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Access Financial | Ungarn

In Ungarn einstellen, vermitteln und arbeiten – vorschriftsmäßig

Mit „ Access Financial “ wird die Personalverwaltung in Ungarn einfach und stressfrei. Überlassen Sie uns die lokalen Vorschriften, komplexen steuerlichen Anforderungen, Einwanderungsangelegenheiten und die internationale Lohnabrechnung – damit Sie sich ganz auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.

In diesem Land verfügbare Lösungen:

EOR

Es ist uns ein großes Anliegen, Unternehmen und Auftragnehmer dabei zu unterstützen, vorschriftsmäßig zu arbeiten – und einen größeren Teil ihres Verdienstes zu behalten.

6000+

Unternehmen vertrauen
Access Financial

22 Jahre

Langjährige Erfahrung
im Bereich der globalen Personalbeschaffung

37500+


-Zahlungen an Auftragnehmer in über 60 Ländern

Ungarn
Gesamtbevölkerung:ca. 9,6 Millionen (2024)
Hauptstadt:Budapest
WährungUngarischer Forint (HUF)
Gesamtzahl der Ausländer:In Ungarn leben etwa 218.000 ausländische Einwohner
Lokale Sprache(n):Ungarisch
Wetter:Gemäßigtes Kontinentalklima mit heißen Sommern und kalten Wintern. Die Durchschnittstemperaturen im Juli liegen bei etwa 21–23 °C, im Januar bei etwa 0 °C (im Winter ist mit Schnee und Frost zu rechnen). Im Sommer können die Temperaturen bei Hitzewellen über 30 °C steigen, während sie im Winter in sehr kalten Nächten auf bis zu –10 °C sinken können.
Größte Städte:Budapest, Debrecen, Szeged, Miskolc und Pécs

Mindestlohnniveaus

322.800 HUF pro Monat ab 2026 (ca. 830 €). Für qualifizierte Tätigkeiten, die einen Hochschulabschluss erfordern, gilt ein garantiertes Mindestgehalt von 373.200 HUF pro Monat.

Länderübersicht

Ungarn ist ein attraktives Reiseziel in Mitteleuropa, das für seine reiche Geschichte, seine lebendige Kultur und seine erschwinglichen Lebenshaltungskosten bekannt ist. Von der atemberaubenden Architektur und den Thermalbädern Budapests bis hin zu den charmanten Städten entlang der Donau und der Großen Tiefebene bietet Ungarn eine hohe Lebensqualität, die Tradition und Moderne vereint. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute Infrastruktur, ein zunehmend internationales Geschäftsumfeld und eine strategisch günstige Lage in Europa.

Zwar ist Ungarisch (Magyar) die Amtssprache, doch wird Englisch an den Schulen unterrichtet und in Geschäfts- und Tourismusgebieten, insbesondere in Budapest, häufig gesprochen. Ungarn bietet internationale Mitarbeiter und Auftragnehmer eine freundliche Atmosphäre und verbindet den Charme der alten europäischen Welt mit wachsenden Chancen in Branchen wie IT, Finanzen, Ingenieurwesen und Dienstleistungen. Mit rund 218.000 ausländischen Einwohnern verfügt das Land über eine etablierte internationale Gemeinschaft.

*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.

Wichtige Gesetzesänderungen 2026

Der Mindestlohn wurde auf 322.800 HUF/Monat angehoben (Mindestlohn für Fachkräfte: 373.200 HUF). Der Familienfreibetrag wurde ab dem 1. Januar 2026 verdoppelt, wobei pro Kind ein Freibetrag von 133.340 HUF pro Monat gewährt wird. Die Bemessungsgrundlage für die Sozialabgaben von Selbstständigen wurde von 112,5 % auf 100 % des Mindestlohns gesenkt. Die Umsatzsteuerbefreiungsgrenze für Kleinunternehmen wurde auf 20 Millionen HUF angehoben.

Verträge

In Ungarn wird das Arbeitsverhältnis durch das Arbeitsgesetzbuch geregelt, in dem die Vertragsarten und die Arbeitnehmerrechte festgelegt sind. Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, in dem die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses festgelegt sind.

Vertragsarten

VertragsartDauerWichtigste Merkmale
Unbefristet (Határozatlan idejű)UnbefristetStandard-Beschäftigungsverhältnis; besteht bis zur Kündigung durch eine der beiden Parteien unter Einhaltung der Kündigungsfrist
Befristet (Határozott idejű)Festgelegtes EnddatumMaximale Gesamtlaufzeit von 5 Jahren; üblich bei projektbezogenen Anstellungen
TeilzeitUnbefristet oder befristetAnteile entsprechend der Vollzeitbeschäftigung; eine weniger günstige Behandlung ist nicht zulässig
Vereinfachte BeschäftigungKurzfristig/saisonalFür Gelegenheits-, Saison- oder gelegentliche Tätigkeiten; vereinfachte steuerliche Behandlung

Befristeter Arbeitsvertrag – 5-Jahres-Regel

Die maximale Gesamtdauer aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber beträgt 5 Jahre, einschließlich etwaiger Verlängerungen. Bei einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten beginnt die Zählung von vorne. Nach Ablauf dieses Zeitraums stellen Arbeitgeber die Beschäftigten in der Regel auf unbefristete Arbeitsverträge um.

Was Ihr Vertrag enthalten muss

Vorgeschriebene Angaben

  • Stellenbezeichnung und Aufgabenbeschreibung
  • Beginn und Vertragsdauer (bei befristeten Verträgen)
  • Grundgehalt und Zahlungshäufigkeit
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Anspruch auf Jahresurlaub
  • Kündigungsfrist (beide Seiten)
  • Probezeit (falls zutreffend)
  • Verweis auf den geltenden Tarifvertrag

Häufige Zusatzklauseln

  • Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
  • Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
  • Wettbewerbsverbot (maximal 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
  • Bonus- und Provisionsstruktur
  • Zusatzleistungen (SZÉP-Karte, freiwillige Altersvorsorge usw.)
  • Überstundenregelungen
  • Regelungen zum Fern- und Hybrid-Arbeiten

Access Financial erarbeitet Arbeitsverträge, die den ungarischen Vorschriften entsprechen, und kümmert sich um die Einarbeitung bei „ EOR “-Projekten.

Arbeitszeiten und Überstunden

Die reguläre Vollzeit-Arbeitswoche in Ungarn beträgt 40 Stunden, in der Regel 8 Stunden pro Tag, von Montag bis Freitag. Das Arbeitsgesetzbuch regelt die Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und den Anspruch auf Überstundenvergütung.

ParameterRegelAnmerkungen
Normale Arbeitstag8 StundenIn der Regel von 9:00 bis 17:30 Uhr, einschließlich einer halbstündigen Mittagspause
Normale Arbeitswoche40 StundenIn der Regel montags bis freitags
Maximale Wochenarbeitszeit48-Stunden-DurchschnittEinschließlich Überstunden, berechnet über den Bezugszeitraum
Tägliche Ruhepause11 Stunden am StückPro 24-Stunden-Zeitraum – verpflichtend
Wöchentlicher RuhetagMindestens 1 TagNormalerweise sonntags
Überstundenvergütung (an Werktagen)+50%Zusätzlich zum regulären Lohn
Überstundenvergütung (Sonntag/Feiertag)+100%Oder Zeitausgleich, falls kein Ruhetag gewährt wird
Jährliche Obergrenze für Überstunden250 StundenBis zu 300 Stunden im Rahmen eines Tarifvertrags

Freizeitausgleich

Als Alternative zur Überstundenvergütung können Arbeitgeber bei schriftlicher Vereinbarung Zeitausgleich (manchmal zum 1,5-fachen Satz) gewähren. Es ist gängige Praxis, zusätzliche freie Tage zu gewähren, wenn erhebliche Überstunden geleistet wurden.

Probezeit

Ungarische Arbeitsverträge sehen in der Regel zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Probezeit (próbaidő) vor, in der beide Parteien das Arbeitsverhältnis während dieser Anfangsphase ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen kündigen können.

ParameterGängige PraxisRechtliche Hinweise
Typische Dauer3 MonateDer gängigste Standard bei unbefristeten Verträgen
Gesetzlich festgelegter Höchstwert3 MonateBis zu 6 Monate bei Vorliegen eines Tarifvertrags
Befristete Verträge ≤ 12 MonateMaximal 1 MonatGesetzliche Begrenzung der Probezeit
ErweiterungEinmal zulässigNur wenn die anfängliche Probezeit kürzer als 3 Monate war; dies muss schriftlich vereinbart werden
Kündigung während der ProbezeitMit sofortiger WirkungKeine Ankündigung, keine Abfindung, keine Begründung erforderlich
Gehalt und SozialleistungenUnverändertNormales Entgelt und angesammelter Urlaub wie gewohnt

Einwanderung und Arbeitsvisa

Die Einreisebestimmungen in Ungarn hängen von der Staatsangehörigkeit ab. Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit, während Nicht-EU-Bürger (einschließlich britischer Staatsbürger nach dem Brexit) in der Regel eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis benötigen.

Einheitliches Genehmigungssystem

In Ungarn gilt das System der „Einheitsgenehmigung“ (Egységes engedély) – eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die meisten Beschäftigungsverhältnisse von Nicht-EU-Bürgern. Die Bearbeitung dauert in der Regel 30 bis 60 Tage und wird vom sponsernden Arbeitgeber eingeleitet.

Gängige Wege zur Erlangung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen

GenehmigungswegMindestlohnSponsor?Dauer
Einzelgenehmigung (kombiniert)Nationaler MindestlohnJaBis zu 2 Jahre; verlängerbar
EU-Blaue Karte1,5-facher nationaler DurchschnittsbruttolohnJaBis zu 4 Jahre
Unternehmensinterne Versetzung (ICT)Ortsüblicher MarktpreisAngabe einer Konzerngesellschaft erforderlichBis zu 3 Jahre (Führungskräfte/Fachkräfte)
White Card (Digitaler Nomade)3.000 € monatliches EinkommenNein1 Jahr; einmal verlängerbar
Selbstständigkeit / GewerbescheinAusreichende RessourcenNein1–2 Jahre; verlängerbar
Quelle: Bundesamt für Zuwanderung (OIF), 2026. Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung, müssen sich jedoch bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen anmelden.

Anmeldevoraussetzungen

AnforderungWerAnmerkungen
ZulassungsbescheinigungStaatsangehörige der EU, des EWR und der SchweizErforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen
Adresskarte (Lakcímkártya)Alle EinwohnerObligatorisch für das Bankwesen, den Dienstleistungssektor und die Versorgungswirtschaft
Langzeit-Einreisevisum Typ DNicht-EU-BürgerVor der Einreise bei der Botschaft/dem Konsulat beantragt
AufenthaltserlaubniskarteNicht-EU-BürgerNach der Ankunft bei der Einwanderungsbehörde abgeholt
Nachweis über den KrankenversicherungsschutzAlle Bewerber aus Nicht-EU-LändernErforderlich im Rahmen des Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung

Urlaubsansprüche

Ungarn bietet umfassende gesetzliche Urlaubsansprüche. Der Jahresurlaub ist großzügig bemessen und steigt mit zunehmendem Alter, während Elternzeit und Krankengeld über das Sozialversicherungssystem finanziert werden.

Jahresurlaub

ParameterAnspruchAnmerkungen
Gesetzliche Grundlage20 Arbeitstage/Jahr4 Wochen für einen Vollzeitbeschäftigten
Alter: 2521 Tage+1 Tag ab diesem Alter
35 Jahre alt25 TageSchrittweise Zunahmen in mittleren Altersstufen
Ab 45 Jahren30 TageGesetzlich festgelegter Höchstanspruch (6 Wochen)
Eltern mit einem Kind unter 16 Jahren+2 TageZusätzlicher Urlaub
Eltern mit zwei Kindern unter 16 Jahren+4 TageZusätzlicher Urlaub
Eltern mit drei oder mehr Kindern unter 16 Jahren+7 TageZusätzlicher Urlaub

Elternzeit

UrlaubsartDauerBezahlungQuelle
Mutterschaftsurlaub (Szülési szabadság)24 Wochen (168 Tage)100 % des durchschnittlichen Tageslohns (CSED)Soziale Sicherheit
Vaterschaft10 Werktage100 % (die ersten 5 Tage) + 40 % (die nächsten 5 Tage)Erstattung durch den Arbeitgeber / den Staat
EU-konformer Elternurlaub44 Arbeitstage pro Elternteil10 % des normalen EntgeltsArbeitgeber
Kinderbetreuungsurlaub (Gyermekgondozási)Bis das Kind 3 Jahre alt wirdUnbezahlt (Arbeitsplatzgarantie); GYED/GYES wird vom Staat bezahltSoziale Sicherheit
GYED (Kinderbetreuungsbeihilfe)Bis das Kind 2 Jahre alt wird~70 % des bisherigen Gehalts (begrenzt auf 451.920 HUF brutto pro Monat)Soziale Sicherheit
GYES (Kindererziehungsbeihilfe)Im Alter von 2 bis 3 Jahren~28.500 HUF/Monat (Pauschale)Soziale Sicherheit

Krankheitsurlaub

ParameterRegel
Vom Arbeitgeber bezahlter Krankheitsurlaub (Betegszabadság)Die ersten 15 Arbeitstage pro Jahr zu 70 % des Gehalts
Krankengeld (Táppénz)From day 16; 60% of salary (50% if <2 yrs insurance)
Krankenhausaufenthaltsrate50 % des Gehalts
Tägliche Obergrenze (2026)21.520 HUF pro Kalendertag
Maximale DauerBis zu 1 Jahr
Ärztliches AttestVom Hausarzt erforderlich
Während einer bescheinigten krankheitsbedingten Abwesenheit ist der Arbeitsplatz geschützt. Quelle: Nationale Krankenkasse (NEAK).

Feiertage 2026

In Ungarn gibt es jährlich etwa 11 gesetzliche Feiertage, an denen die meisten Arbeitsstätten und Schulen geschlossen sind. Falls diese Feiertage auf einen Wochentag fallen, sind sie für Arbeitnehmer bezahlte freie Tage.

DatumTagFeiertag
1. JanuarDonnerstagNeujahr (Újév)
15. MärzSonntagNationalfeiertag (Revolution von 1848)
3. AprilFreitagKarfreitag
6. AprilMontagOstermontag
1. MaiFreitagTag der Arbeit
25. MaiMontagPfingstmontag (Pünkösd)
20. AugustDonnerstagStephanstag / Tag der Staatsgründung
23. OktoberFreitagTag der Republik (Revolution von 1956)
1. NovemberSonntagAllerheiligen
25. DezemberFreitagWeihnachtsfeiertag
26. DezemberSamstagZweiter Weihnachtsfeiertag
Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, gibt es keinen Ausgleichsfeiertag an einem Wochentag. Quelle: Ungarische Regierung, Kalender 2026.

Kündigungsfristen

In Ungarn gelten gesetzliche Mindestkündigungsfristen, die sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht. Arbeitnehmer, die selbst kündigen, müssen eine feste Kündigungsfrist von 30 Tagen einhalten, sofern in ihrem Vertrag keine längere Frist festgelegt ist.

DienstzeitMitteilung des Arbeitgebers (gesetzlich vorgeschrieben)Mitteilung an die Mitarbeiter
Unter 3 Jahren30 Tage30 Tage
3–5 Jahre35 Tage30 Tage
5–8 Jahre45 Tage30 Tage
8 – 10 Jahre50 Tage30 Tage
10 – 15 Jahre55 Tage30 Tage
15–18 Jahre60 Tage30 Tage
18–20 Jahre70 Tage30 Tage
Über 20 Jahre90 Tage (maximal)30 Tage
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer kann durch individuelle Vereinbarung auf maximal 3 Monate verlängert werden. Quelle: Ungarisches Arbeitsgesetzbuch.

Kündigung und Abfindung

Das ungarische Arbeitsrecht sieht umfangreiche Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer vor. Bei einer vom Arbeitgeber initiierten Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags ist eine schriftliche Begründung erforderlich, und ab einer Betriebszugehörigkeit von mindestens drei Jahren besteht Anspruch auf eine Abfindung.

DienstjahreAbfindung
Weniger als 3 JahreKeine
3–5 Jahreein Monatsgehalt
5–10 Jahre2 Monatsgehälter
10 – 15 Jahre3 Monatsgehälter
15 – 20 Jahre4 Monatsgehälter
20 – 25 Jahre5 Monatsgehälter
Über 25 Jahre6 Monatsgehälter
Die Abfindung erhöht sich um einen weiteren Monat, wenn der Arbeitnehmer weniger als fünf Jahre vom Renteneintrittsalter entfernt ist. Sie wird nicht gezahlt, wenn die Kündigung aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens erfolgt oder wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt. Quelle: Ungarisches Arbeitsgesetzbuch.

Geschützte Zeiträume – Kein Kündigungsverbot

Arbeitgeber dürfen das Arbeitsverhältnis nicht kündigen, solange sich ein Arbeitnehmer im Mutterschafts-, Vaterschafts-, Eltern- oder Krankheitsurlaub befindet oder während der Schwangerschaft. Eine unrechtmäßige Kündigung während dieser Zeiträume kann zu Ansprüchen auf Wiedereinstellung oder Schadenersatz führen.

Sozialversicherung

Die Sozialversicherungsbeiträge (TB-Beitrag und Sozialabgabe) dienen in Ungarn der Finanzierung der Gesundheitsversorgung, der Renten, des Arbeitslosengeldes sowie der Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft.

Änderung im Januar 2026 – Beitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige

Seit dem 1. Januar 2026 wurde die Berechnungsgrundlage für den Sozialbeitragssatz von 13 % für Selbstständige im Pauschalsteuersystem von 112,5 % auf 100 % des Mindestlohns gesenkt, wodurch sich die Kostenbelastung für Einzelunternehmer verringert hat.

Arbeitgeberbeiträge

BeitragBewertungBasisAnmerkungen
Sozialabgabe (Szocho)13%BruttogehaltKeine allgemeine Obergrenze für das reguläre Gehalt
AusbildungsabgabeIn den 13 % enthaltenBruttogehaltIn die Sozialabgabe integriert
Quelle: NAV (Nationale Steuer- und Zollbehörde), gültig ab 2026.

Arbeitnehmerbeiträge

BeitragBewertungUmschläge
Sozialversicherungsbeitrag (TB)18.5%Rente, Gesundheit und Arbeitsmarkt in einem Paket
— Rentenversicherung10%Staatliche Rente (in den 18,5 % enthalten)
— Krankenversicherung (Sachleistungen + Geldleistungen)7%Krankenversicherung, Krankengeld (in den 18,5 % enthalten)
— Beitrag zum Arbeitsmarkt1.5%Arbeitslosengeld (in den 18,5 % enthalten)
Der Gesamtbeitragssatz der Arbeitnehmer beträgt 18,5 % ohne Einkommensobergrenze. Quelle: NAV, 2026.

Einkommensteuer

Das ungarische Steuerjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. In Ungarn gilt ein pauschaler Einkommensteuersatz, wodurch das System zu den einfachsten in Europa zählt. Die Arbeitgeber führen die Steuer monatlich bei der Lohnabrechnung an der Quelle ab.

Einkommensteuer 2026

BandEinkommenZinssatz 2026Anmerkungen
PauschalpreisDas gesamte steuerpflichtige Einkommen15%Kein Steuerfreibetrag für volljährige Erwachsene
Mütter mit vier oder mehr KindernAlle Einkünfte aus Erwerbstätigkeit0%Lebenslange Befreiung (NÉTAK)
Junge Erwachsene unter 25 JahrenBis zum nationalen Durchschnittsbruttolohn0%Steuerfreibetrag für unter 25-Jährige
Mütter unter 30 mit KindBis zu einem festgelegten Schwellenwert0%Zusätzliche Befreiung
Steuerlich Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Nichtansässige nur auf Einkünfte aus ungarischen Quellen. Quelle: NAV, 2026.

Familiensteuerfreibetrag wird 2026 verdoppelt

Ab dem 1. Januar 2026 wurde der Familienfreibetrag verdoppelt: 133.340 HUF pro Monat und Kind bei einem Kind, insgesamt 266.660 HUF pro Monat bei zwei Kindern und 440.000 HUF pro Monat und Kind bei drei oder mehr Kindern. Viele Familien mit Kindern zahlen daher nur wenig oder gar keine Einkommensteuer.

Mehrwertsteuer (ÁFA)

Bewertung%Gilt für
Standard27%Die meisten Waren und Dienstleistungen
Reduziert18%Grundnahrungsmittel (Milch, Brot), Internet, Hotelaufenthalte
Reduziert5%Arzneimittel, Bücher, Zeitungen, Fernwärme, bestimmte Grundnahrungsmittel
Umsatzsteuerfreigrenze (2026)20 Millionen HUFKleine Unternehmen können sich für die „alanyi adómentes“-Regelung entscheiden
Die Umsatzsteuerbefreiungsgrenze steigt auf 22 Mio. HUF (2027) und 24 Mio. HUF (2028). Quelle: NAV, 2026.

Überlassen Sie die Abrechnung Ihrer ungarischen Mitarbeiter Access Financial – reibungslos und vorschriftsmäßig, mit lokalen Spezialisten, die Ihnen jederzeit zur Verfügung stehen.

Vorteile

Die gesetzlichen Sozialleistungen in Ungarn sind umfassend und umfassen eine allgemeine Gesundheitsversorgung sowie großzügige Unterstützung für Eltern. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber bieten zusätzliche Leistungen an, darunter die beliebte, steuerlich begünstigte SZÉP-Karte.

Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen

VorteilSatz / BetragAnmerkungen
Öffentliche KrankenversicherungBarrierefreier ZugangFinanzierung über einen Sozialbeitrag in Höhe von 18,5 %; Ausstellung der TAJ-Karte
Staatliche RenteFinanziert von SSCRentenalter: 65 Jahre; mindestens 20 Jahre für die volle Rente
Krankengeld (die ersten 15 Tage)70 % des GehaltsVom Arbeitgeber bezahlt
Krankengeld (Táppénz)50–60 % des GehaltsWird ab dem 16. Tag von der Sozialversicherung übernommen
Mutterschaftsgeld (CSED)100 % des durchschnittlichen Tageslohns24 Wochen; bezahlt durch die Sozialversicherung
Jahresurlaub20–30 Arbeitstage/JahrNimmt mit zunehmendem Alter zu; zusätzliche Tage für Eltern
ArbeitslosengeldArbeitslosengeldBis zu 3 Monate für Personen mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 12 Monaten

Marktübliche Zusatzleistungen

VorteilPrävalenzTypische Bestimmung
SZÉP-Karte (Cafeteria)Sehr häufigSteuerlich begünstigte Sachbezüge für Verpflegung, Freizeit und Unterkunft
Private KrankenversicherungBei professionellen Arbeitgebern üblichMedicover, Allianz, Generali, CIG Pannónia
Freiwillige PensionskasseAllgemeinArbeitgeberbeiträge; 20 % Steuerrückerstattung für Privatpersonen
LebensversicherungHäufig (große Arbeitgeber)Häufig das 2- bis 4-fache des Jahresgehalts
Essensgutscheine / EssensgeldAllgemeinHäufig über die SZÉP-Karte
Homeoffice / Flexibles ArbeitenStandard ab 2021Hybrid 2–3 Tage; in Budapest im IT- und Finanzbereich weit verbreitet
SprachunterrichtAllgemeinEnglisch-/Ungarischkurse für Expats und Einheimische

Rentensystem

Das ungarische Rentensystem besteht in erster Linie aus einem staatlichen Rentensystem (PAYG), das aus Sozialversicherungsbeiträgen finanziert wird und durch freiwillige Rentenfonds ergänzt wird, die steuerlich begünstigt sind.

Parameter2026Anmerkungen
Rentenalter65Sowohl Männer als auch Frauen
Mindestanzahl an anspruchsbegründenden Jahren (für jede Rente)15 JahreBringt nur einen minimalen Nutzen
Erforderliche Jahre für die volle Rente20 JahreBerechnung auf der Grundlage indexierter Einkünfte
Rentenbeitrag des Arbeitnehmers10%Teil der kombinierten SSC von 18,5 %
Arbeitgeberanteil zur AltersvorsorgeInnerhalb von 13 % SzochoNicht getrennt
Obergrenze für freiwillige Rentenbeiträge750.000 HUF/Jahr20 % Steuerrückerstattung (max. 150.000 HUF)
EU-KoordinationJaIn anderen EU-Ländern zurückgelegte Beitragsjahre werden auf die Schwellenwerte angerechnet
Ungarn hat mit vielen Nicht-EU-Ländern bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen, um doppelte Beitragszahlungen zu vermeiden und Versicherungszeiten zusammenzurechnen. Quelle: Nationale Rentenversicherungsbehörde.

Versicherungen

Die Krankenversicherung ist obligatorisch und wird über das öffentliche Sozialversicherungssystem bereitgestellt. Für Auftragnehmer und Freiberufler in reglementierten Berufsfeldern werden Zusatzversicherungen empfohlen.

VersicherungUmschlagVorgeschrieben durch
Öffentliche Krankenversicherung (NEAK)Allgemeine medizinische VersorgungSozialversicherungsgesetz – für alle Einwohner verpflichtend
Kfz-Haftpflichtversicherung (Haftpflicht)Vorgeschriebene MindeststrafeStraßenverkehrsrecht
Haftung von Bauplanern und BauunternehmernVerpflichtend ab 2026Regulierung im Bausektor
Berufshaftpflicht (reglementierte Berufe)ObligatorischArchitekten, Ärzte, Rechtsanwälte

Berufshaftpflichtversicherung – Bauunternehmer

Häufig vertraglich von Endkunden und Agenturen vorgeschrieben, insbesondere in den Bereichen IT-Beratung, Ingenieurwesen und Finanzwesen. Die Standarddeckungssumme beginnt bei 1 Mio. €; für Positionen im Finanzdienstleistungs- und Technologiesektor sind in der Regel 2 Mio. € oder mehr erforderlich. AF berät Sie gerne hinsichtlich einer für Ihre Branche geeigneten Deckungssumme.

Private Krankenversicherung

AnbieterTypische monatliche KostenTyp
Medicover15.000–35.000 HUF (Einzelperson)Umfassend; Kliniknetzwerk
Allianz12.000–30.000 HUF (pro Person)Flexible Pakete
Generali10.000–28.000 HUF (Einzelperson)Standarddeckung
CIG Pannónia10.000–25.000 HUF (Einzelperson)Inländischer Anbieter
Die Preise dienen nur als Anhaltspunkt; sie variieren je nach Alter, Versicherungsumfang und Selbstbehalt. Quelle: Marktdaten 2026.

AF Solutions

Access Financial unterstützt Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und in Ungarn tätige Mitarbeiter und bietet eine vorschriftsmäßige Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Personalverwaltung.

Für Endkunden

Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.

Für Personalvermittler

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.

Für Bauunternehmer

Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

Kostenlose Beratung

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.

Welche Lösungen bieten Sie in Ungarn an ?

In Ungarn bietet „ Access Financial “ ein konformes Beteiligungsmodell an:

Angestellt/„EOR “ (Dachgesellschaft): Wir werden zum rechtlichen Arbeitgeber Ihrer Mitarbeiter in Ungarn. Ihr Unternehmen behält die volle Kontrolle über die tägliche Arbeit und die zu erbringenden Leistungen, während wir die Verantwortung für das Arbeitsverhältnis, die Lohnabrechnung und die Steuerpflicht übernehmen.

Wann sollte ein Unternehmen den Einsatz eines „ EOR “ in Betracht ziehen?

Ein „ EOR “ ist in einer Reihe von Szenarien besonders nützlich. Es ist der effizienteste Weg, wenn Sie bestehende Auftragnehmer in vorschriftsmäßige Mitarbeiter umwandeln und das Risiko einer falschen Einstufung verringern möchten oder wenn Sie Fachkräfte in einem Land einstellen müssen, in dem Sie keine lokale Niederlassung haben. Außerdem ermöglicht es Ihnen eine schnelle Einarbeitung, ohne einen langwierigen und komplexen Unternehmensregistrierungsprozess durchlaufen zu müssen, und gewährleistet gleichzeitig die vollständige Einhaltung der lokalen arbeitsrechtlichen, lohn- und steuerrechtlichen Vorschriften. Über diese Kernanwendungsfälle hinaus ist ein „ EOR “ ebenso wertvoll, wenn Sie einen neuen Markt testen, bevor Sie sich zu einer langfristigen Investition verpflichten, oder wenn Sie einfach nur vorübergehende oder projektbezogene Mitarbeiter im Ausland benötigen.

Wird das Risiko einer Betriebsstätte (PE) vermieden?

Ein „ EOR “ ist ein externes Unternehmen, das internationale Arbeitskräfte in Ihrem Auftrag rechtmäßig beschäftigt und so eine klare Trennung zwischen Ihrem Unternehmen und den im Ausland ansässigen Mitarbeitern schafft. Die „ EOR “ wird zum rechtlichen Arbeitgeber dieser Arbeitnehmer. Auch wenn die Mitarbeiter weiterhin Dienstleistungen für Ihr Unternehmen erbringen, trägt diese rechtliche Distanzierung dazu bei, viele typische Risiken der „ PE “ zu mindern. Allerdings richtet sich die „ PE “ nach den konkreten Gegebenheiten vor Ort (Art der Tätigkeit, Befugnis zur Vertragsunterzeichnung, Ort der Umsatzgenerierung usw.) und nicht allein danach, wer die Gehaltsabrechnung ausstellt. Wir empfehlen daher, jedes einzelne Auftragsverhältnis gemeinsam mit unseren Spezialisten zu prüfen, um die geeignete Struktur zu ermitteln.

Wie sieht Ihr Preismodell aus?

Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.