Länderübersicht
Luxemburg ist ein kleines, aber wohlhabendes Land im Herzen Westeuropas, das für seinen außergewöhnlich hohen Lebensstandard, seine politische Stabilität und seine mehrsprachige Gesellschaft bekannt ist. Trotz seiner geringen Größe spielt Luxemburg auf der internationalen Bühne eine bedeutende Rolle als Finanzzentrum und Sitz mehrerer wichtiger EU-Institutionen. Das Land verfügt über drei Amtssprachen (Luxemburgisch, Französisch und Deutsch), eine starke internationale Gemeinschaft und ein einladendes Umfeld für Auswanderer.
Mit rund 681.973 Einwohnern (Stand: Januar 2025, STATEC) und einem Ausländeranteil von etwa 47 % verfügt Luxemburg über eine äußerst internationale Erwerbsbevölkerung mit Fachkenntnissen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, EU-Institutionen, Technologie und professionelle Dienstleistungen. Staatsangehörige der EU/des EWR sowie der Schweiz genießen Freizügigkeit, während Drittstaatsangehörige über das luxemburgische Einwanderungssystem eine Arbeitserlaubnis einholen müssen.
*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.
Wichtige Gesetzesänderungen 2026
Der Gesamtbeitrag zur Altersvorsorge steigt ab Januar 2026 auf25,5 %(von 24 %) – der Arbeitnehmeranteil beträgt nun 8,50 % (gegenüber zuvor 8,00 %). Der soziale Mindestlohn wurde auf2.703,74 € pro Monatfür ungelernte und auf 3.244,48 € für gelernte Arbeitskräfte angehoben. Die Steuerregelung für Inpatriates sieht eine Einkommensfreistellung von 50 % bis zu 400.000 € pro Jahr vor. Sanktionen bei Verstößen gegen das Recht auf digitale Auszeit sind ab Juli 2026 durchsetzbar.
Verträge
In luxemburgischen Arbeitsverträgen werden die Beschäftigungsbedingungen festgelegt – Art der Beschäftigung, Laufzeit, Kündigungsfrist, Vergütung und Sozialleistungen. Alle Arbeitsverträge müssen gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs schriftlich abgefasst und vor Arbeitsantritt des Arbeitnehmers unterzeichnet werden.
Vertragsarten
| Vertragsart | Dauer | Wichtigste Merkmale |
|---|---|---|
| Unbefristet (CDI) | Unbestimmt | Standardvertrag auf unbestimmte Zeit; gilt bis zur Kündigung durch eine der beiden Parteien unter Einhaltung der Kündigungsfrist |
| Befristet (CDD) | Maximal 24 Monate | Nur für bestimmte vorübergehende Bedürfnisse zulässig; zweimal verlängerbar; gleiche Rechte wie bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag (CDI) |
| Saisonal | Bis zu 10 Monate in 12 | Für wiederkehrende jährliche Saisonarbeiten (Gastgewerbe, Landwirtschaft, Spitzenzeiten im Einzelhandel) |
| Teilzeit | Unbefristet oder befristet | Anteile entsprechend der Vollzeitbeschäftigung; eine weniger günstige Behandlung ist nicht zulässig |
| Ausbildung | Im Zusammenhang mit der Ausbildung | Verbindet praktische Arbeit mit beruflicher Ausbildung; geregelt durch das Arbeitsgesetzbuch |
CDD zu CDI – 24-Monats-Regel
Befristete Arbeitsverträge (CDD) dürfeninsgesamt, einschließlich Verlängerungen, 24 Monate nicht überschreiten. Es sind maximal zwei Verlängerungen zulässig. Werden diese Grenzen überschritten oder wird ein CDD außerhalb der zulässigen Gründe eingesetzt, wandelt sich der Vertrag automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag (CDI) um. Eine selbstständige Tätigkeit ist möglich, doch um eine Umstufung zu vermeiden, ist es am sichersten, über einen Vermittlungsdienst oder ein eingetragenes Unternehmen zu arbeiten.
Was Ihr Vertrag enthalten muss
Schriftlich vorgeschrieben
- Identität der Parteien
- Stellenbezeichnung, Stellenbeschreibung und Arbeitsort
- Beginn und Dauer (bei befristeter Beschäftigung)
- Grundgehalt und Zahlungshäufigkeit
- Normale Arbeitszeiten und Dienstplan
- Anspruch auf Jahresurlaub
- Probezeit (falls zutreffend)
- Geltender Tarifvertrag
Häufige Zusatzklauseln
- Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
- Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
- Wettbewerbsverbot (maximal 12 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
- Bereitstellung von Essensgutscheinen (Restaurantgutscheinen)
- Struktur der variablen Vergütung, des Bonus oder des 13. Monatsgehalts
- Dienstwagen oder Mobilitätszulagen
- Angaben zur betrieblichen Zusatzrente
Arbeitszeiten und Überstunden
Die gesetzliche Norm in Luxemburg beträgt8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche(in der Regel von 9:00 bis 17:00 Uhr oder von 8:00 bis 17:00 Uhr mit einer einstündigen Mittagspause, Montag bis Freitag). Das Arbeitsgesetzbuch begrenzt die Gesamtarbeitszeit auf 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche, einschließlich Überstunden. Mittagspausen sind obligatorisch (mindestens 30 Minuten nach 6 Arbeitsstunden) und werden in der Regel nicht vergütet. Eine tägliche Ruhezeit von 11 aufeinanderfolgenden Stunden und eine wöchentliche Ruhezeit von 44 aufeinanderfolgenden Stunden sind vorgeschrieben.
| Parameter | Regel | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Reguläre Öffnungszeiten | 8 Stunden pro Tag; 40 Stunden pro Woche | Gesetzliche Definition der Vollzeitbeschäftigung; verteilt auf 5 (oder 6) Tage |
| Gesamtmaximum | 10 Stunden pro Tag; 48 Stunden pro Woche | Einschließlich Überstunden; gemittelt über den Bezugszeitraum (in der Regel 4 Monate) |
| Überstundenobergrenze | 2 Stunden pro Tag; 8 Stunden pro Woche | Vorherige Anmeldung oder Genehmigung durch das Arbeitsministerium erforderlich |
| Tägliche Ruhepause | 11 Stunden am Stück | Pro 24-Stunden-Zeitraum – verpflichtend |
| Wöchentliche Ruhepause | 44 Stunden am Stück | Pro 7-Tage-Zeitraum – umfasst in der Regel den Sonntag |
| Überstundenvergütung | +40 % Zuschlag | Oder 1,5 Stunden Ausgleichsruhezeit pro Überstundenstunde; steuerfrei |
Access Financial erarbeitet luxemburgische Arbeits- und Dienstleistungsverträge, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, und kümmert sich um die Einarbeitung bei Aufträgen sowohl für „ EOR “ als auch für „ AOR “.
Arbeitszeiten und Überstunden
Das luxemburgische Arbeitsgesetzbuch regelt die Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und die Vergütung von Überstunden. Führungskräfte in leitenden Positionen sind in der Regel von der gesetzlichen Überstundenvergütung ausgenommen.
| Parameter | Regel | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Reguläre Öffnungszeiten | 8 Stunden pro Tag; 40 Stunden pro Woche | Gesetzlich festgelegte Vollzeitgrenze |
| Maximale Gesamtarbeitszeit | 10 Stunden pro Tag; 48 Stunden pro Woche | Einschließlich Überstunden; gemittelt über den Bezugszeitraum |
| Bezugszeitraum | In der Regel 4 Monate | Können durch Tarifvertrag auf bis zu 12 Monate verlängert werden |
| Überstundenzuschlag | +40% | 140 % des normalen Stundensatzes pro Überstunde; steuerfrei |
| Ausgleichsruhezeit (alternativ) | 1,5 Stunden pro Überstundenstunde | Oder einem Zeitguthabenkonto gutgeschrieben |
| Tägliche Ruhepause | 11 Stunden am Stück | pro 24-Stunden-Zeitraum |
| Wöchentliche Ruhepause | 44 Stunden am Stück | Pro 7-Tage-Zeitraum; in der Regel sonntags |
| Ruhepause (>6 Std.) | Mindestens 30 Minuten | In der Regel unbezahlt |
Recht auf digitale Auszeit – gültig ab Juli 2026
Abdem 4. Juli 2026 drohen Arbeitgebern, die keine Rahmenbedingungen zur Gewährleistung des Rechts auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit einführen, Strafen. Unternehmen müssen praktische, technische und organisatorische Maßnahmen im Rahmen von Tarifverträgen oder betrieblichen Richtlinien festlegen. Überprüfen Sie jetzt Ihre Richtlinien zur Telearbeit und zur Kommunikation außerhalb der Arbeitszeit.
Probezeit
Die Probezeit in Luxemburg ist vertraglich vereinbart, unterliegt jedoch den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs. Die Dauer hängt vom Qualifikationsniveau und vom Gehalt ab.
| Parameter | Gängige Praxis | Rechtliche Hinweise |
|---|---|---|
| Mindestdauer | 2 Wochen | Unterhalb dieser Grenze gilt keine Probezeit |
| Ungelernte Arbeitskräfte | Bis zu 3 Monate | Standard-Höchstwert |
| Fachkräfte / qualifizierte Arbeitskräfte | Bis zu 6 Monate | Typische berufliche Rollen |
| Führungskräfte (>5× SSM) | Bis zu 12 Monate | Für Arbeitnehmer, die mehr als das Fünffache des sozialen Mindestlohns verdienen |
| Mitteilung während der Probezeit | 4 Tage pro Monat Testphase | Mindestens 15 Tage; höchstens 1 Monat |
| Gesetzliche Rechte ab dem ersten Tag | Vom ersten Tag an voll | Mindestlohn, Krankenversicherung, Schutz vor Diskriminierung |
Einwanderung und Arbeitsvisa
Staatsangehörige der EU/des EWR und der Schweiz dürfen sich in Luxemburg frei aufhalten und arbeiten (mit Anmeldung bei der Gemeinde nach drei Monaten). Alle Drittstaatsangehörigen müssen vor Aufnahme einer Beschäftigung eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (Arbeitserlaubnis) einholen.
ADEM-Zertifikat und Eintragung in das Gemeinderegister
Für alle Anträge von Drittstaatsangehörigen ist zunächst eine Bescheinigung des Arbeitsministeriums (ADEM) erforderlich. Melden Sie sich nach Ihrer Ankunft innerhalb vondrei Tagenbei der Gemeinde Ihres Wohnorts an, um Ihre 13-stellige nationale Identifikationsnummer (Matricule) zu erhalten. Die obligatorische ärztliche Untersuchung (allgemeine Gesundheitsuntersuchung + Tuberkulose-Screening) muss vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abgeschlossen sein.
Wichtigste Wege zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis
| Route | Mindestlohn | Sponsor? | Dauer |
|---|---|---|---|
| Genehmigung für Angestellte | SSM (2.703,74 €/Monat) | Ja – Arbeitgeber in Luxemburg | Anfangs 1 Jahr; verlängerbar |
| EU-Blaue Karte (hochqualifizierte Arbeitskräfte) | 87.780 €/Jahr (ca. 1,5-facher Durchschnittswert) | Ja – Arbeitgeber in Luxemburg | Bis zu 4 Jahre; verlängerbar |
| ICT (unternehmensinterner Versetzter) | Vergleichbar mit dem Ortstarif | Konzernunternehmen in der EU | Bis zu 3 Jahre (Führungskraft/Fachkraft) |
| Genehmigung zur Selbstständigkeit | Tragfähiger Geschäftsplan | Nein | Anfangs bis zu 3 Jahre |
| Befristete Arbeitserlaubnis | Unterschiedlich | Ja | Bis zu 90 Tage |
Bewerbungsverfahren – Die wichtigsten Schritte
Vor der Ankunft
- Sicheren Sie sich einen unterzeichneten luxemburgischen Arbeitsvertrag
- Arbeitgeber erhält ADEM-Zertifikat
- Reichen Sie den Antrag bei der Einwanderungsbehörde ein, zusammen mit Reisepass, Führungszeugnis, Lebenslauf, Zeugnissen, Arbeitsvertrag und ADEM-Bescheinigung.
- Bearbeitungszeit: ca. 3–4 Monate
- Erhalt einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage
- Beantragen Sie ein Langzeitvisum vom Typ D (sofern für Ihre Staatsangehörigkeit eine Visumpflicht besteht)
Nach der Ankunft
- Melden Sie Ihre Ankunft bei der Gemeinde innerhalb von 3 Tagen an
- Erhalten Sie eine 13-stellige Matrikelnummer (Personenkennnummer / Steuer-ID)
- Absolvieren Sie die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung (Allgemeinuntersuchung + TB-Test)
- Reichen Sie den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung innerhalb von drei Monaten online über MyGuichet ein
- Erhalt einer „Carte de séjour“ (Aufenthaltsgenehmigung – Typ B oder C1)
- Anmeldung bei der CNS (Krankenkasse) – erfolgt automatisch über den Arbeitgeber
Das Einwanderungsteam von AF hat internationale Fachkräfte, die nach Luxemburg gezogen sind, bei der Beantragung von Visa, Arbeitserlaubnissen und der Anmeldung bei der Gemeinde unterstützt.
Urlaubsansprüche
Die gesetzlichen Urlaubsansprüche in Luxemburg gehören zu den großzügigsten in Europa. Viele Tarifverträge sehen über die gesetzliche Mindestregelung hinausgehende Zusatzleistungen vor.
Jahresurlaub
| Parameter | Anspruch | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn (5-Tage-Woche) | 26 Arbeitstage/Jahr | Die Abgrenzung erfolgt mit 2,167 Tagen pro Monat |
| Gesetzlicher Mindestlohn (6-Tage-Woche) | 30 Arbeitstage/Jahr | Proportional zum Arbeitsrhythmus |
| Marktstandard (professionell) | 26–30 Tage | Zuzüglich 11 Feiertage |
| Teilnahmeberechtigung | Vom ersten Tag an (voller Anspruch) | Vollständige Anrechnung nach Ablauf von 3 Monaten Betriebszugehörigkeit |
| Übertrag | Bis zum 31. März des folgenden Jahres | Verlängerung aufgrund von Elternzeit, Krankheit oder betrieblichen Gründen |
Elternzeit
| Urlaubsart | Dauer | Bezahlung | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Mutterschaft | 20 Wochen (8 davor + 12 danach) | 100 % über CNS | Vom Arbeitgeber gezahltes Gehalt, das vom CNS erstattet wird |
| Vaterschaft | 10 Tage | 100 % (2 Tage Arbeitgeber + 8 Tage CNS) | Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt |
| Elternzeit (1.) | 4 oder 6 Monate in Vollzeit | Ersatzeinkommen über CAE | Unmittelbar nach dem Mutterschaftsurlaub |
| Elternzeit (2.) | 4 oder 6 Monate in Vollzeit | Ersatzeinkommen über CAE | Bevor das Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat |
| Adoptionsurlaub | 12 Wochen | 100 % über CNS | Für Kinder unter 16 Jahren |
Krankheitsurlaub
| Parameter | Regel |
|---|---|
| Vom Arbeitgeber bezahlter Zeitraum | Bis zu 77 Kalendertage bei 100 % des Gehalts |
| Nach 77 Tagen | CNS zahlt 80 % des Gehalts; bis zu einer Obergrenze von 78 Wochen über einen Zeitraum von 104 Wochen |
| Wartezeit | Keine |
| Benachrichtigung | Den Arbeitgeber am ersten Tag informieren; ärztliches Attest bis zum dritten Tag vorlegen |
| Erstattung durch den Arbeitgeber | 80 % werden von der Mutualité innerhalb der 77-Tage-Frist erstattet |
Persönlicher und Sonderurlaub
| Veranstaltung | Tage | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft | 3 Tage | Die eigene Ehe des Arbeitnehmers |
| Tod des Ehepartners / Lebenspartners / eines Verwandten ersten Grades | 3 Tage | Bezahlt |
| Tod eines Verwandten zweiten Grades | 1 Tag | Bezahlt |
| Umzug | 2 Tage | Auf 2× pro Arbeitgeber während der gesamten beruflichen Laufbahn begrenzt |
| Pflegeurlaub | 5 Tage / 12 Monate | Schwere Erkrankung eines nahen Familienangehörigen |
| Freistellung zur Betreuung eines Angehörigen im Hospiz | Bis zu 5 Tage pro Jahr | Für einen unheilbar kranken nahen Verwandten |
Feiertage 2026
In Luxemburg gibt es 11 gesetzliche Feiertage. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag oder einen anderen arbeitsfreien Tag, haben die Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ausgleichsfreitag, der innerhalb von drei Monaten in Anspruch genommen werden muss.
| Datum | Tag | Feiertag |
|---|---|---|
| 1. Januar | Donnerstag | Neujahr |
| 6. April | Montag | Ostermontag |
| 1. Mai | Freitag | Tag der Arbeit (1. Mai) |
| 9. Mai | Samstag | Europatag |
| 14. Mai | Donnerstag | Christi Himmelfahrt |
| 25. Mai | Montag | Pfingstmontag |
| 23. Juni | Dienstag | Nationalfeiertag (offizieller Geburtstag des Großherzogs) |
| 15. August | Samstag | Mariä Himmelfahrt |
| 1. November | Sonntag | Allerheiligen |
| 25. Dezember | Freitag | Weihnachtsfeiertag |
| 26. Dezember | Samstag | Boxing Day (Stephanstag) |
Kündigungsfristen
Die gesetzlichen Kündigungsfristen in Luxemburg richten sich nach der Betriebszugehörigkeit. Arbeitnehmer müssen eine Kündigungsfrist einhalten, die halb so lang ist wie die des Arbeitgebers. In höheren Besoldungsgruppen und in Tarifverträgen können längere Fristen vorgesehen sein.
| Dienstzeit | Mitteilung des Arbeitgebers | Mitteilung an die Mitarbeiter |
|---|---|---|
| Während der Probezeit | 4 Tage/Monat Testphase (mind. 15 Tage / max. 1 Monat) | Wie beim Arbeitgeber |
| Unter 5 Jahren | 2 Monate | 1 Monat |
| 5–10 Jahre | 4 Monate | 2 Monate |
| 10+ Jahre | 6 Monate | 3 Monate |
Kündigung und Abfindung
Das luxemburgische Arbeitsrecht sieht einen umfassenden Schutz der Arbeitnehmer vor. Kündigungen müssen einen triftigen „wirtschaftlichen oder persönlichen“ Grund (Personalabbau, Arbeitsunfähigkeit, Fehlverhalten usw.) enthalten und einem schriftlichen Verfahren folgen. Arbeitnehmer, die ohne triftigen Grund gekündigt wurden, können vor dem Arbeitsgericht wegen ungerechtfertigter Kündigung klagen.
| Dienstzeit | Gesetzliche Abfindung |
|---|---|
| Unter 5 Jahren | Keine (nur Hinweis) |
| 5–10 Jahre | ein Monatsgehalt |
| 10 – 15 Jahre | 2 Monatsgehälter |
| 15 – 20 Jahre | 3 Monatsgehälter |
| 20 – 25 Jahre | 6 Monatsgehälter |
| 25 – 30 Jahre | 9 Monatsgehälter |
| Seit über 30 Jahren | 12 Monatsgehälter |
Massenentlassungen – Sozialplan erforderlich
Bei Massenentlassungen (7 oder mehr Entlassungen innerhalb von 30 Tagen oder 15 oder mehr innerhalb von 90 Tagen) ist einSozialplanvorgeschrieben: Das Unternehmen muss die Gewerkschaften konsultieren und Abfindungen, Umschulungsmaßnahmen sowie Outplacement anbieten. Eine Meldung an das Arbeitsministerium und den Betriebsrat ist erforderlich.
Einkommensteuer
Das Steuerjahr in Luxemburg entspricht dem Kalenderjahr. Arbeitnehmer werden nach dem Prinzip der Quellensteuer ( PAYE ) besteuert – Arbeitgeber ziehen die Steuer entsprechend der Steuerkarte des Arbeitnehmers an der Quelle ab. In den jährlichen Steuererklärungen werden die tatsächlichen Abzüge und Gutschriften abgerechnet.
Einkommensteuerklassen 2026 (Steuerklasse 1)
| Band | Jahreseinkommen (EUR) | Bewertung |
|---|---|---|
| Steuerfreier Freibetrag | Bis zu 13.230 | 0% |
| Einstiegsbereich | 13.230 – 22.050 | 8 % – 11 % |
| Mittlere Progressionsstufe | 22.050 – 54.090 | 12 % – 38 % |
| Plateau-Band | 54.090 – 117.450 | 39% |
| Oberer Bereich | 117.450 – 234.870 | 40 % – 41 % |
| Höchstsatz | Über 234.870 | 42% |
Zuschlag und Steuerklassen
| Element | Details | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Solidaritätszuschlag – Standard | +7 % der fälligen Einkommensteuer | Die meisten Steuerzahler |
| Solidaritätszuschlag – Spitzenverdiener | +9 % der fälligen Einkommensteuer | Einkommen > 150.000 € (Klasse 1/1a) oder > 300.000 € (Klasse 2) |
| Klasse 1 | Alleinstehend, keine Kinder | Standard-Progressionsskala |
| Klasse 1a | Alleinerziehende, Witwe/Witwer, über 65 Jahre | Angepasste Skala (günstiger) |
| Klasse 2 | Verheiratet / gemeinsam veranlagt | Einkommensaufteilung möglich |
Steuerregelung für Inpatriates – 50-prozentige Steuerbefreiung
Hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte, die aus dem Ausland angeworben werden, profitieren bis zu acht Jahre lang von einer50-prozentigen Einkommensteuerbefreiungauf ihr Bruttojahresgehalt (begrenzt auf 400.000 € pro Jahr). Voraussetzungen: Mindestgrundgehalt von 75.000 € pro Jahr, mindestens 75 % der Arbeitszeit in Luxemburg, kein steuerlicher Wohnsitz in Luxemburg in den vorangegangenen fünf Jahren.
Mehrwertsteuer
| Bewertung | % | Gilt für |
|---|---|---|
| Standard | 17% | Die meisten Waren und Dienstleistungen (einer der niedrigsten Regelsätze in der EU) |
| Mittelstufe | 14% | Bestimmte Weine, Werbematerialien, Reinigungsdienste |
| Reduziert | 8% | Haushaltsbrennstoffe, Friseurhandwerk, Pflanzenzucht |
| Super-reduziert | 3% | Lebensmittel, Bücher, Medikamente, Kinderkleidung, Restaurants |
| Registrierungsschwelle | €50,000 | Vorgeschriebene Jahresumsatzschwelle ab 2025 |
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Vorteile
Die gesetzlichen Sozialleistungen in Luxemburg sind umfassend. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber bieten zusätzliche Leistungen an, um auf einem angespannten Arbeitsmarkt qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.
Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen
| Vorteil | Details | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Sozialer Mindestlohn (für ungelernte Arbeitskräfte) | 2.703,74 € pro Monat | Gültig ab Januar 2026; an die Inflation gekoppelt |
| Sozialer Mindestlohn (für Fachkräfte) | 3.244,48 € pro Monat | 120 % des Lohnsatzes für ungelernte Arbeitskräfte |
| Öffentliche Krankenversicherung (CNS) | Allgemeine Versicherungsdeckung | 80–100 %ige Kostenerstattung für die Standardversorgung |
| Staatliche Rente (CNAP) | Schrittweiser Austausch | ~50–60 % des Endgehalts bei voller Berufslaufbahn |
| Jahresurlaub | 26 Arbeitstage/Jahr | Zuzüglich 11 Feiertage |
| Krankengeld | 100 % für 77 Tage, danach 80 % | Begrenzt auf das 5-Fache des SSM während des vom Arbeitgeber bezahlten Zeitraums |
| Mutterschaftsgeld | 100 % über 20 Wochen | Über die Erstattung durch CNS |
Marktübliche Zusatzleistungen
| Vorteil | Prävalenz | Typische Bestimmung |
|---|---|---|
| Essensgutscheine (Tickets Resto) | Sehr häufig | Nennwert bis zu 15 €; 12,20 € steuerfrei |
| Zusatzkrankenversicherung (Mutuelle) | Häufig im Finanzwesen und im öffentlichen Dienst anzutreffen | CMCM, DKV, Foyer; übernimmt die Zuzahlungen für CNS |
| Dienstwagen | Typisch für Führungspositionen | Steuerpflichtige Sachleistung |
| 13. Monatsgehalt | Allgemein | Auszahlung im November/Dezember; häufig gemäß Tarifvertrag |
| Zusatzrente (RCP) | Häufig in den Bereichen Finanzen und Technologie anzutreffen | Vom Arbeitgeber finanziert; steuerlich begünstigt |
| Kostenloser öffentlicher Nahverkehr | Allgemein (staatlich finanziert) | Kostenlos im ganzen Land – keine Kosten für den Arbeitgeber |
| Flexibles Arbeiten / Homeoffice | Standard ab 2021 | Vorbehaltlich der grenzüberschreitenden Steuerfreibeträge |
Rentensystem
Dreisäulensystem: Staatliche Rente (CNAP), betriebliche Zusatzrente (RCP) und private Altersvorsorge.
| Parameter | 2026 | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Rentenalter (Vollrente) | 65 | Unverändert; die Reformdebatte dauert an |
| Vorzeitiger Ruhestand | Ab dem 60. Lebensjahr (bei 40 Beitragsjahren) | Ab dem 57. Lebensjahr bei 40 Jahren Pflichtversicherung |
| Ersatzquote | ~50–60 % des letzten Gehalts | Hängt von den Beitragsjahren und dem Einkommen ab |
| Gesamtbeitragssatz | 25,5 % (gegenüber 24 %) | Gültig ab Januar 2026; gilt bis 2032 |
| Arbeitgeberanteil | 8.50% | Anstieg von 8,00 % |
| Mitarbeiteraktie | 8.50% | Anstieg von 8,00 % |
| Staatliche Förderung | 8.50% | Aus allgemeinen Steuereinnahmen finanziert |
| Obergrenze für die private Altersvorsorge der 3. Säule | 4.500 € Selbstbehalt pro Jahr | Ab 3.200 € — Januar 2026 |
| Bonus für fortgesetzte Arbeit | Steuerfreibetrag von 9.000 € pro Jahr | Für diejenigen, die Anspruch auf Vorruhestand haben und weiterarbeiten |
Versicherungen
Pflicht- und empfohlene Versicherungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftragnehmer in Luxemburg.
| Versicherung | Umschlag | Vorgeschrieben durch |
|---|---|---|
| Unfallversicherung (AAA) | Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten | Für alle Arbeitgeber über CCSS verpflichtend |
| Krankenversicherung (CNS) | Standardmäßige medizinische Versorgung und Krankengeld | Obligatorisch – allgemeine Versicherungspflicht |
| Kfz-Versicherung | Mindestdeckungssumme für die Haftpflichtversicherung | Nach luxemburgischem Straßenverkehrsrecht vorgeschrieben |
| Berufshaftpflichtversicherung | Ansprüche wegen Fahrlässigkeit / Behandlungsfehlern | Obligatorisch für reglementierte Berufe |
Berufshaftpflicht – Reglementierte Berufe
Laut Gesetz müssenÄrzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte, Architekten, Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmaklerund andere eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Für IT-Berater, Designer und andere selbstständige Freiberufler ist dies zwar nicht verpflichtend, jedoch dringend empfehlenswert und wird oft von Endkunden verlangt. AF berät Sie gerne hinsichtlich eines für Ihre Branche geeigneten Versicherungsschutzes.
Zusatzkrankenversicherung (Mutuelle)
| Anbieter | Typ | Typischer Erfassungsbereich |
|---|---|---|
| CMCM | Investmentfonds (staatlich zugelassen) | Zuzahlungen, Zahnbehandlungen, Augenbehandlungen, Zusatzleistungen im Krankenhaus |
| DKV Luxemburg | Privatversicherer | Umfassende private Krankenversicherungen |
| Foyer Santé | Privatversicherer | Zusatzleistungen bei stationärem und ambulantem Aufenthalt |
| IMG (international) | Internationale private Krankenversicherungen | Rücktransport, weltweiter Versicherungsschutz für im Ausland lebende Deutsche |
AF Solutions
Access Financial Das Unternehmen ist in Luxemburg über Tenebras S.à r.l. tätig und unterstützt Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und Auftragnehmer mit Lösungen in den Bereichen „ EOR “, Lohnabrechnung und Selbstständigkeit.
Für Endkunden
Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.
Für Personalvermittler
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.
Für Bauunternehmer
Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

Kostenlose Beratung
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.
Welche Lösungen bieten Sie in Luxemburg an ?
In Luxemburg bietet „ Access Financial “ zwei konforme Kooperationsmodelle an:
Angestellt / „EOR “ (Dachgesellschaft): Wir werden zum rechtlichen Arbeitgeber Ihrer Mitarbeiter in Luxemburg. Ihr Unternehmen behält die volle Kontrolle über den Arbeitsalltag und die zu erbringenden Leistungen, während wir die Verantwortung für die Beschäftigung, die Lohnabrechnung und die Steuerpflicht übernehmen.
Selbstständigkeit: Wenn ein Auftrag tatsächlich die Kriterien für den Status als Selbstständiger erfüllt, melden wir den Auftragnehmer vorschriftsmäßig an, kümmern uns während der gesamten Vertragslaufzeit um seine Meldepflichten und melden ihn nach Beendigung des Auftrags wieder ab.
Wann sollte ein Unternehmen den Einsatz eines „ EOR “ in Betracht ziehen?
Ein „ EOR “ ist in einer Reihe von Szenarien besonders nützlich. Es ist der effizienteste Weg, wenn Sie bestehende Auftragnehmer in vorschriftsmäßige Mitarbeiter umwandeln und das Risiko einer falschen Einstufung verringern möchten oder wenn Sie Fachkräfte in einem Land einstellen müssen, in dem Sie keine lokale Niederlassung haben. Außerdem ermöglicht es Ihnen eine schnelle Einarbeitung, ohne einen langwierigen und komplexen Unternehmensregistrierungsprozess durchlaufen zu müssen, und gewährleistet gleichzeitig die vollständige Einhaltung der lokalen arbeitsrechtlichen, lohn- und steuerrechtlichen Vorschriften. Über diese Kernanwendungsfälle hinaus ist ein „ EOR “ ebenso wertvoll, wenn Sie einen neuen Markt testen, bevor Sie sich zu einer langfristigen Investition verpflichten, oder wenn Sie einfach nur vorübergehende oder projektbezogene Mitarbeiter im Ausland benötigen.
Können wir sowohl einheimische als auch ausländische Mitarbeiter über „ EOR “ oder „ AOR “ einstellen?
Ja. Unsere Dienstleistungen unter EOR und AOR gelten sowohl für einheimische als auch für ausländische Mitarbeiter. Für ausländische Staatsangehörige gelten zusätzliche Visums- oder Arbeitserlaubnisanforderungen, und wir können Sie während des gesamten Antragsverfahrens unterstützen – einschließlich der Übernahme der Bürgschaft in Ländern, in denen wir über die entsprechende Lizenz verfügen.
Wird das Risiko einer Betriebsstätte (PE) vermieden?
Ein „ EOR “ ist ein externes Unternehmen, das internationale Arbeitskräfte in Ihrem Auftrag rechtmäßig beschäftigt und so eine klare Trennung zwischen Ihrem Unternehmen und den im Ausland ansässigen Mitarbeitern schafft. Die „ EOR “ wird zum rechtlichen Arbeitgeber dieser Arbeitnehmer. Auch wenn die Mitarbeiter weiterhin Dienstleistungen für Ihr Unternehmen erbringen, trägt diese rechtliche Distanzierung dazu bei, viele typische Risiken der „ PE “ zu mindern. Allerdings richtet sich die „ PE “ nach den konkreten Gegebenheiten vor Ort (Art der Tätigkeit, Befugnis zur Vertragsunterzeichnung, Ort der Umsatzgenerierung usw.) und nicht allein danach, wer die Gehaltsabrechnung ausstellt. Wir empfehlen daher, jedes einzelne Auftragsverhältnis gemeinsam mit unseren Spezialisten zu prüfen, um die geeignete Struktur zu ermitteln.
Stellt die falsche Einstufung von Auftragnehmern im Rahmen eines Auftrags nach dem „ AOR “ ein hohes Risiko dar?
Zu einer falschen Einstufung kommt es in der Regel dann, wenn Auftragnehmer in der Praxis wie Arbeitnehmer behandelt werden – feste Arbeitszeiten, Einbindung in das Team, kein Recht auf Vertretung, direkte Aufsicht und so weiter. Zur Vermeidung sind klare Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit, standardisierte Prozesse, dokumentierte Nachweise der Unabhängigkeit und regelmäßige Prüfungen erforderlich. Verantwortungsbewusstsein und die richtige Technologie sind entscheidend, um die Vorschriften in großem Maßstab einzuhalten, insbesondere da die Steuerbehörden zunehmend Datenanalysen und algorithmische Prüfungen einsetzen, um verdächtige Vereinbarungen zu identifizieren.
Bei Access Financial helfen wir unseren Kunden, dieses Risiko zu minimieren, indem wir maßgeschneiderte Klassifizierungsrahmen, Checklisten für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, vertragliche Schutzmaßnahmen und regelmäßige Compliance-Prüfungen entwickeln.
Wie sieht Ihr Preismodell aus?
Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.
Sozialversicherung
Die luxemburgische Sozialversicherung umfasst die Krankenversicherung (CNS), die Rentenversicherung (CNAP), Familienleistungen (CAE) sowie die Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Änderung im Januar 2026 – Erhöhung der Rentenbeiträge
Im Rahmen der Rentenreform 2026 stieg der Gesamtsatz der Rentenbeiträge von 24 % auf25,5 %(gültig bis 2032). Der Arbeitnehmeranteil erhöhte sich auf 8,50 % (von 8,00 %); der Arbeitgeberanteil stieg um denselben Prozentsatz. Die Änderung gilt ab dem 1. Januar 2026.
Arbeitgeberbeiträge
Arbeitnehmerbeiträge