigungsfrist
BefristetAngegebenes EnddatumAn ein Projekt oder einen Auftrag gebunden; gleiche gesetzliche Rechte wie festangestellte Mitarbeiter
TeilzeitUnbefristet oder befristetZwischen 30 % und 70 % der Vollzeitstunden; es gelten anteilige Ansprüche
Ausbildung6–24 MonateSchriftlicher Vertrag gemäß Arbeitsgesetz; verbindet Arbeit und Ausbildung

Ausländische Arbeitnehmer benötigen eine Bürgschaft

Die Tätigkeit als unabhängiger Auftragnehmer ist für Nichtstaatsangehörige nicht ganz einfach, da ein malaysisches Unternehmen die Arbeitserlaubnis beantragen muss. Viele ausländische Fachkräfte nutzen daher eine „Umbrella“- oder „Employer of Record“-Vereinbarung, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und sich gleichzeitig auf die Erbringung der Leistungen für ihre Kunden konzentrieren zu können.

Was Ihr Vertrag enthalten muss

Zwingende Bestimmungen

  • Stellenbezeichnung und Stellenbeschreibung
  • Beginn und Vertragsdauer (bei befristeten Verträgen)
  • Gehalt oder Vergütungssatz und Zahlungshäufigkeit
  • Arbeitszeiten und Arbeitsort
  • Anspruch auf Jahresurlaub
  • Kündigungsfrist (beide Seiten)
  • Krankheitsurlaub und Krankenhausaufenthalt
  • Beitragsregelungen für EPF, SOCSO und EIS

Häufige Zusatzklauseln

  • Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
  • Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
  • Wettbewerbsverbote (Wettbewerbsverbot, Abwerbeverbot)
  • Bewährungsbedingungen und Bestätigungskriterien
  • Bonus-, Provisions- und Leistungsstruktur
  • Regelungen zum Freistellungsurlaub
  • Hinweise zur Richtlinie zu sexueller Belästigung und Beschwerdeverfahren

Access Financial erarbeitet Arbeitsverträge, die den malaysischen Vorschriften entsprechen, und kümmert sich um die Einarbeitung bei „ EOR “-Projekten.

Arbeitszeiten und Überstunden

Das Arbeitsgesetz von 1955 (geändert 2022) begrenzt die reguläre Arbeitszeit auf 45 Stunden pro Woche, eine Reduzierung gegenüber den zuvor geltenden 48 Stunden. Die typische Vollzeitbeschäftigung umfasst 8 Stunden pro Tag an 5 Tagen pro Woche (häufig von 9:00 bis 18:00 Uhr mit einer einstündigen Mittagspause). Viele Büros sind von Montag bis Freitag geöffnet, obwohl in einigen Branchen samstags halbtags gearbeitet wird. Überstunden werden für berechtigte Beschäftigte – in der Regel diejenigen, die unter die Überstundenregelungen des Arbeitsgesetzes fallen – mit einem Zuschlag vergütet.

ParameterRegelAnmerkungen
Maximale Wochenarbeitszeit45 StundenVerkürzt von 48 Stunden, gültig ab 1. Januar 2023
Maximale tägliche Arbeitsstunden8 StundenOhne Essenspausen
Standard-ZeitplanMo–Fr, 9–18 UhrViele Büros; in einigen Branchen gibt es samstags Halbtage
Pause30 Minuten pro 5 StundenVorgeschriebene Höchstgrenze für ununterbrochene Arbeitszeiten
Maximale Überstunden104 Stunden/MonatGesetzliche Obergrenze gemäß den Verordnungen über die Beschäftigung (Begrenzung von Überstunden)
Überstunden – normaler Arbeitstag1,5-facher StundensatzFür Arbeitsstunden, die über die normale Tageshöchstgrenze hinausgehen
Überstunden – Ruhetag2 × StundensatzNormalerweise sonntags
Überstunden – Feiertag3 × StundensatzFür Arbeit an gesetzlich festgelegten Feiertagen
Quelle: Arbeitsgesetz von 1955 (in der jeweils gültigen Fassung). Führungskräfte und Fachkräfte mit höheren Gehältern haben in der Regel keinen Anspruch auf die gesetzliche Überstundenvergütung.

Recht auf flexible Arbeitsregelungen

Seit 2023 haben Arbeitnehmer das gesetzliche Recht, eine flexible Arbeitsregelung (Arbeitszeiten, Arbeitstage oder Arbeitsort) zu beantragen. Arbeitgeber müssen innerhalb von 60 Tagen schriftlich antworten und im Falle einer Ablehnung des Antrags Gründe angeben.

Probezeit

Im malaysischen Recht gibt es keine gesetzlich festgelegte Probezeit – diese ist vertraglich geregelt und beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate. Mitarbeiter in der Probezeit genießen dieselben grundlegenden gesetzlichen Rechte wie festangestellte Mitarbeiter (Jahresurlaub, Krankengeld, gesetzliche Feiertage, EPF-/SOCSO-Beiträge), allerdings sind die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen während der Probezeit oft kürzer.

ParameterGängige PraxisRechtliche Hinweise
Typische Dauer3–6 Monate6 Monate sind am häufigsten; es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze
Mitteilung während der Probezeit1–2 Wochen (vertraglich vereinbart)Die Bestätigung erfolgt in der Regel schriftlich nach Abschluss
ErweiterungEinmal zulässigMuss schriftlich erfolgen; in der Regel bis zu 3 Monate zusätzlich
Gesetzliche Rechte ab dem ersten TagVom ersten Tag an vollKrankheitstage, Feiertage, EPF/SOCSO, Schutz vor Diskriminierung
Kündigung während der ProbezeitErfordert einen triftigen GrundSelbst Mitarbeiter in der Probezeit können eine ungerechtfertigte Kündigung vor dem Arbeitsgericht anfechten

Einwanderung und Arbeitsvisa

Alle Nicht-malaysischen Staatsbürger benötigen eine entsprechende Arbeitserlaubnis, um legal in Malaysia arbeiten zu dürfen. Bei kurzen Einreisen im Rahmen der Visumbefreiung für Touristen (30–90 Tage, je nach Staatsangehörigkeit) ist eine Beschäftigung nicht gestattet. Arbeitserlaubnisse werden von einem malaysischen Unternehmen beantragt und über die Abteilung für Auslandsdienstleistungen (Expatriate Services Division, ESD) der Einwanderungsbehörde bearbeitet.

Neue Gehaltsschwellenwerte für die EP – gültig ab 1. Juni 2026

Das Innenministerium hat die Mindestgehälter für die Arbeitserlaubnis (Employment Pass, EP) nach oben angepasst. Ab dem 1. Juni 2026 steigt der Mindestlohn für Kategorie I auf 20.000 RM pro Monat, für Kategorie II auf 10.000–19.999 RM und für Kategorie III auf 5.000–9.999 RM. Die Gehaltsspanne von 3.000–4.999 RM berechtigt nicht mehr zum Erhalt einer EP.

Die wichtigsten Wege zum Arbeitsvisum

VisumverfahrenMindestlohn (ab 1. Juni 2026)Sponsor?Dauer
Arbeitserlaubnis – Kategorie I20.000 RM/MonatJa (malaysisches Unternehmen)Bis zu 10 Jahre
Arbeitserlaubnis – Kategorie II10.000–19.999 RM/MonatJaBis zu 10 Jahre (mit Nachfolgeplan)
Arbeitserlaubnis – Kategorie III5.000–9.999 RM/MonatJaBis zu 5 Jahre (mit Nachfolgeplan)
Fachbesucherausweis (PVP)Keine MindestmengeMalaysische GastgesellschaftBis zu 12 Monate
Aufenthaltsgenehmigung „Talent“ (RP-T)15.000 RM+/MonatZustimmung erforderlich10 Jahre, verlängerbar
MM2H (Langzeitaufenthalt)Stufenbasiertes FestgeldZugelassener MM2H-Vermittler5+ Jahre; kein Arbeitsvisum
Quelle: Innenministerium (MOHA) / Abteilung für Ausländerdienste (ESD), 2026. Arbeitsgenehmigungen (EPs), die vor dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig.

Bewerbungsverfahren und voraussichtliche Kosten

BühneRichtkostenAnmerkungen
Arbeitgeberbescheinigung (ESD)500–1.500 RMGenehmigungen für jährliche Sponsorenlizenzen und Kontingente
Bearbeitungsgebühr für das EP200–1.500 RMVariiert je nach EP-Kategorie und Vertragsdauer
Gebühr für den EP-Pass1.200 RM/JahrPro Jahr der Gültigkeitsdauer der Fahrkarte
Visum mit Referenz (VDR)15–500 RMAusgestellt bei der malaysischen Auslandsvertretung; variiert je nach Staatsangehörigkeit
i-Kad (Ausweiskarte für im Ausland lebende Deutsche)50 RMWird bei der Ankunft ausgehändigt; muss stets mitgeführt werden
FOMEMA-ärztliche Untersuchung180–250 RMFür die entsprechenden Kategorien: innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft

Das Einwanderungsteam von AF kümmert sich um malaysische Arbeitsgenehmigungen, Visum für Fachkräfte sowie Visa für Familienangehörige – einschließlich Sponsorenlizenzen, ESD-Anträge und die Abholung der i-Kad.

Urlaubsansprüche

Die gesetzlichen Urlaubsansprüche in Malaysia richten sich nach der Betriebszugehörigkeit. Die meisten Arbeitgeber im professionellen Bereich bieten über die gesetzliche Mindestregelung hinausgehende Zusatzleistungen an, insbesondere beim Jahresurlaub.

Jahresurlaub

DienstzeitGesetzlicher MindestbetragMarktstandard (professionell)
Weniger als 2 Jahre8 Tage/Jahr14–18 Tage/Jahr
2–5 Jahre12 Tage/Jahr16–20 Tage/Jahr
5+ Jahre16 Tage/Jahr18–25 Tage/Jahr
Quelle: Arbeitsgesetz von 1955, § 60E. Viele Arbeitgeber im Fachbereich gewähren ab dem ersten Tag 15 bis 20 Tage.

Krankheitsurlaub und Krankenhausaufenthalt

DienstzeitAmbulante KrankschreibungKrankenhausaufenthalt (kombinierte Obergrenze)
Weniger als 2 Jahre14 Tage/JahrBis zu 60 Tage pro Jahr
2–5 Jahre18 Tage/JahrBis zu 60 Tage pro Jahr
5+ Jahre22 Tage/JahrBis zu 60 Tage pro Jahr
Ein ärztliches Attest eines zugelassenen Arztes ist erforderlich. Quelle: Arbeitsgesetz von 1955, § 60F.

Elternzeit

UrlaubsartDauerBezahlungTeilnahmeberechtigung
Mutterschaft98 Tage (≈14 Wochen)Volles GehaltVom ersten Tag an (seit 2023)
Vaterschaft7 Tage in FolgeVolles GehaltVerheiratete männliche Mitarbeiter; mindestens 12 Monate Betriebszugehörigkeit; bis zu 5 Entbindungen
AdoptionKeine gesetzliche RegelungVertraglich geregelt; manche Arbeitgeber bieten die gleiche Regelung wie bei Mutterschaft/Vaterschaft an
Quelle: Arbeitsgesetz von 1955 (in der jeweils gültigen Fassung). Der siebentägige Vaterschaftsurlaub wird ab dem 1. Mai 2025 auf Sabah und Sarawak ausgeweitet.

Feiertage 2026

In Malaysia gibt es mindestens 11 bezahlte, im Amtsblatt veröffentlichte Feiertage pro Jahr (5 obligatorische + 6 vom Arbeitgeber aus der im Amtsblatt veröffentlichten Liste ausgewählte), zuzüglich der jeweiligen Landesfeiertage. Die Bundesgebiete und die einzelnen Bundesstaaten haben ihre eigenen zusätzlichen Feiertage, die die religiöse und kulturelle Vielfalt Malaysias widerspiegeln.

DatumTagFeiertagUmfang
1. JanuarDonnerstagNeujahrDie meisten Bundesstaaten (mit Ausnahme von Johor, Kedah, Kelantan, Perlis und Terengganu)
17.–18. FebruarDi–MiChinesisches NeujahrAlle Bundesländer
5. MärzDonnerstagNuzul al-QuranDie meisten Bundesländer
21.–22. MärzSa–SoHari Raya AidilfitriAlle Bundesländer
1. MaiFreitagTag der ArbeitAlle Bundesländer (obligatorisch)
4. MaiMontagWesak-TagAlle Bundesländer
27. MaiMittwochHari Raya AidiladhaAlle Bundesländer
1. JuniMontagGeburtstag des Yang di-Pertuan AgongAlle Bundesländer (obligatorisch)
17. JuniMittwochAwal Muharram (islamisches Neujahr)Alle Bundesländer
25. AugustDienstagMaulidur Rasul (Geburtstag des Propheten Mohammed)Alle Bundesländer
31. AugustMontagMerdeka-Tag (Nationalfeiertag)Alle Bundesländer (obligatorisch)
16. SeptemberMittwochMalaysia-TagAlle Bundesländer (obligatorisch)
8. NovemberSonntagDeepavaliAlle Bundesstaaten außer Sarawak
25. DezemberFreitagWeihnachtsfeiertagAlle Bundesländer (obligatorisch)
Ausgewählte bundesweite und allgemein begangene Feiertage für das Jahr 2026. Hinzu kommen bundesstaatsspezifische Feiertage (Geburtstage des Sultans, Gawai Dayak, Kaamatan, Thaipusam usw.). Mondkalender- bzw. islamische Feiertage können sich nach Bestätigung verschieben.

Kündigungsfristen

Kündigungsfristen sind in der Regel im Vertrag festgelegt. Enthält der Vertrag keine entsprechenden Bestimmungen, legt das Arbeitsgesetz gesetzliche Mindestfristen fest, die sich nach der Betriebszugehörigkeit richten. In den meisten Verträgen für Fachkräfte sind längere Kündigungsfristen vorgesehen, häufig 1 bis 3 Monate.

DienstzeitGesetzlich vorgeschriebene MindestkündigungsfristAllgemeiner vertraglicher Hinweis
Weniger als 2 Jahre4 Wochen1 Monat
2–5 Jahre6 Wochen2 Monate
5+ Jahre8 Wochen3 Monate
Quelle: Arbeitsgesetz von 1955, § 12. Jede Partei kann nach gegenseitiger Vereinbarung oder gemäß Vertrag eine Abfindung anstelle der Kündigungsfrist zahlen.

Kündigung und Abfindung

Das malaysische Arbeitsrecht schreibt vor, dass für jede Kündigung ein „triftiger Grund oder eine Rechtfertigung“ vorliegen muss. Klagen wegen ungerechtfertigter Kündigung werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Arbeitgeber müssen ein ordnungsgemäßes Verfahren einhalten – in der Regel ein schriftliches Aufforderungsschreiben zur Stellungnahme, eine interne Untersuchung und eine dokumentierte Entscheidung –, bevor sie eine Kündigung wegen Fehlverhaltens aussprechen. Bei Personalabbau (Entlassungen aus betriebsbedingten Gründen) haben Arbeitnehmer Anspruch auf gesetzliche Abfindungsleistungen, sofern sie mindestens 12 Monate ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt waren.

DienstzeitGesetzliche Abfindung
1–2 Jahre10 Tageslöhne pro Dienstjahr
2–5 Jahre15 Tageslöhne pro Dienstjahr
5+ Jahre20 Tageslöhne pro Dienstjahr
Quelle: Verordnung über das Arbeitsverhältnis (Abfindungen bei Kündigung und Freistellung) von 1980. Bei einer Kündigung wegen Fehlverhaltens oder bei freiwilligem Ausscheiden ist keine gesetzliche Abfindung zu zahlen.

Kündigung von ausländischen Arbeitnehmern – Besondere Regelungen

Wenn der Vertrag eines ausländischen Arbeitnehmers ausläuft, muss der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis über das ESD kündigen und die Einwanderungsbehörde benachrichtigen. Der Arbeitnehmer (und seine Angehörigen) müssen entweder aus Malaysia ausreisen oder sich einen neuen Sponsor suchen – prüfen Sie Ihre Verpflichtungen, bevor Sie den Vertrag kündigen.

Sozialversicherung

Das gesetzliche Beitragssystem Malaysias umfasst den Arbeitnehmer-Vorsorgefonds (EPF / KWSP), die Sozialversicherungsanstalt (SOCSO / PERKESO) und das Arbeitslosenversicherungssystem (EIS). Seit dem 1. Oktober 2025 sind EPF-Beiträge für ausländische Arbeitnehmer zu einem ermäßigten Satz verpflichtend.

Obligatorische EPF-Zahlung für ausländische Arbeitnehmer – ab dem 1. Oktober 2025

Gemäß dem Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Vorsorgefonds (Employees Provident Fund (Amendment) Act) von 2025 müssen alle nicht-malaysischen Arbeitnehmer unter 75 Jahren (mit Ausnahme von Hausangestellten) Beiträge zum EPF in Höhe von 2 % Arbeitnehmeranteil und 2 % Arbeitgeberanteil leisten. Ausländische Arbeitnehmer können bei endgültiger Ausreise den gesamten Guthabenbetrag abheben.

Arbeitgeberbeiträge

BeitragKurs (malaysisch)Kurs (Ausland)Anmerkungen
EPF (Arbeitnehmer-Vorsorgefonds)12 % (Gehalt > 5.000 RM)
13 % (Gehalt ≤ 5.000 RM)
2%Keine Lohnobergrenze; unter 75 Jahren
SOCSO – Arbeitsunfälle und Berufsunfähigkeit~1.25%~1.25%Die Lohnobergrenze wird ab dem 1. Oktober 2024 auf 6.000 RM pro Monat angehoben
EIS (Arbeitslosenversicherung)0.2%Nicht zutreffendNur für malaysische Staatsbürger
HRDF (Abgabe zur Personalentwicklung)0,5 % – 1 %0,5 % – 1 %Arbeitgeber mit mindestens 10 Beschäftigten in den betroffenen Branchen
Quelle: KWSP, PERKESO, HRD Corp. Die SOCSO-Beiträge für Arbeitnehmer unter 60 Jahren richten sich nach dem Beitragssatz der ersten Kategorie.

Arbeitnehmerbeiträge

BeitragKurs (malaysisch)Kurs (Ausland)Schwellenwert
EPF11 % (unter 60)
5,5 % (60+)
2%Auf Bruttolöhne; keine Obergrenze
SOCSO~0.5%~0.5%Obergrenze von 6.000 RM pro Monat
EIS0.2%Nicht zutreffendObergrenze von 6.000 RM pro Monat; nur für malaysische Staatsbürger
Quelle: KWSP / PERKESO – Beitragspläne für 2026. Ausländische Arbeitnehmer können bei endgültiger Ausreise die vollständige Auszahlung ihrer EPF-Guthaben beantragen.

Einkommensteuer

Das Steuerjahr in Malaysia läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Einkommensteuer wird von der Steuerbehörde (LHDN / HASiL) im Rahmen des Systems der monatlichen Steuerabzüge (MTD / PCB) verwaltet – Arbeitgeber ziehen die Steuer an der Quelle über die Gehaltsabrechnung ein. Die Einkommensteuererklärung (Formular BE) ist bis zum 30. April des Folgejahres einzureichen (bzw. bis zum 30. Juni bei gewerblichen Einkünften).

Einkommensteuerklassen für ansässige Personen – Steuerjahr 2026

Steuerpflichtiges Einkommen (RM)BewertungSteuer auf die Einkommensstufe (RM)
0 – 5.0000%0
5.001 – 20.0001%150
20.001 – 35.0003%450
35.001 – 50.0006%900
50.001 – 70.00011%2,200
70.001 – 100.00019%5,700
100.001 – 400.00025%75,000
400.001 – 600.00026%52,000
600.001 – 2.000.00028%392,000
Über 2.000.00030%
Quelle: HASiL / LHDN. Im Haushalt 2026 bleiben die Einkommenssteuerklassen gegenüber dem Steuerjahr 2025 unverändert. Nichtansässige werden mit einem Pauschalsatz von 30 % besteuert.

Steuerlicher Wohnsitz – die 182-Tage-Regel

Sie gelten als in Malaysia steuerlich ansässig, wenn Sie sich in einem Kalenderjahr 182 Tage oder länger in Malaysia aufhalten oder bestimmte Kontinuitätskriterien erfüllen. Ansässige profitieren von progressiven Steuersätzen sowie persönlichen Freibeträgen (9.000 RM Selbstfreibetrag, EPF, Versicherungen, Lebenshaltungskosten). Nichtansässige zahlen einen Pauschalsatz von 30 % ohne Freibeträge.

Einkünfte aus dem Ausland

Einkünfte aus dem Ausland, die von in Malaysia ansässigen natürlichen Personen nach Malaysia überwiesen werden, sind bis zum 31. Dezember 2036 von der malaysischen Steuer befreit (die Befreiung wurde im Rahmen des Haushaltsplans 2026 verlängert), sofern diese Einkünfte im Herkunftsland bereits besteuert wurden. Malaysia unterhält ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das das Vereinigte Königreich, die EU-Mitgliedstaaten, Australien und die meisten großen Volkswirtschaften abdeckt. Hinweis: Ab dem Steuerjahr 2025 unterliegen Dividendeneinkünfte über 100.000 RM einer gesonderten Steuer von 2 %; der Haushalt 2026 dehnt diese Regelung auf Gewinnausschüttungen von LLPs über 100.000 RM aus.

Umsatz- und Dienstleistungssteuer (SST)

KomponenteBewertungGilt für
Dienstleistungssteuer – Standard8%Die meisten steuerpflichtigen Dienstleistungen (freiberufliche Dienstleistungen, IT, Werbung usw.)
Dienstleistungssteuer – ermäßigt6%Gastronomie, Telekommunikation, Parken, Logistik; Vermietung/Leasing ab dem 1. Januar 2026
Umsatzsteuer – Standard5 % / 10 %Hergestellte oder importierte steuerpflichtige Waren
Steuer auf geringwertige Waren10%Online verkaufte Importwaren unter 500 RM
Registrierungsschwelle (allgemein)500.000 RM pro JahrFür bestimmte Branchen (Gastronomie, Leasing, Finanzwesen) gelten höhere Schwellenwerte.
Quelle: Königliche malaysische Zollbehörde (RMCD). Die vierte Phase der elektronischen Rechnungsstellung (MyInvois) gilt ab dem 1. Januar 2026 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 1 bis 5 Millionen RM.

Überlassen Sie die Abrechnung Ihrer Mitarbeiter in Malaysia dem „ Access Financial “ – die Einbehaltung der PCB-Steuer sowie die Meldungen an EPF, SOCSO und EIS werden von lokalen Spezialisten abgewickelt.

Vorteile

Die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen in Malaysia bilden eine solide Grundlage. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber bieten zusätzliche Leistungen an, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden, insbesondere private Krankenversicherungen und Zulagen.

Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen

VorteilSatz / BetragAnmerkungen
EPF – Malaysische ArbeitnehmerInsgesamt bis zu 24 %11 % Arbeitnehmer + 12–13 % Arbeitgeber
EPF – ausländische Arbeitnehmerinsgesamt 4 %2 % Arbeitnehmer + 2 % Arbeitgeber (ab 1. Oktober 2025)
SOCSO- und EIS-Versicherungsschutzinsgesamt ~2 %Arbeitsunfälle, Erwerbsunfähigkeit und (nur für Malaysier) Arbeitslosigkeit
Mutterschaftsurlaub98 Tage voll bezahltVom ersten Arbeitstag an
Vaterschaftsurlaub7 Tage voll bezahltMindestens 12 Monate Betriebsdauer erforderlich
Jahresurlaub8 – 16 Tage/JahrNach Dienstzeit gestaffelt
KrankenhausaufenthaltsurlaubBis zu 60 Tage pro JahrIn Verbindung mit regulärem Krankheitsurlaub
Gesetzliche Abfindung10–20 Tageslöhne pro JahrBei Entlassung nach einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 12 Monaten

Marktübliche Zusatzleistungen

VorteilPrävalenzTypische Bestimmung
Private KrankenversicherungSehr verbreitet (multinationale Konzerne und Fachkanzleien)AIA, Allianz, Great Eastern, Prudential
Gruppenlebensversicherung / UnfallversicherungAllgemein24–36 × Monatsgehalt
Zahnmedizin & AugenoptikAllgemeinRM 500–1.500 pro Jahr als Barzahlung
Jahresbonus / 13. MonatsgehaltWeit verbreitet1–3 Monatsgehälter (leistungsabhängig)
Fahrtkosten- und ParkpauschaleIn KL sehr verbreitet150–500 RM/Monat
Handy-ZuschussAllgemein100–300 RM/Monat; innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei
Hybrides / flexibles ArbeitenStandard ab 20212–3 Tage Homeoffice; gesetzlicher Anspruch auf Beantragung seit 2023

Rentensystem

Das wichtigste Altersvorsorgeinstrument für Arbeitnehmer im privaten Sektor in Malaysia ist der Employees Provident Fund (EPF / KWSP) – ein vollständig kapitalgedecktes beitragsorientiertes System, das seit 2009 Dividenden von durchschnittlich über 5 % pro Jahr ausgeschüttet hat. Beschäftigte im öffentlichen Dienst nehmen an einem separaten Rentensystem teil. Eine allgemeine staatliche Rente, wie sie in einigen westlichen Ländern besteht, gibt es nicht.

Parameter2026Anmerkungen
EPF – Beitragssatz für malaysische Arbeitnehmer11 % (unter 60)
5,5 % (60+)
Zuzüglich 12–13 % Arbeitgeberanteil; keine Lohnobergrenze
EPF – Beitragssatz für ausländische Arbeitnehmer2%Zuzüglich 2 % Arbeitgeberanteil; ab 1. Oktober 2025
Garantierte Mindestdividende2,5 % pro JahrGesetzlich festgelegter Mindestbetrag; der tatsächliche Satz liegt in der Regel höher
Gesetzliches Renteneintrittsalter60Gesetz über das Mindestrentenalter von 2012
Teilauszahlung (Konto 2)Ab 50 Jahrensowie Wohnen, Bildung und medizinische Zwecke
Vollständige Auszahlung (Konto 1)Ab 55 JahrenEinmalzahlung oder monatliche Auszahlung
Ausländischer Arbeitnehmer – vollständiger AustrittEndgültiger WeggangSobald die Arbeitserlaubnis abläuft und das Arbeitsverhältnis endet
Private Altersvorsorge (PRS)FreiwilligSteuererleichterung von bis zu 3.000 RM pro Jahr
Quelle: KWSP (Arbeitnehmer-Vorsorgefonds) 2026. Eine weitere Lockerung der Auszahlungsbedingungen für ausländische Arbeitnehmer wird derzeit auf gesetzgeberischer Ebene geprüft.

Versicherungen

Obligatorische und empfohlene Versicherungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftragnehmer in Malaysia.

VersicherungUmfangVorgeschrieben durch
SOCSO – ArbeitsunfallversicherungUnfälle am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit, BerufskrankheitenGesetz über die Sozialversicherung der Arbeitnehmer von 1969; alle Arbeitgeber
SOCSO – InvaliditätsversicherungDauerhafte Erwerbsunfähigkeit, HinterbliebenenrenteDerselbe Gesetz; gilt für versicherte Arbeitnehmer unter 60 Jahren
Entschädigungssystem für ausländische Arbeitnehmer (FWCS)Nun unter SOCSO zusammengefasstSeit 2019 für ausländische Arbeitnehmer verpflichtend
Kfz-VersicherungMindestbetrag für HaftpflichtversicherungStraßenverkehrsgesetz von 1987

Berufshaftpflichtversicherung – Bauunternehmer

Eine Berufshaftpflichtversicherung (PII) ist für bestimmte reglementierte Berufe in Malaysia (Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Ingenieure, Architekten) vorgeschrieben – häufig im Rahmen von Programmen der Berufsverbände. Für IT-Berater, Finanzfachleute und andere Auftragnehmer wird eine Berufshaftpflichtversicherung in der Regel vertraglich von den Endkunden verlangt. Die Standarddeckungssumme beträgt 1 Mio. RM; bei Aufträgen im Finanzdienstleistungs- und Technologiebereich sind häufig 2 Mio. RM oder mehr erforderlich.

Private Krankenversicherung

AnbieterTypische monatliche KostenTyp
AIA250–700 RM (pro Person)Umfassende Gesundheitskarte
Allianz200–650 RM (Einzelperson)Umfassend
Great Eastern230–680 RM (Einzelperson)Umfassend
Prudential220–700 RM (pro Person)Umfassend
Ausländische Einwohner können öffentliche Krankenhäuser zu höheren Tarifen für Nichtstaatsangehörige in Anspruch nehmen. Private Krankenhäuser (Prince Court, Gleneagles, Pantai, Sunway Medical Centre) bieten eine schnelle Versorgung zu weltweit wettbewerbsfähigen Preisen.

AF Solutions

Access Financial ist seit über 22 Jahren in Malaysia tätig und unterstützt Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und Arbeitnehmer.

Für Endkunden

Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.

Für Personalvermittler

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.

Für Bauunternehmer

Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

Kostenlose Beratung

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.

Welche Lösungen bieten Sie in Malaysia an?

In Malaysia bietet „ Access Financial “ ein konformes Geschäftsmodell an:

Angestellt / „EOR “ (Dachgesellschaft): Wir werden zum rechtlichen Arbeitgeber Ihrer Mitarbeiter in Malaysia. Ihr Unternehmen behält die volle Kontrolle über den Arbeitsalltag und die zu erbringenden Leistungen, während wir die Verantwortung für die Beschäftigung, die Gehaltsabrechnung und die Steuerpflichten übernehmen.

Wann sollte ein Unternehmen den Einsatz eines „ EOR “ in Betracht ziehen?

Ein „ EOR “ ist in einer Reihe von Szenarien besonders nützlich. Es ist der effizienteste Weg, wenn Sie bestehende Auftragnehmer in vorschriftsmäßige Mitarbeiter umwandeln und das Risiko einer falschen Einstufung verringern möchten oder wenn Sie Fachkräfte in einem Land einstellen müssen, in dem Sie keine lokale Niederlassung haben. Außerdem ermöglicht es Ihnen eine schnelle Einarbeitung, ohne einen langwierigen und komplexen Unternehmensregistrierungsprozess durchlaufen zu müssen, und gewährleistet gleichzeitig die vollständige Einhaltung der lokalen arbeitsrechtlichen, lohn- und steuerrechtlichen Vorschriften. Über diese Kernanwendungsfälle hinaus ist ein „ EOR “ ebenso wertvoll, wenn Sie einen neuen Markt testen, bevor Sie sich zu einer langfristigen Investition verpflichten, oder wenn Sie einfach nur vorübergehende oder projektbezogene Mitarbeiter im Ausland benötigen.

Können wir über ein „ EOR “ sowohl einheimische als auch ausländische Mitarbeiter einstellen?

Ja. Unsere Dienstleistungen im Bereich „ EOR “ gelten sowohl für einheimische als auch für ausländische Mitarbeiter. Für ausländische Staatsangehörige gelten zusätzliche Visums- oder Arbeitserlaubnispflichten, und wir können den Antragsprozess von Anfang bis Ende begleiten – einschließlich der Übernahme der Bürgschaft in Ländern, in denen wir über die entsprechende Lizenz verfügen.

Wird das Risiko einer Betriebsstätte (PE) vermieden?

Ein „ EOR “ ist ein externes Unternehmen, das internationale Arbeitskräfte in Ihrem Auftrag rechtmäßig beschäftigt und so eine klare Trennung zwischen Ihrem Unternehmen und den im Ausland ansässigen Mitarbeitern schafft. Die „ EOR “ wird zum rechtlichen Arbeitgeber dieser Arbeitnehmer. Auch wenn die Mitarbeiter weiterhin Dienstleistungen für Ihr Unternehmen erbringen, trägt diese rechtliche Distanzierung dazu bei, viele typische Risiken der „ PE “ zu mindern. Allerdings richtet sich die „ PE “ nach den konkreten Gegebenheiten vor Ort (Art der Tätigkeit, Befugnis zur Vertragsunterzeichnung, Ort der Umsatzgenerierung usw.) und nicht allein danach, wer die Gehaltsabrechnung ausstellt. Wir empfehlen daher, jedes einzelne Auftragsverhältnis gemeinsam mit unseren Spezialisten zu prüfen, um die geeignete Struktur zu ermitteln.

Wie sieht Ihr Preismodell aus?

Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.