Länderübersicht
Ungarn ist ein attraktives Reiseziel in Mitteleuropa, das für seine reiche Geschichte, seine lebendige Kultur und seine erschwinglichen Lebenshaltungskosten bekannt ist. Von der atemberaubenden Architektur und den Thermalbädern Budapests bis hin zu den charmanten Städten entlang der Donau und der Großen Tiefebene bietet Ungarn eine hohe Lebensqualität, die Tradition und Moderne vereint. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute Infrastruktur, ein zunehmend internationales Geschäftsumfeld und eine strategisch günstige Lage in Europa.
Zwar ist Ungarisch (Magyar) die Amtssprache, doch wird Englisch an den Schulen unterrichtet und in Geschäfts- und Tourismusgebieten, insbesondere in Budapest, häufig gesprochen. Ungarn bietet internationale Mitarbeiter und Auftragnehmer eine freundliche Atmosphäre und verbindet den Charme der alten europäischen Welt mit wachsenden Chancen in Branchen wie IT, Finanzen, Ingenieurwesen und Dienstleistungen. Mit rund 218.000 ausländischen Einwohnern verfügt das Land über eine etablierte internationale Gemeinschaft.
*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.
Wichtige Gesetzesänderungen 2026
Der Mindestlohn wurde auf 322.800 HUF/Monat angehoben (Mindestlohn für Fachkräfte: 373.200 HUF). Der Familienfreibetrag wurde ab dem 1. Januar 2026 verdoppelt, wobei pro Kind ein Freibetrag von 133.340 HUF pro Monat gewährt wird. Die Bemessungsgrundlage für die Sozialabgaben von Selbstständigen wurde von 112,5 % auf 100 % des Mindestlohns gesenkt. Die Umsatzsteuerbefreiungsgrenze für Kleinunternehmen wurde auf 20 Millionen HUF angehoben.
Verträge
In Ungarn wird das Arbeitsverhältnis durch das Arbeitsgesetzbuch geregelt, in dem die Vertragsarten und die Arbeitnehmerrechte festgelegt sind. Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, in dem die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses festgelegt sind.
Vertragsarten
| Vertragsart | Dauer | Wichtigste Merkmale |
|---|---|---|
| Unbefristet (Határozatlan idejű) | Unbefristet | Standard-Beschäftigungsverhältnis; besteht bis zur Kündigung durch eine der beiden Parteien unter Einhaltung der Kündigungsfrist |
| Befristet (Határozott idejű) | Festgelegtes Enddatum | Maximale Gesamtlaufzeit von 5 Jahren; üblich bei projektbezogenen Anstellungen |
| Teilzeit | Unbefristet oder befristet | Anteile entsprechend der Vollzeitbeschäftigung; eine weniger günstige Behandlung ist nicht zulässig |
| Vereinfachte Beschäftigung | Kurzfristig/saisonal | Für Gelegenheits-, Saison- oder gelegentliche Tätigkeiten; vereinfachte steuerliche Behandlung |
Befristeter Arbeitsvertrag – 5-Jahres-Regel
Die maximale Gesamtdauer aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber beträgt 5 Jahre, einschließlich etwaiger Verlängerungen. Bei einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten beginnt die Zählung von vorne. Nach Ablauf dieses Zeitraums stellen Arbeitgeber die Beschäftigten in der Regel auf unbefristete Arbeitsverträge um.
Was Ihr Vertrag enthalten muss
Vorgeschriebene Angaben
- Stellenbezeichnung und Aufgabenbeschreibung
- Beginn und Vertragsdauer (bei befristeten Verträgen)
- Grundgehalt und Zahlungshäufigkeit
- Arbeitszeit und Arbeitsort
- Anspruch auf Jahresurlaub
- Kündigungsfrist (beide Seiten)
- Probezeit (falls zutreffend)
- Verweis auf den geltenden Tarifvertrag
Häufige Zusatzklauseln
- Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
- Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
- Wettbewerbsverbot (maximal 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
- Bonus- und Provisionsstruktur
- Zusatzleistungen (SZÉP-Karte, freiwillige Altersvorsorge usw.)
- Überstundenregelungen
- Regelungen zum Fern- und Hybrid-Arbeiten
Access Financial erarbeitet Arbeitsverträge, die den ungarischen Vorschriften entsprechen, und kümmert sich um die Einarbeitung bei „ EOR “-Projekten.
Arbeitszeiten und Überstunden
Die reguläre Vollzeit-Arbeitswoche in Ungarn beträgt 40 Stunden, in der Regel 8 Stunden pro Tag, von Montag bis Freitag. Das Arbeitsgesetzbuch regelt die Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und den Anspruch auf Überstundenvergütung.
| Parameter | Regel | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Normale Arbeitstag | 8 Stunden | In der Regel von 9:00 bis 17:30 Uhr, einschließlich einer halbstündigen Mittagspause |
| Normale Arbeitswoche | 40 Stunden | In der Regel montags bis freitags |
| Maximale Wochenarbeitszeit | 48-Stunden-Durchschnitt | Einschließlich Überstunden, berechnet über den Bezugszeitraum |
| Tägliche Ruhepause | 11 Stunden am Stück | Pro 24-Stunden-Zeitraum – verpflichtend |
| Wöchentlicher Ruhetag | Mindestens 1 Tag | Normalerweise sonntags |
| Überstundenvergütung (an Werktagen) | +50% | Zusätzlich zum regulären Lohn |
| Überstundenvergütung (Sonntag/Feiertag) | +100% | Oder Zeitausgleich, falls kein Ruhetag gewährt wird |
| Jährliche Obergrenze für Überstunden | 250 Stunden | Bis zu 300 Stunden im Rahmen eines Tarifvertrags |
Freizeitausgleich
Als Alternative zur Überstundenvergütung können Arbeitgeber bei schriftlicher Vereinbarung Zeitausgleich (manchmal zum 1,5-fachen Satz) gewähren. Es ist gängige Praxis, zusätzliche freie Tage zu gewähren, wenn erhebliche Überstunden geleistet wurden.
Probezeit
Ungarische Arbeitsverträge sehen in der Regel zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Probezeit (próbaidő) vor, in der beide Parteien das Arbeitsverhältnis während dieser Anfangsphase ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen kündigen können.
| Parameter | Gängige Praxis | Rechtliche Hinweise |
|---|---|---|
| Typische Dauer | 3 Monate | Der gängigste Standard bei unbefristeten Verträgen |
| Gesetzlich festgelegter Höchstwert | 3 Monate | Bis zu 6 Monate bei Vorliegen eines Tarifvertrags |
| Befristete Verträge ≤ 12 Monate | Maximal 1 Monat | Gesetzliche Begrenzung der Probezeit |
| Erweiterung | Einmal zulässig | Nur wenn die anfängliche Probezeit kürzer als 3 Monate war; dies muss schriftlich vereinbart werden |
| Kündigung während der Probezeit | Mit sofortiger Wirkung | Keine Ankündigung, keine Abfindung, keine Begründung erforderlich |
| Gehalt und Sozialleistungen | Unverändert | Normales Entgelt und angesammelter Urlaub wie gewohnt |
Einwanderung und Arbeitsvisa
Die Einreisebestimmungen in Ungarn hängen von der Staatsangehörigkeit ab. Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit, während Nicht-EU-Bürger (einschließlich britischer Staatsbürger nach dem Brexit) in der Regel eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis benötigen.
Einheitliches Genehmigungssystem
In Ungarn gilt das System der „Einheitsgenehmigung“ (Egységes engedély) – eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die meisten Beschäftigungsverhältnisse von Nicht-EU-Bürgern. Die Bearbeitung dauert in der Regel 30 bis 60 Tage und wird vom sponsernden Arbeitgeber eingeleitet.
Gängige Wege zur Erlangung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen
| Genehmigungsweg | Mindestlohn | Sponsor? | Dauer |
|---|---|---|---|
| Einzelgenehmigung (kombiniert) | Nationaler Mindestlohn | Ja | Bis zu 2 Jahre; verlängerbar |
| EU-Blaue Karte | 1,5-facher nationaler Durchschnittsbruttolohn | Ja | Bis zu 4 Jahre |
| Unternehmensinterne Versetzung (ICT) | Ortsüblicher Marktpreis | Angabe einer Konzerngesellschaft erforderlich | Bis zu 3 Jahre (Führungskräfte/Fachkräfte) |
| White Card (Digitaler Nomade) | 3.000 € monatliches Einkommen | Nein | 1 Jahr; einmal verlängerbar |
| Selbstständigkeit / Gewerbeschein | Ausreichende Ressourcen | Nein | 1–2 Jahre; verlängerbar |
Anmeldevoraussetzungen
| Anforderung | Wer | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Zulassungsbescheinigung | Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz | Erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen |
| Adresskarte (Lakcímkártya) | Alle Einwohner | Obligatorisch für das Bankwesen, den Dienstleistungssektor und die Versorgungswirtschaft |
| Langzeit-Einreisevisum Typ D | Nicht-EU-Bürger | Vor der Einreise bei der Botschaft/dem Konsulat beantragt |
| Aufenthaltserlaubniskarte | Nicht-EU-Bürger | Nach der Ankunft bei der Einwanderungsbehörde abgeholt |
| Nachweis über den Krankenversicherungsschutz | Alle Bewerber aus Nicht-EU-Ländern | Erforderlich im Rahmen des Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung |
Urlaubsansprüche
Ungarn bietet umfassende gesetzliche Urlaubsansprüche. Der Jahresurlaub ist großzügig bemessen und steigt mit zunehmendem Alter, während Elternzeit und Krankengeld über das Sozialversicherungssystem finanziert werden.
Jahresurlaub
| Parameter | Anspruch | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | 20 Arbeitstage/Jahr | 4 Wochen für einen Vollzeitbeschäftigten |
| Alter: 25 | 21 Tage | +1 Tag ab diesem Alter |
| 35 Jahre alt | 25 Tage | Schrittweise Zunahmen in mittleren Altersstufen |
| Ab 45 Jahren | 30 Tage | Gesetzlich festgelegter Höchstanspruch (6 Wochen) |
| Eltern mit einem Kind unter 16 Jahren | +2 Tage | Zusätzlicher Urlaub |
| Eltern mit zwei Kindern unter 16 Jahren | +4 Tage | Zusätzlicher Urlaub |
| Eltern mit drei oder mehr Kindern unter 16 Jahren | +7 Tage | Zusätzlicher Urlaub |
Elternzeit
| Urlaubsart | Dauer | Bezahlung | Quelle |
|---|---|---|---|
| Mutterschaftsurlaub (Szülési szabadság) | 24 Wochen (168 Tage) | 100 % des durchschnittlichen Tageslohns (CSED) | Soziale Sicherheit |
| Vaterschaft | 10 Werktage | 100 % (die ersten 5 Tage) + 40 % (die nächsten 5 Tage) | Erstattung durch den Arbeitgeber / den Staat |
| EU-konformer Elternurlaub | 44 Arbeitstage pro Elternteil | 10 % des normalen Entgelts | Arbeitgeber |
| Kinderbetreuungsurlaub (Gyermekgondozási) | Bis das Kind 3 Jahre alt wird | Unbezahlt (Arbeitsplatzgarantie); GYED/GYES wird vom Staat bezahlt | Soziale Sicherheit |
| GYED (Kinderbetreuungsbeihilfe) | Bis das Kind 2 Jahre alt wird | ~70 % des bisherigen Gehalts (begrenzt auf 451.920 HUF brutto pro Monat) | Soziale Sicherheit |
| GYES (Kindererziehungsbeihilfe) | Im Alter von 2 bis 3 Jahren | ~28.500 HUF/Monat (Pauschale) | Soziale Sicherheit |
Krankheitsurlaub
| Parameter | Regel |
|---|---|
| Vom Arbeitgeber bezahlter Krankheitsurlaub (Betegszabadság) | Die ersten 15 Arbeitstage pro Jahr zu 70 % des Gehalts |
| Krankengeld (Táppénz) | From day 16; 60% of salary (50% if <2 yrs insurance) |
| Krankenhausaufenthaltsrate | 50 % des Gehalts |
| Tägliche Obergrenze (2026) | 21.520 HUF pro Kalendertag |
| Maximale Dauer | Bis zu 1 Jahr |
| Ärztliches Attest | Vom Hausarzt erforderlich |
Feiertage 2026
In Ungarn gibt es jährlich etwa 11 gesetzliche Feiertage, an denen die meisten Arbeitsstätten und Schulen geschlossen sind. Falls diese Feiertage auf einen Wochentag fallen, sind sie für Arbeitnehmer bezahlte freie Tage.
| Datum | Tag | Feiertag |
|---|---|---|
| 1. Januar | Donnerstag | Neujahr (Újév) |
| 15. März | Sonntag | Nationalfeiertag (Revolution von 1848) |
| 3. April | Freitag | Karfreitag |
| 6. April | Montag | Ostermontag |
| 1. Mai | Freitag | Tag der Arbeit |
| 25. Mai | Montag | Pfingstmontag (Pünkösd) |
| 20. August | Donnerstag | Stephanstag / Tag der Staatsgründung |
| 23. Oktober | Freitag | Tag der Republik (Revolution von 1956) |
| 1. November | Sonntag | Allerheiligen |
| 25. Dezember | Freitag | Weihnachtsfeiertag |
| 26. Dezember | Samstag | Zweiter Weihnachtsfeiertag |
Kündigungsfristen
In Ungarn gelten gesetzliche Mindestkündigungsfristen, die sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht. Arbeitnehmer, die selbst kündigen, müssen eine feste Kündigungsfrist von 30 Tagen einhalten, sofern in ihrem Vertrag keine längere Frist festgelegt ist.
| Dienstzeit | Mitteilung des Arbeitgebers (gesetzlich vorgeschrieben) | Mitteilung an die Mitarbeiter |
|---|---|---|
| Unter 3 Jahren | 30 Tage | 30 Tage |
| 3–5 Jahre | 35 Tage | 30 Tage |
| 5–8 Jahre | 45 Tage | 30 Tage |
| 8 – 10 Jahre | 50 Tage | 30 Tage |
| 10 – 15 Jahre | 55 Tage | 30 Tage |
| 15–18 Jahre | 60 Tage | 30 Tage |
| 18–20 Jahre | 70 Tage | 30 Tage |
| Über 20 Jahre | 90 Tage (maximal) | 30 Tage |
Kündigung und Abfindung
Das ungarische Arbeitsrecht sieht umfangreiche Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer vor. Bei einer vom Arbeitgeber initiierten Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags ist eine schriftliche Begründung erforderlich, und ab einer Betriebszugehörigkeit von mindestens drei Jahren besteht Anspruch auf eine Abfindung.
| Dienstjahre | Abfindung |
|---|---|
| Weniger als 3 Jahre | Keine |
| 3–5 Jahre | ein Monatsgehalt |
| 5–10 Jahre | 2 Monatsgehälter |
| 10 – 15 Jahre | 3 Monatsgehälter |
| 15 – 20 Jahre | 4 Monatsgehälter |
| 20 – 25 Jahre | 5 Monatsgehälter |
| Über 25 Jahre | 6 Monatsgehälter |
Geschützte Zeiträume – Kein Kündigungsverbot
Arbeitgeber dürfen das Arbeitsverhältnis nicht kündigen, solange sich ein Arbeitnehmer im Mutterschafts-, Vaterschafts-, Eltern- oder Krankheitsurlaub befindet oder während der Schwangerschaft. Eine unrechtmäßige Kündigung während dieser Zeiträume kann zu Ansprüchen auf Wiedereinstellung oder Schadenersatz führen.
Einkommensteuer
Das ungarische Steuerjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. In Ungarn gilt ein pauschaler Einkommensteuersatz, wodurch das System zu den einfachsten in Europa zählt. Die Arbeitgeber führen die Steuer monatlich bei der Lohnabrechnung an der Quelle ab.
Einkommensteuer 2026
| Band | Einkommen | Zinssatz 2026 | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Pauschalpreis | Das gesamte steuerpflichtige Einkommen | 15% | Kein Steuerfreibetrag für volljährige Erwachsene |
| Mütter mit vier oder mehr Kindern | Alle Einkünfte aus Erwerbstätigkeit | 0% | Lebenslange Befreiung (NÉTAK) |
| Junge Erwachsene unter 25 Jahren | Bis zum nationalen Durchschnittsbruttolohn | 0% | Steuerfreibetrag für unter 25-Jährige |
| Mütter unter 30 mit Kind | Bis zu einem festgelegten Schwellenwert | 0% | Zusätzliche Befreiung |
Familiensteuerfreibetrag wird 2026 verdoppelt
Ab dem 1. Januar 2026 wurde der Familienfreibetrag verdoppelt: 133.340 HUF pro Monat und Kind bei einem Kind, insgesamt 266.660 HUF pro Monat bei zwei Kindern und 440.000 HUF pro Monat und Kind bei drei oder mehr Kindern. Viele Familien mit Kindern zahlen daher nur wenig oder gar keine Einkommensteuer.
Mehrwertsteuer (ÁFA)
| Bewertung | % | Gilt für |
|---|---|---|
| Standard | 27% | Die meisten Waren und Dienstleistungen |
| Reduziert | 18% | Grundnahrungsmittel (Milch, Brot), Internet, Hotelaufenthalte |
| Reduziert | 5% | Arzneimittel, Bücher, Zeitungen, Fernwärme, bestimmte Grundnahrungsmittel |
| Umsatzsteuerfreigrenze (2026) | 20 Millionen HUF | Kleine Unternehmen können sich für die „alanyi adómentes“-Regelung entscheiden |
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Vorteile
Die gesetzlichen Sozialleistungen in Ungarn sind umfassend und umfassen eine allgemeine Gesundheitsversorgung sowie großzügige Unterstützung für Eltern. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber bieten zusätzliche Leistungen an, darunter die beliebte, steuerlich begünstigte SZÉP-Karte.
Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen
| Vorteil | Satz / Betrag | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Öffentliche Krankenversicherung | Barrierefreier Zugang | Finanzierung über einen Sozialbeitrag in Höhe von 18,5 %; Ausstellung der TAJ-Karte |
| Staatliche Rente | Finanziert von SSC | Rentenalter: 65 Jahre; mindestens 20 Jahre für die volle Rente |
| Krankengeld (die ersten 15 Tage) | 70 % des Gehalts | Vom Arbeitgeber bezahlt |
| Krankengeld (Táppénz) | 50–60 % des Gehalts | Wird ab dem 16. Tag von der Sozialversicherung übernommen |
| Mutterschaftsgeld (CSED) | 100 % des durchschnittlichen Tageslohns | 24 Wochen; bezahlt durch die Sozialversicherung |
| Jahresurlaub | 20–30 Arbeitstage/Jahr | Nimmt mit zunehmendem Alter zu; zusätzliche Tage für Eltern |
| Arbeitslosengeld | Arbeitslosengeld | Bis zu 3 Monate für Personen mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 12 Monaten |
Marktübliche Zusatzleistungen
| Vorteil | Prävalenz | Typische Bestimmung |
|---|---|---|
| SZÉP-Karte (Cafeteria) | Sehr häufig | Steuerlich begünstigte Sachbezüge für Verpflegung, Freizeit und Unterkunft |
| Private Krankenversicherung | Bei professionellen Arbeitgebern üblich | Medicover, Allianz, Generali, CIG Pannónia |
| Freiwillige Pensionskasse | Allgemein | Arbeitgeberbeiträge; 20 % Steuerrückerstattung für Privatpersonen |
| Lebensversicherung | Häufig (große Arbeitgeber) | Häufig das 2- bis 4-fache des Jahresgehalts |
| Essensgutscheine / Essensgeld | Allgemein | Häufig über die SZÉP-Karte |
| Homeoffice / Flexibles Arbeiten | Standard ab 2021 | Hybrid 2–3 Tage; in Budapest im IT- und Finanzbereich weit verbreitet |
| Sprachunterricht | Allgemein | Englisch-/Ungarischkurse für Expats und Einheimische |
Rentensystem
Das ungarische Rentensystem besteht in erster Linie aus einem staatlichen Rentensystem (PAYG), das aus Sozialversicherungsbeiträgen finanziert wird und durch freiwillige Rentenfonds ergänzt wird, die steuerlich begünstigt sind.
| Parameter | 2026 | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Rentenalter | 65 | Sowohl Männer als auch Frauen |
| Mindestanzahl an anspruchsbegründenden Jahren (für jede Rente) | 15 Jahre | Bringt nur einen minimalen Nutzen |
| Erforderliche Jahre für die volle Rente | 20 Jahre | Berechnung auf der Grundlage indexierter Einkünfte |
| Rentenbeitrag des Arbeitnehmers | 10% | Teil der kombinierten SSC von 18,5 % |
| Arbeitgeberanteil zur Altersvorsorge | Innerhalb von 13 % Szocho | Nicht getrennt |
| Obergrenze für freiwillige Rentenbeiträge | 750.000 HUF/Jahr | 20 % Steuerrückerstattung (max. 150.000 HUF) |
| EU-Koordination | Ja | In anderen EU-Ländern zurückgelegte Beitragsjahre werden auf die Schwellenwerte angerechnet |
Versicherungen
Die Krankenversicherung ist obligatorisch und wird über das öffentliche Sozialversicherungssystem bereitgestellt. Für Auftragnehmer und Freiberufler in reglementierten Berufsfeldern werden Zusatzversicherungen empfohlen.
| Versicherung | Umschlag | Vorgeschrieben durch |
|---|---|---|
| Öffentliche Krankenversicherung (NEAK) | Allgemeine medizinische Versorgung | Sozialversicherungsgesetz – für alle Einwohner verpflichtend |
| Kfz-Haftpflichtversicherung (Haftpflicht) | Vorgeschriebene Mindeststrafe | Straßenverkehrsrecht |
| Haftung von Bauplanern und Bauunternehmern | Verpflichtend ab 2026 | Regulierung im Bausektor |
| Berufshaftpflicht (reglementierte Berufe) | Obligatorisch | Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte |
Berufshaftpflichtversicherung – Bauunternehmer
Häufig vertraglich von Endkunden und Agenturen vorgeschrieben, insbesondere in den Bereichen IT-Beratung, Ingenieurwesen und Finanzwesen. Die Standarddeckungssumme beginnt bei 1 Mio. €; für Positionen im Finanzdienstleistungs- und Technologiesektor sind in der Regel 2 Mio. € oder mehr erforderlich. AF berät Sie gerne hinsichtlich einer für Ihre Branche geeigneten Deckungssumme.
Private Krankenversicherung
| Anbieter | Typische monatliche Kosten | Typ |
|---|---|---|
| Medicover | 15.000–35.000 HUF (Einzelperson) | Umfassend; Kliniknetzwerk |
| Allianz | 12.000–30.000 HUF (pro Person) | Flexible Pakete |
| Generali | 10.000–28.000 HUF (Einzelperson) | Standarddeckung |
| CIG Pannónia | 10.000–25.000 HUF (Einzelperson) | Inländischer Anbieter |
AF Solutions
Access Financial unterstützt Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und in Ungarn tätige Mitarbeiter und bietet eine vorschriftsmäßige Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Personalverwaltung.
Für Endkunden
Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.
Für Personalvermittler
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.
Für Bauunternehmer
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Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.
Welche Lösungen bieten Sie in Ungarn an ?
In Ungarn bietet „ Access Financial “ ein konformes Beteiligungsmodell an:
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Wann sollte ein Unternehmen den Einsatz eines „ EOR “ in Betracht ziehen?
Ein „ EOR “ ist in einer Reihe von Szenarien besonders nützlich. Es ist der effizienteste Weg, wenn Sie bestehende Auftragnehmer in vorschriftsmäßige Mitarbeiter umwandeln und das Risiko einer falschen Einstufung verringern möchten oder wenn Sie Fachkräfte in einem Land einstellen müssen, in dem Sie keine lokale Niederlassung haben. Außerdem ermöglicht es Ihnen eine schnelle Einarbeitung, ohne einen langwierigen und komplexen Unternehmensregistrierungsprozess durchlaufen zu müssen, und gewährleistet gleichzeitig die vollständige Einhaltung der lokalen arbeitsrechtlichen, lohn- und steuerrechtlichen Vorschriften. Über diese Kernanwendungsfälle hinaus ist ein „ EOR “ ebenso wertvoll, wenn Sie einen neuen Markt testen, bevor Sie sich zu einer langfristigen Investition verpflichten, oder wenn Sie einfach nur vorübergehende oder projektbezogene Mitarbeiter im Ausland benötigen.
Wird das Risiko einer Betriebsstätte (PE) vermieden?
Ein „ EOR “ ist ein externes Unternehmen, das internationale Arbeitskräfte in Ihrem Auftrag rechtmäßig beschäftigt und so eine klare Trennung zwischen Ihrem Unternehmen und den im Ausland ansässigen Mitarbeitern schafft. Die „ EOR “ wird zum rechtlichen Arbeitgeber dieser Arbeitnehmer. Auch wenn die Mitarbeiter weiterhin Dienstleistungen für Ihr Unternehmen erbringen, trägt diese rechtliche Distanzierung dazu bei, viele typische Risiken der „ PE “ zu mindern. Allerdings richtet sich die „ PE “ nach den konkreten Gegebenheiten vor Ort (Art der Tätigkeit, Befugnis zur Vertragsunterzeichnung, Ort der Umsatzgenerierung usw.) und nicht allein danach, wer die Gehaltsabrechnung ausstellt. Wir empfehlen daher, jedes einzelne Auftragsverhältnis gemeinsam mit unseren Spezialisten zu prüfen, um die geeignete Struktur zu ermitteln.
Wie sieht Ihr Preismodell aus?
Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.
Sozialversicherung
Die Sozialversicherungsbeiträge (TB-Beitrag und Sozialabgabe) dienen in Ungarn der Finanzierung der Gesundheitsversorgung, der Renten, des Arbeitslosengeldes sowie der Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft.
Änderung im Januar 2026 – Beitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige
Seit dem 1. Januar 2026 wurde die Berechnungsgrundlage für den Sozialbeitragssatz von 13 % für Selbstständige im Pauschalsteuersystem von 112,5 % auf 100 % des Mindestlohns gesenkt, wodurch sich die Kostenbelastung für Einzelunternehmer verringert hat.
Arbeitgeberbeiträge
Arbeitnehmerbeiträge