Länderübersicht
Österreich ist ein äußerst attraktives Ziel für internationale Fachkräfte und bietet eine starke Wirtschaft, hervorragende öffentliche Dienstleistungen und eine ausgezeichnete Lebensqualität. Die Hauptstadt Wien zählt weltweit durchweg zu den Städten mit der höchsten Lebensqualität und der größten Zufriedenheit unter Auswanderern. Von den Alpenlandschaften und Skigebieten im Westen bis hin zu historischen Städten wie Salzburg, Graz, Linz und Innsbruck verbindet Österreich ein reiches kulturelles Erbe mit moderner Innovation.
Österreich verfügt über hochqualifizierte Arbeitskräfte mit fundiertem Fachwissen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Technologie, Ingenieurwesen, Biowissenschaften und professionelle Dienstleistungen. Etwa 26 % der Einwohner sind Ausländer, sodass sich internationale Teams nahtlos integrieren lassen. Deutsch ist die Amtssprache, doch im Geschäftsleben und im Tourismus wird häufig Englisch gesprochen. Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz benötigen eine Arbeitserlaubnis nach dem österreichischen Punktesystem (die Rot-Weiß-Rot-Karte oder die Blaue EU-Karte).
*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.
Wichtige Gesetzesänderungen 2026
Die Einkommensteuerklassen wurden um1,73 %nach oben angepasst, um die Inflation auszugleichen – der Steuerfreibetrag liegt nun bei13.541 €. Die Obergrenze für Sozialversicherungsbeiträge steigt auf6.930 € pro Monat. Der „Pendlereuro“ wurde von 2 € auf6 € pro km verdreifacht. Das Mindestgehalt für die EU-Blue-Card wurde auf55.678 € pro Jahr festgelegt. Für Verhütungsmittel und Damenhygieneartikel wurde eine Mehrwertsteuerbefreiung eingeführt.
Verträge
Österreichische Arbeitsverträge können schriftlich oder mündlich geschlossen werden, doch wird ein schriftlicher Vertrag oder zumindest ein schriftlicher Dienstzettel dringend empfohlen und in der Regel auch ausgestellt. Für die meisten Branchen gilt ein Kollektivvertrag, der Mindeststandards für Entlohnung, Arbeitszeiten, Zulagen und Kündigungsfristen festlegt – dieser gilt für rund 98 % der Beschäftigten.
Vertragsarten
| Vertragsart | Dauer | Wichtigste Merkmale |
|---|---|---|
| Unbefristet | Unbestimmt | Unbefristet; gilt bis zur Kündigung durch eine der beiden Parteien mit Einhaltung der Kündigungsfrist |
| Befristet | Angegebenes Enddatum | Läuft zu einem bestimmten Datum oder mit Projektabschluss aus; bei wiederholter Verlängerung kann sich der Vertrag in einen unbefristeten Vertrag umwandeln |
| Teilzeit | Unbefristet oder befristet | Anteile entsprechend der Vollzeitbeschäftigung; eine weniger günstige Behandlung ist nicht zulässig |
| Freiberufliche Tätigkeit (freier Dienstvertrag) | Projektbezogen | Für selbstständige Auftragnehmer: Sozialversicherung über die SVS |
Tarifverträge (Kollektivvertrag)
Rund98 % der österreichischen Arbeitnehmerfallen unter einen branchenspezifischen Kollektivvertrag, in dem Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Überstundensätze und Zulagen (einschließlich des 13. und 14. Monatsgehalts) festgelegt sind. Ihr Arbeitsvertrag verweist möglicherweise lediglich auf den geltenden Kollektivvertrag, anstatt jede Klausel einzeln aufzuführen – vergewissern Sie sich daher, welcher Kollektivvertrag für Sie gilt.
Was Ihr Vertrag enthalten muss
Verpflichtend ab dem ersten Tag
- Stellenbezeichnung und Stellenbeschreibung
- Beginn und Vertragsdauer (bei befristeten Verträgen)
- Bruttogehalt (einschließlich 13. und 14. Monatsgehalt)
- Arbeitszeit und Arbeitsort
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsfrist (beide Seiten)
- Verweis auf den geltenden Tarifvertrag
- Angaben zu Renten- und Abfertigungsfonds (Abfertigung neu)
Häufige Zusatzklauseln
- Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
- Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
- Wettbewerbsverbote (Wettbewerbsverbot, Abwerbeverbot)
- Überstundenregelung (Überstundenpauschale)
- Bonus- und Provisionsstruktur
- All-in-Gehaltsklausel (einschließlich Überstunden)
- Vereinbarung zum Homeoffice / zur Telearbeit
Arbeitszeiten und Überstunden
Das österreichische Arbeitszeitgesetz regelt die Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Überstunden. Die reguläre Vollzeitbeschäftigung umfasst 40 Stunden pro Woche, wobei viele Tarifverträge diese auf 38,5 Stunden pro Woche reduzieren.
| Parameter | Regel | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Standard-Vollzeit-Arbeitszeit | 38,5 – 40 Stunden pro Woche | Festgelegt durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag; Standard: 8 Stunden pro Tag |
| Maximale tägliche Arbeitsstunden | 12 Stunden pro Tag | Einschließlich Überstunden |
| Maximale Wochenarbeitszeit | 60 Stunden pro Woche | Der Durchschnitt über 17 Wochen darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. |
| Tägliche Ruhepause | 11 Stunden am Stück | Pro 24-Stunden-Zeitraum – verpflichtend |
| Pause | 30 Minuten pro 6 Stunden | Erforderlich bei Schichten, die länger als 6 Stunden dauern |
| Wöchentliche Ruhepause | 36 Stunden | In den meisten Branchen auch sonntags |
| Überstundenzuschlag | mindestens +50 % | Eineinhalbmaliger Lohn oder eine entsprechende Zeitausgleichsregelung |
Home-Office-Gesetz (Home-Office-Gesetz)
Die Arbeit im Homeoffice muss schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsmittel zur Verfügung stellen oder deren Kosten erstatten; zudem ist eine steuerfreie Homeoffice-Pauschale von bis zu300 € pro Jahrzulässig. Die Unfallversicherung deckt die Tage im Homeoffice ab.
Probezeit
Das österreichische Recht sieht bei regulären Arbeitsverhältnissen eine Probezeit (Probemonat) von bis zu einem Monat vor. Während der Probezeit kann jede Partei das Arbeitsverhältnis fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen.
| Parameter | Gängige Praxis | Rechtliche Hinweise |
|---|---|---|
| Maximale Dauer | 1 Monat | Gesetzlich festgelegte Höchstgrenze für festangestellte Mitarbeiter; kann nicht verlängert werden |
| Ausbildungsplätze | 3 Monate | Besondere gesetzliche Regelung |
| Mitteilung während der Probezeit | Nicht erforderlich | Sofortige Kündigung durch eine der beiden Parteien |
| Gesetzliche Rechte ab dem ersten Tag | Vom ersten Tag an voll | Sozialversicherung, Urlaubsansprüche, Krankengeld, Antidiskriminierung |
Einwanderung und Arbeitserlaubnisse
Österreich wendet für Nicht-EU-Bürger ein punktebasiertes Einwanderungssystem an. EU-/EWR-Bürger sowie Schweizer Staatsangehörige genießen volle Freizügigkeit und dürfen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, müssen jedoch innerhalb von vier Monaten eine Anmeldebescheinigung vorlegen, wenn ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauert.
Anmeldebescheinigung – Anmeldung der Wohnadresse innerhalb von 3 Tagen
Jeder, der nach Österreich zieht – unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit –, muss seine Wohnadresse innerhalb vondrei Tagennach dem Einzug durch Einreichen einesMeldezettelsbeim örtlichen Meldeamt anmelden. Die Meldebestätigung wird für Bankkonten, Mobilfunkverträge und die meisten behördlichen Angelegenheiten benötigt.
Wichtigste Wege zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger
| Genehmigungsweg | Mindestlohn (2026) | Sponsor? | Dauer |
|---|---|---|---|
| RWR-Karte – Sehr hoch qualifiziert | 8.316 € brutto/Monat | Arbeitgeber (nach dem Stellenangebot) | 24 Monate; verlängerbar |
| RWR-Karte – Sonstige systemrelevante Arbeitskräfte | 3.465 € brutto/Monat | Ja | 24 Monate; verlängerbar |
| RWR-Karte – Mangelberufe | KV-Mindestwert | Ja | 24 Monate; verlängerbar |
| EU-Blaue Karte | 55.678 € brutto/Jahr | Ja | 2 Jahre; EU-weite Mobilität |
| RWR-Karte – Selbstständige | Auf der Grundlage eines Geschäftsplans | Nein (eigenes Unternehmen) | 24 Monate; verlängerbar |
| Visum für Arbeitssuchende | Kein Gehalt erforderlich | Nein | 6 Monate; nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit |
| Gebühr | Kosten | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Antrag auf eine RWR-Karte / EU-Blue-Card | ~160 € | Zuzüglich ca. 20 € für biometrische Daten |
| Anmeldebescheinigung (EU-Bürger) | ~15 € | Anmeldebescheinigung |
| Anmeldung per Anmeldeformular | Kostenlos | Innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug |
| Führungszeugnis | Je nach Land unterschiedlich | Vom Herkunftsland zu erbringen; nicht älter als 3 Monate |
Urlaubsansprüche
Die gesetzlichen Urlaubsansprüche in Österreich gehören zu den großzügigsten in Europa. Die meisten Arbeitgeber in der Privatwirtschaft wenden zumindest die gesetzliche Mindestregelung an – viele Tarifverträge sehen darüber hinausgehende Leistungen vor.
Jahresurlaub
| Parameter | Anspruch | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestbetrag | 25 Arbeitstage/Jahr | 5 Wochen; ausgehend von einer 5-Tage-Woche |
| Nach 25 Dienstjahren | 30 Arbeitstage/Jahr | 6 Wochen; die Gesamtbeschäftigungsdauer bei allen Arbeitgebern wird zusammengezählt |
| Abgrenzung in den ersten 6 Monaten | anteilig (~2,08 Tage/Monat) | Die gesamte Jahresquote steht ab dem 7. Monat zur Verfügung |
| Urlaubsgeldsatz | Übliche Vergütung | Einschließlich regelmäßiger Zulagen und durchschnittlicher Überstunden |
Elternzeit
| Urlaubsart | Dauer | Bezahlung | Von |
|---|---|---|---|
| Mutterschaft (Mutterschutz) | 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt | Wochenlohn (~durchschnittliches Nettoeinkommen) | Tag eins |
| Schwangerschaft (Komplikationen/Kaiserschnitt/Zwillinge) | Bis zu 12 Wochen nach der Geburt | Wochenlohn | Tag eins |
| Vaterschaft (Papa-Monat) | 1 Monat | Familienzeitbonus (insgesamt ca. 700 €) | Tag eins |
| Elternkarenz | Bis zum 2. Geburtstag des Kindes | Kinderbetreuungsgeld | Nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs |
Krankheitsurlaub (Lohnfortzahlung)
| Dienstzeit | Volles Gehalt | Halber Lohn |
|---|---|---|
| Jahr 1 | 6 Wochen | +4 Wochen |
| Jahrgangsstufe 2 – 15 | 8 Wochen | +4 Wochen |
| 16. bis 25. Lebensjahr | 10 Wochen | +4 Wochen |
| Seit über 25 Jahren | 12 Wochen | +4 Wochen |
Feiertage 2026
In Österreich gibt es im Jahr 2026 13 landesweite Feiertage. Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, werden nicht auf einen Wochentag verschoben.
| Datum | Tag | Feiertag |
|---|---|---|
| 1. Januar | Donnerstag | Neujahr |
| 6. Januar | Dienstag | Epiphanias (Heilige Drei Könige) |
| 6. April | Montag | Ostermontag |
| 1. Mai | Freitag | Staatsfeiertag |
| 14. Mai | Donnerstag | Christi Himmelfahrt |
| 25. Mai | Montag | Pfingstmontag |
| 4. Juni | Donnerstag | Corpus Christi (Fronleichnam) |
| 15. August | Samstag | Mariä Himmelfahrt |
| 26. Oktober | Montag | Nationalfeiertag |
| 1. November | Sonntag | Allerheiligen |
| 8. Dezember | Dienstag | Unbefleckte Empfängnis (Mariä Empfängnis) |
| 25. Dezember | Freitag | Weihnachtsfeiertag (Christtag) |
| 26. Dezember | Samstag | Stefanitag |
Kündigungsfristen
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Angestellte sind im Angestelltengesetz festgelegt und verlängern sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Die Kündigungsfrist kann durch Vertrag oder Tarifvertrag verlängert, jedoch nicht verkürzt werden.
| Dienstzeit | Mitteilung des Arbeitgebers (gesetzlich vorgeschrieben) | Mitteilung an die Mitarbeiter |
|---|---|---|
| Bis zu 2 Jahre | 6 Wochen | 1 Monat |
| Nach 2 Jahren | 2 Monate | 1 Monat |
| Nach 5 Jahren | 3 Monate | 1 Monat |
| Nach 15 Jahren | 4 Monate | 1 Monat |
| Nach 25 Jahren | 5 Monate | 1 Monat |
Kündigung und Abfindung
Das österreichische Arbeitsrecht sieht einen umfassenden Arbeitnehmerschutz vor. Kündigungen müssen die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist einhalten und können vor dem Arbeitsgericht angefochten werden, wenn sie als sozial ungerechtfertigt angesehen werden.
Abfertigungsfonds – Abfertigung Neu
| Parameter | Regel |
|---|---|
| Arbeitgeberbeitrag | 1,53 % des Bruttogehalts pro Monat |
| Fondsmanager | Mitarbeiter-Vorsorgekasse (extern) |
| Auszahlung bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder im gegenseitigen Einvernehmen | Vom ersten Tag an verfügbar |
| Abfindung bei freiwilligem Ausscheiden | Nach mehr als drei Jahren im Dienst |
| Alternative Verwendung | Als Zusatzrente einbehalten |
Geschützte Gruppen – Besonderer Kündigungsschutz
Schwangere Arbeitnehmerinnen, Eltern im Elternurlaub, Arbeitnehmer mit Behinderungen (Behinderteneinstellungsgesetz) und Betriebsratsmitglieder dürfen nur mit vorheriger Genehmigung eines Gerichts oder einer zuständigen Behörde entlassen werden. Arbeitgeber müssen vor der Kündigung eine entsprechende Zustimmung einholen.
Einkommensteuer
In Österreich gilt ein Steuerjahr, das dem Kalenderjahr entspricht. Arbeitnehmer werden über die Lohnsteuer („ PAYE “) besteuert, wobei der Arbeitgeber die Steuer monatlich einbehält. Das 13. und 14. Gehalt („Sonderzahlungen“) unterliegen einer günstigen Pauschalbesteuerung.
Einkommensteuerklassen 2026
| Band | Jahreseinkommen | Zinssatz 2026 | Zinssatz 2025 |
|---|---|---|---|
| Steuerfrei | Bis zu 13.541 € | 0% | 0% |
| Band 2 | 13.541 € – 21.992 € | 20% | 20% |
| Band 3 | 21.992 € – 36.458 € | 30% | 30% |
| Band 4 | 36.458 € – 70.365 € | 40% | 40% |
| Band 5 | 70.365 € – 104.859 € | 48% | 48% |
| Stufe 6 | 104.859 € – 1.000.000 € | 50% | 50% |
| Höchstsatz | Über 1.000.000 € | 55% | 55% |
13. und 14. Gehalt – Pauschalsatz von 6 %
Österreichische Arbeitnehmer erhalten 14 Monatsgehälter. Das 13. (Urlaubsgeld, Juni) und das 14. (Weihnachtsgeld, November/Dezember) werden mit einem Pauschalsatzvon 6 %besteuert – wobei die ersten620 €vollständig steuerfrei sind. Im Vergleich zur progressiven Besteuerung ergibt sich dadurch in der Regel eine Ersparnis von 2.000 bis 5.000 € pro Jahr.
Wichtige Steuergutschriften und Steuerabzüge 2026
| Gutschrift / Abzug | Betrag | Teilnahmeberechtigung |
|---|---|---|
| Steuergutschrift für Arbeitnehmer (Arbeitnehmerabsetzbetrag) | ~487 €/Jahr | Alle Mitarbeiter – wird automatisch angewendet |
| Steuervergünstigung für Alleinverdiener/Alleinerziehende | 601 € + 212 € pro zweitem Kind | Alleinverdiener oder Alleinerziehender |
| Familienbonus Plus | Bis zu 2.000 € pro Kind und Jahr | Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren (650 € für 18- bis 24-Jährige in Ausbildung) |
| Pendlerpauschale (Pendler) | Entfernungsabhängig | Fernpendler |
| Pendlereuro (Pendler-Euro) | 6 € pro km und Jahr | Verdreifacht sich im Jahr 2026 von 2 € auf 6 € |
Umsatzsteuer
| Bewertung | % | Gilt für |
|---|---|---|
| Standard | 20% | Die meisten Waren und Dienstleistungen |
| Reduziert | 10% | Lebensmittel, Bücher, öffentliche Verkehrsmittel, Miete, Arzneimittel |
| Reduziert | 13% | Hotelunterkünfte, kulturelle Veranstaltungen, Live-Auftritte |
| Null / Befreit | 0% | Verhütungsmittel und Damenhygieneartikel (neu 2026), Exporte |
| Schwellenwert für Kleinunternehmen | €35,000 | Jahresumsatz, unterhalb dessen die Umsatzsteuerregistrierung freiwillig ist |
Vorteile
Die gesetzlichen Sozialleistungen in Österreich sind umfassend – eine allgemeine öffentliche Gesundheitsversorgung, großzügiger Elternurlaub und Ansprüche aufgrund der Betriebszugehörigkeit. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber bieten zusätzliche Leistungen an, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.
Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen
| Vorteil | Satz / Betrag | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Öffentliche Krankenversicherung (ÖGK) | ~7,65 % insgesamt | Kostenlos zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme; Familienangehörige sind ohne zusätzliche Kosten mitversichert |
| 13. und 14. Gehalt | 2 zusätzliche Monate | Urlaubsgeld (Juni) + Weihnachtsgeld (Nov./Dez.); besteuert mit 6 % |
| Jahresurlaub | 25–30 Werktage | 5 Wochen; erhöht sich nach 25 Dienstjahren auf 6 Wochen |
| Krankengeld | 6–12 Wochen volles Gehalt | Zuzüglich 4 Wochen halbes Gehalt, danach Krankengeld von der ÖGK |
| Abfertigungsfonds (Abfertigung Neu) | 1,53 % des Gehalts | In eine Mitarbeiter-Vorsorgekasse eingezahlt |
| Staatliche Rente | ~80 % des Durchschnittsverdienstes | Nach 45 Beitragsjahren im Alter von 65 Jahren (Zielquote) |
Marktübliche Zusatzleistungen
| Vorteil | Prävalenz | Typische Bestimmung |
|---|---|---|
| Private Krankenversicherung (Zusatzversicherung) | Häufig (Berufsfelder) | Einzelzimmer im privaten Krankenhaus und freie Arztwahl |
| Betriebsrente (Pensionskasse) | Größere Arbeitgeber | Zusatzrente auf Basis eines beitragsorientierten Systems |
| Essensgutscheine | Sehr häufig | Bis zu 8 € pro Tag steuerfrei |
| Öffentlicher Nahverkehr / Klimaticket | Allgemein | Jahreskarte (1.095 €), oft bezuschusst |
| Heimbüro-Zulage | Standard seit 2022 | Bis zu 300 € pro Jahr steuerfrei |
| Dienstwagen | Führungs- und Vertriebspositionen | Sachbezug in Höhe von 2 % (1,5 % bei Elektrofahrzeugen) des Fahrzeugwerts |
Rentensystem
Das österreichische Rentensystem basiert auf einem Drei-Säulen-Modell: der gesetzlichen Altersrente (Pensionsversicherung), der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge. Die gesetzliche Altersrente ist für die meisten Arbeitnehmer die wichtigste Säule.
| Parameter | 2026 | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Staatliches Rentenalter (Männer) | 65 | Reguläres Renteneintrittsalter |
| Staatliches Rentenalter (Frauen) | 62 | Steigt um 6 Monate pro Jahr – erreicht 65 im Jahr 2033 |
| Mindestbeitragsjahre | 15 Jahre | 180 Versicherungsmonate sind für den Anspruch erforderlich |
| Angestrebte Ersatzquote | ~80% | Nach 45 Beitragsjahren im Alter von 65 Jahren (80/45/65-Regel) |
| Arbeitgeberbeitrag zur Altersversorgung | 12.55% | Vom Bruttogehalt bis zur Obergrenze |
| Rentenbeitrag des Arbeitnehmers | 10.25% | Vom Bruttogehalt bis zur Obergrenze |
| Beitragsobergrenze (monatlich) | €6,930 | Anstieg gegenüber 6.450 € im Jahr 2025 |
Versicherungen
Pflicht- und empfohlene Versicherungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftragnehmer in Österreich.
| Versicherung | Umschlag | Vorgeschrieben durch |
|---|---|---|
| Öffentliche Krankenversicherung (ÖGK) | Universell | ASVG – obligatorisch für alle Arbeitnehmer |
| Unfallversicherung (AUVA) | Arbeitsunfälle | ASVG – arbeitgeberfinanziert |
| Kfz-Haftpflichtversicherung | Obligatorisch | Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs (KFG) |
Berufshaftpflichtversicherung – Bauunternehmer
Nur für reglementierte Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Versicherungsmakler) vorgeschrieben,wirdjedoch von vielen Endkunden in den Bereichen IT, Beratung und Ingenieurwesenvertraglich verlangt. Eine Mindestdeckungssumme von 1 Mio. € ist Standard; im Finanzdienstleistungs- und Technologiesektor sind in der Regel 2 Mio. € oder mehr erforderlich. AF berät Sie gerne hinsichtlich einer für Ihre Branche geeigneten Deckung.
Private Krankenversicherung (Zusatzversicherung)
| Anbieter | Typische monatliche Kosten | Typ |
|---|---|---|
| UNIQA | 80–220 € (Einzelperson) | Umfassender Krankenhausversicherungsschutz |
| Wiener Städtische | 75–200 Euro (Einzelperson) | Umfassender Krankenhausversicherungsschutz |
| Generali | 70–180 € (Einzelperson) | Modulare Richtlinien |
| Merkur Versicherung | 70–190 € (Einzelperson) | Schwerpunkt Gesundheit und Prävention |
AF Solutions
Access Financial ist seit über 22 Jahren in Österreich tätig und unterstützt Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und Auftragnehmer.
Für Endkunden
Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.
Für Personalvermittler
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.
Für Bauunternehmer
Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

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Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.
Welche Lösungen bieten Sie in Österreich an?
In Österreich bietet „ Access Financial “ ein konformes Beteiligungsmodell an:
Selbstständigkeit: Wenn ein Auftrag tatsächlich die Kriterien für den Status als Selbstständiger erfüllt, melden wir den Auftragnehmer vorschriftsmäßig an, kümmern uns während der gesamten Vertragslaufzeit um seine Meldepflichten und melden ihn nach Beendigung des Auftrags wieder ab.
Stellt die falsche Einstufung von Auftragnehmern im Rahmen eines Auftrags nach dem „ AOR “ ein hohes Risiko dar?
Zu einer falschen Einstufung kommt es in der Regel dann, wenn Auftragnehmer in der Praxis wie Arbeitnehmer behandelt werden – feste Arbeitszeiten, Einbindung in das Team, kein Recht auf Vertretung, direkte Aufsicht und so weiter. Zur Vermeidung sind klare Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit, standardisierte Prozesse, dokumentierte Nachweise der Unabhängigkeit und regelmäßige Prüfungen erforderlich. Verantwortungsbewusstsein und die richtige Technologie sind entscheidend, um die Vorschriften in großem Maßstab einzuhalten, insbesondere da die Steuerbehörden zunehmend Datenanalysen und algorithmische Prüfungen einsetzen, um verdächtige Vereinbarungen zu identifizieren.
Bei Access Financial helfen wir unseren Kunden, dieses Risiko zu minimieren, indem wir maßgeschneiderte Klassifizierungsrahmen, Checklisten für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, vertragliche Schutzmaßnahmen und regelmäßige Compliance-Prüfungen entwickeln.
Wie sieht Ihr Preismodell aus?
Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.
Sozialversicherung
Das österreichische Sozialversicherungssystem finanziert das öffentliche Gesundheitswesen (ÖGK), die staatliche Altersrente, Arbeitslosengeld und die Arbeitsunfallversicherung.
Änderung 2026 – Anhebung der Beitragsgrenze
Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge steigt von 6.450 € im Jahr 2025 auf6.930 € im Jahr 2026. Einkünfte, die über dieser Grenze liegen, unterliegen nicht der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
Arbeitgeberbeiträge
Arbeitnehmerbeiträge