Länderübersicht
Rumänien ist ein dynamisches Land in Südosteuropa, das eine schnell wachsende Wirtschaft mit einem reichen kulturellen Erbe und niedrigen Lebenshaltungskosten verbindet. Als EU-Mitglied seit 2007 und Vollmitglied des Schengen-Raums seit Januar 2025 hat sich Rumänien zu einem führenden Standort für Investitionen in den Bereichen Technologie, Shared Services, Fertigung und Ingenieurwesen entwickelt. Die Hauptstadt Bukarest ist neben florierenden regionalen Zentren wie Cluj-Napoca, Timișoara, Iași und Brașov das wichtigste Wirtschaftszentrum des Landes.
Rumänien verfügt über hochqualifizierte, mehrsprachige Arbeitskräfte mit fundiertem Fachwissen in den Bereichen Informationstechnologie, Ingenieurwesen, Finanzdienstleistungen und Business Process Outsourcing. Dank ausgezeichneter Englischkenntnisse und eines der größten Pools an Fachkräften im Technologiebereich in Mittel- und Osteuropa lassen sich internationale Teams schnell integrieren. Bürger der EU, des EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit, während Nicht-EU-Bürger ein Arbeitsvisum für einen längerfristigen Aufenthalt sowie eine Aufenthaltserlaubnis benötigen.
*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.
Wichtige Gesetzesänderungen 2026
Der reguläre Mehrwertsteuersatz wird ab August 2025 von 19 % auf21 %angehoben, wobei ein einziger ermäßigter Satz von 11 % gilt. Die Dividendensteuer steigt ab Januar 2026 auf16%. Der Bruttomindestlohn steigt ab dem 1. Juli 2026 auf4.325 RON. Das Krankengeld wird am ersten Tag nicht gezahlt (Februar 2026 – Dezember 2027); der Arbeitgeber übernimmt die Tage 2 bis 6, der Staat ab dem 7. Tag.
Verträge
Rumänische Arbeitsverträge müssen schriftlich abgeschlossen und im Allgemeinen Arbeitnehmerregister (REVISAL) registriert werden, bevor der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufnimmt. Der Vertrag legt die Beschäftigungsbedingungen fest – Art, Dauer, Kündigungsfrist, Vergütung und Sozialleistungen.
Vertragsarten
| Vertragsart | Dauer | Wichtigste Merkmale |
|---|---|---|
| Unbefristet (festangestellt) | Unbestimmt | Standard-Vollzeitvertrag; läuft bis zur Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist |
| Befristet | Max. 36 Monate | Schriftliche Begründung erforderlich; bis zu drei aufeinanderfolgende Verlängerungen |
| Teilzeit | Unbefristet oder befristet | Anteile entsprechend der Beschäftigungszeit; keine weniger günstige Behandlung als bei Vollzeitbeschäftigten |
| Selbstständig (PFA) | Laufend | Bevollmächtigte natürliche Person; pauschaler Steuersatz von 10 % auf Gewinne zuzüglich Sozialabgaben |
Befristeter Arbeitsvertrag – 36-Monats-Regel
Befristete Arbeitsverträge sind in Rumänien aufinsgesamt 36 Monate begrenzt, wobei nicht mehr alsdrei aufeinanderfolgende Verlängerungen zulässig sind. Nach Ablauf dieser Frist wandelt sich das Arbeitsverhältnis in einen unbefristeten Arbeitsvertrag um. Jeder befristete Arbeitsvertrag muss eine schriftliche Begründung enthalten (z. B. projektbezogen, saisonal, zur Vertretung während des Mutterschaftsurlaubs).
Was Ihr Vertrag enthalten muss
Zwingende Bestimmungen
- Stellenbezeichnung, Stellenbeschreibung und COR-Berufscode
- Beginn und Vertragsdauer (bei befristeten Verträgen)
- Bruttogehalt und Zahlungshäufigkeit
- Arbeitszeiten und Arbeitsort
- Anspruch auf Jahresurlaub
- Kündigungsfrist (beide Seiten)
- Probezeit (falls zutreffend)
- Verweis auf den Tarifvertrag
Häufige Zusatzklauseln
- Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
- Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
- Wettbewerbsverbotsklauseln (maximal 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, vergütet)
- Telearbeit oder hybride Arbeitsmodelle
- Bonus- und Provisionsstruktur
- Essensgutscheine und weitere Vergünstigungen
- Leitfaden für Disziplinar- und Beschwerdeverfahren
Arbeitszeiten und Überstunden
Das rumänische Arbeitsgesetzbuch legt die reguläre Wochenarbeitszeit und die Vorschriften für Überstunden fest. Für Überstunden ist ein gesetzlicher Zuschlag vorgeschrieben.
| Parameter | Regel | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Normale Arbeitstag | 8 Stunden | In der Regel Mo–Fr, 9–18 Uhr |
| Normale Arbeitswoche | 40 Stunden | Die 5-Tage-Woche ist die Regel |
| Maximale Wochenarbeitszeit | durchschnittlich 48 Stunden pro Woche | Über einen Referenzzeitraum von vier Monaten (einschließlich Überstunden) |
| Maximale Überstunden | 4 Stunden pro Tag, 48 Stunden pro Monat | Diese Obergrenzen dürfen nicht überschritten werden |
| Überstundenzuschlag | +75% | Bezahlung in Höhe von 175 % des normalen Stundensatzes (oder als Zeitausgleich) |
| Tägliche Ruhepause | 12 Stunden am Stück | pro 24-Stunden-Zeitraum |
| Wöchentliche Ruhepause | 48 Stunden in Folge | Normalerweise samstags und sonntags |
Option „Zeitausgleich“
Sofern sich die Parteien darauf einigen, können Überstunden innerhalb von 90 Kalendertagen durch bezahlten Freizeitausgleich anstelle des Zuschlags von 175 % vergütet werden. Die Wahl muss dokumentiert werden.
Probezeit
Die Probezeit ist in Rumänien vertraglich geregelt und muss schriftlich festgelegt werden. Die gesetzlich festgelegten Höchstfristen hängen von der Position und der Art des Vertrags ab.
| Parameter | Gängige Praxis | Rechtliche Hinweise |
|---|---|---|
| Maximal – ohne Führungskräfte | 90 Kalendertage | Im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt |
| Maximum – Geschäftsführung | 120 Kalendertage | Für Führungs- und Managementpositionen |
| Mitteilung während der Probezeit | Keine Ankündigung erforderlich | Jede Partei kann den Vertrag durch einfache schriftliche Mitteilung kündigen. |
| Erweiterung | Nicht zulässig | Pro Rolle ist nur eine Probezeit zulässig; diese kann nach Festlegung nicht mehr verlängert werden |
| Gesetzliche Rechte ab dem ersten Tag | Vom ersten Tag an voll | Mindestlohn, Sozialabgaben, Urlaubsanspruch, Antidiskriminierung |
Einwanderung und Arbeitsvisa
Rumänien wendet für Nicht-EU-Bürger ein quotenbasiertes System zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen an. Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit und müssen lediglich einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen anmelden.
Vollwertige Schengen-Mitgliedschaft – Januar 2025
Rumänien ist seit Januar 2025 vollständig dem Schengen-Raum beigetreten. Die Grenzkontrollen zu anderen Schengen-Staaten zu Land, zu Wasser und in der Luft wurden abgeschafft. Die Bestimmungen für Kurzaufenthaltsvisa (90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) gelten nun einheitlich im gesamten Schengen-Raum.
Wege zur Arbeitserlaubnis
Der rumänische Arbeitgeber beantragt bei der Generalinspektion für Einwanderung (IGI) eine Arbeitserlaubnis. Nach Erteilung der Arbeitserlaubnis beantragt der Arbeitnehmer innerhalb von 60 Tagen bei einem rumänischen Konsulat ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (D) und beantragt nach seiner Ankunft eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
| Visumverfahren | Zweck | Sponsor? | Dauer |
|---|---|---|---|
| D/AM – Lokale Beschäftigung | Mitarbeiter mit rumänischem Arbeitsvertrag | Ja | 1 Jahr, verlängerbar |
| D/AP – Berufliche Tätigkeiten | Selbstständige / Freiberufler | Nein (PFA-Registrierung) | 1 Jahr, verlängerbar |
| D/DT – Entsendung / IKT | Unternehmensinterne Versetzungen | Rumänisches Unternehmen | Bis zur Vertragsdauer |
| EU-Blaue Karte | Hochqualifizierte Arbeitskräfte | Ja | 2 Jahre oder Vertragslaufzeit + 3 Monate |
| Gebühr | Kosten | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Arbeitserlaubnis (pro Arbeitnehmer) | ~200 Euro | Vom Arbeitgeber an IGI gezahlt |
| Visum für einen längeren Aufenthalt (D) | ~120 Euro | Bezahlt beim rumänischen Konsulat |
| Befristete Aufenthaltserlaubnis | ~120 Euro | Wird von IGI nach der Ankunft ausgestellt |
| Ärztliches Attest über die körperliche Eignung | 100–300 RON | Erforderlich für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung |
Urlaubsansprüche
Die gesetzlichen Urlaubsansprüche in Rumänien entsprechen den EU-Richtlinien. Viele professionelle Arbeitgeber bieten über die gesetzliche Mindestleistung hinausgehende Zusatzleistungen an.
Jahresurlaub
| Parameter | Anspruch | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestbetrag | 20 Arbeitstage/Jahr | Zuzüglich Feiertage; im ersten Jahr anteilig |
| Marktstandard (professionell) | 21–25 Tage | sowie Feiertage |
| Urlaubsgeldsatz | Durchschnittliches Bruttogehalt | Berechnet auf der Grundlage der Einkünfte der letzten drei Monate |
| Übertrag | Bis zu 12 Tage | Muss innerhalb von 18 Monaten genutzt werden; Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich |
Elternzeit
| Urlaubsart | Dauer | Bezahlung | Von |
|---|---|---|---|
| Mutterschaft | 126 Tage | ~85 % des Gehalts (CNAS) | 63 Tage vor + 63 Tage nach der Geburt |
| Vaterschaft | 10 Werktage | 100 % des Gehalts (Arbeitgeber) | Innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt; +5 Tage bei Absolvierung eines Kinderbetreuungskurses |
| Eltern (Kinderbetreuung) | Bis zu 2 Jahre | 85 % des Durchschnittseinkommens (Landesweit, begrenzt) | 3 Jahre, wenn das Kind eine Behinderung hat |
| Adoptionsurlaub | Bis zu 1 Jahr | Gesetzlicher Satz | Für Adoptiveltern |
Krankheitsurlaub
| Parameter | Regel |
|---|---|
| Zahlung – bis zu 7 Tage | 55 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens |
| Zahlungsfrist – 8 bis 14 Tage | 65 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens |
| Bezahlung – 15+ Tage | 75 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens |
| Maximale Dauer | 183 Kalendertage pro Jahr (gewöhnliche Erkrankung) |
| Teilnahmeberechtigung | Mindestens 6 Monate Beitragszeit |
| „Day-One“-Regel (Februar 2026 – Dezember 2027) | Der erste Tag ist unbezahlt; der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Tage 2 bis 6; ab dem 7. Tag übernimmt der Staat die Kosten |
Feiertage 2026
Rumänien hat im Jahr 2026 etwa 17 arbeitsfreie Tage, die sich auf 11 offizielle nationale Feiertage verteilen. Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, wird er in der Regel nicht auf einen Wochentag verschoben.
| Datum | Tag | Feiertag |
|---|---|---|
| 1. bis 2. Januar | Donnerstag–Freitag | Neujahr |
| 6.–7. Januar | Dienstag–Mittwoch | Dreikönigstag und Johannes der Täufer |
| 24. Januar | Samstag | Tag der Wiedervereinigung |
| 12.–13. April | Sonntag–Montag | Orthodoxes Osterfest |
| 1. Mai | Freitag | Tag der Arbeit |
| 1. Juni | Montag | Kindertag |
| 31. Mai – 1. Juni | Sonntag–Montag | Orthodoxes Pfingsten / Pfingsten |
| 15. August | Samstag | Entschlafung der Gottesgebärerin |
| 30. November | Montag | St.-Andreas-Tag |
| 1. Dezember | Dienstag | Nationalfeiertag |
| 25.–26. Dezember | Freitag–Samstag | Weihnachten |
Kündigungsfristen
Das rumänische Arbeitsgesetzbuch legt gesetzliche Mindestkündigungsfristen fest, die von der jeweiligen Position und der kündigenden Partei abhängen.
| Situation | Gesetzlicher Mindestbetrag | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Kündigung durch den Arbeitgeber – Nicht-Führungskräfte | 20 Arbeitstage | Mindestdauer; eine längere Laufzeit kann vertraglich vereinbart werden |
| Kündigung eines Mitarbeiters – keine Führungskraft | Bis zu 20 Werktage | Im Vertrag kann eine kürzere Kündigungsfrist festgelegt sein |
| Kündigung eines Mitarbeiters – Geschäftsleitung | Bis zu 45 Werktage | Für Führungs- und Managementpositionen |
| Probezeit | Keine Ankündigung erforderlich | Jede der beiden Parteien – ausschließlich durch schriftliche Mitteilung |
| Grobes Fehlverhalten | Sofort | Nach einem Disziplinarverfahren |
Kündigung und Abfindung
Das rumänische Arbeitsrecht sieht umfangreiche Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer vor. Kündigungen müssen aus einem triftigen Grund erfolgen (Umstrukturierung, Fehlverhalten, mangelnde Leistung) und einem dokumentierten, gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren entsprechen.
| Kündigungsgrund | Hinweis | Abfindung |
|---|---|---|
| Rücktritt | Bis zu 20 Arbeitstage (45 für die Geschäftsleitung) | Nicht gesetzlich vorgeschrieben |
| Einvernehmliche Vereinbarung | Wie vereinbart | Wie vereinbart |
| Entlassung (Einzelperson) | Mindestens 20 Arbeitstage | Kein gesetzlich festgelegter Betrag; es kann ein Tarifvertrag gelten |
| Massenentlassung | 20 Arbeitstage + Beratung | In der Regel 2–3 Monatsgehälter gemäß Tarifvertrag |
| Grobes Fehlverhalten | Sofort | Keine |
| Bewährungszeit | Nicht erforderlich | Keine |
Unrechtmäßige Kündigung – Strenge Verfahrensvorschriften
Die Nichteinhaltung des korrekten Disziplinar- oder Kündigungsverfahrens kann zurWiedereinstellung und zur Nachzahlung des Gehalts führen. Vor einer disziplinarischen Kündigung sind schriftliche Verwarnungen, eine Untersuchung und die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, Stellung zu nehmen, zwingend vorgeschrieben.
Einkommensteuer
In Rumänien gilt ein pauschaler Einkommensteuersatz. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember). Bei Arbeitnehmern erfolgt die Besteuerung an der Quelle über die Gehaltsabrechnung; Selbstständige reichen eine jährliche Steuererklärung (declarație unică) ein.
Einkommensteuersätze 2026
| Einkommensart | Zinssatz 2026 | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Lohn- und Dienstleistungseinkünfte | 10% | Pauschalsatz auf das zu versteuernde Einkommen (nach Sozialabgaben) |
| Gewinne aus selbständiger Tätigkeit (PFA) | 10% | Auf den Nettogewinn nach abzugsfähigen Aufwendungen |
| Dividenden | 16% | Anstieg von 10 % – gilt für Dividenden, die ab dem 1. Januar 2026 ausgeschüttet werden |
| Mieteinnahmen | 10% | Auf das Bruttoeinkommen nach Abzug des Pauschalfreibetrags von 20 % |
| Gewinne bei Kryptowährungen | 16% | Ab dem 1. Januar 2026 |
Steuerlicher Wohnsitz und Doppelbesteuerung
Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten mehr als 183 Tage in Rumänien aufhalten oder deren Lebensmittelpunkt hier liegt, gelten als in Rumänien steuerlich ansässig und werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Rumänien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit über 80 Ländern geschlossen, darunter Großbritannien, die USA und Deutschland.
Mehrwertsteuer
| Bewertung | % | Gilt für |
|---|---|---|
| Standard | 21% | Die meisten Waren und Dienstleistungen (Anhebung von 19 % zum 1. August 2025) |
| Reduziert | 11% | Einheitlicher ermäßigter Steuersatz (ersetzt die bisherigen Sätze von 5 % und 9 %) |
| Registrierungsschwelle | RON 395,000 | ~80.000 Euro Jahresumsatz, ab dem eine Umsatzsteuerregistrierung vorgeschrieben ist |
Vorteile
Die gesetzlichen Sozialleistungen in Rumänien umfassen Gesundheitsversorgung, Rente und Familienbeihilfen. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber bieten darüber hinaus Zusatzleistungen an – Essensgutscheine und private Krankenversicherung gehören in Fachkräftenpositionen zum Standard.
Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen
| Vorteil | Satz / Betrag | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Öffentliche Altersversorgung (CAS) | 25 % der Belegschaft | Staatliche Rente über Säule I + private Rente über Säule II |
| Öffentliches Gesundheitswesen (CASS) | 10 % der Belegschaft | Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem von CNAS |
| Krankengeld | 55 %–75 % des Gehalts | Bis zu 183 Tage pro Jahr nach 6 Monaten Beitragszahlung |
| Mutterschaftsgeld | ~85 % des Gehalts | 126 Tage; bezahlt von CNAS |
| Jahresurlaub | 20 Arbeitstage/Jahr | Zuzüglich Feiertage; bei Teilzeitbeschäftigung anteilig |
| Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung | Kostenlos am Ort der Nutzung | Über die nationale Krankenversicherungskarte (CEAS) |
Marktübliche Zusatzleistungen
| Vorteil | Prävalenz | Typische Bestimmung |
|---|---|---|
| Essensgutscheine | Sehr häufig | Bis zu 45 RON pro Arbeitstag im Jahr 2026; steuerlich vorteilhaft |
| Private Krankenversicherung | Standard in IT- und Fachberufen | Regina Maria / MedLife / Medicover |
| Freiwillige private Altersvorsorge (Säule III) | Bei größeren Arbeitgebern üblich | Steuerlich absetzbar bis zu 400 Euro pro Jahr |
| Fitnessstudio & Wellness | Allgemein | 7card, World Class-Abonnements |
| Fahrtkostenzuschuss | Allgemein | Oder Tankkarte / Dienstwagen für Führungskräfte |
| Homeoffice / Flexibles Arbeiten | Standard ab 2021 | Hybridmodell (2–3 Tage); formelle Vereinbarung zur Telearbeit erforderlich |
| 13. Monatsgehalt | Häufig in der IT-Branche, im Bankwesen und in multinationalen Unternehmen anzutreffen | Nicht gesetzlich vorgeschrieben; wird in der Regel im Dezember gezahlt |
Rentensystem
Rumänien verfügt über ein dreisäuliges Rentensystem: ein obligatorisches staatliches Umlagesystem, einen obligatorischen privat verwalteten Fonds und eine freiwillige private Altersvorsorge.
| Parameter | 2026 | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Säule I – Staatliche Rente (CAS) | 25 % der Belegschaft | Öffentliches Umlagesystem |
| Säule II – Obligatorischer privater Fonds | 4,75 % (aus dem CAS) | Privat verwaltet; obligatorisch für Personen, die bei Beginn unter 35 Jahre alt sind |
| Säule III – Freiwillige private Altersvorsorge | Bis zu 15 % des Bruttogehalts | Steuerlich absetzbar bis zu 400 Euro pro Jahr und Person |
| Anrechnungsjahre | Mindestens 15 Jahre. | 35 Jahre für die volle Standardrente |
| Reguläres Renteneintrittsalter – Männer | 65 | Seit 2015 |
| Reguläres Renteneintrittsalter – Frauen | 62 (steigend) | Bis 2030 wird dieser Wert schrittweise auf 63 ansteigen |
Versicherungen
Pflicht- und empfohlene Versicherungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftragnehmer in Rumänien.
| Versicherung | Umfang | Vorgeschrieben durch |
|---|---|---|
| Sozialversicherungsbeitrag (CAM) | Arbeitsunfälle, Arbeitslosigkeit, Arbeitsfonds | Arbeitgeber – 2,25 % der Bruttolohnsumme |
| Kfz-Haftpflichtversicherung (RCA) | Durch Dritte verursachte Straßenschäden | Alle Fahrzeughalter – verpflichtend |
| Hausratversicherung (BEZAHLT) | Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch) | Alle Hausbesitzer – obligatorische Grundversicherung |
Berufshaftpflichtversicherung – Bauunternehmer
In Rumänien besteht für die meisten Freiberufler keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, doch wird diesehäufigvon Endkunden in den Bereichen IT, Beratung und Finanzdienstleistungenvertraglich verlangt. Angehörige reglementierter Berufe (Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte) schließen diese Versicherung in der Regel über ihre Berufsverbände ab. AF berät Sie gerne hinsichtlich eines für Ihre Branche geeigneten Versicherungsschutzes.
Private Krankenversicherung
| Anbieter | Typische monatliche Kosten | Typ |
|---|---|---|
| Regina Maria | 30–80 Euro (Einzelperson) | Umfassendes Netzwerk |
| MedLife | 25–70 Euro (Einzelperson) | Umfassendes Netzwerk |
| Medicover | 30–75 Euro (Einzelperson) | Internationale Kette |
| IMG (International) | 20–50 Euro (junge Erwachsene) | Auf Expats ausgerichtet; internationale Abdeckung |
AF Solutions
Access Financial unterstützt Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und in Rumänien tätige Auftragnehmer mit Lösungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung ( AOR ) und Aktiengesellschaften (Limited Company).
Für Endkunden
Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.
Für Personalvermittler
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.
Für Bauunternehmer
Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

Kostenlose Beratung
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.
Welche Lösungen bieten Sie in Rumänien an ?
In Rumänien bietet „ Access Financial “ zwei konforme Kooperationsmodelle an:
Selbstständigkeit: Wenn ein Auftrag tatsächlich die Kriterien für den Status als Selbstständiger erfüllt, melden wir den Auftragnehmer vorschriftsmäßig an, kümmern uns während der gesamten Vertragslaufzeit um seine Meldepflichten und melden ihn nach Beendigung des Auftrags wieder ab.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PSC): Wir unterstützen die Zusammenarbeit mit Auftragnehmern, die über ihre eigene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Personal Service Company) tätig sind. Falls ein Auftragnehmer noch keine „ PSC “ besitzt, diese für das Projekt jedoch erforderlich ist, können wir die Gründung der Gesellschaft und die laufende Verwaltung in seinem Namen übernehmen.
Stellt die falsche Einstufung von Auftragnehmern im Rahmen eines Auftrags nach dem „ AOR “ ein hohes Risiko dar?
Zu einer falschen Einstufung kommt es in der Regel dann, wenn Auftragnehmer in der Praxis wie Arbeitnehmer behandelt werden – feste Arbeitszeiten, Einbindung in das Team, kein Recht auf Vertretung, direkte Aufsicht und so weiter. Zur Vermeidung sind klare Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit, standardisierte Prozesse, dokumentierte Nachweise der Unabhängigkeit und regelmäßige Prüfungen erforderlich. Verantwortungsbewusstsein und die richtige Technologie sind entscheidend, um die Vorschriften in großem Maßstab einzuhalten, insbesondere da die Steuerbehörden zunehmend Datenanalysen und algorithmische Prüfungen einsetzen, um verdächtige Vereinbarungen zu identifizieren.
Bei Access Financial helfen wir unseren Kunden, dieses Risiko zu minimieren, indem wir maßgeschneiderte Klassifizierungsrahmen, Checklisten für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, vertragliche Schutzmaßnahmen und regelmäßige Compliance-Prüfungen entwickeln.
Wie sieht Ihr Preismodell aus?
Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.
Sozialversicherung
Rumänien weist eine für die EU ungewöhnliche Beitragsstruktur auf: Die Arbeitnehmer tragen den größten Teil der Sozialversicherungslast, während die Arbeitgeber lediglich einen geringen Beitrag zur Arbeitsversicherung entrichten. Dies führt zu geringen Arbeitgeberkosten zusätzlich zum Bruttogehalt.
Niedrigste Arbeitgeberbelastung in der EU
Der Arbeitgeberbeitrag (CAM) in Rumänien beträgt lediglich2,25 %des Bruttogehalts – und gehört damit zu den niedrigsten in der Europäischen Union. In Verbindung mit der EU-Mitgliedschaft und einem starken Pool an Fachkräften im Technologiebereich macht dies Rumänien zu einem äußerst wettbewerbsfähigen Standort für die internationale Personalbeschaffung.
Arbeitgeberbeiträge
Arbeitnehmerbeiträge