Länderübersicht
Griechenland ist ein kulturell reiches und einladendes EU-Mitgliedstaat, das für sein historisches Erbe, seine atemberaubenden Inseln und seinen entspannten mediterranen Lebensstil bekannt ist. Als EU- und Schengen-Land bietet es eine ausgewogene Mischung aus modernen Annehmlichkeiten und traditionellem Charme, wobei Athen neben pulsierenden Zentren wie Thessaloniki, Patras und Heraklion als wirtschaftliches, politisches und kulturelles Zentrum fungiert.
Griechenland bietet einen wachsenden Arbeitsmarkt mit Stärken in den Bereichen Tourismus, Schifffahrt, Technologie, Finanzdienstleistungen und Biowissenschaften. Englisch ist in Geschäfts- und Tourismuskreisen weit verbreitet, und zu den rund 10,37 Millionen Einwohnern zählen etwa 758.000 Ausländer. Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz genießen volle Freizügigkeit, während Nicht-EU-Bürger (einschließlich britischer Staatsbürger nach dem Brexit) ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Typ D) sowie eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, um in Griechenland leben und arbeiten zu können.
*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.
Wichtige Gesetzesänderungen 2026
Das Gesetz 5246/2025 senkt die Einkommenssteuerklassen ab Januar 2026 um 2 Prozentpunkte und führt einen neuen Steuersatz von 39 % für Einkommen zwischen 40.000 € und 60.000 € sowie von 44 % für Einkommen über 60.000 € ein. Arbeitnehmer unter 25 Jahren zahlen 0 % Steuern auf Einkommen bis zu 20.000 €. Der Mindestlohn steigt ab dem 1. April 2026 auf 920 € pro Monat. Das Gesetz 5239/2025 („Faire Arbeit für alle“) modernisiert die Regelungen zu Arbeitszeit, Überstunden und digitaler Arbeitszeiterfassung.
Verträge
Griechische Arbeitsverträge legen die Beschäftigungsbedingungen fest – Art, Dauer, Kündigungsfrist, Vergütung und Sozialleistungen. Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer schriftlich über die wesentlichen Beschäftigungsbedingungen informieren, und die meisten Ereignisse im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis werden über das vom Arbeitsministerium betriebene elektronische System ERGANI II gemeldet.
Vertragsarten
| Vertragsart | Dauer | Wichtigste Merkmale |
|---|---|---|
| Unbefristet (dauerhaft) | Unbestimmt | Standardvertragstyp; endet nur durch Kündigung und Abfindung, sofern keine Kündigung aus schwerwiegendem Grund vorliegt |
| Befristet | Angegebenes Enddatum | Endet zu einem festgelegten Zeitpunkt oder mit dem Abschluss des Projekts; wird sie ohne Begründung wiederholt verlängert, kann sie als unbefristet eingestuft werden |
| Teilzeit / im Schichtdienst | Unbefristet oder befristet | Muss schriftlich erfolgen; gleiche anteilige Rechte wie Vollzeitbeschäftigte; eine weniger günstige Behandlung ist nicht zulässig |
| Selbstständigkeit (freiberuflich) | Pro Auftrag | Stellt Rechnungen unter einer griechischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer („μπλοκάκι“) aus; verwaltet die eigenen Steuer- und Sozialabgaben |
14 Monatsgehälter pro Jahr – gesetzlich vorgeschrieben in Griechenland
Beschäftigte in der Privatwirtschaft haben Anspruch auf 14 Monatsgehälter pro Jahr: 12 reguläre Monatsgehälter sowie ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld (das bis zum 21. Dezember ausgezahlt wird), ein halbes Monatsgehalt als Ostergeld und ein halbes Monatsgehalt als Urlaubsgeld. Die Zulagen werden bei unvollständigen Beschäftigungsjahren anteilig berechnet und erhöhen das Jahresgehalt effektiv um rund 16,7 %.
Was Ihr Vertrag enthalten muss
Verpflichtend ab dem ersten Tag
- Stellenbezeichnung und Stellenbeschreibung
- Beginn und Vertragsdauer (bei befristeten Verträgen)
- Gehalt oder Vergütungssatz und Zahlungshäufigkeit (einschließlich 14-Monats-Gehaltsstruktur)
- Arbeitszeit und Arbeitsort
- Anspruch auf Jahresurlaub
- Kündigungsfrist (beide Seiten)
- Probezeit (sofern schriftlich vereinbart)
- Verweis auf den geltenden Tarifvertrag
Häufige Zusatzklauseln
- Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
- Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
- Wettbewerbsverbots- und Abwerbeverbotsklauseln
- Bonus- und Provisionsstruktur
- Genehmigung für mehrere Arbeitgeber (Gesetz Nr. 5163/2024)
- Bedingungen für Remote- und Hybridarbeit
- Leitfaden für Disziplinar- und Beschwerdeverfahren
Arbeitszeiten und Überstunden
Die reguläre Vollzeit-Arbeitszeit in Griechenland beträgt 40 Stunden pro Woche, in der Regel 8 Stunden pro Tag an 5 Tagen. Das griechische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen „Überstunden“ (Stunden 41–45) und „Mehrarbeit“ (Stunden über 45 hinaus). Das Gesetz 5239/2025 führt zusätzliche Flexibilität ein, darunter die Möglichkeit einer Vier-Tage-Woche und verlängerter täglicher Arbeitszeiten beim selben Arbeitgeber, vorbehaltlich der vorgeschriebenen Ruhezeiten.
| Parameter | Regel | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Reguläre Öffnungszeiten | 40 Stunden pro Woche | In der Regel 8 Stunden pro Tag an 5 Tagen |
| Überstunden (Stunden 41–45) | 120 % des normalen Entgelts | Bis zu 5 zusätzliche Stunden pro Woche |
| Überstunden (über 45 Stunden pro Woche) | 140 % des normalen Entgelts | Anstieg auf über 160 % bei übermäßigen Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit |
| Maximale tägliche Arbeitsstunden (bei einem einzigen Arbeitgeber) | Bis zu 13 Stunden | Gemäß Gesetz Nr. 5239/2025 unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten |
| Tägliche Ruhepause | 11 Stunden am Stück | Pro 24-Stunden-Zeitraum – verpflichtend |
| Wöchentliche Ruhepause | 24 Stunden | pro 7-Tage-Zeitraum |
| Option „Viertagewoche“ | Zulässig | 40 Stunden, komprimiert auf 4 Tage gemäß Gesetz 5239/2025 |
Gesetz 5239/2025 – Von Sozialabgaben befreite Zulagen
Ab dem 1. November 2025 sind Zulagen für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit, wodurch sich das Nettoeinkommen von Beschäftigten mit unregelmäßigen Arbeitszeiten erhöht.
Probezeit
Nach griechischem Recht ist die Probezeit auf sechs Monate begrenzt und muss zu Beginn des Vertrags schriftlich vereinbart werden.
| Parameter | Gängige Praxis | Rechtliche Hinweise |
|---|---|---|
| Maximale Dauer | 6 Monate | Muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden (Gesetz 4808/2021) |
| Kündigung während der Probezeit | Keine Kündigungsfrist oder Abfindung | Vorausgesetzt, die Kündigung erfolgt nicht aus diskriminierenden Gründen |
| Schwellenwert für die Entlassung | Keine Abfindung bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 12 Monaten | Ausschließlich unbefristete Verträge |
| Gesetzliche Rechte ab dem ersten Tag | Vom ersten Tag an voll | Mindestlohn, Antidiskriminierung, Gesundheit und Sicherheit, Sozialversicherung |
Einwanderung und Arbeitsvisa
Als EU- und Schengen-Mitgliedstaat verfügt Griechenland über ein duales Einwanderungssystem. Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit. Nicht-EU-Bürger (einschließlich britischer Staatsangehöriger nach dem Brexit) benötigen für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Typ D) sowie eine Aufenthaltserlaubnis.
Zweistufiges Verfahren für Nicht-EU-Bürger
Beantragen Sie zunächst ein nationales Visum (Typ D) bei einem griechischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland. Beantragen Sie anschließend innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung (Άδεια Διαμονής) bei der örtlichen Ausländerbehörde. Das Visum berechtigt zur Einreise; die Aufenthaltsgenehmigung berechtigt zu langfristiger Arbeit und zum Aufenthalt.
Wichtigste Kategorien von Arbeitsvisa
| Visumverfahren | Mindestlohn / Mindesteinkommen | Sponsor? | Dauer |
|---|---|---|---|
| Arbeitsvisum (Typ D) | Kein festgelegtes Minimum | Griechischer Arbeitgeber gesucht | 1–2 Jahre; verlängerbar |
| EU-Blaue Karte | ~33.000–36.000 €/Jahr | Griechischer Arbeitgeber gesucht | Bis zu 2 Jahre; verlängerbar |
| Selbstständigkeit / Unternehmertum | Nachweis ausreichender finanzieller Mittel | Nein | 1–2 Jahre; verlängerbar |
| Visum für digitale Nomaden | Mindestens 3.500 € pro Monat | Nein (Arbeitgeber im Ausland, bei dem im Homeoffice gearbeitet wird) | 12 Monate; verlängerbar |
| Unternehmensinterne Versetzung (ICT) | Gemäß Gruppenrichtlinie | Griechische Zweigstelle erforderlich | Bis zu 3 Jahre |
| Finanziell unabhängige Person | mindestens ~2.000 € pro Monat | Nein | 2 Jahre; verlängerbar |
Erforderliche Unterlagen
| Dokument | Anmerkungen |
|---|---|
| Gültiger Reisepass | Mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 3 Monaten über das Ablaufdatum des Visums hinaus |
| Arbeitsvertrag oder Nachweis des Aufenthaltszwecks | Von einem griechischen Arbeitgeber, einem aufnehmenden Unternehmen oder einem Nachweis über einen Fernarbeitsvertrag |
| Nachweis ausreichender finanzieller Mittel | Kontoauszüge; der Schwellenwert hängt von der Visumkategorie ab |
| Krankenversicherung | Für die gesamte Aufenthaltsdauer |
| Führungszeugnis ohne Einträge | Aus dem Wohnsitzland; beglaubigt / mit Apostille versehen |
| Ärztliches Attest | Nachweis, dass keine übertragbaren Krankheiten (z. B. Tuberkulose) vorliegen |
Urlaubsansprüche
Die gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsansprüche in Griechenland sind großzügig und richten sich nach der Betriebszugehörigkeit. Die meisten Arbeitgeber in akademischen Berufen bieten über die gesetzliche Mindestleistung hinausgehende, erweiterte Elternleistungen an.
Jahresurlaub
| Dienstzeit | 5-Tage-Woche | 6-Tage-Woche |
|---|---|---|
| Jahr 1 | 20 Arbeitstage | 24 Arbeitstage |
| 2. Jahr | 21 Arbeitstage | 25 Arbeitstage |
| 3. bis 9. Klasse | 22 Arbeitstage | 26 Arbeitstage |
| 10+ Jahre (oder insgesamt 12 Jahre Berufserfahrung) | 25 Arbeitstage | 30 Werktage |
Elternzeit
| Urlaubsart | Dauer | Bezahlung | Von |
|---|---|---|---|
| Mutterschaft | 17 Wochen (119 Tage) | Nahezu volles Gehalt (Arbeitgeber + EFKA) | Tag eins |
| Besonderer Mutterschutz (nach der Geburt) | Bis zu 6 Monate | Mindestlohn (920 € pro Monat ab April 2026), gezahlt von der DYPA | Nach dem Mutterschaftsurlaub |
| Vaterschaft | 14 Arbeitstage | Vom Arbeitgeber bezahlt | Tag eins (rund um die Geburt) |
| Elternzeit (pro Elternteil) | Bis zu 4 Monate | Größtenteils unbezahlt; 2 Monate mit Teilgehalt über DYPA | Bis das Kind das 8. Lebensjahr vollendet hat |
Krankheitsurlaub
| Dienstzeit | Maximale bezahlte Krankentage |
|---|---|
| Bis zu 4 Jahre | 1 Monat pro Jahr |
| 4 bis 10 Jahre | 3 Monate pro Jahr |
| 10 bis 15 Jahre | 4 Monate pro Jahr |
| Seit über 15 Jahren | 6 Monate pro Jahr |
Feiertage 2026
In Griechenland gibt es im Jahr 2026 zwölf landesweite Feiertage, von denen sich einige nach dem orthodoxen Kalender richten.
| Datum | Tag | Feiertag |
|---|---|---|
| 1. Januar | Donnerstag | Neujahr |
| 6. Januar | Dienstag | Dreikönigstag (Theophania) |
| 23. Februar | Montag | Fastenmontag (Beginn der orthodoxen Fastenzeit) |
| 25. März | Mittwoch | Griechischer Unabhängigkeitstag und Mariä Verkündigung |
| 10. April | Freitag | Orthodoxer Karfreitag |
| 13. April | Montag | Orthodoxer Ostermontag |
| 1. Mai | Freitag | Tag der Arbeit |
| 1. Juni | Montag | Pfingstmontag (Tag des Heiligen Geistes) |
| 15. August | Samstag | Mariä Himmelfahrt |
| 28. Oktober | Mittwoch | Ochi-Tag („Nein“-Tag) |
| 25. Dezember | Freitag | Weihnachtsfeiertag |
| 26. Dezember | Samstag | Synaxis der Gottesgebärerin (Zweiter Weihnachtstag) |
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfrist bei einer vom Arbeitgeber ausgehenden Kündigung ist gesetzlich in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit festgelegt. Bei Einhaltung der ordnungsgemäßen Kündigungsfrist zahlt der Arbeitgeber nur die Hälfte der gesetzlichen Abfindung; bei fristloser Kündigung ist die volle Abfindung fällig.
| Dienstzeit | Mitteilung des Arbeitgebers (gesetzlich vorgeschrieben) | Mitteilung an die Mitarbeiter |
|---|---|---|
| 0 – 12 Monate | Keine | Keine (gesetzlich vorgeschrieben) |
| 1–2 Jahre | 1 Monat | Vertragsweise (in der Regel 1 Monat) |
| 2–5 Jahre | 2 Monate | Vertraglich vereinbart |
| 5–10 Jahre | 3 Monate | Vertraglich vereinbart |
| Über 10 Jahre | 4 Monate (max.) | Vertraglich vereinbart |
Kündigung und Abfindung
Nach griechischem Recht besteht bei Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit ein Anspruch auf Abfindung. Die Abfindung gilt nur bei Kündigungen durch den Arbeitgeber (nicht bei Kündigungen durch den Arbeitnehmer) und richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
| Dienstzeit | Entlassung (ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist) |
|---|---|
| 1–4 Jahre | 2 Monatsgehälter |
| 4–6 Jahre | 3 Monatsgehälter |
| 6–8 Jahre | 4 Monatsgehälter |
| 8 – 10 Jahre | 5 Monatsgehälter |
| 10–12 Jahre | 6–7 Monatsgehälter |
| 12–15 Jahre | 8–10 Monatsgehälter |
| 15–16 Jahre | 11 Monatsgehälter |
| 16+ Jahre | 12 Monatsgehälter (maximal) |
Schriftliche Mitteilung erforderlich – ERGANI II-Meldung
Mündliche Kündigungen haben in Griechenland keine rechtliche Wirkung. Alle Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und elektronisch über ERGANI II bei der Arbeitsbehörde eingereicht werden. Alle angesammelten, nicht genommenen Urlaubstage müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.
Einkommensteuer
Das griechische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Arbeitnehmer werden im Rahmen des Systems der „ PAYE “ über monatliche Lohnabzüge besteuert. Die jährlichen Steuererklärungen werden über das Taxisnet-Portal der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) eingereicht. Die steuerliche Ansässigkeit gilt als gegeben, wenn sich eine Person innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage in Griechenland aufgehalten hat.
Einkommensteuerklassen 2026
| Band | Jahreseinkommen | Zinssatz 2026 | Zinssatz 2025 |
|---|---|---|---|
| Erste Gruppe | 0 € – 10.000 € | 9% | 9% |
| Zweite Klammer | 10.001 € – 20.000 € | 20% | 22% |
| Dritte Gruppe | 20.001 € – 30.000 € | 26% | 28% |
| Vierte Gruppe | 30.001 € – 40.000 € | 34% | 36% |
| Fünfte Gruppe (neu) | 40.001 € – 60.000 € | 39% | 44% |
| Obere Halterung | Über 60.000 € | 44% | 44% |
Altersabhängige Steuererleichterung – unter 25-Jährige und 26- bis 30-Jährige
Ab Januar 2026 zahlen Steuerpflichtige bis zum Alter von 25 Jahren 0 % auf Einkünfte bis zu 20.000 €. Steuerpflichtige im Alter von 26 bis 30 Jahren zahlen 0 % auf die ersten 10.000 € und 9 % auf die nächsten 10.000 €. Für Steuerpflichtige ohne Unterhaltsberechtigte gilt ein Steuerfreibetrag von 777 €; für Familien mit Kindern gelten höhere Freibeträge.
Steuerregelungen für im Ausland lebende Deutsche
| Regime | Vorteil | Dauer |
|---|---|---|
| Artikel 5C – Neu zugezogene Arbeitnehmer („Brain Gain“) | 50 % Einkommensfreibetrag für Arbeitnehmer und Selbstständige | 7 Jahre |
| Artikel 5B – Ausländische Rentner | Pauschalsteuer von 7 % auf alle ausländischen Einkünfte | Bis zu 15 Jahre |
| Pauschalbetrag für Nichtansässige (HNWI) | Pauschalsteuer in Höhe von 100.000 € pro Jahr auf das weltweite Einkommen | Bis zu 15 Jahre; erforderliche Investition in Griechenland: 500.000 Euro |
Mehrwertsteuer (ΦΠΑ)
| Bewertung | % | Gilt für |
|---|---|---|
| Standard | 24% | Die meisten Waren und Dienstleistungen |
| Reduziert | 13% | Lebensmittel, Wasser, Dienstleistungen im Gastgewerbe, bestimmte medizinische Produkte |
| Super-Reduziert | 6% | Bücher, Zeitungen, Arzneimittel, Theaterkarten |
| Inselreduktion | 17 % / 9 % / 4 % | North Aegean, Evros, Dodecanese islands <20,000 inhabitants (from 1 Jan 2026) |
| Registrierungsschwelle | €10,000 | Jahresumsatz, ab dem eine Umsatzsteuerregistrierung für Einzelunternehmer vorgeschrieben ist |
Vorteile
Die gesetzlichen Sozialleistungen in Griechenland sind umfassend, und die 14-Monats-Gehaltsstruktur erhöht die Jahresvergütung erheblich. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber bieten zusätzlich private Krankenversicherungen und Essensgutscheine an, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.
Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen
| Vorteil | Satz / Betrag | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Weihnachtsgeld | ein Monatsgehalt | Bezahlung bis zum 21. Dezember |
| Osterbonus | ein halbes Monatsgehalt | Vor dem orthodoxen Osterfest bezahlt |
| Urlaubsbonus | ein halbes Monatsgehalt | Vor dem Sommerurlaub bezahlt |
| Staatliche Rente | ~384 €/Monat Grundbetrag + einkommensabhängiger Anteil | Finanzierung durch EFKA-Beiträge; Renteneintrittsalter 67 Jahre |
| Öffentliches Gesundheitswesen | Allgemeine Versicherungsdeckung | Über EOPYY; Zugang über AMKA |
| Mutterschaftsgeld | Fast volles Gehalt, 17 Wochen | Zuzüglich bis zu 6 Monaten Sonder-Mutterschutz zum Mindestlohn |
| Arbeitslosengeld (DYPA) | ~564,80 €/Monat | Bis zu 12 Monate; abhängig von der Beitragsdauer |
| Jahresurlaub | 20–25 Werktage | Abhängig von der Betriebszugehörigkeit; steigt auf 25 Tage bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 10 Jahren |
Marktübliche Zusatzleistungen
| Vorteil | Prävalenz | Typische Bestimmung |
|---|---|---|
| Private Krankenversicherung | Häufig in beruflichen Positionen anzutreffen | NN Hellas, Eurolife, Generali, Allianz |
| Essensgutscheine | Immer häufiger anzutreffen | ca. 5 € pro Arbeitstag, steuerlich vorteilhaft |
| Lebensversicherung | Häufig in Unternehmensfunktionen anzutreffen | 2–4-fache des Jahresgehalts |
| Dienstalterszulage („triennia“) | Gemäß Tarifvertrag | 10 % pro 3 Dienstjahre, bis zu 30 % |
| Leistungsprämien | Häufig im Vertrieb / im Unternehmensbereich | Vertraglich oder nach Ermessen |
| Homeoffice / Hybridarbeit | Allgemein nach 2021 | 2–3 Tage Hybridunterricht werden zunehmend zum Standard |
Rentensystem
Die griechische staatliche Rente besteht aus zwei Komponenten – einer staatlichen Grundrente sowie einer beitragsabhängigen, einkommensabhängigen Rente –, die beide über e-EFKA verwaltet werden. Die Sozialversicherungsabkommen Griechenlands (mit EU-Ländern und vielen anderen Staaten) ermöglichen es Auswanderern, ihre Beiträge systemübergreifend zusammenzurechnen.
| Parameter | 2026 | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Staatliche Grundrente (in voller Höhe) | ~384 € pro Monat | Erfordert eine Beitragsdauer von mindestens 20 Jahren; bei einer kürzeren Beitragsdauer erfolgt eine Kürzung |
| Mindestanzahl an anspruchsbegründenden Jahren | 15 Jahre | Für jeden Rentenanspruch |
| Reguläres Renteneintrittsalter | 67 | Oder 62 mit 40 Beitragsjahren |
| Gesamtbeiträge zur Altersvorsorge | ~20% | Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen, vom versicherungspflichtigen Entgelt |
| Zusatzrentenkasse | In der EFKA enthalten | Obligatorische Zusatzstufe |
| Obergrenze für versicherungspflichtiges Einkommen | 7.761,94 € pro Monat | Gültig ab dem 1. Januar 2026 |
Versicherungen
Pflicht- und empfohlene Versicherungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftragnehmer in Griechenland.
| Versicherung | Mindestdeckung | Vorgeschrieben durch |
|---|---|---|
| Öffentliche Gesundheitsversorgung (EOPYY) | Barrierefreier Zugang | Verpflichtend durch EFKA-Beiträge und AMKA-Registrierung |
| Versicherung gegen Arbeitsunfälle | Gemäß dem EFKA-Programm | Finanziert durch Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber |
| Kfz-Versicherung | Haftpflicht gegenüber Dritten | Griechisches Straßenverkehrsgesetz – verbindlich für alle Fahrzeuge |
Berufshaftpflichtversicherung – Bauunternehmer
Wird in Griechenland häufig von Endkunden vertraglich verlangt. In der Praxis für Ärzte, Ingenieure und Architekten verpflichtend; bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und IT-Beratern weit verbreitet. Die typische Mindestdeckungssumme beträgt 1 Mio. €; im Finanz- und Technologiesektor werden oft 2 Mio. € und mehr verlangt.
Private Krankenversicherung
| Anbieter | Typische monatliche Kosten | Typ |
|---|---|---|
| NN Hellas | 60–180 € (Einzelperson) | Umfassend |
| Eurolife FFH | 55–170 € (Einzelperson) | Umfassend |
| Generali | 60–175 € (Einzelperson) | Umfassend |
| Allianz | 65–190 € (Einzelperson) | Internationale Abdeckung verfügbar |
AF Solutions
Access Financial ist seit über 22 Jahren in Griechenland tätig und unterstützt Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und Auftragnehmer.
Für Endkunden
Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.
Für Personalvermittler
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.
Für Bauunternehmer
Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

Kostenlose Beratung
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.
Welche Lösungen bieten Sie in Griechenland an?
In Griechenland bietet „ Access Financial “ ein konformes Beteiligungsmodell an:
Selbstständigkeit: Wenn ein Auftrag tatsächlich die Kriterien für den Status als Selbstständiger erfüllt, melden wir den Auftragnehmer vorschriftsmäßig an, kümmern uns während der gesamten Vertragslaufzeit um seine Meldepflichten und melden ihn nach Beendigung des Auftrags wieder ab.
Stellt die falsche Einstufung von Auftragnehmern im Rahmen eines Auftrags nach dem „ AOR “ ein hohes Risiko dar?
Zu einer falschen Einstufung kommt es in der Regel dann, wenn Auftragnehmer in der Praxis wie Arbeitnehmer behandelt werden – feste Arbeitszeiten, Einbindung in das Team, kein Recht auf Vertretung, direkte Aufsicht und so weiter. Zur Vermeidung sind klare Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit, standardisierte Prozesse, dokumentierte Nachweise der Unabhängigkeit und regelmäßige Prüfungen erforderlich. Verantwortungsbewusstsein und die richtige Technologie sind entscheidend, um die Vorschriften in großem Maßstab einzuhalten, insbesondere da die Steuerbehörden zunehmend Datenanalysen und algorithmische Prüfungen einsetzen, um verdächtige Vereinbarungen zu identifizieren.
Bei Access Financial helfen wir unseren Kunden, dieses Risiko zu minimieren, indem wir maßgeschneiderte Klassifizierungsrahmen, Checklisten für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, vertragliche Schutzmaßnahmen und regelmäßige Compliance-Prüfungen entwickeln.
Wie sieht Ihr Preismodell aus?
Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.
Sozialversicherung
Die Sozialversicherungsbeiträge in Griechenland dienen der Finanzierung der staatlichen Renten, der Gesundheitsversorgung, des Arbeitslosengeldes und der Sozialhilfe. Sie werden von der e-EFKA (dem Einheitlichen Sozialversicherungsfonds) verwaltet.
Monatliche Obergrenze für das versicherungspflichtige Einkommen 2026
Die monatliche Obergrenze für das versicherungspflichtige Einkommen beträgt ab dem 1. Januar 2026 7.761,94 €. Einkünfte, die über diesem Schwellenwert liegen, unterliegen keinen zusätzlichen EFKA-Beiträgen. Die Sozialversicherungsbeiträge sind seit 2019 um 5,4 Prozentpunkte gesunken.
Arbeitgeberbeiträge
Arbeitnehmerbeiträge
Beiträge von Selbstständigen