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In Rumänien einstellen, vermitteln und arbeiten – vorschriftsmäßig

Mit „ Access Financial “ wird die Personalverwaltung in Rumänien einfach und stressfrei. Überlassen Sie uns die lokalen Vorschriften, komplexen steuerlichen Anforderungen, Einwanderungsangelegenheiten und die internationale Lohnabrechnung – damit Sie sich ganz auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.

In diesem Land verfügbare Lösungen:

Selbstständig GmbH

Es ist uns ein großes Anliegen, Unternehmen und Auftragnehmer dabei zu unterstützen, vorschriftsmäßig zu arbeiten – und einen größeren Teil ihres Verdienstes zu behalten.

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Access Financial

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Langjährige Erfahrung
im Bereich der globalen Personalbeschaffung

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Rumänien
Gesamtbevölkerung:≈19,3 Millionen
Hauptstadt:Bukarest
WährungRumänischer Leu (RON)
Gesamtzahl der Ausländer:Etwa 3,6 % der Einwohner sind im Ausland geboren (hauptsächlich aus Moldawien, Italien usw.)
Lokale Sprache(n):Rumänisch
Wetter:Kontinental – heiße Sommer (oft >35 °C) und kalte Winter (Durchschnittstemperaturen im Winter zwischen ~1 °C und –10 °C). Die Niederschlagsmenge ist in den Bergen am höchsten und in der Nähe des Schwarzen Meeres am geringsten.
Größte Städte:Bukarest, Iași, Cluj-Napoca, Timișoara

Mindestlohnniveaus

Im Jahr 2026 wird der gesetzliche Bruttomindestlohn in Rumänien in zwei Phasen eingeführt:

1. Januar – 30. Juni 2026: 4.050 RON pro Monat
1. Juli – 31. Dezember 2026: 4.325 RON pro Monat

Länderübersicht

Rumänien ist ein dynamisches Land in Südosteuropa, das eine schnell wachsende Wirtschaft mit einem reichen kulturellen Erbe und niedrigen Lebenshaltungskosten verbindet. Als EU-Mitglied seit 2007 und Vollmitglied des Schengen-Raums seit Januar 2025 hat sich Rumänien zu einem führenden Standort für Investitionen in den Bereichen Technologie, Shared Services, Fertigung und Ingenieurwesen entwickelt. Die Hauptstadt Bukarest ist neben florierenden regionalen Zentren wie Cluj-Napoca, Timișoara, Iași und Brașov das wichtigste Wirtschaftszentrum des Landes.

Rumänien verfügt über hochqualifizierte, mehrsprachige Arbeitskräfte mit fundiertem Fachwissen in den Bereichen Informationstechnologie, Ingenieurwesen, Finanzdienstleistungen und Business Process Outsourcing. Dank ausgezeichneter Englischkenntnisse und eines der größten Pools an Fachkräften im Technologiebereich in Mittel- und Osteuropa lassen sich internationale Teams schnell integrieren. Bürger der EU, des EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit, während Nicht-EU-Bürger ein Arbeitsvisum für einen längerfristigen Aufenthalt sowie eine Aufenthaltserlaubnis benötigen.

*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.

Wichtige Gesetzesänderungen 2026

Der reguläre Mehrwertsteuersatz wird ab August 2025 von 19 % auf21 %angehoben, wobei ein einziger ermäßigter Satz von 11 % gilt. Die Dividendensteuer steigt ab Januar 2026 auf16%. Der Bruttomindestlohn steigt ab dem 1. Juli 2026 auf4.325 RON. Das Krankengeld wird am ersten Tag nicht gezahlt (Februar 2026 – Dezember 2027); der Arbeitgeber übernimmt die Tage 2 bis 6, der Staat ab dem 7. Tag.

Verträge

Rumänische Arbeitsverträge müssen schriftlich abgeschlossen und im Allgemeinen Arbeitnehmerregister (REVISAL) registriert werden, bevor der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufnimmt. Der Vertrag legt die Beschäftigungsbedingungen fest – Art, Dauer, Kündigungsfrist, Vergütung und Sozialleistungen.

Vertragsarten

VertragsartDauerWichtigste Merkmale
Unbefristet (festangestellt)UnbestimmtStandard-Vollzeitvertrag; läuft bis zur Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist
BefristetMax. 36 MonateSchriftliche Begründung erforderlich; bis zu drei aufeinanderfolgende Verlängerungen
TeilzeitUnbefristet oder befristetAnteile entsprechend der Beschäftigungszeit; keine weniger günstige Behandlung als bei Vollzeitbeschäftigten
Selbstständig (PFA)LaufendBevollmächtigte natürliche Person; pauschaler Steuersatz von 10 % auf Gewinne zuzüglich Sozialabgaben

Befristeter Arbeitsvertrag – 36-Monats-Regel

Befristete Arbeitsverträge sind in Rumänien aufinsgesamt 36 Monate begrenzt, wobei nicht mehr alsdrei aufeinanderfolgende Verlängerungen zulässig sind. Nach Ablauf dieser Frist wandelt sich das Arbeitsverhältnis in einen unbefristeten Arbeitsvertrag um. Jeder befristete Arbeitsvertrag muss eine schriftliche Begründung enthalten (z. B. projektbezogen, saisonal, zur Vertretung während des Mutterschaftsurlaubs).

Was Ihr Vertrag enthalten muss

Zwingende Bestimmungen

  • Stellenbezeichnung, Stellenbeschreibung und COR-Berufscode
  • Beginn und Vertragsdauer (bei befristeten Verträgen)
  • Bruttogehalt und Zahlungshäufigkeit
  • Arbeitszeiten und Arbeitsort
  • Anspruch auf Jahresurlaub
  • Kündigungsfrist (beide Seiten)
  • Probezeit (falls zutreffend)
  • Verweis auf den Tarifvertrag

Häufige Zusatzklauseln

  • Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
  • Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
  • Wettbewerbsverbotsklauseln (maximal 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, vergütet)
  • Telearbeit oder hybride Arbeitsmodelle
  • Bonus- und Provisionsstruktur
  • Essensgutscheine und weitere Vergünstigungen
  • Leitfaden für Disziplinar- und Beschwerdeverfahren

Arbeitszeiten und Überstunden

Das rumänische Arbeitsgesetzbuch legt die reguläre Wochenarbeitszeit und die Vorschriften für Überstunden fest. Für Überstunden ist ein gesetzlicher Zuschlag vorgeschrieben.

ParameterRegelAnmerkungen
Normale Arbeitstag8 StundenIn der Regel Mo–Fr, 9–18 Uhr
Normale Arbeitswoche40 StundenDie 5-Tage-Woche ist die Regel
Maximale Wochenarbeitszeitdurchschnittlich 48 Stunden pro WocheÜber einen Referenzzeitraum von vier Monaten (einschließlich Überstunden)
Maximale Überstunden4 Stunden pro Tag, 48 Stunden pro MonatDiese Obergrenzen dürfen nicht überschritten werden
Überstundenzuschlag+75%Bezahlung in Höhe von 175 % des normalen Stundensatzes (oder als Zeitausgleich)
Tägliche Ruhepause12 Stunden am Stückpro 24-Stunden-Zeitraum
Wöchentliche Ruhepause48 Stunden in FolgeNormalerweise samstags und sonntags

Option „Zeitausgleich“

Sofern sich die Parteien darauf einigen, können Überstunden innerhalb von 90 Kalendertagen durch bezahlten Freizeitausgleich anstelle des Zuschlags von 175 % vergütet werden. Die Wahl muss dokumentiert werden.

Probezeit

Die Probezeit ist in Rumänien vertraglich geregelt und muss schriftlich festgelegt werden. Die gesetzlich festgelegten Höchstfristen hängen von der Position und der Art des Vertrags ab.

ParameterGängige PraxisRechtliche Hinweise
Maximal – ohne Führungskräfte90 KalendertageIm individuellen Arbeitsvertrag festgelegt
Maximum – Geschäftsführung120 KalendertageFür Führungs- und Managementpositionen
Mitteilung während der ProbezeitKeine Ankündigung erforderlichJede Partei kann den Vertrag durch einfache schriftliche Mitteilung kündigen.
ErweiterungNicht zulässigPro Rolle ist nur eine Probezeit zulässig; diese kann nach Festlegung nicht mehr verlängert werden
Gesetzliche Rechte ab dem ersten TagVom ersten Tag an vollMindestlohn, Sozialabgaben, Urlaubsanspruch, Antidiskriminierung

Einwanderung und Arbeitsvisa

Rumänien wendet für Nicht-EU-Bürger ein quotenbasiertes System zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen an. Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit und müssen lediglich einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen anmelden.

Vollwertige Schengen-Mitgliedschaft – Januar 2025

Rumänien ist seit Januar 2025 vollständig dem Schengen-Raum beigetreten. Die Grenzkontrollen zu anderen Schengen-Staaten zu Land, zu Wasser und in der Luft wurden abgeschafft. Die Bestimmungen für Kurzaufenthaltsvisa (90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) gelten nun einheitlich im gesamten Schengen-Raum.

Wege zur Arbeitserlaubnis

Der rumänische Arbeitgeber beantragt bei der Generalinspektion für Einwanderung (IGI) eine Arbeitserlaubnis. Nach Erteilung der Arbeitserlaubnis beantragt der Arbeitnehmer innerhalb von 60 Tagen bei einem rumänischen Konsulat ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (D) und beantragt nach seiner Ankunft eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

VisumverfahrenZweckSponsor?Dauer
D/AM – Lokale BeschäftigungMitarbeiter mit rumänischem ArbeitsvertragJa1 Jahr, verlängerbar
D/AP – Berufliche TätigkeitenSelbstständige / FreiberuflerNein (PFA-Registrierung)1 Jahr, verlängerbar
D/DT – Entsendung / IKTUnternehmensinterne VersetzungenRumänisches UnternehmenBis zur Vertragsdauer
EU-Blaue KarteHochqualifizierte ArbeitskräfteJa2 Jahre oder Vertragslaufzeit + 3 Monate
Quelle: Generalinspektion für Einwanderung (IGI), 2026. Für die EU-Blue-Card sind ein Hochschulabschluss und ein Gehalt in Höhe der Mindestgrenze oder darüber erforderlich.
GebührKostenAnmerkungen
Arbeitserlaubnis (pro Arbeitnehmer)~200 EuroVom Arbeitgeber an IGI gezahlt
Visum für einen längeren Aufenthalt (D)~120 EuroBezahlt beim rumänischen Konsulat
Befristete Aufenthaltserlaubnis~120 EuroWird von IGI nach der Ankunft ausgestellt
Ärztliches Attest über die körperliche Eignung100–300 RONErforderlich für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung

Urlaubsansprüche

Die gesetzlichen Urlaubsansprüche in Rumänien entsprechen den EU-Richtlinien. Viele professionelle Arbeitgeber bieten über die gesetzliche Mindestleistung hinausgehende Zusatzleistungen an.

Jahresurlaub

ParameterAnspruchAnmerkungen
Gesetzlicher Mindestbetrag20 Arbeitstage/JahrZuzüglich Feiertage; im ersten Jahr anteilig
Marktstandard (professionell)21–25 Tagesowie Feiertage
UrlaubsgeldsatzDurchschnittliches BruttogehaltBerechnet auf der Grundlage der Einkünfte der letzten drei Monate
ÜbertragBis zu 12 TageMuss innerhalb von 18 Monaten genutzt werden; Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich

Elternzeit

UrlaubsartDauerBezahlungVon
Mutterschaft126 Tage~85 % des Gehalts (CNAS)63 Tage vor + 63 Tage nach der Geburt
Vaterschaft10 Werktage100 % des Gehalts (Arbeitgeber)Innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt; +5 Tage bei Absolvierung eines Kinderbetreuungskurses
Eltern (Kinderbetreuung)Bis zu 2 Jahre85 % des Durchschnittseinkommens (Landesweit, begrenzt)3 Jahre, wenn das Kind eine Behinderung hat
AdoptionsurlaubBis zu 1 JahrGesetzlicher SatzFür Adoptiveltern

Krankheitsurlaub

ParameterRegel
Zahlung – bis zu 7 Tage55 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens
Zahlungsfrist – 8 bis 14 Tage65 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens
Bezahlung – 15+ Tage75 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens
Maximale Dauer183 Kalendertage pro Jahr (gewöhnliche Erkrankung)
TeilnahmeberechtigungMindestens 6 Monate Beitragszeit
„Day-One“-Regel (Februar 2026 – Dezember 2027)Der erste Tag ist unbezahlt; der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Tage 2 bis 6; ab dem 7. Tag übernimmt der Staat die Kosten
Quelle: Nationale Krankenkasse (CNAS), 2026. Für jede Krankschreibung ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Feiertage 2026

Rumänien hat im Jahr 2026 etwa 17 arbeitsfreie Tage, die sich auf 11 offizielle nationale Feiertage verteilen. Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, wird er in der Regel nicht auf einen Wochentag verschoben.

DatumTagFeiertag
1. bis 2. JanuarDonnerstag–FreitagNeujahr
6.–7. JanuarDienstag–MittwochDreikönigstag und Johannes der Täufer
24. JanuarSamstagTag der Wiedervereinigung
12.–13. AprilSonntag–MontagOrthodoxes Osterfest
1. MaiFreitagTag der Arbeit
1. JuniMontagKindertag
31. Mai – 1. JuniSonntag–MontagOrthodoxes Pfingsten / Pfingsten
15. AugustSamstagEntschlafung der Gottesgebärerin
30. NovemberMontagSt.-Andreas-Tag
1. DezemberDienstagNationalfeiertag
25.–26. DezemberFreitag–SamstagWeihnachten
Quelle: Rumänisches Arbeitsgesetzbuch, Kalender 2026.

Kündigungsfristen

Das rumänische Arbeitsgesetzbuch legt gesetzliche Mindestkündigungsfristen fest, die von der jeweiligen Position und der kündigenden Partei abhängen.

SituationGesetzlicher MindestbetragAnmerkungen
Kündigung durch den Arbeitgeber – Nicht-Führungskräfte20 ArbeitstageMindestdauer; eine längere Laufzeit kann vertraglich vereinbart werden
Kündigung eines Mitarbeiters – keine FührungskraftBis zu 20 WerktageIm Vertrag kann eine kürzere Kündigungsfrist festgelegt sein
Kündigung eines Mitarbeiters – GeschäftsleitungBis zu 45 WerktageFür Führungs- und Managementpositionen
ProbezeitKeine Ankündigung erforderlichJede der beiden Parteien – ausschließlich durch schriftliche Mitteilung
Grobes FehlverhaltenSofortNach einem Disziplinarverfahren
Quelle: Rumänisches Arbeitsgesetzbuch (Gesetz Nr. 53/2003).

Kündigung und Abfindung

Das rumänische Arbeitsrecht sieht umfangreiche Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer vor. Kündigungen müssen aus einem triftigen Grund erfolgen (Umstrukturierung, Fehlverhalten, mangelnde Leistung) und einem dokumentierten, gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren entsprechen.

KündigungsgrundHinweisAbfindung
RücktrittBis zu 20 Arbeitstage (45 für die Geschäftsleitung)Nicht gesetzlich vorgeschrieben
Einvernehmliche VereinbarungWie vereinbartWie vereinbart
Entlassung (Einzelperson)Mindestens 20 ArbeitstageKein gesetzlich festgelegter Betrag; es kann ein Tarifvertrag gelten
Massenentlassung20 Arbeitstage + BeratungIn der Regel 2–3 Monatsgehälter gemäß Tarifvertrag
Grobes FehlverhaltenSofortKeine
BewährungszeitNicht erforderlichKeine
Quelle: Rumänisches Arbeitsgesetzbuch. Nicht in Anspruch genommene Jahresurlaubstage müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig vom Grund vergütet werden.

Unrechtmäßige Kündigung – Strenge Verfahrensvorschriften

Die Nichteinhaltung des korrekten Disziplinar- oder Kündigungsverfahrens kann zurWiedereinstellung und zur Nachzahlung des Gehalts führen. Vor einer disziplinarischen Kündigung sind schriftliche Verwarnungen, eine Untersuchung und die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, Stellung zu nehmen, zwingend vorgeschrieben.

Sozialversicherung

Rumänien weist eine für die EU ungewöhnliche Beitragsstruktur auf: Die Arbeitnehmer tragen den größten Teil der Sozialversicherungslast, während die Arbeitgeber lediglich einen geringen Beitrag zur Arbeitsversicherung entrichten. Dies führt zu geringen Arbeitgeberkosten zusätzlich zum Bruttogehalt.

Niedrigste Arbeitgeberbelastung in der EU

Der Arbeitgeberbeitrag (CAM) in Rumänien beträgt lediglich2,25 %des Bruttogehalts – und gehört damit zu den niedrigsten in der Europäischen Union. In Verbindung mit der EU-Mitgliedschaft und einem starken Pool an Fachkräften im Technologiebereich macht dies Rumänien zu einem äußerst wettbewerbsfähigen Standort für die internationale Personalbeschaffung.

Arbeitgeberbeiträge

BeitragBewertungAnmerkungen
Sozialversicherungsbeitrag (CAM)2.25%Vom Bruttogehalt; umfasst Arbeitsunfälle und den Arbeitsfonds
Zusätzliche CAS – gefährliche Arbeiten+4%Für besondere Arbeitsbedingungen
Zusätzliche CAS-Leistungen – Sonderarbeiten+8%Für besonders gefährliche Arbeitskategorien
Quelle: ANAF (rumänische Steuerbehörde), 2026.

Arbeitnehmerbeiträge

BeitragBewertungAnmerkungen
Sozialversicherung – Rente (CAS)25%Vom Bruttogehalt; über die Gehaltsabrechnung einbehalten
Krankenversicherung (CASS)10%Vom Bruttogehalt; finanziert das öffentliche Gesundheitswesen (CNAS)
Einkommensteuer10%Pauschalsatz auf das zu versteuernde Einkommen (nach CAS/CASS)
Gesamtbelastung durch Mitarbeiter~41.5%Effektiver Satz des Bruttogehalts
Quelle: ANAF, 2026. Selbstständige (PFA) zahlen auf ihr angegebenes Einkommen die gleichen CAS/CASS-Beitragssätze, wobei die soziale Obergrenze gilt.

Einkommensteuer

In Rumänien gilt ein pauschaler Einkommensteuersatz. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember). Bei Arbeitnehmern erfolgt die Besteuerung an der Quelle über die Gehaltsabrechnung; Selbstständige reichen eine jährliche Steuererklärung (declarație unică) ein.

Einkommensteuersätze 2026

EinkommensartZinssatz 2026Anmerkungen
Lohn- und Dienstleistungseinkünfte10%Pauschalsatz auf das zu versteuernde Einkommen (nach Sozialabgaben)
Gewinne aus selbständiger Tätigkeit (PFA)10%Auf den Nettogewinn nach abzugsfähigen Aufwendungen
Dividenden16%Anstieg von 10 % – gilt für Dividenden, die ab dem 1. Januar 2026 ausgeschüttet werden
Mieteinnahmen10%Auf das Bruttoeinkommen nach Abzug des Pauschalfreibetrags von 20 %
Gewinne bei Kryptowährungen16%Ab dem 1. Januar 2026
Quelle: Rumänisches Steuergesetzbuch; ANAF 2026. Es gibt keine allgemeinen Freibeträge für natürliche Personen; es gelten begrenzte Abzüge für unterhaltsberechtigte Personen.

Steuerlicher Wohnsitz und Doppelbesteuerung

Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten mehr als 183 Tage in Rumänien aufhalten oder deren Lebensmittelpunkt hier liegt, gelten als in Rumänien steuerlich ansässig und werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Rumänien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit über 80 Ländern geschlossen, darunter Großbritannien, die USA und Deutschland.

Mehrwertsteuer

Bewertung%Gilt für
Standard21%Die meisten Waren und Dienstleistungen (Anhebung von 19 % zum 1. August 2025)
Reduziert11%Einheitlicher ermäßigter Steuersatz (ersetzt die bisherigen Sätze von 5 % und 9 %)
RegistrierungsschwelleRON 395,000~80.000 Euro Jahresumsatz, ab dem eine Umsatzsteuerregistrierung vorgeschrieben ist

Vorteile

Die gesetzlichen Sozialleistungen in Rumänien umfassen Gesundheitsversorgung, Rente und Familienbeihilfen. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber bieten darüber hinaus Zusatzleistungen an – Essensgutscheine und private Krankenversicherung gehören in Fachkräftenpositionen zum Standard.

Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen

VorteilSatz / BetragAnmerkungen
Öffentliche Altersversorgung (CAS)25 % der BelegschaftStaatliche Rente über Säule I + private Rente über Säule II
Öffentliches Gesundheitswesen (CASS)10 % der BelegschaftZugang zum öffentlichen Gesundheitssystem von CNAS
Krankengeld55 %–75 % des GehaltsBis zu 183 Tage pro Jahr nach 6 Monaten Beitragszahlung
Mutterschaftsgeld~85 % des Gehalts126 Tage; bezahlt von CNAS
Jahresurlaub20 Arbeitstage/JahrZuzüglich Feiertage; bei Teilzeitbeschäftigung anteilig
Zugang zur öffentlichen GesundheitsversorgungKostenlos am Ort der NutzungÜber die nationale Krankenversicherungskarte (CEAS)

Marktübliche Zusatzleistungen

VorteilPrävalenzTypische Bestimmung
EssensgutscheineSehr häufigBis zu 45 RON pro Arbeitstag im Jahr 2026; steuerlich vorteilhaft
Private KrankenversicherungStandard in IT- und FachberufenRegina Maria / MedLife / Medicover
Freiwillige private Altersvorsorge (Säule III)Bei größeren Arbeitgebern üblichSteuerlich absetzbar bis zu 400 Euro pro Jahr
Fitnessstudio & WellnessAllgemein7card, World Class-Abonnements
FahrtkostenzuschussAllgemeinOder Tankkarte / Dienstwagen für Führungskräfte
Homeoffice / Flexibles ArbeitenStandard ab 2021Hybridmodell (2–3 Tage); formelle Vereinbarung zur Telearbeit erforderlich
13. MonatsgehaltHäufig in der IT-Branche, im Bankwesen und in multinationalen Unternehmen anzutreffenNicht gesetzlich vorgeschrieben; wird in der Regel im Dezember gezahlt

Rentensystem

Rumänien verfügt über ein dreisäuliges Rentensystem: ein obligatorisches staatliches Umlagesystem, einen obligatorischen privat verwalteten Fonds und eine freiwillige private Altersvorsorge.

Parameter2026Anmerkungen
Säule I – Staatliche Rente (CAS)25 % der BelegschaftÖffentliches Umlagesystem
Säule II – Obligatorischer privater Fonds4,75 % (aus dem CAS)Privat verwaltet; obligatorisch für Personen, die bei Beginn unter 35 Jahre alt sind
Säule III – Freiwillige private AltersvorsorgeBis zu 15 % des BruttogehaltsSteuerlich absetzbar bis zu 400 Euro pro Jahr und Person
AnrechnungsjahreMindestens 15 Jahre.35 Jahre für die volle Standardrente
Reguläres Renteneintrittsalter – Männer65Seit 2015
Reguläres Renteneintrittsalter – Frauen62 (steigend)Bis 2030 wird dieser Wert schrittweise auf 63 ansteigen
Quelle: Nationale Rentenkasse (CNPP), 2026.

Versicherungen

Pflicht- und empfohlene Versicherungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftragnehmer in Rumänien.

VersicherungUmfangVorgeschrieben durch
Sozialversicherungsbeitrag (CAM)Arbeitsunfälle, Arbeitslosigkeit, ArbeitsfondsArbeitgeber – 2,25 % der Bruttolohnsumme
Kfz-Haftpflichtversicherung (RCA)Durch Dritte verursachte StraßenschädenAlle Fahrzeughalter – verpflichtend
Hausratversicherung (BEZAHLT)Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch)Alle Hausbesitzer – obligatorische Grundversicherung

Berufshaftpflichtversicherung – Bauunternehmer

In Rumänien besteht für die meisten Freiberufler keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, doch wird diesehäufigvon Endkunden in den Bereichen IT, Beratung und Finanzdienstleistungenvertraglich verlangt. Angehörige reglementierter Berufe (Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte) schließen diese Versicherung in der Regel über ihre Berufsverbände ab. AF berät Sie gerne hinsichtlich eines für Ihre Branche geeigneten Versicherungsschutzes.

Private Krankenversicherung

AnbieterTypische monatliche KostenTyp
Regina Maria30–80 Euro (Einzelperson)Umfassendes Netzwerk
MedLife25–70 Euro (Einzelperson)Umfassendes Netzwerk
Medicover30–75 Euro (Einzelperson)Internationale Kette
IMG (International)20–50 Euro (junge Erwachsene)Auf Expats ausgerichtet; internationale Abdeckung

AF Solutions

Access Financial unterstützt Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und in Rumänien tätige Auftragnehmer mit Lösungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung ( AOR ) und Aktiengesellschaften (Limited Company).

Für Endkunden

Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.

Für Personalvermittler

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.

Für Bauunternehmer

Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

Kostenlose Beratung

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.

Welche Lösungen bieten Sie in Rumänien an ?

In Rumänien bietet „ Access Financial “ zwei konforme Kooperationsmodelle an:

Selbstständigkeit: Wenn ein Auftrag tatsächlich die Kriterien für den Status als Selbstständiger erfüllt, melden wir den Auftragnehmer vorschriftsmäßig an, kümmern uns während der gesamten Vertragslaufzeit um seine Meldepflichten und melden ihn nach Beendigung des Auftrags wieder ab.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PSC): Wir unterstützen die Zusammenarbeit mit Auftragnehmern, die über ihre eigene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Personal Service Company) tätig sind. Falls ein Auftragnehmer noch keine „ PSC “ besitzt, diese für das Projekt jedoch erforderlich ist, können wir die Gründung der Gesellschaft und die laufende Verwaltung in seinem Namen übernehmen.

Stellt die falsche Einstufung von Auftragnehmern im Rahmen eines Auftrags nach dem „ AOR “ ein hohes Risiko dar?

Zu einer falschen Einstufung kommt es in der Regel dann, wenn Auftragnehmer in der Praxis wie Arbeitnehmer behandelt werden – feste Arbeitszeiten, Einbindung in das Team, kein Recht auf Vertretung, direkte Aufsicht und so weiter. Zur Vermeidung sind klare Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit, standardisierte Prozesse, dokumentierte Nachweise der Unabhängigkeit und regelmäßige Prüfungen erforderlich. Verantwortungsbewusstsein und die richtige Technologie sind entscheidend, um die Vorschriften in großem Maßstab einzuhalten, insbesondere da die Steuerbehörden zunehmend Datenanalysen und algorithmische Prüfungen einsetzen, um verdächtige Vereinbarungen zu identifizieren.

Bei Access Financial helfen wir unseren Kunden, dieses Risiko zu minimieren, indem wir maßgeschneiderte Klassifizierungsrahmen, Checklisten für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, vertragliche Schutzmaßnahmen und regelmäßige Compliance-Prüfungen entwickeln.

Wie sieht Ihr Preismodell aus?

Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.