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Access Financial | Polen

In Polen einstellen, vermitteln und arbeiten – unter Einhaltung der Vorschriften

Mit „ Access Financial “ wird die Personalverwaltung in Polen einfach und stressfrei. Überlassen Sie uns die lokalen Vorschriften, komplexen steuerlichen Anforderungen, Einwanderungsangelegenheiten und die internationale Lohnabrechnung – damit Sie sich ganz auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.

In diesem Land verfügbare Lösungen:

Selbstständig

Es ist uns ein großes Anliegen, Unternehmen und Auftragnehmer dabei zu unterstützen, vorschriftsmäßig zu arbeiten – und einen größeren Teil ihres Verdienstes zu behalten.

6000+

Unternehmen vertrauen
Access Financial

22 Jahre

Langjährige Erfahrung
im Bereich der globalen Personalbeschaffung

37500+


-Zahlungen an Auftragnehmer in über 60 Ländern

Polen
Gesamtbevölkerung:ca. 37,33 Millionen (2025)
Hauptstadt:Warschau
WährungPolnischer Zloty (PLN)
Gesamtzahl der Auswanderer:~1.004.600
Lokale Sprache(n):Polnisch
Wetter:Gemäßigtes Kontinentalklima. Warme Sommer und kalte Winter mit regionalen Unterschieden. Durchschnittstemperatur im Juli: ~19 °C; Durchschnittstemperatur im Januar: ~–4 °C. Im Sommer (Juni–August) können Temperaturen von 25–30 °C erreicht werden, während sie im Winter (Dezember–Februar) oft unter 0 °C fallen und es schneit.
Größte Städte:Warschau, Krakau, Łódź, Breslau, Posen, Danzig

Mindestlohnniveaus

In Polen gilt ein gesetzlicher Mindestlohn. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der monatliche Bruttomindestlohn 4.806 PLN (etwa 1.130 €).

Länderübersicht

Polen ist ein attraktives Reiseziel in Mitteleuropa, das für seine reiche Geschichte, sein lebendiges kulturelles Erbe und seine sich rasch entwickelnde Wirtschaft bekannt ist. Als sechstgrößte Volkswirtschaft der EU gemessen am nominalen BIP verbindet Polen mittelalterlichen Charme mit moderner Infrastruktur und bietet neben lebhaften Ballungszentren wie Warschau und Krakau auch Wirtschaftszentren wie Breslau, Posen, Łódź und Danzig.

Polen verfügt über hochqualifizierte Arbeitskräfte mit fundiertem Fachwissen in den Bereichen IT, Finanzdienstleistungen, Business Process Outsourcing, Fertigung und professionelle Dienstleistungen. Mit rund 1 Million ausländischen Einwohnern – Tendenz steigend – lassen sich internationale Teams nahtlos integrieren. Als EU- und NATO-Mitglied unterliegt Polen den EU-Vorschriften zur Freizügigkeit für Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz, während Nicht-EU-Bürger eine Arbeitserlaubnis nach dem Punktesystem sowie ein Visum benötigen.

*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.

Wichtige Gesetzesänderungen 2026

Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2026 auf4.806 PLN bruttopro Monat (keine Erhöhung zur Jahresmitte). Die Neufassung der EU-Richtlinie zur Blauen Karte tratam 13. Februar 2026in Kraft und sieht kürzere Bearbeitungsfristen sowie einen einfacheren Arbeitgeberwechsel vor. Der 24. Dezember (Heiligabend) ist nun ein gesetzlicher Feiertag, womit sich die Gesamtzahl auf 14 erhöht. Der 24. Dezember ist nun ein gesetzlicher Feiertag. Die Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle wurde auf240.000 PLN angehoben.

Verträge

In polnischen Arbeitsverträgen werden die Beschäftigungsbedingungen festgelegt – Art der Beschäftigung, Dauer, Kündigungsfrist, Vergütung und Sozialleistungen. Alle Arbeitnehmer haben gemäß dem polnischen Arbeitsgesetzbuch Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt.

Vertragsarten

VertragsartDauerWichtigste Merkmale
Unbefristet (Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit)UnbestimmtUnbefristet; höchste Arbeitsplatzsicherheit; umfassender Schutz durch das Arbeitsgesetzbuch; eine Kündigung erfordert einen triftigen Grund und eine Kündigungsfrist
Befristet (Umowa na czas określony)Angegebenes EnddatumDie Laufzeit ist auf insgesamt 33 Monate begrenzt, wobei bis zur Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag maximal drei aufeinanderfolgende Verlängerungen möglich sind.
Probezeit (Umowa na okres próbny)Bis zu 3 MonateProbezeitvertrag; kurze Kündigungsfristen; kann nicht über 3 Monate hinaus verlängert werden
Zivilrechtliche Verträge (Auftragsvertrag / Werkvertrag)AufgabenbasiertUnterliegt dem Bürgerlichen Gesetzbuch, nicht dem Arbeitsgesetzbuch; begrenzter Schutz; üblich bei freiberuflicher Tätigkeit

Von befristet zu unbefristet – 33-Monats-/3-Vertrags-Regel

Die Gesamtdauer aller befristeten Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber darf33 Monate nicht überschreiten, und es dürfen nicht mehr alsdrei aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Wird eine dieser beiden Grenzen überschritten, wandelt sich der Vertrag automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag um – eine wichtige Schutzmaßnahme gegen die wiederholte Verlängerung befristeter Arbeitsverträge.

Was Ihr Vertrag enthalten muss

Schriftlich vorgeschrieben

  • Vertragsparteien und Datum des Vertragsabschlusses
  • Vertragsart (unbefristet / befristet / Probezeit)
  • Stellenbezeichnung, Aufgabenbereich und Arbeitsort
  • Bruttovergütung und Vergütungsbestandteile
  • Arbeitszeit und Arbeitsbeginn
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfrist (für befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse)
  • Verweis auf die interne Arbeitsordnung (regulamin pracy)

Häufige Zusatzklauseln

  • Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
  • Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum (mit 50 % abzugsfähigen Kosten für kreative Arbeit)
  • Wettbewerbsverbot (mit Vergütung für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
  • Bonus- und Provisionsstruktur
  • Private medizinische Versorgung und Leistungen
  • Bestimmungen zu Mobilität und Geschäftsreisen
  • Verweis auf interne Vorschriften (PPK, Bonusregelungen)

Arbeitszeiten und Überstunden

Die reguläre Vollzeit-Arbeitszeit in Polen beträgt8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, in der Regel von Montag bis Freitag. Das Arbeitsgesetzbuch begrenzt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit, einschließlich Überstunden, auf48 Stunden im Abrechnungszeitraum(in der Regel ein Quartal, in begründeten Fällen verlängerbar auf bis zu 12 Monate).

ParameterRegelAnmerkungen
Reguläre Öffnungszeiten8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro WocheIn der Regel Montag bis Freitag
Maximal (inkl. Überstunden)durchschnittlich 48 Stunden pro WocheIm Durchschnitt über den Abrechnungszeitraum
Jährliche Obergrenze für Überstunden150 Stunden/Jahr (Standard)In internen Vorschriften kann eine höhere Obergrenze (bis zu ca. 384 Stunden) festgelegt werden
Tägliche Ruhepause11 Stunden am StückPro 24-Stunden-Zeitraum – verpflichtend
Wöchentliche Ruhepause35 StundenPro 7-Tage-Zeitraum (einschließlich 11 Stunden täglicher Ruhezeit)
Überstundenzuschlag+50 % / +100 %50 % an Wochentagen; 100 % nachts, sonntags und an Feiertagen

Arbeitszeiten und Überstunden

Das polnische Arbeitsgesetzbuch regelt die Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Überstunden. Überstunden sind nur bei besonderem betrieblichen Bedarf oder im Rahmen von Rettungs- und Unfallmaßnahmen zulässig und müssen durch Überstundenzuschläge oder Zeitausgleich vergütet werden.

ParameterRegelAnmerkungen
Maximale Wochenarbeitszeit48-Stunden-DurchschnittIm Durchschnitt über den Abrechnungszeitraum (in der Regel 4 Monate, bis zu 12)
Standard-Vollzeit-Arbeitszeit8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro WocheIm Arbeitsgesetzbuch definiert
Jährliche Überstundenobergrenze150 StundenHöhere Obergrenzen durch betriebliche Regelungen möglich
Tägliche Ruhepause11 Stunden am Stückpro 24-Stunden-Zeitraum
Wöchentliche Ruhepause35 Stundenpro 7-Tage-Zeitraum
Ruhepause (>6 Std.)15 Min.Bezahlt; in der Arbeitszeit enthalten
Überstundensatz an Werktagen+50%Zusätzlich zum normalen Stundensatz
Überstunden am Abend/Sonntag/Feiertag+100%Doppelte Bezahlung oder Zeitausgleich (1,5 Stunden pro Überstundenstunde, sofern die Überstunden vom Arbeitgeber veranlasst wurden)

Ausnahme bei Überstunden von Führungskräften

Führungskräfte der obersten Ebene haben keinen Anspruch auf Überstundenvergütung für die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Arbeitsstunden, außer bei Arbeit an Sonntagen und Feiertagen, für die kein Ausgleichstag gewährt wird. Prüfen Sie die Klauseln in Ihren Führungskräfteverträgen sorgfältig – viele Positionen in der IT-Branche und im Bereich der Unternehmensberatung fallen unter diese Ausnahme.

Probezeit

Die Probezeit ist in Polen im Arbeitsgesetzbuch durch einen speziellen Probezeitvertrag (umowa o pracę na okres próbny) geregelt, dessen Dauer auf höchstens drei Monate begrenzt ist.

ParameterGängige PraxisRechtliche Hinweise
Maximale Dauer3 MonateIm Arbeitsgesetzbuch festgelegt; darf nicht über 3 Monate hinaus verlängert werden
Mitteilung während der Probezeit3 Tage / 1 Woche / 2 WochenHängt von der Dauer der Probezeit ab (bis zu 2 Wochen / 2 Wochen–3 Monate / volle 3 Monate)
KündigungsgrundNicht erforderlichJede Partei kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.
Gesetzliche Rechte ab dem ersten TagVom ersten Tag an vollJahresurlaub (anteilig), Krankengeld, Sozialversicherung (ZUS), Schutz vor Diskriminierung
Wiederbeschäftigung beim gleichen ArbeitgeberGenerell nicht erlaubtNur wenn man für eine wesentlich andere Position eingestellt wird

Einwanderung und Arbeitsvisa

Polen ist Teil des EU-Binnenmarkts, sodass Bürger der EU, des EWR und der Schweiz Freizügigkeit genießen. Nicht-EU-Bürger benötigen sowohl eine Arbeitserlaubnis als auch ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt, gefolgt von einer Aufenthaltserlaubnis für Aufenthalte von mehr als einem Jahr.

Überarbeitete EU-Blue-Card – Februar 2026

Ab dem 13. Februar 2026 wendet Polen die neugefasste EU-Richtlinie zur Blauen Karte an: kürzere Bearbeitungsfristen, einfacherer Arbeitgeberwechsel, Mindestvertragsdauer von 6 Monaten, keine Arbeitsmarktprüfung (abgeschafft am 1. Juni 2025) und eine Gehaltsschwelle von 13.355,34 PLN brutto pro Monat.

Wichtigste Wege zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis

RouteMindestgehalt / TeilnahmebedingungenSponsor?Dauer
Arbeitserlaubnis Typ AMindestens der nationale Mindestlohn; marktübliches Gehalt für die Positionpolnischer ArbeitgeberBis zu 3 Jahre; verlängerbar
EU-Blaue Karte13.355,34 PLN brutto/Monat (150 % des Durchschnittslohns); Hochschulabschluss oder mindestens 5 Jahre BerufserfahrungJa (kombinierte Genehmigung)2–3 Jahre; verlängerbar
Unternehmensinterne Versetzung (ICT)Kriterien für Führungskräfte, Fachkräfte und AuszubildendeMultinationaler KonzernBis zu 3 Jahre (1 Jahr für Auszubildende)
Arbeitserlaubnis Typ BVorstandsmitglied / Geschäftsführer mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten pro JahrPolnisches UnternehmenBis zu 5 Jahre
Befristete Aufenthalts- und ArbeitserlaubnisKombi-Genehmigung; erteilt in Polenpolnischer ArbeitgeberBis zu 3 Jahre
Quelle: Ausländerbehörde (UdSC) und Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik, 2026. Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis.
GebührKostenAnmerkungen
Antrag auf eine Arbeitserlaubnis (Typ A)PLN 100Bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 3 Monaten: 50 PLN
Antrag auf ein National (D)-VisumEUR 80Bezahlung beim polnischen Konsulat im Ausland
Befristete AufenthaltserlaubnisPLN 340Eingereicht beim Woiwodschaftsamt
Ausstellung der AufenthaltskartePLN 100Ausweis aus Kunststoff; gültig für 1–3 Jahre

Urlaubsansprüche

Die gesetzlichen Urlaubsansprüche in Polen sind großzügig, insbesondere was den Elternurlaub im Zuge der EU-Reformen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus dem Jahr 2023 betrifft. Die meisten professionellen Arbeitgeber bieten zusätzlich zu den gesetzlichen Mindestansprüchen weitere Vergünstigungen an.

Jahresurlaub

ParameterAnspruchAnmerkungen
Beschäftigungsdauer unter 10 Jahren20 Tage/JahrDie Ausbildung fließt teilweise in die Verbeamtung ein
Mehr als 10 Jahre Betriebszugehörigkeit26 Tage/JahrEin Hochschulabschluss entspricht 8 Jahren
TeilzeitanteiligProportional zur Arbeitszeit berechnet
Frist für die Übertragung30. September nächsten JahresNicht in Anspruch genommene Urlaubstage müssen bis zum Ende des dritten Quartals des Folgejahres gewährt werden

Elternzeit

UrlaubsartDauerBezahlungVon
Mutterschaft20 Wochen (31 bei Zwillingen; bis zu 37 bei Fünflingen)100 % des Gehalts (oder 81,5 %, falls die kombinierte Option gewählt wurde)Tag eins
Vaterschaft2 Wochen100 % des GehaltsInnerhalb der ersten 12 Monate
ElternBis zu 41 Wochen (43 bei Mehrlingsschwangerschaften)70 % des Gehalts; jeweils 9 Wochen für jeden Elternteil reserviertNach der Mutterschaft
ElternzeitBis zu 36 MonateUnbezahlt (bestimmte bedarfsabhängige Sozialleistungen)Bis das Kind 6 Jahre alt wird
Pflegeurlaub5 Tage/JahrUnbezahltTag eins (seit 2023)

Krankmeldung (Zwolnienie Lekarskie / L4)

ParameterRegel
Standardtarif80 % des Durchschnittsgehalts
Krankenhaus / Schwangerschaft / Arbeitsunfall100 % des Durchschnittsgehalts
Die ersten 33 Tage (bzw. 14 Tage bei Personen ab 50 Jahren)Vom Arbeitgeber bezahlt
Ab Tag 34 (bzw. ab Tag 15 für Personen über 50)Bezahlt von der ZUS (Sozialversicherungsanstalt)
Maximale Dauer182 Tage (270 bei Tuberkulose bzw. Schwangerschaft)
RehabilitationsleistungBis zu 12 weitere Monate, wenn eine Genesung wahrscheinlich ist
Krankmeldungen (L4) werden elektronisch über das ZUS-System ausgestellt. Quelle: ZUS, 2026.

Feiertage 2026

In Polen gibt es im Jahr 2026 14 gesetzliche Feiertage, darunter Heiligabend (24. Dezember), der seit 2025 ein gesetzlicher Feiertag ist. Feiertage, die auf einen Samstag fallen, müssen durch einen zusätzlichen freien Tag ausgeglichen werden.

DatumTagFeiertag
1. JanuarDonnerstagNeujahr (Nowy Rok)
6. JanuarDienstagDreikönigstag (Święto Trzech Króli)
5. AprilSonntagOstersonntag (Wielkanoc)
6. AprilMontagOstermontag (Poniedziałek Wielkanocny)
1. MaiFreitagTag der Arbeit (Święto Pracy)
3. MaiSonntagTag der Verfassung (Święto Konstytucji 3 Maja)
24. MaiSonntagPfingsten (Zesłanie Ducha Świętego)
4. JuniDonnerstagFronleichnam (Boże Ciało)
15. AugustSamstagMariä Himmelfahrt / Tag der polnischen Armee
1. NovemberSonntagAllerheiligen (Wszystkich Świętych)
11. NovemberMittwochTag der Unabhängigkeit (Święto Niepodległości)
24. DezemberDonnerstagHeiligabend (Wigilia)
25. DezemberFreitagWeihnachtsfeiertag (Boże Narodzenie)
26. DezemberSamstagZweiter Weihnachtstag (Drugi Dzień Świąt)
Quelle: GOV.pl, 2026. Feiertage, die auf einen Samstag fallen, führen zu einem Ausgleichsurlaubstag.

Kündigungsfristen

In Polen richten sich die gesetzlichen Kündigungsfristen nach der Dauer der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit beim selben Arbeitgeber. Seit der Reform von 2016 gelten diese Regeln sowohl für befristete als auch für unbefristete Arbeitsverträge.

DienstzeitKündigungsfristGilt für
Unter 6 Monaten2 WochenBefristete und unbefristete Arbeitsverträge
6 Monate – 3 Jahre1 MonatBefristete und unbefristete Arbeitsverträge
Über 3 Jahre3 MonateBefristete und unbefristete Arbeitsverträge
Probezeit von bis zu 2 Wochen3 WerktageBewährungsvereinbarung
Probezeit 2 Wochen – unter 3 Monaten1 WocheBewährungsvereinbarung
Bewährungszeit: 3 Monate2 WochenBewährungsvereinbarung
Kündigungsfristen von einem Monat oder mehr enden am letzten Tag eines Kalendermonats. Quelle: Polnisches Arbeitsgesetzbuch.

Kündigung und Abfindung

Das polnische Arbeitsrecht sieht einen umfassenden Schutz der Arbeitnehmer vor. Bei der Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber muss ein triftiger Grund angegeben und ein formelles schriftliches Verfahren eingehalten werden; die Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen und von Arbeitnehmern, die kurz vor dem Ruhestand stehen, ist streng reglementiert.

DienstzeitAbfindungCap (2026)
Unter 2 JahrenDurchschnittsgehalt eines Monats15 × Mindestlohn = 72.090 PLN
2 bis unter 8 JahreDurchschnittsgehalt von 2 Monaten15 × Mindestlohn = 72.090 PLN
8 Jahre oder mehrDurchschnittsgehalt von 3 Monaten15 × Mindestlohn = 72.090 PLN
Eine gesetzliche Abfindung steht nur dann zu, wenn der Arbeitgeber mehr als 20 Beschäftigte beschäftigt und die Kündigung aus Gründen erfolgt, die nicht dem Beschäftigten zuzurechnen sind. Quelle: Gesetz über Massenentlassungen, 2026.

Disziplinarische Entlassung (Art. 52 KP)

Arbeitgeber können bei grobem Fehlverhalten (schwerwiegende Pflichtverletzung, strafbare Handlung oder Verlust erforderlicher Lizenzen durch Verschulden des Arbeitnehmers) fristlos kündigen. Die Kündigung muss innerhalbeines Monatsnach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden und einen konkreten Grund enthalten – der Arbeitnehmer kann dagegen vor dem Arbeitsgericht Einspruch erheben.

Sozialversicherung (ZUS)

Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) verwaltet die in Polen gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge für Rente, Erwerbsunfähigkeit, Krankheit, Unfall sowie den Arbeitsfonds. Der 9-prozentige Krankenversicherungsbeitrag dient hingegen der Finanzierung der öffentlichen Gesundheitsversorgung (NFZ).

Aktualisierungen der ZUS für 2026

Die jährliche Obergrenze für Renten- und Erwerbsunfähigkeitsbeiträge steigt auf282.600 PLN(30 × prognostizierter Durchschnittslohn). „Mały ZUS Plus“ kann innerhalb von 60 Monaten der Erwerbstätigkeit für 36 Monate in Anspruch genommen werden. Existenzgründer profitieren weiterhin von einer 6-monatigen Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen (ulga na start), gefolgt von 24 Monaten zu einem Vorzugssatz (Bemessungsgrundlage 1.441,80 PLN = ca. 456 PLN monatlich).

Arbeitgeberbeiträge

BeitragBewertungSchwellenwertAnmerkungen
Rente (Altersrente)9.76%Bis zu 282.600 PLN pro JahrBegrenzt auf das 30-Fache des Durchschnittslohns
Erwerbsunfähigkeit (Mietbezug)6.50%Bis zu 282.600 PLN pro JahrBegrenzt auf das 30-Fache des Durchschnittslohns
Unfall (wypadkowe)0,67–3,33 %UnbegrenztBranchenabhängig; durchschnittlich ca. 1,67 %
Arbeitsfonds2.45%UnbegrenztFinanziert Arbeitslosengeld
Fonds für garantierte Arbeitnehmerleistungen (FGŚP)0.10%UnbegrenztGilt für insolvente Arbeitgeber
PPK (Rentenversicherung mit automatischer Anmeldung)mindestens 1,5 %Freiwilliger VerzichtGesamtkosten für den Arbeitgeber: ~19,21–22,41 %
Quelle: ZUS, gültig ab 2026. Entsandte Arbeitnehmer aus der EU, dem EWR und der Schweiz können weiterhin in ihrem Heimatland versichert bleiben (A1 -Bescheinigung).

Arbeitnehmerbeiträge

BeitragBewertungSchwellenwert
Rente (Altersrente)9.76%Bis zu 282.600 PLN pro Jahr
Erwerbsunfähigkeit (Mietbezug)1.50%Bis zu 282.600 PLN pro Jahr
Krankheit (chorobowe)2.45%Unbegrenzt
Gesundheit (NFZ)9%Unbegrenzt; nicht steuerlich absetzbar
PPK (Mitarbeiteraktie)mindestens 2 %Freiwilliger Verzicht
Gesamtbeiträge des Arbeitnehmers an die ZUS: 13,71 % + 9 % Krankenversicherung = ca. 22,71 % des Bruttogehalts. Quelle: ZUS, 2026.

Einkommensteuer

Das Steuerjahr in Polen entspricht dem Kalenderjahr. Arbeitnehmer werden monatlich über die vom Arbeitgeber einbehaltene PIT-Vorauszahlung besteuert; die jährlichen Steuererklärungen (PIT-37 / PIT-36) sind bis zum 30. April einzureichen.

Einkommensteuerklassen 2026

BandJahreseinkommenBewertungAnmerkungen
Steuerfreier FreibetragBis zu 30.000 PLN0%Steuerfreier Betrag – wird automatisch angerechnet
Erste Gruppe30.001 – 120.000 PLN12%Abzüglich 3.600 PLN Steuerfreibetrag
Zweite KlammerÜber 120.000 PLN32%10.800 PLN + 32 % des Betrags, der 120.000 PLN übersteigt
SolidaritätszuschlagÜber 1.000.000 PLN+4%Solidaritätsabgabe; wird auf Einkünfte ab 1 Mio. PLN erhoben
Quelle: Entsprechung zu HMRC – Finanzministerium, 2026. Nichtansässige werden auf Einkünfte aus polnischen Quellen mit einem Pauschalsatz von 20 % besteuert, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen nichts anderes vorsieht.

Auswandererfreundliche Steuerregelungen

IP-Box:Steuersatz von 5 % auf berechtigte IP-Einkünfte (Patente, Software). Rückkehrerfreibetrag:Polen, die nach Polen zurückkehren, sind vier Jahre lang bis zu 85.528 PLN pro Jahr steuerfrei.Jugendfreibetrag:0 % Einkommensteuer auf die ersten 85.528 PLN für Personen unter 26 Jahren.Pauschalsatz von 19 %:Gilt für Einzelunternehmer. Polen hat mit den meisten Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.

Mehrwertsteuer

Bewertung%Gilt für
Standard23%Die meisten Waren und Dienstleistungen
Reduziert8%Gastgewerbe, bestimmte Bereiche des Bauwesens, Pharmazeutika
Reduziert5%Grundnahrungsmittel, Bücher, E-Books, Kinderartikel
Null0%Exporte, Lieferungen innerhalb der EU, bestimmte Transportleistungen
RegistrierungsschwellePLN 240,000Jahresumsatz (erhöht von 200.000 PLN im Jahr 2026)

Vorteile

Die gesetzlichen Sozialleistungen in Polen sind umfassend. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber in den Bereichen IT, Finanzen und professionelle Dienstleistungen bieten zusätzliche Leistungen an, um auf einem angespannten Arbeitsmarkt Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.

Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen

VorteilSatz / BetragAnmerkungen
PPK (Rentenversicherung mit automatischer Anmeldung)Mindestens 3,5 % insgesamt.1,5 % Arbeitgeber + 2 % Arbeitnehmer; Austritt möglich
Krankengeld (vom Arbeitgeber gezahlt)80 % / 100 %Die ersten 33 Tage (14 Tage bei Personen über 50); Standardtarife / Tarife für Krankenhausaufenthalte, Schwangerschaft und Unfälle
Mutterschaftsgeld100 % (bzw. insgesamt 81,5 %)20 Wochen; Bezahlung durch die ZUS über die Gehaltsabrechnung
Jahresurlaub20 oder 26 Tage/JahrHängt von der Dienstzeit ab, einschließlich der Anrechnung von Ausbildungszeiten
Abfindung1–3 MonatsgehälterUnternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern; Gründe, die nicht auf den Mitarbeiter zurückzuführen sind
NFZ Healthcare9 % BeitragKostenlos bei Inanspruchnahme; gilt für Ehepartner und Kinder

Marktübliche Zusatzleistungen

VorteilPrävalenzTypische Bestimmung
Private medizinische VersorgungStandard bei professionellen ArbeitgebernMedicover / LuxMed / Enel-Med / Allianz
Multisport / SportkarteSehr häufigVorteile des Multisport-Systems; Zugang zum Fitnessstudio und zum Schwimmbad
LebensversicherungAllgemeinGruppenversicherung über den Arbeitgeber (oft das 3- bis 6-fache des Gehalts)
Essensgutscheine / KantineAllgemeinSodexo / Edenred / Pluxee; steuerlich vorteilhaft
Sozialfonds (ZFŚS)Obligatorisch für Unternehmen mit mehr als 50 MitarbeiternUrlaubszuschüsse, Kultur- und Sportgutscheine
Fernarbeit / HybridarbeitStandard ab 2023Im Arbeitsgesetzbuch geregelt; Zulage für Telearbeit erforderlich
SprachkurseIn multinationalen Unternehmen üblichEnglisch, Deutsch, Französisch – vom Arbeitgeber bezahlt

Rentensystem

Polen verfügt über ein System mit drei Säulen: die obligatorische staatliche Rente der ZUS, das betriebliche Rentensystem PPK (automatische Anmeldung) und freiwillige private Vorsorgepläne (IKE / IKZE).

Parameter2026Anmerkungen
Staatliche Mindestrente1.878,91 PLN brutto pro MonatAb dem 1. März 2026: Indexierung
Rentenalter — Frauen60Frühestes Leistungsalter
Rentenalter — Männer65Frühestes Leistungsalter
Beitragsobergrenze der ZUS282.600 PLN/JahrNur Rente und Erwerbsunfähigkeit; 30 × Durchschnittslohn
PPK-Mindestbeitrag des Arbeitgebers1.5%Vom Bruttogehalt; automatische Anmeldung für 18- bis 55-Jährige
Mindestanzahl an PPK-Mitarbeitern2%Standardwert; kann freiwillig auf 4 % angehoben werden
PPK-Willkommensbonus des Bundesstaates250 PLN + 240 PLN/JahrStaatliche Anreize zur Teilnahme
IKE / IKZE-Jahresobergrenzeca. 25.000 PLN / 10.000Freiwillige steuerbegünstigte Sparmaßnahmen
Quelle: ZUS / Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik, 2026.

Versicherungen

Pflicht- und empfohlene Versicherungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftragnehmer in Polen.

VersicherungUmfangVorgeschrieben durch
NFZ KrankenversicherungZugang zur öffentlichen GesundheitsversorgungObligatorisch für alle Arbeitnehmer, die Beiträge an die ZUS zahlen
Unfallversicherung (wypadkowe)ArbeitsunfallGesetzlicher ZUS-Beitrag des Arbeitgebers (0,67–3,33 %)
Kfz-Haftpflichtversicherung (OC)Durch Dritte verursachte StraßenschädenObligatorisch für alle Fahrzeughalter

Berufshaftpflichtversicherung – Bauunternehmer

Wirdhäufig von polnischen Endkundenvertraglich verlangt, insbesondere bei IT-, Finanzdienstleistungs- und Beratungsaufträgen. Für bestimmte reglementierte Berufe (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Versicherungsmakler) gesetzlich vorgeschrieben. Üblicherweise beträgt die Mindestdeckungssumme 1 Mio. PLN; für Positionen im Finanz- und Technologiebereich 2 Mio. PLN und mehr. AF berät Sie gerne hinsichtlich einer geeigneten Deckung.

Private Krankenversicherung

AnbieterTypische monatliche KostenTyp
Medicover150–350 PLN (Einzelperson)Umfassendes Gesundheitsabonnement
LuxMed140–320 PLN (Einzelperson)Umfassendes Gesundheitsabonnement
Enel-Med120–280 PLN (Einzelperson)Umfassendes Gesundheitsabonnement
Allianz / PZU Zdrowie100–250 PLN (Einzelperson)Versicherung + Kliniknetzwerk

AF Solutions

Access Financial ist seit über 22 Jahren in Polen tätig und unterstützt Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und Auftragnehmer.

Für Endkunden

Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.

Für Personalvermittler

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.

Für Bauunternehmer

Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

Kostenlose Beratung

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.

Welche Lösungen bieten Sie in Polen an?

In Polen bietet „ Access Financial “ ein konformes Geschäftsmodell an:

Selbstständigkeit: Wenn ein Auftrag tatsächlich die Kriterien für den Status als Selbstständiger erfüllt, melden wir den Auftragnehmer vorschriftsmäßig an, kümmern uns während der gesamten Vertragslaufzeit um seine Meldepflichten und melden ihn nach Beendigung des Auftrags wieder ab.

Stellt die falsche Einstufung von Auftragnehmern im Rahmen eines Auftrags nach dem „ AOR “ ein hohes Risiko dar?

Zu einer falschen Einstufung kommt es in der Regel dann, wenn Auftragnehmer in der Praxis wie Arbeitnehmer behandelt werden – feste Arbeitszeiten, Einbindung in das Team, kein Recht auf Vertretung, direkte Aufsicht und so weiter. Zur Vermeidung sind klare Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit, standardisierte Prozesse, dokumentierte Nachweise der Unabhängigkeit und regelmäßige Prüfungen erforderlich. Verantwortungsbewusstsein und die richtige Technologie sind entscheidend, um die Vorschriften in großem Maßstab einzuhalten, insbesondere da die Steuerbehörden zunehmend Datenanalysen und algorithmische Prüfungen einsetzen, um verdächtige Vereinbarungen zu identifizieren.

Bei Access Financial helfen wir unseren Kunden, dieses Risiko zu minimieren, indem wir maßgeschneiderte Klassifizierungsrahmen, Checklisten für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, vertragliche Schutzmaßnahmen und regelmäßige Compliance-Prüfungen entwickeln.

Wie sieht Ihr Preismodell aus?

Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.