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Access Financial | Luxemburg

In Luxemburg einstellen, vermitteln und arbeiten – unter Einhaltung der Vorschriften

Mit „ Access Financial “ wird die Personalverwaltung in Luxemburg einfach und stressfrei. Überlassen Sie uns die lokalen Vorschriften, komplexen steuerlichen Anforderungen, Einwanderungsfragen und die internationale Lohnabrechnung – damit Sie sich ganz auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.

In diesem Land verfügbare Lösungen:

Selbstständig EOR

Es ist uns ein großes Anliegen, Unternehmen und Auftragnehmer dabei zu unterstützen, vorschriftsmäßig zu arbeiten – und einen größeren Teil ihres Verdienstes zu behalten.

6000+

Unternehmen vertrauen
Access Financial

22 Jahre

Langjährige Erfahrung
im Bereich der globalen Personalbeschaffung

37500+


-Zahlungen an Auftragnehmer in über 60 Ländern

Luxemburg
Gesamtbevölkerung:~681.973 (Januar 2025, STATEC)
Hauptstadt:Luxemburg-Stadt
WährungEuro (EUR)
Gesamtzahl der Auswanderer:~320.726 (ca. 47 % der Bevölkerung)
Lokale Sprache(n):Luxemburgisch, Deutsch und Französisch
Wetter:Luxemburg hat ein kontinentales Klima mit kalten Wintern und relativ milden bis warmen Sommern
Größte Städte:Luxemburg, Esch-sur-Alzette, Dudelange

Mindestlohnniveaus

Ab Januar 2026: 2.703,74 € pro Monat für ungelernte Arbeitskräfte; 3.244,48 € für gelernte Arbeitskräfte

Länderübersicht

Luxemburg ist ein kleines, aber wohlhabendes Land im Herzen Westeuropas, das für seinen außergewöhnlich hohen Lebensstandard, seine politische Stabilität und seine mehrsprachige Gesellschaft bekannt ist. Trotz seiner geringen Größe spielt Luxemburg auf der internationalen Bühne eine bedeutende Rolle als Finanzzentrum und Sitz mehrerer wichtiger EU-Institutionen. Das Land verfügt über drei Amtssprachen (Luxemburgisch, Französisch und Deutsch), eine starke internationale Gemeinschaft und ein einladendes Umfeld für Auswanderer.

Mit rund 681.973 Einwohnern (Stand: Januar 2025, STATEC) und einem Ausländeranteil von etwa 47 % verfügt Luxemburg über eine äußerst internationale Erwerbsbevölkerung mit Fachkenntnissen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, EU-Institutionen, Technologie und professionelle Dienstleistungen. Staatsangehörige der EU/des EWR sowie der Schweiz genießen Freizügigkeit, während Drittstaatsangehörige über das luxemburgische Einwanderungssystem eine Arbeitserlaubnis einholen müssen.

*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.

Wichtige Gesetzesänderungen 2026

Der Gesamtbeitrag zur Altersvorsorge steigt ab Januar 2026 auf25,5 %(von 24 %) – der Arbeitnehmeranteil beträgt nun 8,50 % (gegenüber zuvor 8,00 %). Der soziale Mindestlohn wurde auf2.703,74 € pro Monatfür ungelernte und auf 3.244,48 € für gelernte Arbeitskräfte angehoben. Die Steuerregelung für Inpatriates sieht eine Einkommensfreistellung von 50 % bis zu 400.000 € pro Jahr vor. Sanktionen bei Verstößen gegen das Recht auf digitale Auszeit sind ab Juli 2026 durchsetzbar.

Verträge

In luxemburgischen Arbeitsverträgen werden die Beschäftigungsbedingungen festgelegt – Art der Beschäftigung, Laufzeit, Kündigungsfrist, Vergütung und Sozialleistungen. Alle Arbeitsverträge müssen gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs schriftlich abgefasst und vor Arbeitsantritt des Arbeitnehmers unterzeichnet werden.

Vertragsarten

VertragsartDauerWichtigste Merkmale
Unbefristet (CDI)UnbestimmtStandardvertrag auf unbestimmte Zeit; gilt bis zur Kündigung durch eine der beiden Parteien unter Einhaltung der Kündigungsfrist
Befristet (CDD)Maximal 24 MonateNur für bestimmte vorübergehende Bedürfnisse zulässig; zweimal verlängerbar; gleiche Rechte wie bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag (CDI)
SaisonalBis zu 10 Monate in 12Für wiederkehrende jährliche Saisonarbeiten (Gastgewerbe, Landwirtschaft, Spitzenzeiten im Einzelhandel)
TeilzeitUnbefristet oder befristetAnteile entsprechend der Vollzeitbeschäftigung; eine weniger günstige Behandlung ist nicht zulässig
AusbildungIm Zusammenhang mit der AusbildungVerbindet praktische Arbeit mit beruflicher Ausbildung; geregelt durch das Arbeitsgesetzbuch

CDD zu CDI – 24-Monats-Regel

Befristete Arbeitsverträge (CDD) dürfeninsgesamt, einschließlich Verlängerungen, 24 Monate nicht überschreiten. Es sind maximal zwei Verlängerungen zulässig. Werden diese Grenzen überschritten oder wird ein CDD außerhalb der zulässigen Gründe eingesetzt, wandelt sich der Vertrag automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag (CDI) um. Eine selbstständige Tätigkeit ist möglich, doch um eine Umstufung zu vermeiden, ist es am sichersten, über einen Vermittlungsdienst oder ein eingetragenes Unternehmen zu arbeiten.

Was Ihr Vertrag enthalten muss

Schriftlich vorgeschrieben

  • Identität der Parteien
  • Stellenbezeichnung, Stellenbeschreibung und Arbeitsort
  • Beginn und Dauer (bei befristeter Beschäftigung)
  • Grundgehalt und Zahlungshäufigkeit
  • Normale Arbeitszeiten und Dienstplan
  • Anspruch auf Jahresurlaub
  • Probezeit (falls zutreffend)
  • Geltender Tarifvertrag

Häufige Zusatzklauseln

  • Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
  • Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
  • Wettbewerbsverbot (maximal 12 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
  • Bereitstellung von Essensgutscheinen (Restaurantgutscheinen)
  • Struktur der variablen Vergütung, des Bonus oder des 13. Monatsgehalts
  • Dienstwagen oder Mobilitätszulagen
  • Angaben zur betrieblichen Zusatzrente

Arbeitszeiten und Überstunden

Die gesetzliche Norm in Luxemburg beträgt8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche(in der Regel von 9:00 bis 17:00 Uhr oder von 8:00 bis 17:00 Uhr mit einer einstündigen Mittagspause, Montag bis Freitag). Das Arbeitsgesetzbuch begrenzt die Gesamtarbeitszeit auf 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche, einschließlich Überstunden. Mittagspausen sind obligatorisch (mindestens 30 Minuten nach 6 Arbeitsstunden) und werden in der Regel nicht vergütet. Eine tägliche Ruhezeit von 11 aufeinanderfolgenden Stunden und eine wöchentliche Ruhezeit von 44 aufeinanderfolgenden Stunden sind vorgeschrieben.

ParameterRegelAnmerkungen
Reguläre Öffnungszeiten8 Stunden pro Tag; 40 Stunden pro WocheGesetzliche Definition der Vollzeitbeschäftigung; verteilt auf 5 (oder 6) Tage
Gesamtmaximum10 Stunden pro Tag; 48 Stunden pro WocheEinschließlich Überstunden; gemittelt über den Bezugszeitraum (in der Regel 4 Monate)
Überstundenobergrenze2 Stunden pro Tag; 8 Stunden pro WocheVorherige Anmeldung oder Genehmigung durch das Arbeitsministerium erforderlich
Tägliche Ruhepause11 Stunden am StückPro 24-Stunden-Zeitraum – verpflichtend
Wöchentliche Ruhepause44 Stunden am StückPro 7-Tage-Zeitraum – umfasst in der Regel den Sonntag
Überstundenvergütung+40 % ZuschlagOder 1,5 Stunden Ausgleichsruhezeit pro Überstundenstunde; steuerfrei

Access Financial erarbeitet luxemburgische Arbeits- und Dienstleistungsverträge, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, und kümmert sich um die Einarbeitung bei Aufträgen sowohl für „ EOR “ als auch für „ AOR “.

Arbeitszeiten und Überstunden

Das luxemburgische Arbeitsgesetzbuch regelt die Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und die Vergütung von Überstunden. Führungskräfte in leitenden Positionen sind in der Regel von der gesetzlichen Überstundenvergütung ausgenommen.

ParameterRegelAnmerkungen
Reguläre Öffnungszeiten8 Stunden pro Tag; 40 Stunden pro WocheGesetzlich festgelegte Vollzeitgrenze
Maximale Gesamtarbeitszeit10 Stunden pro Tag; 48 Stunden pro WocheEinschließlich Überstunden; gemittelt über den Bezugszeitraum
BezugszeitraumIn der Regel 4 MonateKönnen durch Tarifvertrag auf bis zu 12 Monate verlängert werden
Überstundenzuschlag+40%140 % des normalen Stundensatzes pro Überstunde; steuerfrei
Ausgleichsruhezeit (alternativ)1,5 Stunden pro ÜberstundenstundeOder einem Zeitguthabenkonto gutgeschrieben
Tägliche Ruhepause11 Stunden am Stückpro 24-Stunden-Zeitraum
Wöchentliche Ruhepause44 Stunden am StückPro 7-Tage-Zeitraum; in der Regel sonntags
Ruhepause (>6 Std.)Mindestens 30 MinutenIn der Regel unbezahlt

Recht auf digitale Auszeit – gültig ab Juli 2026

Abdem 4. Juli 2026 drohen Arbeitgebern, die keine Rahmenbedingungen zur Gewährleistung des Rechts auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit einführen, Strafen. Unternehmen müssen praktische, technische und organisatorische Maßnahmen im Rahmen von Tarifverträgen oder betrieblichen Richtlinien festlegen. Überprüfen Sie jetzt Ihre Richtlinien zur Telearbeit und zur Kommunikation außerhalb der Arbeitszeit.

Probezeit

Die Probezeit in Luxemburg ist vertraglich vereinbart, unterliegt jedoch den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs. Die Dauer hängt vom Qualifikationsniveau und vom Gehalt ab.

ParameterGängige PraxisRechtliche Hinweise
Mindestdauer2 WochenUnterhalb dieser Grenze gilt keine Probezeit
Ungelernte ArbeitskräfteBis zu 3 MonateStandard-Höchstwert
Fachkräfte / qualifizierte ArbeitskräfteBis zu 6 MonateTypische berufliche Rollen
Führungskräfte (>5× SSM)Bis zu 12 MonateFür Arbeitnehmer, die mehr als das Fünffache des sozialen Mindestlohns verdienen
Mitteilung während der Probezeit4 Tage pro Monat TestphaseMindestens 15 Tage; höchstens 1 Monat
Gesetzliche Rechte ab dem ersten TagVom ersten Tag an vollMindestlohn, Krankenversicherung, Schutz vor Diskriminierung

Einwanderung und Arbeitsvisa

Staatsangehörige der EU/des EWR und der Schweiz dürfen sich in Luxemburg frei aufhalten und arbeiten (mit Anmeldung bei der Gemeinde nach drei Monaten). Alle Drittstaatsangehörigen müssen vor Aufnahme einer Beschäftigung eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (Arbeitserlaubnis) einholen.

ADEM-Zertifikat und Eintragung in das Gemeinderegister

Für alle Anträge von Drittstaatsangehörigen ist zunächst eine Bescheinigung des Arbeitsministeriums (ADEM) erforderlich. Melden Sie sich nach Ihrer Ankunft innerhalb vondrei Tagenbei der Gemeinde Ihres Wohnorts an, um Ihre 13-stellige nationale Identifikationsnummer (Matricule) zu erhalten. Die obligatorische ärztliche Untersuchung (allgemeine Gesundheitsuntersuchung + Tuberkulose-Screening) muss vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abgeschlossen sein.

Wichtigste Wege zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis

RouteMindestlohnSponsor?Dauer
Genehmigung für AngestellteSSM (2.703,74 €/Monat)Ja – Arbeitgeber in LuxemburgAnfangs 1 Jahr; verlängerbar
EU-Blaue Karte (hochqualifizierte Arbeitskräfte)87.780 €/Jahr (ca. 1,5-facher Durchschnittswert)Ja – Arbeitgeber in LuxemburgBis zu 4 Jahre; verlängerbar
ICT (unternehmensinterner Versetzter)Vergleichbar mit dem OrtstarifKonzernunternehmen in der EUBis zu 3 Jahre (Führungskraft/Fachkraft)
Genehmigung zur SelbstständigkeitTragfähiger GeschäftsplanNeinAnfangs bis zu 3 Jahre
Befristete ArbeitserlaubnisUnterschiedlichJaBis zu 90 Tage
Quelle: Luxemburgische Einwanderungsbehörde, 2026. Familienangehörige von EU-Bürgern sind von der Arbeitserlaubnispflicht befreit.

Bewerbungsverfahren – Die wichtigsten Schritte

Vor der Ankunft

  • Sicheren Sie sich einen unterzeichneten luxemburgischen Arbeitsvertrag
  • Arbeitgeber erhält ADEM-Zertifikat
  • Reichen Sie den Antrag bei der Einwanderungsbehörde ein, zusammen mit Reisepass, Führungszeugnis, Lebenslauf, Zeugnissen, Arbeitsvertrag und ADEM-Bescheinigung.
  • Bearbeitungszeit: ca. 3–4 Monate
  • Erhalt einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage
  • Beantragen Sie ein Langzeitvisum vom Typ D (sofern für Ihre Staatsangehörigkeit eine Visumpflicht besteht)

Nach der Ankunft

  • Melden Sie Ihre Ankunft bei der Gemeinde innerhalb von 3 Tagen an
  • Erhalten Sie eine 13-stellige Matrikelnummer (Personenkennnummer / Steuer-ID)
  • Absolvieren Sie die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung (Allgemeinuntersuchung + TB-Test)
  • Reichen Sie den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung innerhalb von drei Monaten online über MyGuichet ein
  • Erhalt einer „Carte de séjour“ (Aufenthaltsgenehmigung – Typ B oder C1)
  • Anmeldung bei der CNS (Krankenkasse) – erfolgt automatisch über den Arbeitgeber

Das Einwanderungsteam von AF hat internationale Fachkräfte, die nach Luxemburg gezogen sind, bei der Beantragung von Visa, Arbeitserlaubnissen und der Anmeldung bei der Gemeinde unterstützt.

Urlaubsansprüche

Die gesetzlichen Urlaubsansprüche in Luxemburg gehören zu den großzügigsten in Europa. Viele Tarifverträge sehen über die gesetzliche Mindestregelung hinausgehende Zusatzleistungen vor.

Jahresurlaub

ParameterAnspruchAnmerkungen
Gesetzlicher Mindestlohn (5-Tage-Woche)26 Arbeitstage/JahrDie Abgrenzung erfolgt mit 2,167 Tagen pro Monat
Gesetzlicher Mindestlohn (6-Tage-Woche)30 Arbeitstage/JahrProportional zum Arbeitsrhythmus
Marktstandard (professionell)26–30 TageZuzüglich 11 Feiertage
TeilnahmeberechtigungVom ersten Tag an (voller Anspruch)Vollständige Anrechnung nach Ablauf von 3 Monaten Betriebszugehörigkeit
ÜbertragBis zum 31. März des folgenden JahresVerlängerung aufgrund von Elternzeit, Krankheit oder betrieblichen Gründen
Quelle: Luxemburgisches Arbeitsgesetzbuch, Artikel L.233-4; Guichet.lu.

Elternzeit

UrlaubsartDauerBezahlungAnmerkungen
Mutterschaft20 Wochen (8 davor + 12 danach)100 % über CNSVom Arbeitgeber gezahltes Gehalt, das vom CNS erstattet wird
Vaterschaft10 Tage100 % (2 Tage Arbeitgeber + 8 Tage CNS)Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt
Elternzeit (1.)4 oder 6 Monate in VollzeitErsatzeinkommen über CAEUnmittelbar nach dem Mutterschaftsurlaub
Elternzeit (2.)4 oder 6 Monate in VollzeitErsatzeinkommen über CAEBevor das Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat
Adoptionsurlaub12 Wochen100 % über CNSFür Kinder unter 16 Jahren
Elternzeit kann auch in Teilzeit (8 oder 12 Monate) oder aufgeteilt in Anspruch genommen werden. Quelle: Caisse pour l’avenir des enfants (CAE).

Krankheitsurlaub

ParameterRegel
Vom Arbeitgeber bezahlter ZeitraumBis zu 77 Kalendertage bei 100 % des Gehalts
Nach 77 TagenCNS zahlt 80 % des Gehalts; bis zu einer Obergrenze von 78 Wochen über einen Zeitraum von 104 Wochen
WartezeitKeine
BenachrichtigungDen Arbeitgeber am ersten Tag informieren; ärztliches Attest bis zum dritten Tag vorlegen
Erstattung durch den Arbeitgeber80 % werden von der Mutualité innerhalb der 77-Tage-Frist erstattet
Quelle: CNS / Sozialgesetzbuch.

Persönlicher und Sonderurlaub

VeranstaltungTageAnmerkungen
Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft3 TageDie eigene Ehe des Arbeitnehmers
Tod des Ehepartners / Lebenspartners / eines Verwandten ersten Grades3 TageBezahlt
Tod eines Verwandten zweiten Grades1 TagBezahlt
Umzug2 TageAuf 2× pro Arbeitgeber während der gesamten beruflichen Laufbahn begrenzt
Pflegeurlaub5 Tage / 12 MonateSchwere Erkrankung eines nahen Familienangehörigen
Freistellung zur Betreuung eines Angehörigen im HospizBis zu 5 Tage pro JahrFür einen unheilbar kranken nahen Verwandten

Feiertage 2026

In Luxemburg gibt es 11 gesetzliche Feiertage. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag oder einen anderen arbeitsfreien Tag, haben die Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ausgleichsfreitag, der innerhalb von drei Monaten in Anspruch genommen werden muss.

DatumTagFeiertag
1. JanuarDonnerstagNeujahr
6. AprilMontagOstermontag
1. MaiFreitagTag der Arbeit (1. Mai)
9. MaiSamstagEuropatag
14. MaiDonnerstagChristi Himmelfahrt
25. MaiMontagPfingstmontag
23. JuniDienstagNationalfeiertag (offizieller Geburtstag des Großherzogs)
15. AugustSamstagMariä Himmelfahrt
1. NovemberSonntagAllerheiligen
25. DezemberFreitagWeihnachtsfeiertag
26. DezemberSamstagBoxing Day (Stephanstag)
Quelle: Arbeits- und Bergbauaufsicht (ITM); Gesetz vom 25. April 2019.

Kündigungsfristen

Die gesetzlichen Kündigungsfristen in Luxemburg richten sich nach der Betriebszugehörigkeit. Arbeitnehmer müssen eine Kündigungsfrist einhalten, die halb so lang ist wie die des Arbeitgebers. In höheren Besoldungsgruppen und in Tarifverträgen können längere Fristen vorgesehen sein.

DienstzeitMitteilung des ArbeitgebersMitteilung an die Mitarbeiter
Während der Probezeit4 Tage/Monat Testphase (mind. 15 Tage / max. 1 Monat)Wie beim Arbeitgeber
Unter 5 Jahren2 Monate1 Monat
5–10 Jahre4 Monate2 Monate
10+ Jahre6 Monate3 Monate
Die Kündigungsfrist beginnt am 15. oder am letzten Tag des Monats. Quelle: Luxemburgisches Arbeitsgesetzbuch, Artikel L.124-3.

Kündigung und Abfindung

Das luxemburgische Arbeitsrecht sieht einen umfassenden Schutz der Arbeitnehmer vor. Kündigungen müssen einen triftigen „wirtschaftlichen oder persönlichen“ Grund (Personalabbau, Arbeitsunfähigkeit, Fehlverhalten usw.) enthalten und einem schriftlichen Verfahren folgen. Arbeitnehmer, die ohne triftigen Grund gekündigt wurden, können vor dem Arbeitsgericht wegen ungerechtfertigter Kündigung klagen.

DienstzeitGesetzliche Abfindung
Unter 5 JahrenKeine (nur Hinweis)
5–10 Jahreein Monatsgehalt
10 – 15 Jahre2 Monatsgehälter
15 – 20 Jahre3 Monatsgehälter
20 – 25 Jahre6 Monatsgehälter
25 – 30 Jahre9 Monatsgehälter
Seit über 30 Jahren12 Monatsgehälter
Gilt für Mitarbeiter in nicht-leitenden Positionen bei unfreiwilliger Kündigung (nicht bei grobem Fehlverhalten). Für Führungskräfte gilt eine gesonderte Tabelle. Quelle: Luxemburgisches Arbeitsgesetzbuch.

Massenentlassungen – Sozialplan erforderlich

Bei Massenentlassungen (7 oder mehr Entlassungen innerhalb von 30 Tagen oder 15 oder mehr innerhalb von 90 Tagen) ist einSozialplanvorgeschrieben: Das Unternehmen muss die Gewerkschaften konsultieren und Abfindungen, Umschulungsmaßnahmen sowie Outplacement anbieten. Eine Meldung an das Arbeitsministerium und den Betriebsrat ist erforderlich.

Sozialversicherung

Die luxemburgische Sozialversicherung umfasst die Krankenversicherung (CNS), die Rentenversicherung (CNAP), Familienleistungen (CAE) sowie die Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Änderung im Januar 2026 – Erhöhung der Rentenbeiträge

Im Rahmen der Rentenreform 2026 stieg der Gesamtsatz der Rentenbeiträge von 24 % auf25,5 %(gültig bis 2032). Der Arbeitnehmeranteil erhöhte sich auf 8,50 % (von 8,00 %); der Arbeitgeberanteil stieg um denselben Prozentsatz. Die Änderung gilt ab dem 1. Januar 2026.

Arbeitgeberbeiträge

BeitragBewertungAnmerkungen
Rente (CNAP)8.50%Anstieg von 8,00 % — Januar 2026
Krankenversicherung (CNS – Barzahlung)3.05%Krankengeld
Beitrag zur Abhängigkeit1.40%Langzeitpflege
Arbeitslosigkeit (Arbeitgeberanteil)~1.05%Finanziert durch die kommunale Solidaritätssteuer
Abgabe auf Familienbeihilfen~0.56%Fonds CAE
Unfallversicherung (AAA)0,70 %–1,13 %Der Tarif variiert je nach Risikoklasse
Arbeitsmedizinischer Dienst0.11%Obligatorisch
Quelle: CCSS, gültig ab Januar 2026. Die Gesamtbelastung für den Arbeitgeber beträgt in der Regel 12–15 %, je nach Unfallklasse.

Arbeitnehmerbeiträge

BeitragBewertungSchwellenwert
Rente (CNAP)8.50%Bis zur Obergrenze der Sozialversicherung (13.326,96 €/Monat im Jahr 2026)
Krankenversicherung (CNS – Barzahlung)3.05%Gleiche Obergrenze
Beitrag zur Abhängigkeit1.40%Auf Bruttoeinkünfte, die über den abzugsfähigen Betrag hinausgehen
Arbeitslosigkeit (Anteil der Arbeitnehmer)~1.40%Indirekt über die Solidaritätssteuer
Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer insgesamt: ca. 12,95 % des Bruttogehalts. Selbstständige tragen beide Anteile (ca. 23–24 % des Gewinns). Quelle: CCSS 2026.

Einkommensteuer

Das Steuerjahr in Luxemburg entspricht dem Kalenderjahr. Arbeitnehmer werden nach dem Prinzip der Quellensteuer ( PAYE ) besteuert – Arbeitgeber ziehen die Steuer entsprechend der Steuerkarte des Arbeitnehmers an der Quelle ab. In den jährlichen Steuererklärungen werden die tatsächlichen Abzüge und Gutschriften abgerechnet.

Einkommensteuerklassen 2026 (Steuerklasse 1)

BandJahreseinkommen (EUR)Bewertung
Steuerfreier FreibetragBis zu 13.2300%
Einstiegsbereich13.230 – 22.0508 % – 11 %
Mittlere Progressionsstufe22.050 – 54.09012 % – 38 %
Plateau-Band54.090 – 117.45039%
Oberer Bereich117.450 – 234.87040 % – 41 %
HöchstsatzÜber 234.87042%
Progressive Steuerstaffelung von 0 % bis 42 %. Die Steuerklassen bleiben 2026 unverändert; der Höchstbetrag für den Abzug persönlicher Ausgaben wurde von 672 € auf 900 € angehoben. Quelle: Verwaltung für direkte Steuern.

Zuschlag und Steuerklassen

ElementDetailsAnmerkungen
Solidaritätszuschlag – Standard+7 % der fälligen EinkommensteuerDie meisten Steuerzahler
Solidaritätszuschlag – Spitzenverdiener+9 % der fälligen EinkommensteuerEinkommen > 150.000 € (Klasse 1/1a) oder > 300.000 € (Klasse 2)
Klasse 1Alleinstehend, keine KinderStandard-Progressionsskala
Klasse 1aAlleinerziehende, Witwe/Witwer, über 65 JahreAngepasste Skala (günstiger)
Klasse 2Verheiratet / gemeinsam veranlagtEinkommensaufteilung möglich

Steuerregelung für Inpatriates – 50-prozentige Steuerbefreiung

Hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte, die aus dem Ausland angeworben werden, profitieren bis zu acht Jahre lang von einer50-prozentigen Einkommensteuerbefreiungauf ihr Bruttojahresgehalt (begrenzt auf 400.000 € pro Jahr). Voraussetzungen: Mindestgrundgehalt von 75.000 € pro Jahr, mindestens 75 % der Arbeitszeit in Luxemburg, kein steuerlicher Wohnsitz in Luxemburg in den vorangegangenen fünf Jahren.

Mehrwertsteuer

Bewertung%Gilt für
Standard17%Die meisten Waren und Dienstleistungen (einer der niedrigsten Regelsätze in der EU)
Mittelstufe14%Bestimmte Weine, Werbematerialien, Reinigungsdienste
Reduziert8%Haushaltsbrennstoffe, Friseurhandwerk, Pflanzenzucht
Super-reduziert3%Lebensmittel, Bücher, Medikamente, Kinderkleidung, Restaurants
Registrierungsschwelle€50,000Vorgeschriebene Jahresumsatzschwelle ab 2025

Überlassen Sie die Lohnabrechnung in Luxemburg dem „ Access Financial “ – reibungslos und vorschriftsmäßig, mit lokalen Experten, die Ihnen jederzeit zur Verfügung stehen.

Vorteile

Die gesetzlichen Sozialleistungen in Luxemburg sind umfassend. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber bieten zusätzliche Leistungen an, um auf einem angespannten Arbeitsmarkt qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.

Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen

VorteilDetailsAnmerkungen
Sozialer Mindestlohn (für ungelernte Arbeitskräfte)2.703,74 € pro MonatGültig ab Januar 2026; an die Inflation gekoppelt
Sozialer Mindestlohn (für Fachkräfte)3.244,48 € pro Monat120 % des Lohnsatzes für ungelernte Arbeitskräfte
Öffentliche Krankenversicherung (CNS)Allgemeine Versicherungsdeckung80–100 %ige Kostenerstattung für die Standardversorgung
Staatliche Rente (CNAP)Schrittweiser Austausch~50–60 % des Endgehalts bei voller Berufslaufbahn
Jahresurlaub26 Arbeitstage/JahrZuzüglich 11 Feiertage
Krankengeld100 % für 77 Tage, danach 80 %Begrenzt auf das 5-Fache des SSM während des vom Arbeitgeber bezahlten Zeitraums
Mutterschaftsgeld100 % über 20 WochenÜber die Erstattung durch CNS

Marktübliche Zusatzleistungen

VorteilPrävalenzTypische Bestimmung
Essensgutscheine (Tickets Resto)Sehr häufigNennwert bis zu 15 €; 12,20 € steuerfrei
Zusatzkrankenversicherung (Mutuelle)Häufig im Finanzwesen und im öffentlichen Dienst anzutreffenCMCM, DKV, Foyer; übernimmt die Zuzahlungen für CNS
DienstwagenTypisch für FührungspositionenSteuerpflichtige Sachleistung
13. MonatsgehaltAllgemeinAuszahlung im November/Dezember; häufig gemäß Tarifvertrag
Zusatzrente (RCP)Häufig in den Bereichen Finanzen und Technologie anzutreffenVom Arbeitgeber finanziert; steuerlich begünstigt
Kostenloser öffentlicher NahverkehrAllgemein (staatlich finanziert)Kostenlos im ganzen Land – keine Kosten für den Arbeitgeber
Flexibles Arbeiten / HomeofficeStandard ab 2021Vorbehaltlich der grenzüberschreitenden Steuerfreibeträge

Rentensystem

Dreisäulensystem: Staatliche Rente (CNAP), betriebliche Zusatzrente (RCP) und private Altersvorsorge.

Parameter2026Anmerkungen
Rentenalter (Vollrente)65Unverändert; die Reformdebatte dauert an
Vorzeitiger RuhestandAb dem 60. Lebensjahr (bei 40 Beitragsjahren)Ab dem 57. Lebensjahr bei 40 Jahren Pflichtversicherung
Ersatzquote~50–60 % des letzten GehaltsHängt von den Beitragsjahren und dem Einkommen ab
Gesamtbeitragssatz25,5 % (gegenüber 24 %)Gültig ab Januar 2026; gilt bis 2032
Arbeitgeberanteil8.50%Anstieg von 8,00 %
Mitarbeiteraktie8.50%Anstieg von 8,00 %
Staatliche Förderung8.50%Aus allgemeinen Steuereinnahmen finanziert
Obergrenze für die private Altersvorsorge der 3. Säule4.500 € Selbstbehalt pro JahrAb 3.200 € — Januar 2026
Bonus für fortgesetzte ArbeitSteuerfreibetrag von 9.000 € pro JahrFür diejenigen, die Anspruch auf Vorruhestand haben und weiterarbeiten
Ab dem 1. Juli 2026 wird die 40-jährige Versicherungszeit für den Vorruhestand mit 60 Jahren bis 2030 um 8 Monate verlängert. Quelle: CNAP / Ministère de la Sécurité sociale, Rentenreform 2026.

Versicherungen

Pflicht- und empfohlene Versicherungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftragnehmer in Luxemburg.

VersicherungUmschlagVorgeschrieben durch
Unfallversicherung (AAA)Arbeitsunfälle und BerufskrankheitenFür alle Arbeitgeber über CCSS verpflichtend
Krankenversicherung (CNS)Standardmäßige medizinische Versorgung und KrankengeldObligatorisch – allgemeine Versicherungspflicht
Kfz-VersicherungMindestdeckungssumme für die HaftpflichtversicherungNach luxemburgischem Straßenverkehrsrecht vorgeschrieben
BerufshaftpflichtversicherungAnsprüche wegen Fahrlässigkeit / BehandlungsfehlernObligatorisch für reglementierte Berufe

Berufshaftpflicht – Reglementierte Berufe

Laut Gesetz müssenÄrzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte, Architekten, Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmaklerund andere eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Für IT-Berater, Designer und andere selbstständige Freiberufler ist dies zwar nicht verpflichtend, jedoch dringend empfehlenswert und wird oft von Endkunden verlangt. AF berät Sie gerne hinsichtlich eines für Ihre Branche geeigneten Versicherungsschutzes.

Zusatzkrankenversicherung (Mutuelle)

AnbieterTypTypischer Erfassungsbereich
CMCMInvestmentfonds (staatlich zugelassen)Zuzahlungen, Zahnbehandlungen, Augenbehandlungen, Zusatzleistungen im Krankenhaus
DKV LuxemburgPrivatversichererUmfassende private Krankenversicherungen
Foyer SantéPrivatversichererZusatzleistungen bei stationärem und ambulantem Aufenthalt
IMG (international)Internationale private KrankenversicherungenRücktransport, weltweiter Versicherungsschutz für im Ausland lebende Deutsche

AF Solutions

Access Financial Das Unternehmen ist in Luxemburg über Tenebras S.à r.l. tätig und unterstützt Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und Auftragnehmer mit Lösungen in den Bereichen „ EOR “, Lohnabrechnung und Selbstständigkeit.

Für Endkunden

Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.

Für Personalvermittler

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.

Für Bauunternehmer

Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

Kostenlose Beratung

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.

Welche Lösungen bieten Sie in Luxemburg an ?

In Luxemburg bietet „ Access Financial “ zwei konforme Kooperationsmodelle an:

Angestellt / „EOR “ (Dachgesellschaft): Wir werden zum rechtlichen Arbeitgeber Ihrer Mitarbeiter in Luxemburg. Ihr Unternehmen behält die volle Kontrolle über den Arbeitsalltag und die zu erbringenden Leistungen, während wir die Verantwortung für die Beschäftigung, die Lohnabrechnung und die Steuerpflicht übernehmen.

Selbstständigkeit: Wenn ein Auftrag tatsächlich die Kriterien für den Status als Selbstständiger erfüllt, melden wir den Auftragnehmer vorschriftsmäßig an, kümmern uns während der gesamten Vertragslaufzeit um seine Meldepflichten und melden ihn nach Beendigung des Auftrags wieder ab.

Wann sollte ein Unternehmen den Einsatz eines „ EOR “ in Betracht ziehen?

Ein „ EOR “ ist in einer Reihe von Szenarien besonders nützlich. Es ist der effizienteste Weg, wenn Sie bestehende Auftragnehmer in vorschriftsmäßige Mitarbeiter umwandeln und das Risiko einer falschen Einstufung verringern möchten oder wenn Sie Fachkräfte in einem Land einstellen müssen, in dem Sie keine lokale Niederlassung haben. Außerdem ermöglicht es Ihnen eine schnelle Einarbeitung, ohne einen langwierigen und komplexen Unternehmensregistrierungsprozess durchlaufen zu müssen, und gewährleistet gleichzeitig die vollständige Einhaltung der lokalen arbeitsrechtlichen, lohn- und steuerrechtlichen Vorschriften. Über diese Kernanwendungsfälle hinaus ist ein „ EOR “ ebenso wertvoll, wenn Sie einen neuen Markt testen, bevor Sie sich zu einer langfristigen Investition verpflichten, oder wenn Sie einfach nur vorübergehende oder projektbezogene Mitarbeiter im Ausland benötigen.

Können wir sowohl einheimische als auch ausländische Mitarbeiter über „ EOR “ oder „ AOR “ einstellen?

Ja. Unsere Dienstleistungen unter EOR und AOR gelten sowohl für einheimische als auch für ausländische Mitarbeiter. Für ausländische Staatsangehörige gelten zusätzliche Visums- oder Arbeitserlaubnisanforderungen, und wir können Sie während des gesamten Antragsverfahrens unterstützen – einschließlich der Übernahme der Bürgschaft in Ländern, in denen wir über die entsprechende Lizenz verfügen.

Wird das Risiko einer Betriebsstätte (PE) vermieden?

Ein „ EOR “ ist ein externes Unternehmen, das internationale Arbeitskräfte in Ihrem Auftrag rechtmäßig beschäftigt und so eine klare Trennung zwischen Ihrem Unternehmen und den im Ausland ansässigen Mitarbeitern schafft. Die „ EOR “ wird zum rechtlichen Arbeitgeber dieser Arbeitnehmer. Auch wenn die Mitarbeiter weiterhin Dienstleistungen für Ihr Unternehmen erbringen, trägt diese rechtliche Distanzierung dazu bei, viele typische Risiken der „ PE “ zu mindern. Allerdings richtet sich die „ PE “ nach den konkreten Gegebenheiten vor Ort (Art der Tätigkeit, Befugnis zur Vertragsunterzeichnung, Ort der Umsatzgenerierung usw.) und nicht allein danach, wer die Gehaltsabrechnung ausstellt. Wir empfehlen daher, jedes einzelne Auftragsverhältnis gemeinsam mit unseren Spezialisten zu prüfen, um die geeignete Struktur zu ermitteln.

Stellt die falsche Einstufung von Auftragnehmern im Rahmen eines Auftrags nach dem „ AOR “ ein hohes Risiko dar?

Zu einer falschen Einstufung kommt es in der Regel dann, wenn Auftragnehmer in der Praxis wie Arbeitnehmer behandelt werden – feste Arbeitszeiten, Einbindung in das Team, kein Recht auf Vertretung, direkte Aufsicht und so weiter. Zur Vermeidung sind klare Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit, standardisierte Prozesse, dokumentierte Nachweise der Unabhängigkeit und regelmäßige Prüfungen erforderlich. Verantwortungsbewusstsein und die richtige Technologie sind entscheidend, um die Vorschriften in großem Maßstab einzuhalten, insbesondere da die Steuerbehörden zunehmend Datenanalysen und algorithmische Prüfungen einsetzen, um verdächtige Vereinbarungen zu identifizieren.

Bei Access Financial helfen wir unseren Kunden, dieses Risiko zu minimieren, indem wir maßgeschneiderte Klassifizierungsrahmen, Checklisten für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, vertragliche Schutzmaßnahmen und regelmäßige Compliance-Prüfungen entwickeln.

Wie sieht Ihr Preismodell aus?

Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.