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Access Financial | Griechenland

In Griechenland einstellen, vermitteln und arbeiten – unter Einhaltung der Vorschriften

Mit „ Access Financial “ wird die Personalverwaltung in Griechenland einfach und stressfrei. Überlassen Sie uns die lokalen Vorschriften, komplexen steuerlichen Anforderungen, Einwanderungsangelegenheiten und die internationale Lohnabrechnung – damit Sie sich ganz auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.

In diesem Land verfügbare Lösungen:

Selbstständig

Es ist uns ein großes Anliegen, Unternehmen und Auftragnehmer dabei zu unterstützen, vorschriftsmäßig zu arbeiten – und einen größeren Teil ihres Verdienstes zu behalten.

6000+

Unternehmen vertrauen
Access Financial

22 Jahre

Langjährige Erfahrung
im Bereich der globalen Personalbeschaffung

37500+


-Zahlungen an Auftragnehmer in über 60 Ländern

Griechenland
Gesamtbevölkerung:~10,37 Millionen (2025)
Hauptstadt:Athen
WährungEuro (EUR)
Gesamtzahl der Auswanderer:ca. 758.016
Lokale Sprache(n):Griechisch
Wetter:Mediterran – heiße, trockene Sommer und milde, feuchte Winter (z. B. 30 °C im Juli, 10 °C im Januar)
Größte Städte:Athen, Thessaloniki, Patras, Heraklion

Mindestlohnniveaus

920 € pro Monat (ab dem 1. April 2026)

Länderübersicht

Griechenland ist ein kulturell reiches und einladendes EU-Mitgliedstaat, das für sein historisches Erbe, seine atemberaubenden Inseln und seinen entspannten mediterranen Lebensstil bekannt ist. Als EU- und Schengen-Land bietet es eine ausgewogene Mischung aus modernen Annehmlichkeiten und traditionellem Charme, wobei Athen neben pulsierenden Zentren wie Thessaloniki, Patras und Heraklion als wirtschaftliches, politisches und kulturelles Zentrum fungiert.

Griechenland bietet einen wachsenden Arbeitsmarkt mit Stärken in den Bereichen Tourismus, Schifffahrt, Technologie, Finanzdienstleistungen und Biowissenschaften. Englisch ist in Geschäfts- und Tourismuskreisen weit verbreitet, und zu den rund 10,37 Millionen Einwohnern zählen etwa 758.000 Ausländer. Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz genießen volle Freizügigkeit, während Nicht-EU-Bürger (einschließlich britischer Staatsbürger nach dem Brexit) ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Typ D) sowie eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, um in Griechenland leben und arbeiten zu können.

*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.

Wichtige Gesetzesänderungen 2026

Das Gesetz 5246/2025 senkt die Einkommenssteuerklassen ab Januar 2026 um 2 Prozentpunkte und führt einen neuen Steuersatz von 39 % für Einkommen zwischen 40.000 € und 60.000 € sowie von 44 % für Einkommen über 60.000 € ein. Arbeitnehmer unter 25 Jahren zahlen 0 % Steuern auf Einkommen bis zu 20.000 €. Der Mindestlohn steigt ab dem 1. April 2026 auf 920 € pro Monat. Das Gesetz 5239/2025 („Faire Arbeit für alle“) modernisiert die Regelungen zu Arbeitszeit, Überstunden und digitaler Arbeitszeiterfassung.

Verträge

Griechische Arbeitsverträge legen die Beschäftigungsbedingungen fest – Art, Dauer, Kündigungsfrist, Vergütung und Sozialleistungen. Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer schriftlich über die wesentlichen Beschäftigungsbedingungen informieren, und die meisten Ereignisse im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis werden über das vom Arbeitsministerium betriebene elektronische System ERGANI II gemeldet.

Vertragsarten

VertragsartDauerWichtigste Merkmale
Unbefristet (dauerhaft)UnbestimmtStandardvertragstyp; endet nur durch Kündigung und Abfindung, sofern keine Kündigung aus schwerwiegendem Grund vorliegt
BefristetAngegebenes EnddatumEndet zu einem festgelegten Zeitpunkt oder mit dem Abschluss des Projekts; wird sie ohne Begründung wiederholt verlängert, kann sie als unbefristet eingestuft werden
Teilzeit / im SchichtdienstUnbefristet oder befristetMuss schriftlich erfolgen; gleiche anteilige Rechte wie Vollzeitbeschäftigte; eine weniger günstige Behandlung ist nicht zulässig
Selbstständigkeit (freiberuflich)Pro AuftragStellt Rechnungen unter einer griechischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer („μπλοκάκι“) aus; verwaltet die eigenen Steuer- und Sozialabgaben

14 Monatsgehälter pro Jahr – gesetzlich vorgeschrieben in Griechenland

Beschäftigte in der Privatwirtschaft haben Anspruch auf 14 Monatsgehälter pro Jahr: 12 reguläre Monatsgehälter sowie ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld (das bis zum 21. Dezember ausgezahlt wird), ein halbes Monatsgehalt als Ostergeld und ein halbes Monatsgehalt als Urlaubsgeld. Die Zulagen werden bei unvollständigen Beschäftigungsjahren anteilig berechnet und erhöhen das Jahresgehalt effektiv um rund 16,7 %.

Was Ihr Vertrag enthalten muss

Verpflichtend ab dem ersten Tag

  • Stellenbezeichnung und Stellenbeschreibung
  • Beginn und Vertragsdauer (bei befristeten Verträgen)
  • Gehalt oder Vergütungssatz und Zahlungshäufigkeit (einschließlich 14-Monats-Gehaltsstruktur)
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Anspruch auf Jahresurlaub
  • Kündigungsfrist (beide Seiten)
  • Probezeit (sofern schriftlich vereinbart)
  • Verweis auf den geltenden Tarifvertrag

Häufige Zusatzklauseln

  • Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
  • Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
  • Wettbewerbsverbots- und Abwerbeverbotsklauseln
  • Bonus- und Provisionsstruktur
  • Genehmigung für mehrere Arbeitgeber (Gesetz Nr. 5163/2024)
  • Bedingungen für Remote- und Hybridarbeit
  • Leitfaden für Disziplinar- und Beschwerdeverfahren

Arbeitszeiten und Überstunden

Die reguläre Vollzeit-Arbeitszeit in Griechenland beträgt 40 Stunden pro Woche, in der Regel 8 Stunden pro Tag an 5 Tagen. Das griechische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen „Überstunden“ (Stunden 41–45) und „Mehrarbeit“ (Stunden über 45 hinaus). Das Gesetz 5239/2025 führt zusätzliche Flexibilität ein, darunter die Möglichkeit einer Vier-Tage-Woche und verlängerter täglicher Arbeitszeiten beim selben Arbeitgeber, vorbehaltlich der vorgeschriebenen Ruhezeiten.

ParameterRegelAnmerkungen
Reguläre Öffnungszeiten40 Stunden pro WocheIn der Regel 8 Stunden pro Tag an 5 Tagen
Überstunden (Stunden 41–45)120 % des normalen EntgeltsBis zu 5 zusätzliche Stunden pro Woche
Überstunden (über 45 Stunden pro Woche)140 % des normalen EntgeltsAnstieg auf über 160 % bei übermäßigen Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit
Maximale tägliche Arbeitsstunden (bei einem einzigen Arbeitgeber)Bis zu 13 StundenGemäß Gesetz Nr. 5239/2025 unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten
Tägliche Ruhepause11 Stunden am StückPro 24-Stunden-Zeitraum – verpflichtend
Wöchentliche Ruhepause24 Stundenpro 7-Tage-Zeitraum
Option „Viertagewoche“Zulässig40 Stunden, komprimiert auf 4 Tage gemäß Gesetz 5239/2025
Quelle: Griechisches Arbeitsgesetzbuch; Gesetz Nr. 5239/2025 („Gerechte Arbeit für alle“).

Gesetz 5239/2025 – Von Sozialabgaben befreite Zulagen

Ab dem 1. November 2025 sind Zulagen für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit, wodurch sich das Nettoeinkommen von Beschäftigten mit unregelmäßigen Arbeitszeiten erhöht.

Probezeit

Nach griechischem Recht ist die Probezeit auf sechs Monate begrenzt und muss zu Beginn des Vertrags schriftlich vereinbart werden.

ParameterGängige PraxisRechtliche Hinweise
Maximale Dauer6 MonateMuss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden (Gesetz 4808/2021)
Kündigung während der ProbezeitKeine Kündigungsfrist oder AbfindungVorausgesetzt, die Kündigung erfolgt nicht aus diskriminierenden Gründen
Schwellenwert für die EntlassungKeine Abfindung bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 12 MonatenAusschließlich unbefristete Verträge
Gesetzliche Rechte ab dem ersten TagVom ersten Tag an vollMindestlohn, Antidiskriminierung, Gesundheit und Sicherheit, Sozialversicherung

Einwanderung und Arbeitsvisa

Als EU- und Schengen-Mitgliedstaat verfügt Griechenland über ein duales Einwanderungssystem. Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit. Nicht-EU-Bürger (einschließlich britischer Staatsangehöriger nach dem Brexit) benötigen für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Typ D) sowie eine Aufenthaltserlaubnis.

Zweistufiges Verfahren für Nicht-EU-Bürger

Beantragen Sie zunächst ein nationales Visum (Typ D) bei einem griechischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland. Beantragen Sie anschließend innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung (Άδεια Διαμονής) bei der örtlichen Ausländerbehörde. Das Visum berechtigt zur Einreise; die Aufenthaltsgenehmigung berechtigt zu langfristiger Arbeit und zum Aufenthalt.

Wichtigste Kategorien von Arbeitsvisa

VisumverfahrenMindestlohn / MindesteinkommenSponsor?Dauer
Arbeitsvisum (Typ D)Kein festgelegtes MinimumGriechischer Arbeitgeber gesucht1–2 Jahre; verlängerbar
EU-Blaue Karte~33.000–36.000 €/JahrGriechischer Arbeitgeber gesuchtBis zu 2 Jahre; verlängerbar
Selbstständigkeit / UnternehmertumNachweis ausreichender finanzieller MittelNein1–2 Jahre; verlängerbar
Visum für digitale NomadenMindestens 3.500 € pro MonatNein (Arbeitgeber im Ausland, bei dem im Homeoffice gearbeitet wird)12 Monate; verlängerbar
Unternehmensinterne Versetzung (ICT)Gemäß GruppenrichtlinieGriechische Zweigstelle erforderlichBis zu 3 Jahre
Finanziell unabhängige Personmindestens ~2.000 € pro MonatNein2 Jahre; verlängerbar
Quelle: Griechisches Ministerium für Migration und Asyl, 2026. Britische Staatsangehörige werden nach dem Brexit wie Nicht-EU-Bürger behandelt.

Erforderliche Unterlagen

DokumentAnmerkungen
Gültiger ReisepassMit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 3 Monaten über das Ablaufdatum des Visums hinaus
Arbeitsvertrag oder Nachweis des AufenthaltszwecksVon einem griechischen Arbeitgeber, einem aufnehmenden Unternehmen oder einem Nachweis über einen Fernarbeitsvertrag
Nachweis ausreichender finanzieller MittelKontoauszüge; der Schwellenwert hängt von der Visumkategorie ab
KrankenversicherungFür die gesamte Aufenthaltsdauer
Führungszeugnis ohne EinträgeAus dem Wohnsitzland; beglaubigt / mit Apostille versehen
Ärztliches AttestNachweis, dass keine übertragbaren Krankheiten (z. B. Tuberkulose) vorliegen

Urlaubsansprüche

Die gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsansprüche in Griechenland sind großzügig und richten sich nach der Betriebszugehörigkeit. Die meisten Arbeitgeber in akademischen Berufen bieten über die gesetzliche Mindestleistung hinausgehende, erweiterte Elternleistungen an.

Jahresurlaub

Dienstzeit5-Tage-Woche6-Tage-Woche
Jahr 120 Arbeitstage24 Arbeitstage
2. Jahr21 Arbeitstage25 Arbeitstage
3. bis 9. Klasse22 Arbeitstage26 Arbeitstage
10+ Jahre (oder insgesamt 12 Jahre Berufserfahrung)25 Arbeitstage30 Werktage
Nicht in Anspruch genommene Urlaubstage müssen ausgezahlt werden, wenn sie bis zum Jahresende (bzw. bis zum Ende des ersten Quartals des folgenden Jahres) nicht genommen wurden.

Elternzeit

UrlaubsartDauerBezahlungVon
Mutterschaft17 Wochen (119 Tage)Nahezu volles Gehalt (Arbeitgeber + EFKA)Tag eins
Besonderer Mutterschutz (nach der Geburt)Bis zu 6 MonateMindestlohn (920 € pro Monat ab April 2026), gezahlt von der DYPANach dem Mutterschaftsurlaub
Vaterschaft14 ArbeitstageVom Arbeitgeber bezahltTag eins (rund um die Geburt)
Elternzeit (pro Elternteil)Bis zu 4 MonateGrößtenteils unbezahlt; 2 Monate mit Teilgehalt über DYPABis das Kind das 8. Lebensjahr vollendet hat
Quelle: Griechisches Arbeitsgesetzbuch; DYPA (ehemals OAED), 2026.

Krankheitsurlaub

DienstzeitMaximale bezahlte Krankentage
Bis zu 4 Jahre1 Monat pro Jahr
4 bis 10 Jahre3 Monate pro Jahr
10 bis 15 Jahre4 Monate pro Jahr
Seit über 15 Jahren6 Monate pro Jahr
Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die erste Zeit; danach zahlt die EFKA ein Krankengeld (ca. 50–60 % des Lohns). Nach 7 Tagen ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Feiertage 2026

In Griechenland gibt es im Jahr 2026 zwölf landesweite Feiertage, von denen sich einige nach dem orthodoxen Kalender richten.

DatumTagFeiertag
1. JanuarDonnerstagNeujahr
6. JanuarDienstagDreikönigstag (Theophania)
23. FebruarMontagFastenmontag (Beginn der orthodoxen Fastenzeit)
25. MärzMittwochGriechischer Unabhängigkeitstag und Mariä Verkündigung
10. AprilFreitagOrthodoxer Karfreitag
13. AprilMontagOrthodoxer Ostermontag
1. MaiFreitagTag der Arbeit
1. JuniMontagPfingstmontag (Tag des Heiligen Geistes)
15. AugustSamstagMariä Himmelfahrt
28. OktoberMittwochOchi-Tag („Nein“-Tag)
25. DezemberFreitagWeihnachtsfeiertag
26. DezemberSamstagSynaxis der Gottesgebärerin (Zweiter Weihnachtstag)
Quelle: Griechisches Arbeitsministerium, Kalender 2026. Einige lokale Feiertage (z. B. Namenstage) gelten regional.

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist bei einer vom Arbeitgeber ausgehenden Kündigung ist gesetzlich in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit festgelegt. Bei Einhaltung der ordnungsgemäßen Kündigungsfrist zahlt der Arbeitgeber nur die Hälfte der gesetzlichen Abfindung; bei fristloser Kündigung ist die volle Abfindung fällig.

DienstzeitMitteilung des Arbeitgebers (gesetzlich vorgeschrieben)Mitteilung an die Mitarbeiter
0 – 12 MonateKeineKeine (gesetzlich vorgeschrieben)
1–2 Jahre1 MonatVertragsweise (in der Regel 1 Monat)
2–5 Jahre2 MonateVertraglich vereinbart
5–10 Jahre3 MonateVertraglich vereinbart
Über 10 Jahre4 Monate (max.)Vertraglich vereinbart
Alle Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und elektronisch an die Arbeitsbehörde (ERGANI II) gemeldet werden. Quelle: Griechisches Arbeitsgesetzbuch.

Kündigung und Abfindung

Nach griechischem Recht besteht bei Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit ein Anspruch auf Abfindung. Die Abfindung gilt nur bei Kündigungen durch den Arbeitgeber (nicht bei Kündigungen durch den Arbeitnehmer) und richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

DienstzeitEntlassung (ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist)
1–4 Jahre2 Monatsgehälter
4–6 Jahre3 Monatsgehälter
6–8 Jahre4 Monatsgehälter
8 – 10 Jahre5 Monatsgehälter
10–12 Jahre6–7 Monatsgehälter
12–15 Jahre8–10 Monatsgehälter
15–16 Jahre11 Monatsgehälter
16+ Jahre12 Monatsgehälter (maximal)
Bei Einhaltung der Kündigungsfrist wird die Abfindung halbiert. Für die Berechnung der Abfindung gilt eine Gehaltsobergrenze von 2.000 € pro Monat. Quelle: Griechisches Arbeitsgesetzbuch.

Schriftliche Mitteilung erforderlich – ERGANI II-Meldung

Mündliche Kündigungen haben in Griechenland keine rechtliche Wirkung. Alle Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und elektronisch über ERGANI II bei der Arbeitsbehörde eingereicht werden. Alle angesammelten, nicht genommenen Urlaubstage müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.

Sozialversicherung

Die Sozialversicherungsbeiträge in Griechenland dienen der Finanzierung der staatlichen Renten, der Gesundheitsversorgung, des Arbeitslosengeldes und der Sozialhilfe. Sie werden von der e-EFKA (dem Einheitlichen Sozialversicherungsfonds) verwaltet.

Monatliche Obergrenze für das versicherungspflichtige Einkommen 2026

Die monatliche Obergrenze für das versicherungspflichtige Einkommen beträgt ab dem 1. Januar 2026 7.761,94 €. Einkünfte, die über diesem Schwellenwert liegen, unterliegen keinen zusätzlichen EFKA-Beiträgen. Die Sozialversicherungsbeiträge sind seit 2019 um 5,4 Prozentpunkte gesunken.

Arbeitgeberbeiträge

BeitragBewertungAnmerkungen
Sozialversicherung (EFKA)21.79%Umfasst Altersversorgung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Zusatzfonds
Obergrenze für versicherungspflichtiges Einkommen7.761,94 € pro MonatGültig ab dem 1. Januar 2026
Quelle: e-EFKA, 2026. Zulagen für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind ab dem 1. November 2025 beitragsfrei.

Arbeitnehmerbeiträge

BeitragBewertungAnmerkungen
Sozialversicherung (EFKA)13.87%Über die Gehaltsabrechnung einbehalten; Arbeitgeber + Arbeitnehmer zusammen = 35,16 %
Obergrenze für versicherungspflichtiges Einkommen7.761,94 € pro MonatGültig ab dem 1. Januar 2026

Beiträge von Selbstständigen

BeitragUngefährer Satz / BetragAnmerkungen
Grundrente~20 % des ausgewiesenen GewinnsEin gestaffeltes Pauschalgebühren-Klassensystem ist verfügbar
Gesundheitswesen (EOPYY)~6,95 % des ausgewiesenen Gewinns
Mindestbeitrag pro Monat~220 € pro MonatMindestbeitrag 2026; Freiberufler wählt Beitragshöhe
Quelle: e-EFKA, 2026. Selbstständige sind für den gesamten Beitragssatz verantwortlich.

Einkommensteuer

Das griechische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Arbeitnehmer werden im Rahmen des Systems der „ PAYE “ über monatliche Lohnabzüge besteuert. Die jährlichen Steuererklärungen werden über das Taxisnet-Portal der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) eingereicht. Die steuerliche Ansässigkeit gilt als gegeben, wenn sich eine Person innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage in Griechenland aufgehalten hat.

Einkommensteuerklassen 2026

BandJahreseinkommenZinssatz 2026Zinssatz 2025
Erste Gruppe0 € – 10.000 €9%9%
Zweite Klammer10.001 € – 20.000 €20%22%
Dritte Gruppe20.001 € – 30.000 €26%28%
Vierte Gruppe30.001 € – 40.000 €34%36%
Fünfte Gruppe (neu)40.001 € – 60.000 €39%44%
Obere HalterungÜber 60.000 €44%44%
Quelle: Gesetz Nr. 5246/2025, gültig ab 1. Januar 2026. Gilt für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Renten und Unternehmensgewinne.

Altersabhängige Steuererleichterung – unter 25-Jährige und 26- bis 30-Jährige

Ab Januar 2026 zahlen Steuerpflichtige bis zum Alter von 25 Jahren 0 % auf Einkünfte bis zu 20.000 €. Steuerpflichtige im Alter von 26 bis 30 Jahren zahlen 0 % auf die ersten 10.000 € und 9 % auf die nächsten 10.000 €. Für Steuerpflichtige ohne Unterhaltsberechtigte gilt ein Steuerfreibetrag von 777 €; für Familien mit Kindern gelten höhere Freibeträge.

Steuerregelungen für im Ausland lebende Deutsche

RegimeVorteilDauer
Artikel 5C – Neu zugezogene Arbeitnehmer („Brain Gain“)50 % Einkommensfreibetrag für Arbeitnehmer und Selbstständige7 Jahre
Artikel 5B – Ausländische RentnerPauschalsteuer von 7 % auf alle ausländischen EinkünfteBis zu 15 Jahre
Pauschalbetrag für Nichtansässige (HNWI)Pauschalsteuer in Höhe von 100.000 € pro Jahr auf das weltweite EinkommenBis zu 15 Jahre; erforderliche Investition in Griechenland: 500.000 Euro
Voraussetzung für die Berechtigung ist, dass in den vorangegangenen 5–7 Jahren (je nach Regelung) kein steuerlicher Wohnsitz in Griechenland bestanden hat. Quelle: Gesetz 4172/2013 in der jeweils gültigen Fassung.

Mehrwertsteuer (ΦΠΑ)

Bewertung%Gilt für
Standard24%Die meisten Waren und Dienstleistungen
Reduziert13%Lebensmittel, Wasser, Dienstleistungen im Gastgewerbe, bestimmte medizinische Produkte
Super-Reduziert6%Bücher, Zeitungen, Arzneimittel, Theaterkarten
Inselreduktion17 % / 9 % / 4 %North Aegean, Evros, Dodecanese islands <20,000 inhabitants (from 1 Jan 2026)
Registrierungsschwelle€10,000Jahresumsatz, ab dem eine Umsatzsteuerregistrierung für Einzelunternehmer vorgeschrieben ist
Quelle: AADE, 2026.

Vorteile

Die gesetzlichen Sozialleistungen in Griechenland sind umfassend, und die 14-Monats-Gehaltsstruktur erhöht die Jahresvergütung erheblich. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber bieten zusätzlich private Krankenversicherungen und Essensgutscheine an, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.

Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen

VorteilSatz / BetragAnmerkungen
Weihnachtsgeldein MonatsgehaltBezahlung bis zum 21. Dezember
Osterbonusein halbes MonatsgehaltVor dem orthodoxen Osterfest bezahlt
Urlaubsbonusein halbes MonatsgehaltVor dem Sommerurlaub bezahlt
Staatliche Rente~384 €/Monat Grundbetrag + einkommensabhängiger AnteilFinanzierung durch EFKA-Beiträge; Renteneintrittsalter 67 Jahre
Öffentliches GesundheitswesenAllgemeine VersicherungsdeckungÜber EOPYY; Zugang über AMKA
MutterschaftsgeldFast volles Gehalt, 17 WochenZuzüglich bis zu 6 Monaten Sonder-Mutterschutz zum Mindestlohn
Arbeitslosengeld (DYPA)~564,80 €/MonatBis zu 12 Monate; abhängig von der Beitragsdauer
Jahresurlaub20–25 WerktageAbhängig von der Betriebszugehörigkeit; steigt auf 25 Tage bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 10 Jahren

Marktübliche Zusatzleistungen

VorteilPrävalenzTypische Bestimmung
Private KrankenversicherungHäufig in beruflichen Positionen anzutreffenNN Hellas, Eurolife, Generali, Allianz
EssensgutscheineImmer häufiger anzutreffenca. 5 € pro Arbeitstag, steuerlich vorteilhaft
LebensversicherungHäufig in Unternehmensfunktionen anzutreffen2–4-fache des Jahresgehalts
Dienstalterszulage („triennia“)Gemäß Tarifvertrag10 % pro 3 Dienstjahre, bis zu 30 %
LeistungsprämienHäufig im Vertrieb / im UnternehmensbereichVertraglich oder nach Ermessen
Homeoffice / HybridarbeitAllgemein nach 20212–3 Tage Hybridunterricht werden zunehmend zum Standard

Rentensystem

Die griechische staatliche Rente besteht aus zwei Komponenten – einer staatlichen Grundrente sowie einer beitragsabhängigen, einkommensabhängigen Rente –, die beide über e-EFKA verwaltet werden. Die Sozialversicherungsabkommen Griechenlands (mit EU-Ländern und vielen anderen Staaten) ermöglichen es Auswanderern, ihre Beiträge systemübergreifend zusammenzurechnen.

Parameter2026Anmerkungen
Staatliche Grundrente (in voller Höhe)~384 € pro MonatErfordert eine Beitragsdauer von mindestens 20 Jahren; bei einer kürzeren Beitragsdauer erfolgt eine Kürzung
Mindestanzahl an anspruchsbegründenden Jahren15 JahreFür jeden Rentenanspruch
Reguläres Renteneintrittsalter67Oder 62 mit 40 Beitragsjahren
Gesamtbeiträge zur Altersvorsorge~20%Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen, vom versicherungspflichtigen Entgelt
ZusatzrentenkasseIn der EFKA enthaltenObligatorische Zusatzstufe
Obergrenze für versicherungspflichtiges Einkommen7.761,94 € pro MonatGültig ab dem 1. Januar 2026
Quelle: e-EFKA / Arbeitsministerium 2026. Griechische Rentenjahre werden im Rahmen von EU- und bilateralen Zusammenrechnungsabkommen auf den Rentenanspruch angerechnet.

Versicherungen

Pflicht- und empfohlene Versicherungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftragnehmer in Griechenland.

VersicherungMindestdeckungVorgeschrieben durch
Öffentliche Gesundheitsversorgung (EOPYY)Barrierefreier ZugangVerpflichtend durch EFKA-Beiträge und AMKA-Registrierung
Versicherung gegen ArbeitsunfälleGemäß dem EFKA-ProgrammFinanziert durch Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber
Kfz-VersicherungHaftpflicht gegenüber DrittenGriechisches Straßenverkehrsgesetz – verbindlich für alle Fahrzeuge

Berufshaftpflichtversicherung – Bauunternehmer

Wird in Griechenland häufig von Endkunden vertraglich verlangt. In der Praxis für Ärzte, Ingenieure und Architekten verpflichtend; bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und IT-Beratern weit verbreitet. Die typische Mindestdeckungssumme beträgt 1 Mio. €; im Finanz- und Technologiesektor werden oft 2 Mio. € und mehr verlangt.

Private Krankenversicherung

AnbieterTypische monatliche KostenTyp
NN Hellas60–180 € (Einzelperson)Umfassend
Eurolife FFH55–170 € (Einzelperson)Umfassend
Generali60–175 € (Einzelperson)Umfassend
Allianz65–190 € (Einzelperson)Internationale Abdeckung verfügbar
Viele Auswanderer ergänzen die staatliche EOPYY-Versicherung durch eine private Versicherung, um schneller Zugang zu medizinischen Leistungen, privaten Krankenhäusern und englischsprachigen Ärzten zu erhalten.

AF Solutions

Access Financial ist seit über 22 Jahren in Griechenland tätig und unterstützt Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und Auftragnehmer.

Für Endkunden

Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.

Für Personalvermittler

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.

Für Bauunternehmer

Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

Kostenlose Beratung

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.

Welche Lösungen bieten Sie in Griechenland an?

In Griechenland bietet „ Access Financial “ ein konformes Beteiligungsmodell an:

Selbstständigkeit: Wenn ein Auftrag tatsächlich die Kriterien für den Status als Selbstständiger erfüllt, melden wir den Auftragnehmer vorschriftsmäßig an, kümmern uns während der gesamten Vertragslaufzeit um seine Meldepflichten und melden ihn nach Beendigung des Auftrags wieder ab.

Stellt die falsche Einstufung von Auftragnehmern im Rahmen eines Auftrags nach dem „ AOR “ ein hohes Risiko dar?

Zu einer falschen Einstufung kommt es in der Regel dann, wenn Auftragnehmer in der Praxis wie Arbeitnehmer behandelt werden – feste Arbeitszeiten, Einbindung in das Team, kein Recht auf Vertretung, direkte Aufsicht und so weiter. Zur Vermeidung sind klare Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit, standardisierte Prozesse, dokumentierte Nachweise der Unabhängigkeit und regelmäßige Prüfungen erforderlich. Verantwortungsbewusstsein und die richtige Technologie sind entscheidend, um die Vorschriften in großem Maßstab einzuhalten, insbesondere da die Steuerbehörden zunehmend Datenanalysen und algorithmische Prüfungen einsetzen, um verdächtige Vereinbarungen zu identifizieren.

Bei Access Financial helfen wir unseren Kunden, dieses Risiko zu minimieren, indem wir maßgeschneiderte Klassifizierungsrahmen, Checklisten für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, vertragliche Schutzmaßnahmen und regelmäßige Compliance-Prüfungen entwickeln.

Wie sieht Ihr Preismodell aus?

Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.