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Zypern | Access Financial

Auf Zypern einstellen, vermitteln und arbeiten – unter Einhaltung der Vorschriften

Mit „ Access Financial “ wird die Personalverwaltung in Zypern einfach und stressfrei. Überlassen Sie uns die lokalen Vorschriften, komplexen steuerlichen Anforderungen, Einwanderungsfragen und die internationale Lohnabrechnung – damit Sie sich ganz auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.

In diesem Land verfügbare Lösungen:

Selbstständig GmbH EOR

Es ist uns ein großes Anliegen, Unternehmen und Auftragnehmer dabei zu unterstützen, vorschriftsmäßig zu arbeiten – und einen größeren Teil ihres Verdienstes zu behalten.

6000+

Unternehmen vertrauen
Access Financial

22 Jahre

Langjährige Erfahrung
im Bereich der globalen Personalbeschaffung

37500+


-Zahlungen an Auftragnehmer in über 60 Ländern

Zypern
Gesamtbevölkerung:ca. 1,38 Millionen (2026)
Hauptstadt:Nikosia
WährungEuro (EUR)
Gesamtzahl der Auswanderer:Etwa 250.000–270.000 Menschen (etwa ein Fünftel der Einwohner)
Lokale Sprache(n):Griechisch
Wetter:Zypern hat ein mediterranes Klima mit heißen, trockenen Sommern und milden Wintern. Die durchschnittliche Temperatur im Juli an der Küste liegt bei etwa 28 °C, die durchschnittliche Temperatur im Januar bei etwa 12 °C (Küstengebiete). Im Landesinneren (wie in Nikosia) können die Tageshöchsttemperaturen im Sommer über 35 °C liegen, während es im Troodos-Gebirge kühler ist und es im Winter sogar schneit.
Größte Städte:Nikosia, Limassol, Larnaca, Paphos

Mindestlohnniveaus

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 1.088 € pro Monat nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung bzw. 979 € pro Monat in den ersten sechs Monaten.

Länderübersicht

Zypern ist ein äußerst attraktives Ziel für einen Umzug und internationale Geschäfte und bietet ein warmes mediterranes Klima, ein reiches kulturelles Erbe, einen sicheren und entspannten Lebensstil sowie eine lebendige Expat-Gemeinschaft. Die Insel verbindet europäischen Lebensstandard mit einem der günstigsten Steuersysteme in der EU und einer strategisch günstigen Lage an der Schnittstelle zwischen Europa, Asien und Afrika.

Als EU-Mitgliedstaat verfügt Zypern über qualifizierte, englischsprachige Arbeitskräfte mit fundiertem Fachwissen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Schifffahrt, IKT, Devisenhandel, professionelle Dienstleistungen und Tourismus. Etwa ein Fünftel der Einwohner ist im Ausland geboren, sodass sich internationale Teams nahtlos integrieren lassen. Zypern unterhält ein duales Einwanderungssystem: Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit, während Nicht-EU-Bürger eine Arbeitserlaubnis benötigen, die in der Regel vom Arbeitgeber beantragt wird.

*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.

Wichtige Gesetzesänderungen 2026

Umfassende Steuerreform mit Wirkung zum 1. Januar 2026: Anhebung des Steuerfreibetrags für Einkommensteuer auf 22.000 €; Senkung der SDC auf Dividenden von 17 % auf 5 %; Abschaffung der SDC auf Mieteinnahmen und der Regelung zur fiktiven Dividendenausschüttung. Der Mindestlohn steigt auf 1.088 € pro Monat (nach 6 Monaten). Obligatorische elektronische Einreichung der Steuererklärungen über TAXISnet. Zypern strebt den Beitritt zum Schengen-Raum im Jahr 2026 an.

Verträge

Zyprische Arbeitsverträge legen die Beschäftigungsbedingungen fest – Art der Beschäftigung, Dauer, Kündigungsfrist, Vergütung und Sozialleistungen. Alle Arbeitnehmer haben gemäß der EU-Richtlinie 2019/1152 Anspruch auf eine schriftliche Mitteilung über die Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Arbeitsantritt.

Vertragsarten

VertragsartDauerWichtigste Merkmale
Unbefristet (dauerhaft)UnbestimmtAm häufigsten; volle gesetzliche Rechte; in der Regel 6-monatige Probezeit
BefristetFestgelegtes Enddatum / ProjektMuss schriftlich erfolgen; eine Verlängerung über ~30 Monate hinaus kann zu einem unbefristeten Vertrag führen
TeilzeitUnbefristet oder befristetAnteile an Gewinnausschüttungen; keine weniger günstige Behandlung als bei Vollzeitbeschäftigten
Selbstständigkeit (auf Vertragsbasis)Gemäß DienstleistungsvertragAls Einzelunternehmer oder über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; der Auftragnehmer kümmert sich selbst um seine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

Von befristet zu unbefristet – 30-Monats-Regel

Gemäß dem Gesetz über befristete Arbeitsverhältnisse (in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 1999/70/EG) gilt ein Arbeitsverhältnis als unbefristet, wenn aufeinanderfolgende befristete Verträge insgesamt 30 Monate überschreiten – es sei denn, der Arbeitgeber kann objektive Gründe nachweisen, die die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Viele Arbeitgeber stellen befristet Beschäftigte vorzeitig in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um, um Fachkräfte zu binden.

Was Ihr Vertrag enthalten muss

Vorgeschriebene Angaben

  • Stellenbezeichnung und Aufgabenbeschreibung
  • Beginn und Vertragsdauer (bei befristeten Verträgen)
  • Gehalt, Zahlungshäufigkeit und Zahlungsweise
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Anspruch auf Jahresurlaub
  • Kündigungsfrist (beide Parteien)
  • Probezeit (falls zutreffend)
  • Hinweis zur Sozialversicherung und zum GESY

Häufige Zusatzklauseln

  • Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
  • Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
  • Wettbewerbsverbote (Wettbewerbsverbot, Abwerbeverbot)
  • 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld)
  • Bonus- und Provisionsstruktur
  • Umzugs- und Wohnkostenzuschuss
  • Leitfaden für Disziplinar- und Beschwerdeverfahren

Access Financial erstellt rechtskonforme zyprische Arbeitsverträge und kümmert sich um die Einarbeitung von Mitarbeitern EOR, Selbstständigen und Mitarbeitern von Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Arbeitszeiten und Überstunden

Die zyprischen Arbeitszeitvorschriften entsprechen der EU-Richtlinie 2003/88/EG. Die reguläre Vollzeit-Arbeitswoche beträgt 40 Stunden, die in der Regel von Montag bis Freitag verteilt sind. Die Regelungen zu Überstunden werden größtenteils vertraglich oder tarifvertraglich festgelegt.

ParameterRegelAnmerkungen
Standard-Vollzeit-Arbeitszeit40 Stunden pro WocheIn der Regel 8 Stunden pro Tag, Montag bis Freitag
Maximale Wochenarbeitszeitdurchschnittlich 48 Stunden pro WocheBerechnet über einen Referenzzeitraum von 4 Monaten
Tägliche Ruhepause11 Stunden am StückPro 24-Stunden-Zeitraum – verpflichtend
Ruhepause (>6 Std.)Mindestens 15 MinutenUnunterbrochen; erforderlich bei Schichten von mehr als 6 Stunden
Wöchentliche Ruhepause24 Stundenpro 7-Tage-Zeitraum
ÜberstundensatzKein gesetzlich festgelegter SatzMarktüblich: 150 % an Werktagen, 200 % an Sonn- und Feiertagen

Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen

Zypern hat die EU-Richtlinie 2019/1152 umgesetzt – Arbeitnehmer müssen innerhalb strenger Fristen schriftliche Unterlagen erhalten, in denen Arbeitszeiten, Weiterbildungsansprüche, Probezeiten und Nebentätigkeiten geregelt sind. Arbeitgeber müssen ihre Unterlagen nun überprüfen, um die Vorschriften einzuhalten.

Probezeit

Die Probezeit ist in Zypern eher vertraglicher als gesetzlicher Natur. Der marktübliche Standard beträgt sechs Monate; während dieser Zeit gelten die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsgesetz nicht in gleicher Weise.

ParameterGängige PraxisRechtliche Hinweise
Typische Dauer6 MonateEs können schriftlich bis zu 24 Monate vereinbart werden, was in der Praxis jedoch selten vorkommt.
Mitteilung während der ProbezeitMinimal / vertraglichDie gesetzliche Kündigungsfrist gilt erst nach 26 Wochen Betriebszugehörigkeit.
KündigungsschutzBegrenztKlagen wegen ungerechtfertigter Kündigung sind in der Regel innerhalb der ersten 26 Wochen nicht möglich
Gesetzliche Rechte ab dem ersten TagBewerben Sie sich vom ersten Tag anSozialversicherung, GESY, Anrechnung von Jahresurlaub, Antidiskriminierung

Einwanderung und Arbeitsvisa

Zypern verfügt über ein duales Einwanderungssystem. Bürger der EU, des EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit; Nicht-EU-Bürger benötigen eine Arbeitserlaubnis, die in der Regel von einem zyprischen Arbeitgeber beantragt wird. Britische Staatsangehörige werden nach dem Brexit wie Drittstaatsangehörige behandelt.

Beitritt zum Schengen-Raum für 2026 angestrebt

Zypern strebt den Beitritt zum Schengen-Raum im Jahr 2026 an, vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung des EU-Rates. Nach dem Beitritt werden die Kontrollen an den Binnengrenzen zu anderen Schengen-Staaten abgeschafft, was Geschäftsreisen und die Mobilität der Einwohner vereinfacht.

Studienwege für EU- und Nicht-EU-Bürger

Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz, die sich länger als 90 Tage im Land aufhalten, müssen beim Standesamt und der Migrationsbehörde eine Anmeldebescheinigung (den „gelben Zettel“) beantragen. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und anderer Nicht-EU-Länder benötigen eine vom Arbeitgeber beantragte Arbeitserlaubnis, ein Einreisevisum (Kategorie D) sowie nach ihrer Ankunft eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (den „rosa Zettel“).

Visum-/AufenthaltsgenehmigungsverfahrenMindestlohnSponsor?Dauer
EU-Gelber Zettel (MEU1)Keine MindestmengeNeinUnbefristet (kein Ablaufdatum)
Allgemeine ArbeitserlaubnisBranchenabhängigJaBis zu 4 Jahre; verlängerbar
EU-Blaue Karte~43.632 €/JahrJa2 Jahre; verlängerbar
Unternehmensinterne Versetzung (ICT)BranchenabhängigJa (Konzernunternehmen)Bis zu 3 Jahre (1 Jahr für Auszubildende)
Visum für digitale Nomaden3.500 €/MonatNein (ausländischer Arbeitgeber)1 Jahr; um 2 weitere Jahre verlängerbar
Startup-VisumKeine MindestmengeInnovationskriterien2 Jahre; verlängerbar
Kategorie F (Unabhängige Mittel)Ausreichendes EinkommenNeinLangfristig; keine Arbeitserlaubnis
Quelle: Amt für Personenstand und Migration, 2026.

Medizinische Anforderungen

Antragsteller aus Nicht-EU-Ländern müssen im Rahmen des Visumverfahrens beglaubigte ärztliche Atteste vorlegen, darunter Tests auf HIV, Syphilis, Hepatitis B und C sowie eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs zur Feststellung einer Tuberkulose. Die Tests müssen in einem staatlich zugelassenen Labor durchgeführt werden. Für EU-Bürger sind keine allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen vorgeschrieben.

Das Zypern-Einwanderungsteam von AF hat bereits Tausende von Freiberuflern und Fachkräften auf die Insel vermittelt. Wir kümmern uns um „Yellow Slips“, Arbeitserlaubnisse, Visa für digitale Nomaden, „Blue Cards“ und die vollständige Einhaltung der Arbeitsrechtsvorschriften.

Urlaubsansprüche

Die gesetzlichen Urlaubsansprüche in Zypern sind umfassend und entsprechen den EU-Richtlinien. Viele Arbeitgeber in bestimmten Branchen bieten über die gesetzlichen Mindestansprüche hinausgehende Zusatzleistungen an, insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, IKT und Schifffahrt.

Jahresurlaub

ParameterAnspruchAnmerkungen
Gesetzlicher Mindestbetrag20 Arbeitstage/Jahr5-Tage-Woche; anteilig für Teilzeitbeschäftigte
Marktstandard (professionell)21–25 TageZuzüglich der gesondert begangenen Feiertage
UrlaubsgeldsatzÜbliche VergütungMuss regelmäßige Zulagen und Provisionen enthalten
ÜbertragBegrenztIn der Regel im ersten Quartal des Folgejahres; bitte die Unternehmensrichtlinien beachten

Elternzeit

UrlaubsartDauerBezahlungVon
Mutterschaft (1. Kind)22 Wochen~72 % des versicherungspflichtigen Einkommens über die SozialversicherungTag eins
Mutterschaft (2. Kind)22 Wochen~72 % des versicherungspflichtigen Einkommens über die SozialversicherungTag eins
Mutterschaft (ab dem 3. Kind)26 Wochen~72 % des versicherungspflichtigen Einkommens über die SozialversicherungTag eins
Vaterschaft2 aufeinanderfolgende WochenSozialversicherungsbeihilfeInnerhalb von 16 Wochen nach der Geburt
Elternzeit (unbezahlt)Bis zu 18 Wochen pro KindUnbezahltNach 6 Monaten Versicherungsdauer; bis das Kind 8 Jahre alt wird
Im März 2024 wurde der Mutterschaftsurlaub für Erstgebärende von 18 auf 22 Wochen verlängert. Quelle: Sozialversicherungsanstalt.

Krankheitsurlaub

ParameterRegel
Gesetzlich vorgeschriebene, vom Arbeitgeber bezahlte KrankheitstageNicht automatisch; je nach Vertrag oder Tarifvertrag
Sozialversicherung – KrankengeldAb dem 4. Tag der Erkrankung (3-tägige Wartezeit)
Maximale DauerBis zu 156 Tage (verlängerbar auf 312 Tage)
Ärztliches AttestVoraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld
Viele Arbeitgeber gewähren zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen 7 bis 14 voll bezahlte Krankheitstage pro Jahr. Quelle: Sozialversicherungsdienst.

Feiertage 2026

Zypern hat im Jahr 2026 14 offizielle Feiertage. Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, wird er in der Regel nicht auf den nächsten Werktag verschoben. Arbeitnehmer, die an einem Feiertag arbeiten müssen, erhalten in der Regel das Doppelte des üblichen Lohns.

DatumTagFeiertag
1. JanuarDonnerstagNeujahr
6. JanuarDienstagDreikönigstag
23. FebruarMontagGrüner Montag (Sauberer Montag)
25. MärzMittwochGriechischer Unabhängigkeitstag
1. AprilMittwochZyprischer Nationalfeiertag (EOKA-Tag)
10. AprilFreitagOrthodoxer Karfreitag
13. AprilMontagOrthodoxer Ostermontag
1. MaiFreitagTag der Arbeit
1. JuniMontagPfingstmontag (Kataklysmus)
15. AugustSamstagMariä Himmelfahrt
1. OktoberDonnerstagTag der Unabhängigkeit Zyperns
28. OktoberMittwochOchi-Tag (griechischer Nationalfeiertag)
25. DezemberFreitagWeihnachtsfeiertag
26. DezemberSamstagBoxing Day (Synaxis der Jungfrau Maria)
Quelle: Zentralbank von Zypern, Feiertage 2026. Die Ostertermine richten sich nach dem orthodoxen Kalender.

Kündigungsfristen

Das Kündigungsgesetz legt gesetzliche Mindestkündigungsfristen fest, die sich nach der Betriebszugehörigkeit richten. In den meisten Arbeitsverträgen in Zypern sind längere Kündigungsfristen vorgesehen, insbesondere für Führungs- und Fachkräfte.

DienstzeitMitteilung des Arbeitgebers (gesetzlich vorgeschrieben)Mitteilung an die Mitarbeiter
Unter 26 WochenKeineKeine
26 Wochen – unter 1 Jahr1 Woche1 Woche
1 Jahr – unter 2 Jahren2 Wochen1 Woche
2 – unter 5 Jahren4 Wochen2 Wochen
5 – unter 10 Jahren5 Wochen2 Wochen
10 – unter 15 Jahren6 Wochen3 Wochen
15 – unter 20 Jahren7 Wochen3 Wochen
Über 20 Jahre8 Wochen3 Wochen
Für Fachkräfte gilt in der Regel eine vertragliche Kündigungsfrist von 1 bis 3 Monaten. Quelle: Gesetz über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kap. 24.

Kündigung und Entlassung

Das zyprische Arbeitsrecht bietet nach einer Betriebszugehörigkeit von 26 Wochen einen umfassenden Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung. Die Abfindungszahlungen werden aus dem staatlichen Abfindungsfonds bestritten, der durch Arbeitgeberbeiträge finanziert wird.

DienstjahreAnspruch auf Abfindung
Bis zu 4 Jahre2 Wochenlöhne pro Dienstjahr
5–10 Jahre2,5 Wochenlöhne pro Dienstjahr
11–15 Jahre3 Wochenlöhne pro Dienstjahr
16–20 Jahre3,5 Wochenlöhne pro Dienstjahr
Mehr als 20 Jahre4 Wochenlöhne pro Dienstjahr
GesamtobergrenzeInsgesamt 75 Wochenlöhne
Voraussetzung sind 104 Wochen (2 Jahre) ununterbrochene Betriebszugehörigkeit. Die Abfindung wird aus dem Abfindungsfonds gezahlt. Quelle: Gesetz über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung ab der 26. Woche

Sobald ein Mitarbeiter die 26-Wochen-Beschäftigungsschwelle überschreitet, müssen Kündigungen nach einem fairen Verfahren erfolgen und einen triftigen Grund haben. Eine unrechtmäßige Kündigung kann zu erheblichen Schadenersatzzahlungen auf Anordnung des Arbeitsgerichts führen – AF berät Sie gerne zu vorschriftsmäßigen Verfahren.

Sozialversicherung

Die Sozialversicherungsbeiträge (SI) dienen der Finanzierung von Renten, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld und anderen Sozialleistungen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber leisten Beiträge, wobei separate Beiträge an das Allgemeine Gesundheitssystem (GESY) zu entrichten sind.

Obergrenze für versicherungspflichtiges Einkommen 2026

Die Sozialversicherungsbeiträge sind auf ein versicherungspflichtiges Einkommen von 1.325 € pro Woche (5.742 € pro Monat, 68.904 € pro Jahr) begrenzt. Auf Einkünfte, die diese Obergrenze überschreiten, werden keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge erhoben, sie unterliegen jedoch weiterhin der GESY (innerhalb ihrer eigenen Obergrenze).

Arbeitgeberbeiträge

BeitragBewertungObergrenze / SchwellenwertAnmerkungen
Sozialversicherung8.8%Obergrenze bei 68.904 € pro JahrRente, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschaft
GESY (Gesundheitswesen)2.90%Begrenzte EinkünfteStaatliches Gesundheitssystem
Fonds für sozialen Zusammenhalt2.0%Keine ObergrenzeSolidaritätsbeitrag
Entlassungsfonds1.2%Begrenzte EinkünfteFinanziert die gesetzlich vorgeschriebenen Abfindungszahlungen
Fonds für die industrielle Ausbildung0.5%Begrenzte EinkünfteHRDA – Personalentwicklung
Urlaubsfonds (falls zutreffend)0.3%Begrenzte EinkünfteOft ausgenommen, wenn der Urlaub direkt gewährt wird
Quelle: Sozialversicherungsdienst, 2026. Die gesamten Lohnnebenkosten des Arbeitgebers betragen in der Regel ca. 15,4 % zusätzlich zum Bruttolohn.

Arbeitnehmerbeiträge

BeitragBewertungSchwellenwert
Sozialversicherung8.8%Obergrenze bei 68.904 € pro Jahr
GESY (Gesundheitswesen)2.65%Begrenzte Einkünfte
Gesamtabzug für Arbeitnehmer: 11,45 % des Bruttoeinkommens. Der Sozialversicherungssatz für Selbstständige beträgt 16,6 %; der GESY-Beitrag für Selbstständige beträgt 4,0 %. Quelle: Sozialversicherungsbehörde.

Einkommensteuer

Das zyprische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Arbeitnehmer werden nach dem Prinzip der „ PAYE “ besteuert – Arbeitgeber ziehen die Steuer monatlich direkt vom Lohn ab. Zypern bietet eines der wettbewerbsfähigsten Einkommensteuersysteme in der EU, insbesondere für Fachkräfte, die ihren Wohnsitz dorthin verlegen.

Einkommensteuerklassen 2026

BandJahreseinkommenZinssatz 2026Zinssatz 2025
Steuerfreier FreibetragBis zu 22.000 €0%0 % (bis zu 19.500 €)
Niedrigerer Satz22.001 € – 32.000 €20%20%
Mittlerer Kurs32.001 € – 42.000 €25%25%
Höherer Zinssatz42.001 € – 72.000 €30%30%
SpitzenpreisÜber 72.000 €35%35 % (ab 60.000 €)
Steuerreform in Zypern 2026: Der Steuerfreibetrag wurde von 19.500 € auf 22.000 € angehoben; die Schwelle für den Spitzensteuersatz wurde von 60.000 € auf 72.000 € angehoben. Quelle: Zyprische Steuerbehörde.

Steuerliche Anreize für Expatriates – zu den großzügigsten in der EU gehörend

50 % Steuerbefreiung auf Arbeitseinkünfte für zuziehende Spitzenverdiener (Gehalt > 55.000 €) für bis zu 17 Jahre. 20 % Steuerbefreiung (bis zu 8.550 € pro Jahr) für Mittelverdiener für 7 Jahre. Der Status als Nichtansässiger befreit berechtigte Einwohner für bis zu 17 Jahre von der SDC auf Dividenden, Zinsen und Mieteinnahmen.

Sonderbeitrag zur Verteidigung (SDC)

EinkommensartSDC-Satz 2026SDC-Satz vor 2026
Dividenden (in Zypern steuerlich ansässige Personen, mit Wohnsitz in Zypern)5%17%
Zinsen auf Bankeinlagen17%30%
MieteinnahmenAbgeschafft3 % (auf 75 % des Bruttobetrags)
Auszahlung einer fiktiven DividendeAbgeschafft17%
Nicht ansässige Einwohner0 % auf alle Kategorien0%
Umfassende Reform der SDC mit Wirkung zum 1. Januar 2026. Der „Non-Dom“-Status steht Personen zu, die ihren Wohnsitz nicht in Zypern haben, sowie Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Zypern, die in den letzten 20 Jahren bis zu 17 Jahre dort ansässig waren. Quelle: Zyprische Steuerbehörde.

Mehrwertsteuer

Bewertung%Gilt für
Standard19%Die meisten Waren und Dienstleistungen
Reduziert9%Hotelunterkünfte, Gastronomie, Personenbeförderung
Niedriger reduziert5%Bücher, Zeitungen, Verkauf von Hauptwohnsitzen (die ersten 130 m²)
Null0%Exporte, internationaler Transport, Belieferung von Schiffen und Flugzeugen
Registrierungsschwelle€15,600Jahresumsatz, ab dem eine Umsatzsteuerregistrierung vorgeschrieben ist

Überlassen Sie die Lohnabrechnung für Zypern dem „ Access Financial “ – nahtlos und vorschriftsmäßig, wobei lokale Spezialisten sich um die „ PAYE “, GESY, die Sozialversicherung und die 50-prozentige Steuerbefreiung für Expatriates kümmern.

Vorteile

Die gesetzlichen Sozialleistungen in Zypern sind umfassend und werden durch die Sozialversicherung und das GESY abgesichert. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber in den Bereichen Finanzdienstleistungen, IKT und Schifffahrt bieten zusätzliche Leistungen an, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.

Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen

VorteilSatz / BetragAnmerkungen
GESY Healthcare2,65 % Arbeitnehmeranteil + 2,90 % ArbeitgeberanteilAllgemeine öffentliche Gesundheitsversorgung; geringe Zuzahlungen
Rente aus der Sozialversicherung8,8 % Arbeitnehmeranteil + 8,8 % ArbeitgeberanteilRentenalter 65 Jahre; mindestens 15 Beitragsjahre
Krankengeld (SI)Ab dem 4. Tag der ErkrankungBis zu 156 Tage (verlängerbar auf 312 Tage)
Mutterschaftsgeld~72 % des versicherungspflichtigen Einkommens22–26 Wochen über die Sozialversicherungskasse
Jahresurlaub20 Arbeitstage/JahrAnteilige Berechnung für Teilzeitbeschäftigte
AbfindungBis zu 75 WochenlöhneNach 104 Wochen ununterbrochenem Dienst
Mindestlohn1.088 € pro Monat (nach 6 Monaten)979 € pro Monat für die ersten 6 Monate (2026)

Marktübliche Zusatzleistungen

VorteilPrävalenzTypische Bestimmung
13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld)Sehr häufigEin zusätzliches Monatsgehalt, das im Dezember ausgezahlt wird
VorsorgefondsHäufig bei größeren ArbeitgebernArbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, in der Regel 5 %–10 %
Private KrankenversicherungIn bestimmten Berufsfeldern üblichBupa Global, Cyprialife, Generali, EuroLife
LebensversicherungHäufig (große Arbeitgeber)2–4× Jahresgehalt (im Falle des Todes während der Dienstzeit)
Verpflegungszuschuss / EssensgutscheineBranchenabhängigTagespauschale oder subventionierte Kantine
Dienstwagen / FahrzeugpauschaleTypisch für FührungspositionenInsbesondere in den Bereichen Spedition, Vertrieb und Beratung
Wohnungszuschuss (Umzug)Üblich bei der Einstellung von ExpatriatesInsbesondere in den internationalen Bereichen von Limassol
Homeoffice / HybridarbeitStandard ab 2021Insbesondere in den Bereichen IKT, Devisenhandel und professionelle Dienstleistungen

Rentensystem

Das zyprische Rentensystem basiert auf der staatlichen Sozialversicherung, die häufig durch betriebliche Altersvorsorgefonds und private Altersvorsorgevereinbarungen ergänzt wird. In Zypern gibt es keine obligatorische automatische Anmeldung zur betrieblichen Altersvorsorge.

Parameter2026Anmerkungen
Gesetzliches Renteneintrittsalter65Vorzeitiger Ruhestand mit 63 Jahren bei lückenloser Beitragszahlung möglich
Mindestbeitragszeit15 Jahre EngagementVoraussetzung für jeden Anspruch auf eine staatliche Rente
Grundlegende Rentenformel60 % × versicherungspflichtiges Grundentgelt × VersicherungspunkteWöchentlicher Grundversicherungsbetrag ~220 €
Zusatzrente1,5 % des gesamten bereinigten versicherungspflichtigen EinkommensAuf der Grundlage des Karriere-Durchschnitts
SI-Beitragssatz (Arbeitnehmer)8.8%Obergrenze bei 68.904 € versicherungspflichtigem Einkommen pro Jahr
SI-Beitragssatz (Arbeitgeber)8.8%Es gilt dieselbe Obergrenze
GESY zum Thema Renten2.65%Gilt für Renteneinkünfte, die über den Schwellenwerten liegen
Quelle: Sozialversicherungsbehörde, Arbeitsministerium, 2026.

Versicherungen

Pflicht- und empfohlene Versicherungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftragnehmer in Zypern.

VersicherungUmschlagVorgeschrieben durch
Haftpflichtversicherung für ArbeitgeberMindestens 160.000 € pro Mitarbeiter / 3,4 Mio. € pro VeranstaltungGesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Kfz-VersicherungMindestbetrag für HaftpflichtversicherungGesetz über Kraftfahrzeuge (Haftpflichtversicherung)
GESY (Öffentliche Gesundheit)Universal – finanziert durch BeiträgeAllgemeines Gesetz über das Gesundheitswesen

Berufshaftpflichtversicherung – Bauunternehmer

Häufig vertraglich von Endkunden in Zypern vorgeschrieben, insbesondere in den Bereichen Devisenhandel, Wertpapierdienstleistungen, IKT und Beratung. Die standardmäßige Mindestdeckungssumme beträgt 1 Mio. Euro; für Positionen im Finanzdienstleistungs- und Technologiesektor sind in der Regel 2 Mio. Euro oder mehr erforderlich. AF berät Sie gerne hinsichtlich einer für Ihre Branche geeigneten Deckung.

Private Krankenversicherung

GESY bietet eine flächendeckende Versorgung, doch viele Arbeitgeber aus bestimmten Berufsgruppen und Privatpersonen schließen zusätzlich eine private Krankenversicherung ab, um schneller Zugang zu Fachärzten, ein breiteres Behandlungsangebot und internationalen Versicherungsschutz zu erhalten.

AnbieterTypische monatliche KostenTyp
Bupa Global80–200 € (Einzelperson)International umfassend
Cyprialife60–150 € (Einzelperson)Lokale Gesamtschule
Generali / EuroLife60–160 € (Einzelperson)Umfassend
IMG (über AF-Partner)Ab 50 € (Einzelperson)Internationale Entsendungsprogramme

AF Solutions

Access Financial Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in der Region und ist seit über zwei Jahrzehnten in Zypern tätig, wo es Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und Auftragnehmer in den Bereichen Festanstellung, Selbstständigkeit und Lösungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung unterstützt.

Für Endkunden

Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.

Für Personalvermittler

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.

Für Bauunternehmer

Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

Kostenlose Beratung

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.

Welche Lösungen bieten Sie in Zypern an?

In Zypern bietet „ Access Financial “ drei konforme Beteiligungsmodelle an:

Angestellt/„EOR “ (Dachgesellschaft): Wir werden zum rechtlichen Arbeitgeber Ihrer Mitarbeiter in Zypern. Ihr Unternehmen behält die volle Kontrolle über die tägliche Arbeit und die zu erbringenden Leistungen, während wir die Verantwortung für die Beschäftigung, die Lohnabrechnung und die Steuerpflicht übernehmen.

Selbstständigkeit: Wenn ein Auftrag tatsächlich die Kriterien für den Status als Selbstständiger erfüllt, melden wir den Auftragnehmer vorschriftsmäßig an, kümmern uns während der gesamten Vertragslaufzeit um seine Meldepflichten und melden ihn nach Beendigung des Auftrags wieder ab.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PSC): Wir unterstützen die Zusammenarbeit mit Auftragnehmern, die über ihre eigene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Personal Service Company) tätig sind. Falls ein Auftragnehmer noch keine „ PSC “ besitzt, diese für das Projekt jedoch erforderlich ist, können wir die Gründung der Gesellschaft und die laufende Verwaltung in seinem Namen übernehmen.

Wann sollte ein Unternehmen den Einsatz eines „ EOR “ in Betracht ziehen?

Ein „ EOR “ ist in einer Reihe von Szenarien besonders nützlich. Es ist der effizienteste Weg, wenn Sie bestehende Auftragnehmer in vorschriftsmäßige Mitarbeiter umwandeln und das Risiko einer falschen Einstufung verringern möchten oder wenn Sie Fachkräfte in einem Land einstellen müssen, in dem Sie keine lokale Niederlassung haben. Außerdem ermöglicht es Ihnen eine schnelle Einarbeitung, ohne einen langwierigen und komplexen Unternehmensregistrierungsprozess durchlaufen zu müssen, und gewährleistet gleichzeitig die vollständige Einhaltung der lokalen arbeitsrechtlichen, lohn- und steuerrechtlichen Vorschriften. Über diese Kernanwendungsfälle hinaus ist ein „ EOR “ ebenso wertvoll, wenn Sie einen neuen Markt testen, bevor Sie sich zu einer langfristigen Investition verpflichten, oder wenn Sie einfach nur vorübergehende oder projektbezogene Mitarbeiter im Ausland benötigen.

Können wir sowohl einheimische als auch ausländische Mitarbeiter über „ EOR “ oder „ AOR “ einstellen?

Ja. Unsere Dienstleistungen unter EOR und AOR gelten sowohl für einheimische als auch für ausländische Mitarbeiter. Für ausländische Staatsangehörige gelten zusätzliche Visums- oder Arbeitserlaubnisanforderungen, und wir können Sie während des gesamten Antragsverfahrens unterstützen – einschließlich der Übernahme der Bürgschaft in Ländern, in denen wir über die entsprechende Lizenz verfügen.

Wird das Risiko einer Betriebsstätte (PE) vermieden?

Ein „ EOR “ ist ein externes Unternehmen, das internationale Arbeitskräfte in Ihrem Auftrag rechtmäßig beschäftigt und so eine klare Trennung zwischen Ihrem Unternehmen und den im Ausland ansässigen Mitarbeitern schafft. Die „ EOR “ wird zum rechtlichen Arbeitgeber dieser Arbeitnehmer. Auch wenn die Mitarbeiter weiterhin Dienstleistungen für Ihr Unternehmen erbringen, trägt diese rechtliche Distanzierung dazu bei, viele typische Risiken der „ PE “ zu mindern. Allerdings richtet sich die „ PE “ nach den konkreten Gegebenheiten vor Ort (Art der Tätigkeit, Befugnis zur Vertragsunterzeichnung, Ort der Umsatzgenerierung usw.) und nicht allein danach, wer die Gehaltsabrechnung ausstellt. Wir empfehlen daher, jedes einzelne Auftragsverhältnis gemeinsam mit unseren Spezialisten zu prüfen, um die geeignete Struktur zu ermitteln.

Stellt die falsche Einstufung von Auftragnehmern im Rahmen eines Auftrags nach dem „ AOR “ ein hohes Risiko dar?

Zu einer falschen Einstufung kommt es in der Regel dann, wenn Auftragnehmer in der Praxis wie Arbeitnehmer behandelt werden – feste Arbeitszeiten, Einbindung in das Team, kein Recht auf Vertretung, direkte Aufsicht und so weiter. Zur Vermeidung sind klare Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit, standardisierte Prozesse, dokumentierte Nachweise der Unabhängigkeit und regelmäßige Prüfungen erforderlich. Verantwortungsbewusstsein und die richtige Technologie sind entscheidend, um die Vorschriften in großem Maßstab einzuhalten, insbesondere da die Steuerbehörden zunehmend Datenanalysen und algorithmische Prüfungen einsetzen, um verdächtige Vereinbarungen zu identifizieren.

Bei Access Financial helfen wir unseren Kunden, dieses Risiko zu minimieren, indem wir maßgeschneiderte Klassifizierungsrahmen, Checklisten für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, vertragliche Schutzmaßnahmen und regelmäßige Compliance-Prüfungen entwickeln.

Wie sieht Ihr Preismodell aus?

Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.