Zum Inhalt springen
Access Financial | Österreich

In Österreich einstellen, vermitteln und arbeiten – vorschriftsmäßig

Hier finden Sie alles, was Sie für eine sichere Tätigkeit als Auftragnehmer und Arbeitnehmer in Österreich benötigen: Arbeitsrecht, Steuern, Lohnabrechnung, Sozialleistungen und vieles mehr. Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich noch heute an unsere Experten!

In diesem Land verfügbare Lösungen:

Selbstständig

Es ist uns ein großes Anliegen, Unternehmen und Auftragnehmer dabei zu unterstützen, vorschriftsmäßig zu arbeiten – und einen größeren Teil ihres Verdienstes zu behalten.

6000+

Unternehmen vertrauen
Access Financial

22 Jahre

Langjährige Erfahrung
im Bereich der globalen Personalbeschaffung

37500+


-Zahlungen an Auftragnehmer in über 60 Ländern

Österreich
Gesamtbevölkerung:~9,132 Millionen (2023)
Hauptstadt:Wien
WährungEuro (EUR)
Gesamtzahl der Expatriates:Etwa 2,4 Millionen Einwohner Österreichs sind ausländische Staatsangehörige oder Auswanderer
Lokale Sprache(n):Deutsch
Wetter:Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima, das jedoch je nach Region variiert. In Ostösterreich herrschen warme Sommer und kalte Winter (kontinentales Klima), in den westlichen Alpengebieten ist es das ganze Jahr über kühler mit starkem Schneefall im Winter, und im Süden herrschen etwas mildere, vom Mittelmeer beeinflusste Bedingungen.
Größte Städte:Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck

Mindestlohnniveaus

In Österreich gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. In Tarifverträgen ist jedoch ein Mindestlohn festgelegt, der nicht unterschritten werden darf. Die meisten Tarifverträge sehen bereits Mindestlöhne von mindestens 1.983 Euro pro Monat vor.

Länderübersicht

Österreich ist ein äußerst attraktives Ziel für internationale Fachkräfte und bietet eine starke Wirtschaft, hervorragende öffentliche Dienstleistungen und eine ausgezeichnete Lebensqualität. Die Hauptstadt Wien zählt weltweit durchweg zu den Städten mit der höchsten Lebensqualität und der größten Zufriedenheit unter Auswanderern. Von den Alpenlandschaften und Skigebieten im Westen bis hin zu historischen Städten wie Salzburg, Graz, Linz und Innsbruck verbindet Österreich ein reiches kulturelles Erbe mit moderner Innovation.

Österreich verfügt über hochqualifizierte Arbeitskräfte mit fundiertem Fachwissen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Technologie, Ingenieurwesen, Biowissenschaften und professionelle Dienstleistungen. Etwa 26 % der Einwohner sind Ausländer, sodass sich internationale Teams nahtlos integrieren lassen. Deutsch ist die Amtssprache, doch im Geschäftsleben und im Tourismus wird häufig Englisch gesprochen. Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz benötigen eine Arbeitserlaubnis nach dem österreichischen Punktesystem (die Rot-Weiß-Rot-Karte oder die Blaue EU-Karte).

*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.

Wichtige Gesetzesänderungen 2026

Die Einkommensteuerklassen wurden um1,73 %nach oben angepasst, um die Inflation auszugleichen – der Steuerfreibetrag liegt nun bei13.541 €. Die Obergrenze für Sozialversicherungsbeiträge steigt auf6.930 € pro Monat. Der „Pendlereuro“ wurde von 2 € auf6 € pro km verdreifacht. Das Mindestgehalt für die EU-Blue-Card wurde auf55.678 € pro Jahr festgelegt. Für Verhütungsmittel und Damenhygieneartikel wurde eine Mehrwertsteuerbefreiung eingeführt.

Verträge

Österreichische Arbeitsverträge können schriftlich oder mündlich geschlossen werden, doch wird ein schriftlicher Vertrag oder zumindest ein schriftlicher Dienstzettel dringend empfohlen und in der Regel auch ausgestellt. Für die meisten Branchen gilt ein Kollektivvertrag, der Mindeststandards für Entlohnung, Arbeitszeiten, Zulagen und Kündigungsfristen festlegt – dieser gilt für rund 98 % der Beschäftigten.

Vertragsarten

VertragsartDauerWichtigste Merkmale
UnbefristetUnbestimmtUnbefristet; gilt bis zur Kündigung durch eine der beiden Parteien mit Einhaltung der Kündigungsfrist
BefristetAngegebenes EnddatumLäuft zu einem bestimmten Datum oder mit Projektabschluss aus; bei wiederholter Verlängerung kann sich der Vertrag in einen unbefristeten Vertrag umwandeln
TeilzeitUnbefristet oder befristetAnteile entsprechend der Vollzeitbeschäftigung; eine weniger günstige Behandlung ist nicht zulässig
Freiberufliche Tätigkeit (freier Dienstvertrag)ProjektbezogenFür selbstständige Auftragnehmer: Sozialversicherung über die SVS

Tarifverträge (Kollektivvertrag)

Rund98 % der österreichischen Arbeitnehmerfallen unter einen branchenspezifischen Kollektivvertrag, in dem Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Überstundensätze und Zulagen (einschließlich des 13. und 14. Monatsgehalts) festgelegt sind. Ihr Arbeitsvertrag verweist möglicherweise lediglich auf den geltenden Kollektivvertrag, anstatt jede Klausel einzeln aufzuführen – vergewissern Sie sich daher, welcher Kollektivvertrag für Sie gilt.

Was Ihr Vertrag enthalten muss

Verpflichtend ab dem ersten Tag

  • Stellenbezeichnung und Stellenbeschreibung
  • Beginn und Vertragsdauer (bei befristeten Verträgen)
  • Bruttogehalt (einschließlich 13. und 14. Monatsgehalt)
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfrist (beide Seiten)
  • Verweis auf den geltenden Tarifvertrag
  • Angaben zu Renten- und Abfertigungsfonds (Abfertigung neu)

Häufige Zusatzklauseln

  • Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
  • Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
  • Wettbewerbsverbote (Wettbewerbsverbot, Abwerbeverbot)
  • Überstundenregelung (Überstundenpauschale)
  • Bonus- und Provisionsstruktur
  • All-in-Gehaltsklausel (einschließlich Überstunden)
  • Vereinbarung zum Homeoffice / zur Telearbeit

Arbeitszeiten und Überstunden

Das österreichische Arbeitszeitgesetz regelt die Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Überstunden. Die reguläre Vollzeitbeschäftigung umfasst 40 Stunden pro Woche, wobei viele Tarifverträge diese auf 38,5 Stunden pro Woche reduzieren.

ParameterRegelAnmerkungen
Standard-Vollzeit-Arbeitszeit38,5 – 40 Stunden pro WocheFestgelegt durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag; Standard: 8 Stunden pro Tag
Maximale tägliche Arbeitsstunden12 Stunden pro TagEinschließlich Überstunden
Maximale Wochenarbeitszeit60 Stunden pro WocheDer Durchschnitt über 17 Wochen darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Tägliche Ruhepause11 Stunden am StückPro 24-Stunden-Zeitraum – verpflichtend
Pause30 Minuten pro 6 StundenErforderlich bei Schichten, die länger als 6 Stunden dauern
Wöchentliche Ruhepause36 StundenIn den meisten Branchen auch sonntags
Überstundenzuschlagmindestens +50 %Eineinhalbmaliger Lohn oder eine entsprechende Zeitausgleichsregelung

Home-Office-Gesetz (Home-Office-Gesetz)

Die Arbeit im Homeoffice muss schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsmittel zur Verfügung stellen oder deren Kosten erstatten; zudem ist eine steuerfreie Homeoffice-Pauschale von bis zu300 € pro Jahrzulässig. Die Unfallversicherung deckt die Tage im Homeoffice ab.

Probezeit

Das österreichische Recht sieht bei regulären Arbeitsverhältnissen eine Probezeit (Probemonat) von bis zu einem Monat vor. Während der Probezeit kann jede Partei das Arbeitsverhältnis fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen.

ParameterGängige PraxisRechtliche Hinweise
Maximale Dauer1 MonatGesetzlich festgelegte Höchstgrenze für festangestellte Mitarbeiter; kann nicht verlängert werden
Ausbildungsplätze3 MonateBesondere gesetzliche Regelung
Mitteilung während der ProbezeitNicht erforderlichSofortige Kündigung durch eine der beiden Parteien
Gesetzliche Rechte ab dem ersten TagVom ersten Tag an vollSozialversicherung, Urlaubsansprüche, Krankengeld, Antidiskriminierung

Einwanderung und Arbeitserlaubnisse

Österreich wendet für Nicht-EU-Bürger ein punktebasiertes Einwanderungssystem an. EU-/EWR-Bürger sowie Schweizer Staatsangehörige genießen volle Freizügigkeit und dürfen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, müssen jedoch innerhalb von vier Monaten eine Anmeldebescheinigung vorlegen, wenn ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauert.

Anmeldebescheinigung – Anmeldung der Wohnadresse innerhalb von 3 Tagen

Jeder, der nach Österreich zieht – unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit –, muss seine Wohnadresse innerhalb vondrei Tagennach dem Einzug durch Einreichen einesMeldezettelsbeim örtlichen Meldeamt anmelden. Die Meldebestätigung wird für Bankkonten, Mobilfunkverträge und die meisten behördlichen Angelegenheiten benötigt.

Wichtigste Wege zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger

GenehmigungswegMindestlohn (2026)Sponsor?Dauer
RWR-Karte – Sehr hoch qualifiziert8.316 € brutto/MonatArbeitgeber (nach dem Stellenangebot)24 Monate; verlängerbar
RWR-Karte – Sonstige systemrelevante Arbeitskräfte3.465 € brutto/MonatJa24 Monate; verlängerbar
RWR-Karte – MangelberufeKV-MindestwertJa24 Monate; verlängerbar
EU-Blaue Karte55.678 € brutto/JahrJa2 Jahre; EU-weite Mobilität
RWR-Karte – SelbstständigeAuf der Grundlage eines GeschäftsplansNein (eigenes Unternehmen)24 Monate; verlängerbar
Visum für ArbeitssuchendeKein Gehalt erforderlichNein6 Monate; nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Quelle: Österreichisches Migrationsportal (migration.gv.at), 2026.
GebührKostenAnmerkungen
Antrag auf eine RWR-Karte / EU-Blue-Card~160 €Zuzüglich ca. 20 € für biometrische Daten
Anmeldebescheinigung (EU-Bürger)~15 €Anmeldebescheinigung
Anmeldung per AnmeldeformularKostenlosInnerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug
FührungszeugnisJe nach Land unterschiedlichVom Herkunftsland zu erbringen; nicht älter als 3 Monate

Urlaubsansprüche

Die gesetzlichen Urlaubsansprüche in Österreich gehören zu den großzügigsten in Europa. Die meisten Arbeitgeber in der Privatwirtschaft wenden zumindest die gesetzliche Mindestregelung an – viele Tarifverträge sehen darüber hinausgehende Leistungen vor.

Jahresurlaub

ParameterAnspruchAnmerkungen
Gesetzlicher Mindestbetrag25 Arbeitstage/Jahr5 Wochen; ausgehend von einer 5-Tage-Woche
Nach 25 Dienstjahren30 Arbeitstage/Jahr6 Wochen; die Gesamtbeschäftigungsdauer bei allen Arbeitgebern wird zusammengezählt
Abgrenzung in den ersten 6 Monatenanteilig (~2,08 Tage/Monat)Die gesamte Jahresquote steht ab dem 7. Monat zur Verfügung
UrlaubsgeldsatzÜbliche VergütungEinschließlich regelmäßiger Zulagen und durchschnittlicher Überstunden

Elternzeit

UrlaubsartDauerBezahlungVon
Mutterschaft (Mutterschutz)8 Wochen vor und 8 Wochen nach der GeburtWochenlohn (~durchschnittliches Nettoeinkommen)Tag eins
Schwangerschaft (Komplikationen/Kaiserschnitt/Zwillinge)Bis zu 12 Wochen nach der GeburtWochenlohnTag eins
Vaterschaft (Papa-Monat)1 MonatFamilienzeitbonus (insgesamt ca. 700 €)Tag eins
ElternkarenzBis zum 2. Geburtstag des KindesKinderbetreuungsgeldNach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs

Krankheitsurlaub (Lohnfortzahlung)

DienstzeitVolles GehaltHalber Lohn
Jahr 16 Wochen+4 Wochen
Jahrgangsstufe 2 – 158 Wochen+4 Wochen
16. bis 25. Lebensjahr10 Wochen+4 Wochen
Seit über 25 Jahren12 Wochen+4 Wochen
Nach Ablauf der vom Arbeitgeber bezahlten Zeit zahlt die ÖGK Krankengeld (teilweiser Lohnersatz). Ab dem dritten Tag ist ein ärztliches Attest erforderlich. Quelle: ÖGK.

Feiertage 2026

In Österreich gibt es im Jahr 2026 13 landesweite Feiertage. Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, werden nicht auf einen Wochentag verschoben.

DatumTagFeiertag
1. JanuarDonnerstagNeujahr
6. JanuarDienstagEpiphanias (Heilige Drei Könige)
6. AprilMontagOstermontag
1. MaiFreitagStaatsfeiertag
14. MaiDonnerstagChristi Himmelfahrt
25. MaiMontagPfingstmontag
4. JuniDonnerstagCorpus Christi (Fronleichnam)
15. AugustSamstagMariä Himmelfahrt
26. OktoberMontagNationalfeiertag
1. NovemberSonntagAllerheiligen
8. DezemberDienstagUnbefleckte Empfängnis (Mariä Empfängnis)
25. DezemberFreitagWeihnachtsfeiertag (Christtag)
26. DezemberSamstagStefanitag
Karfreitag (3. April 2026) ist nur für Mitglieder bestimmter protestantischer Kirchen ein bezahlter Feiertag. Quelle: oesterreich.gv.at.

Kündigungsfristen

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Angestellte sind im Angestelltengesetz festgelegt und verlängern sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Die Kündigungsfrist kann durch Vertrag oder Tarifvertrag verlängert, jedoch nicht verkürzt werden.

DienstzeitMitteilung des Arbeitgebers (gesetzlich vorgeschrieben)Mitteilung an die Mitarbeiter
Bis zu 2 Jahre6 Wochen1 Monat
Nach 2 Jahren2 Monate1 Monat
Nach 5 Jahren3 Monate1 Monat
Nach 15 Jahren4 Monate1 Monat
Nach 25 Jahren5 Monate1 Monat
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber muss zum Ende des Kalenderquartals wirksam werden, es sei denn, der Vertrag sieht ein monatliches Kündigungsende vor. Quelle: Angestelltengesetz § 20.

Kündigung und Abfindung

Das österreichische Arbeitsrecht sieht einen umfassenden Arbeitnehmerschutz vor. Kündigungen müssen die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist einhalten und können vor dem Arbeitsgericht angefochten werden, wenn sie als sozial ungerechtfertigt angesehen werden.

Abfertigungsfonds – Abfertigung Neu

ParameterRegel
Arbeitgeberbeitrag1,53 % des Bruttogehalts pro Monat
FondsmanagerMitarbeiter-Vorsorgekasse (extern)
Auszahlung bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder im gegenseitigen EinvernehmenVom ersten Tag an verfügbar
Abfindung bei freiwilligem AusscheidenNach mehr als drei Jahren im Dienst
Alternative VerwendungAls Zusatzrente einbehalten
Gilt für alle Arbeitsverträge, die am oder nach dem 1. Januar 2003 begonnen haben. Ältere Verträge können weiterhin unter die „Abfertigung Alt“ fallen.

Geschützte Gruppen – Besonderer Kündigungsschutz

Schwangere Arbeitnehmerinnen, Eltern im Elternurlaub, Arbeitnehmer mit Behinderungen (Behinderteneinstellungsgesetz) und Betriebsratsmitglieder dürfen nur mit vorheriger Genehmigung eines Gerichts oder einer zuständigen Behörde entlassen werden. Arbeitgeber müssen vor der Kündigung eine entsprechende Zustimmung einholen.

Sozialversicherung

Das österreichische Sozialversicherungssystem finanziert das öffentliche Gesundheitswesen (ÖGK), die staatliche Altersrente, Arbeitslosengeld und die Arbeitsunfallversicherung.

Änderung 2026 – Anhebung der Beitragsgrenze

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge steigt von 6.450 € im Jahr 2025 auf6.930 € im Jahr 2026. Einkünfte, die über dieser Grenze liegen, unterliegen nicht der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

Arbeitgeberbeiträge

BeitragBewertungAnmerkungen
Rentenversicherung12.55%Rentenversicherung
Krankenversicherung3.78%Krankenversicherung (ÖGK)
Arbeitslosenversicherung2.95%Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung1.10%Unfallversicherung (AUVA)
Abfindungsfonds1.53%Mitarbeiter-Vorsorgekasse
Sonstiges (FLAF, DB usw.)~2.13%Fonds zum Ausgleich familiärer Belastungen
Gesamtzahl der Arbeitgeber~24%Begrenzt auf 6.930 € pro Monat
Quelle: ÖGK / SVS, gültig ab 2026.

Arbeitnehmerbeiträge

BeitragBewertungAnmerkungen
Rentenversicherung10.25%Bis zu einem Höchstbetrag von 6.930 € pro Monat
Krankenversicherung3.87%Beinhaltet eine Mitversicherung für nicht erwerbstätige Angehörige
Arbeitslosenversicherung2.95%Ermäßigter Satz für Geringverdiener mit einem Einkommen unter ca. 1.800 € pro Monat
Sonstiges (Arbeitskammer usw.)~1.00%Arbeiterkammerabgabe, Wohnungsabgabe
Gesamtzahl der Mitarbeiter~18.07%Begrenzt auf 6.930 € pro Monat
Quelle: ÖGK 2026. Selbstständige Beitragszahler fallen unter das SVS-System mit unterschiedlichen Beitragssätzen.

Einkommensteuer

In Österreich gilt ein Steuerjahr, das dem Kalenderjahr entspricht. Arbeitnehmer werden über die Lohnsteuer („ PAYE “) besteuert, wobei der Arbeitgeber die Steuer monatlich einbehält. Das 13. und 14. Gehalt („Sonderzahlungen“) unterliegen einer günstigen Pauschalbesteuerung.

Einkommensteuerklassen 2026

BandJahreseinkommenZinssatz 2026Zinssatz 2025
SteuerfreiBis zu 13.541 €0%0%
Band 213.541 € – 21.992 €20%20%
Band 321.992 € – 36.458 €30%30%
Band 436.458 € – 70.365 €40%40%
Band 570.365 € – 104.859 €48%48%
Stufe 6104.859 € – 1.000.000 €50%50%
HöchstsatzÜber 1.000.000 €55%55%
Alle Schwellenwerte werden ab 2025 um 1,73 % angehoben, um die Inflation auszugleichen. Quelle: BMF 2026.

13. und 14. Gehalt – Pauschalsatz von 6 %

Österreichische Arbeitnehmer erhalten 14 Monatsgehälter. Das 13. (Urlaubsgeld, Juni) und das 14. (Weihnachtsgeld, November/Dezember) werden mit einem Pauschalsatzvon 6 %besteuert – wobei die ersten620 €vollständig steuerfrei sind. Im Vergleich zur progressiven Besteuerung ergibt sich dadurch in der Regel eine Ersparnis von 2.000 bis 5.000 € pro Jahr.

Wichtige Steuergutschriften und Steuerabzüge 2026

Gutschrift / AbzugBetragTeilnahmeberechtigung
Steuergutschrift für Arbeitnehmer (Arbeitnehmerabsetzbetrag)~487 €/JahrAlle Mitarbeiter – wird automatisch angewendet
Steuervergünstigung für Alleinverdiener/Alleinerziehende601 € + 212 € pro zweitem KindAlleinverdiener oder Alleinerziehender
Familienbonus PlusBis zu 2.000 € pro Kind und JahrKinder im Alter von 0 bis 18 Jahren (650 € für 18- bis 24-Jährige in Ausbildung)
Pendlerpauschale (Pendler)EntfernungsabhängigFernpendler
Pendlereuro (Pendler-Euro)6 € pro km und JahrVerdreifacht sich im Jahr 2026 von 2 € auf 6 €
Quelle: BMF 2026.

Umsatzsteuer

Bewertung%Gilt für
Standard20%Die meisten Waren und Dienstleistungen
Reduziert10%Lebensmittel, Bücher, öffentliche Verkehrsmittel, Miete, Arzneimittel
Reduziert13%Hotelunterkünfte, kulturelle Veranstaltungen, Live-Auftritte
Null / Befreit0%Verhütungsmittel und Damenhygieneartikel (neu 2026), Exporte
Schwellenwert für Kleinunternehmen€35,000Jahresumsatz, unterhalb dessen die Umsatzsteuerregistrierung freiwillig ist

Vorteile

Die gesetzlichen Sozialleistungen in Österreich sind umfassend – eine allgemeine öffentliche Gesundheitsversorgung, großzügiger Elternurlaub und Ansprüche aufgrund der Betriebszugehörigkeit. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber bieten zusätzliche Leistungen an, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.

Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen

VorteilSatz / BetragAnmerkungen
Öffentliche Krankenversicherung (ÖGK)~7,65 % insgesamtKostenlos zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme; Familienangehörige sind ohne zusätzliche Kosten mitversichert
13. und 14. Gehalt2 zusätzliche MonateUrlaubsgeld (Juni) + Weihnachtsgeld (Nov./Dez.); besteuert mit 6 %
Jahresurlaub25–30 Werktage5 Wochen; erhöht sich nach 25 Dienstjahren auf 6 Wochen
Krankengeld6–12 Wochen volles GehaltZuzüglich 4 Wochen halbes Gehalt, danach Krankengeld von der ÖGK
Abfertigungsfonds (Abfertigung Neu)1,53 % des GehaltsIn eine Mitarbeiter-Vorsorgekasse eingezahlt
Staatliche Rente~80 % des DurchschnittsverdienstesNach 45 Beitragsjahren im Alter von 65 Jahren (Zielquote)

Marktübliche Zusatzleistungen

VorteilPrävalenzTypische Bestimmung
Private Krankenversicherung (Zusatzversicherung)Häufig (Berufsfelder)Einzelzimmer im privaten Krankenhaus und freie Arztwahl
Betriebsrente (Pensionskasse)Größere ArbeitgeberZusatzrente auf Basis eines beitragsorientierten Systems
EssensgutscheineSehr häufigBis zu 8 € pro Tag steuerfrei
Öffentlicher Nahverkehr / KlimaticketAllgemeinJahreskarte (1.095 €), oft bezuschusst
Heimbüro-ZulageStandard seit 2022Bis zu 300 € pro Jahr steuerfrei
DienstwagenFührungs- und VertriebspositionenSachbezug in Höhe von 2 % (1,5 % bei Elektrofahrzeugen) des Fahrzeugwerts

Rentensystem

Das österreichische Rentensystem basiert auf einem Drei-Säulen-Modell: der gesetzlichen Altersrente (Pensionsversicherung), der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge. Die gesetzliche Altersrente ist für die meisten Arbeitnehmer die wichtigste Säule.

Parameter2026Anmerkungen
Staatliches Rentenalter (Männer)65Reguläres Renteneintrittsalter
Staatliches Rentenalter (Frauen)62Steigt um 6 Monate pro Jahr – erreicht 65 im Jahr 2033
Mindestbeitragsjahre15 Jahre180 Versicherungsmonate sind für den Anspruch erforderlich
Angestrebte Ersatzquote~80%Nach 45 Beitragsjahren im Alter von 65 Jahren (80/45/65-Regel)
Arbeitgeberbeitrag zur Altersversorgung12.55%Vom Bruttogehalt bis zur Obergrenze
Rentenbeitrag des Arbeitnehmers10.25%Vom Bruttogehalt bis zur Obergrenze
Beitragsobergrenze (monatlich)€6,930Anstieg gegenüber 6.450 € im Jahr 2025
Von der EU koordinierte Zeiträume werden auf die Mindestdauer von 15 Jahren angerechnet. Quelle: PVA / BMF 2026.

Versicherungen

Pflicht- und empfohlene Versicherungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftragnehmer in Österreich.

VersicherungUmschlagVorgeschrieben durch
Öffentliche Krankenversicherung (ÖGK)UniversellASVG – obligatorisch für alle Arbeitnehmer
Unfallversicherung (AUVA)ArbeitsunfälleASVG – arbeitgeberfinanziert
Kfz-HaftpflichtversicherungObligatorischVoraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs (KFG)

Berufshaftpflichtversicherung – Bauunternehmer

Nur für reglementierte Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Versicherungsmakler) vorgeschrieben,wirdjedoch von vielen Endkunden in den Bereichen IT, Beratung und Ingenieurwesenvertraglich verlangt. Eine Mindestdeckungssumme von 1 Mio. € ist Standard; im Finanzdienstleistungs- und Technologiesektor sind in der Regel 2 Mio. € oder mehr erforderlich. AF berät Sie gerne hinsichtlich einer für Ihre Branche geeigneten Deckung.

Private Krankenversicherung (Zusatzversicherung)

AnbieterTypische monatliche KostenTyp
UNIQA80–220 € (Einzelperson)Umfassender Krankenhausversicherungsschutz
Wiener Städtische75–200 Euro (Einzelperson)Umfassender Krankenhausversicherungsschutz
Generali70–180 € (Einzelperson)Modulare Richtlinien
Merkur Versicherung70–190 € (Einzelperson)Schwerpunkt Gesundheit und Prävention

AF Solutions

Access Financial ist seit über 22 Jahren in Österreich tätig und unterstützt Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und Auftragnehmer.

Für Endkunden

Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.

Für Personalvermittler

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.

Für Bauunternehmer

Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

Kostenlose Beratung

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.

Welche Lösungen bieten Sie in Österreich an?

In Österreich bietet „ Access Financial “ ein konformes Beteiligungsmodell an:

Selbstständigkeit: Wenn ein Auftrag tatsächlich die Kriterien für den Status als Selbstständiger erfüllt, melden wir den Auftragnehmer vorschriftsmäßig an, kümmern uns während der gesamten Vertragslaufzeit um seine Meldepflichten und melden ihn nach Beendigung des Auftrags wieder ab.

Stellt die falsche Einstufung von Auftragnehmern im Rahmen eines Auftrags nach dem „ AOR “ ein hohes Risiko dar?

Zu einer falschen Einstufung kommt es in der Regel dann, wenn Auftragnehmer in der Praxis wie Arbeitnehmer behandelt werden – feste Arbeitszeiten, Einbindung in das Team, kein Recht auf Vertretung, direkte Aufsicht und so weiter. Zur Vermeidung sind klare Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit, standardisierte Prozesse, dokumentierte Nachweise der Unabhängigkeit und regelmäßige Prüfungen erforderlich. Verantwortungsbewusstsein und die richtige Technologie sind entscheidend, um die Vorschriften in großem Maßstab einzuhalten, insbesondere da die Steuerbehörden zunehmend Datenanalysen und algorithmische Prüfungen einsetzen, um verdächtige Vereinbarungen zu identifizieren.

Bei Access Financial helfen wir unseren Kunden, dieses Risiko zu minimieren, indem wir maßgeschneiderte Klassifizierungsrahmen, Checklisten für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, vertragliche Schutzmaßnahmen und regelmäßige Compliance-Prüfungen entwickeln.

Wie sieht Ihr Preismodell aus?

Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.