Länderübersicht
Zypern ist ein äußerst attraktives Ziel für einen Umzug und internationale Geschäfte und bietet ein warmes mediterranes Klima, ein reiches kulturelles Erbe, einen sicheren und entspannten Lebensstil sowie eine lebendige Expat-Gemeinschaft. Die Insel verbindet europäischen Lebensstandard mit einem der günstigsten Steuersysteme in der EU und einer strategisch günstigen Lage an der Schnittstelle zwischen Europa, Asien und Afrika.
Als EU-Mitgliedstaat verfügt Zypern über qualifizierte, englischsprachige Arbeitskräfte mit fundiertem Fachwissen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Schifffahrt, IKT, Devisenhandel, professionelle Dienstleistungen und Tourismus. Etwa ein Fünftel der Einwohner ist im Ausland geboren, sodass sich internationale Teams nahtlos integrieren lassen. Zypern unterhält ein duales Einwanderungssystem: Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit, während Nicht-EU-Bürger eine Arbeitserlaubnis benötigen, die in der Regel vom Arbeitgeber beantragt wird.
*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.
Wichtige Gesetzesänderungen 2026
Umfassende Steuerreform mit Wirkung zum 1. Januar 2026: Anhebung des Steuerfreibetrags für Einkommensteuer auf 22.000 €; Senkung der SDC auf Dividenden von 17 % auf 5 %; Abschaffung der SDC auf Mieteinnahmen und der Regelung zur fiktiven Dividendenausschüttung. Der Mindestlohn steigt auf 1.088 € pro Monat (nach 6 Monaten). Obligatorische elektronische Einreichung der Steuererklärungen über TAXISnet. Zypern strebt den Beitritt zum Schengen-Raum im Jahr 2026 an.
Verträge
Zyprische Arbeitsverträge legen die Beschäftigungsbedingungen fest – Art der Beschäftigung, Dauer, Kündigungsfrist, Vergütung und Sozialleistungen. Alle Arbeitnehmer haben gemäß der EU-Richtlinie 2019/1152 Anspruch auf eine schriftliche Mitteilung über die Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Arbeitsantritt.
Vertragsarten
| Vertragsart | Dauer | Wichtigste Merkmale |
|---|---|---|
| Unbefristet (dauerhaft) | Unbestimmt | Am häufigsten; volle gesetzliche Rechte; in der Regel 6-monatige Probezeit |
| Befristet | Festgelegtes Enddatum / Projekt | Muss schriftlich erfolgen; eine Verlängerung über ~30 Monate hinaus kann zu einem unbefristeten Vertrag führen |
| Teilzeit | Unbefristet oder befristet | Anteile an Gewinnausschüttungen; keine weniger günstige Behandlung als bei Vollzeitbeschäftigten |
| Selbstständigkeit (auf Vertragsbasis) | Gemäß Dienstleistungsvertrag | Als Einzelunternehmer oder über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; der Auftragnehmer kümmert sich selbst um seine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge |
Von befristet zu unbefristet – 30-Monats-Regel
Gemäß dem Gesetz über befristete Arbeitsverhältnisse (in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 1999/70/EG) gilt ein Arbeitsverhältnis als unbefristet, wenn aufeinanderfolgende befristete Verträge insgesamt 30 Monate überschreiten – es sei denn, der Arbeitgeber kann objektive Gründe nachweisen, die die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Viele Arbeitgeber stellen befristet Beschäftigte vorzeitig in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um, um Fachkräfte zu binden.
Was Ihr Vertrag enthalten muss
Vorgeschriebene Angaben
- Stellenbezeichnung und Aufgabenbeschreibung
- Beginn und Vertragsdauer (bei befristeten Verträgen)
- Gehalt, Zahlungshäufigkeit und Zahlungsweise
- Arbeitszeit und Arbeitsort
- Anspruch auf Jahresurlaub
- Kündigungsfrist (beide Parteien)
- Probezeit (falls zutreffend)
- Hinweis zur Sozialversicherung und zum GESY
Häufige Zusatzklauseln
- Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
- Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
- Wettbewerbsverbote (Wettbewerbsverbot, Abwerbeverbot)
- 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld)
- Bonus- und Provisionsstruktur
- Umzugs- und Wohnkostenzuschuss
- Leitfaden für Disziplinar- und Beschwerdeverfahren
Access Financial erstellt rechtskonforme zyprische Arbeitsverträge und kümmert sich um die Einarbeitung von Mitarbeitern EOR, Selbstständigen und Mitarbeitern von Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Arbeitszeiten und Überstunden
Die zyprischen Arbeitszeitvorschriften entsprechen der EU-Richtlinie 2003/88/EG. Die reguläre Vollzeit-Arbeitswoche beträgt 40 Stunden, die in der Regel von Montag bis Freitag verteilt sind. Die Regelungen zu Überstunden werden größtenteils vertraglich oder tarifvertraglich festgelegt.
| Parameter | Regel | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Standard-Vollzeit-Arbeitszeit | 40 Stunden pro Woche | In der Regel 8 Stunden pro Tag, Montag bis Freitag |
| Maximale Wochenarbeitszeit | durchschnittlich 48 Stunden pro Woche | Berechnet über einen Referenzzeitraum von 4 Monaten |
| Tägliche Ruhepause | 11 Stunden am Stück | Pro 24-Stunden-Zeitraum – verpflichtend |
| Ruhepause (>6 Std.) | Mindestens 15 Minuten | Ununterbrochen; erforderlich bei Schichten von mehr als 6 Stunden |
| Wöchentliche Ruhepause | 24 Stunden | pro 7-Tage-Zeitraum |
| Überstundensatz | Kein gesetzlich festgelegter Satz | Marktüblich: 150 % an Werktagen, 200 % an Sonn- und Feiertagen |
Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen
Zypern hat die EU-Richtlinie 2019/1152 umgesetzt – Arbeitnehmer müssen innerhalb strenger Fristen schriftliche Unterlagen erhalten, in denen Arbeitszeiten, Weiterbildungsansprüche, Probezeiten und Nebentätigkeiten geregelt sind. Arbeitgeber müssen ihre Unterlagen nun überprüfen, um die Vorschriften einzuhalten.
Probezeit
Die Probezeit ist in Zypern eher vertraglicher als gesetzlicher Natur. Der marktübliche Standard beträgt sechs Monate; während dieser Zeit gelten die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsgesetz nicht in gleicher Weise.
| Parameter | Gängige Praxis | Rechtliche Hinweise |
|---|---|---|
| Typische Dauer | 6 Monate | Es können schriftlich bis zu 24 Monate vereinbart werden, was in der Praxis jedoch selten vorkommt. |
| Mitteilung während der Probezeit | Minimal / vertraglich | Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt erst nach 26 Wochen Betriebszugehörigkeit. |
| Kündigungsschutz | Begrenzt | Klagen wegen ungerechtfertigter Kündigung sind in der Regel innerhalb der ersten 26 Wochen nicht möglich |
| Gesetzliche Rechte ab dem ersten Tag | Bewerben Sie sich vom ersten Tag an | Sozialversicherung, GESY, Anrechnung von Jahresurlaub, Antidiskriminierung |
Einwanderung und Arbeitsvisa
Zypern verfügt über ein duales Einwanderungssystem. Bürger der EU, des EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit; Nicht-EU-Bürger benötigen eine Arbeitserlaubnis, die in der Regel von einem zyprischen Arbeitgeber beantragt wird. Britische Staatsangehörige werden nach dem Brexit wie Drittstaatsangehörige behandelt.
Beitritt zum Schengen-Raum für 2026 angestrebt
Zypern strebt den Beitritt zum Schengen-Raum im Jahr 2026 an, vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung des EU-Rates. Nach dem Beitritt werden die Kontrollen an den Binnengrenzen zu anderen Schengen-Staaten abgeschafft, was Geschäftsreisen und die Mobilität der Einwohner vereinfacht.
Studienwege für EU- und Nicht-EU-Bürger
Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz, die sich länger als 90 Tage im Land aufhalten, müssen beim Standesamt und der Migrationsbehörde eine Anmeldebescheinigung (den „gelben Zettel“) beantragen. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und anderer Nicht-EU-Länder benötigen eine vom Arbeitgeber beantragte Arbeitserlaubnis, ein Einreisevisum (Kategorie D) sowie nach ihrer Ankunft eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (den „rosa Zettel“).
| Visum-/Aufenthaltsgenehmigungsverfahren | Mindestlohn | Sponsor? | Dauer |
|---|---|---|---|
| EU-Gelber Zettel (MEU1) | Keine Mindestmenge | Nein | Unbefristet (kein Ablaufdatum) |
| Allgemeine Arbeitserlaubnis | Branchenabhängig | Ja | Bis zu 4 Jahre; verlängerbar |
| EU-Blaue Karte | ~43.632 €/Jahr | Ja | 2 Jahre; verlängerbar |
| Unternehmensinterne Versetzung (ICT) | Branchenabhängig | Ja (Konzernunternehmen) | Bis zu 3 Jahre (1 Jahr für Auszubildende) |
| Visum für digitale Nomaden | 3.500 €/Monat | Nein (ausländischer Arbeitgeber) | 1 Jahr; um 2 weitere Jahre verlängerbar |
| Startup-Visum | Keine Mindestmenge | Innovationskriterien | 2 Jahre; verlängerbar |
| Kategorie F (Unabhängige Mittel) | Ausreichendes Einkommen | Nein | Langfristig; keine Arbeitserlaubnis |
Medizinische Anforderungen
Antragsteller aus Nicht-EU-Ländern müssen im Rahmen des Visumverfahrens beglaubigte ärztliche Atteste vorlegen, darunter Tests auf HIV, Syphilis, Hepatitis B und C sowie eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs zur Feststellung einer Tuberkulose. Die Tests müssen in einem staatlich zugelassenen Labor durchgeführt werden. Für EU-Bürger sind keine allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen vorgeschrieben.
Das Zypern-Einwanderungsteam von AF hat bereits Tausende von Freiberuflern und Fachkräften auf die Insel vermittelt. Wir kümmern uns um „Yellow Slips“, Arbeitserlaubnisse, Visa für digitale Nomaden, „Blue Cards“ und die vollständige Einhaltung der Arbeitsrechtsvorschriften.
Urlaubsansprüche
Die gesetzlichen Urlaubsansprüche in Zypern sind umfassend und entsprechen den EU-Richtlinien. Viele Arbeitgeber in bestimmten Branchen bieten über die gesetzlichen Mindestansprüche hinausgehende Zusatzleistungen an, insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, IKT und Schifffahrt.
Jahresurlaub
| Parameter | Anspruch | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestbetrag | 20 Arbeitstage/Jahr | 5-Tage-Woche; anteilig für Teilzeitbeschäftigte |
| Marktstandard (professionell) | 21–25 Tage | Zuzüglich der gesondert begangenen Feiertage |
| Urlaubsgeldsatz | Übliche Vergütung | Muss regelmäßige Zulagen und Provisionen enthalten |
| Übertrag | Begrenzt | In der Regel im ersten Quartal des Folgejahres; bitte die Unternehmensrichtlinien beachten |
Elternzeit
| Urlaubsart | Dauer | Bezahlung | Von |
|---|---|---|---|
| Mutterschaft (1. Kind) | 22 Wochen | ~72 % des versicherungspflichtigen Einkommens über die Sozialversicherung | Tag eins |
| Mutterschaft (2. Kind) | 22 Wochen | ~72 % des versicherungspflichtigen Einkommens über die Sozialversicherung | Tag eins |
| Mutterschaft (ab dem 3. Kind) | 26 Wochen | ~72 % des versicherungspflichtigen Einkommens über die Sozialversicherung | Tag eins |
| Vaterschaft | 2 aufeinanderfolgende Wochen | Sozialversicherungsbeihilfe | Innerhalb von 16 Wochen nach der Geburt |
| Elternzeit (unbezahlt) | Bis zu 18 Wochen pro Kind | Unbezahlt | Nach 6 Monaten Versicherungsdauer; bis das Kind 8 Jahre alt wird |
Krankheitsurlaub
| Parameter | Regel |
|---|---|
| Gesetzlich vorgeschriebene, vom Arbeitgeber bezahlte Krankheitstage | Nicht automatisch; je nach Vertrag oder Tarifvertrag |
| Sozialversicherung – Krankengeld | Ab dem 4. Tag der Erkrankung (3-tägige Wartezeit) |
| Maximale Dauer | Bis zu 156 Tage (verlängerbar auf 312 Tage) |
| Ärztliches Attest | Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld |
Feiertage 2026
Zypern hat im Jahr 2026 14 offizielle Feiertage. Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, wird er in der Regel nicht auf den nächsten Werktag verschoben. Arbeitnehmer, die an einem Feiertag arbeiten müssen, erhalten in der Regel das Doppelte des üblichen Lohns.
| Datum | Tag | Feiertag |
|---|---|---|
| 1. Januar | Donnerstag | Neujahr |
| 6. Januar | Dienstag | Dreikönigstag |
| 23. Februar | Montag | Grüner Montag (Sauberer Montag) |
| 25. März | Mittwoch | Griechischer Unabhängigkeitstag |
| 1. April | Mittwoch | Zyprischer Nationalfeiertag (EOKA-Tag) |
| 10. April | Freitag | Orthodoxer Karfreitag |
| 13. April | Montag | Orthodoxer Ostermontag |
| 1. Mai | Freitag | Tag der Arbeit |
| 1. Juni | Montag | Pfingstmontag (Kataklysmus) |
| 15. August | Samstag | Mariä Himmelfahrt |
| 1. Oktober | Donnerstag | Tag der Unabhängigkeit Zyperns |
| 28. Oktober | Mittwoch | Ochi-Tag (griechischer Nationalfeiertag) |
| 25. Dezember | Freitag | Weihnachtsfeiertag |
| 26. Dezember | Samstag | Boxing Day (Synaxis der Jungfrau Maria) |
Kündigungsfristen
Das Kündigungsgesetz legt gesetzliche Mindestkündigungsfristen fest, die sich nach der Betriebszugehörigkeit richten. In den meisten Arbeitsverträgen in Zypern sind längere Kündigungsfristen vorgesehen, insbesondere für Führungs- und Fachkräfte.
| Dienstzeit | Mitteilung des Arbeitgebers (gesetzlich vorgeschrieben) | Mitteilung an die Mitarbeiter |
|---|---|---|
| Unter 26 Wochen | Keine | Keine |
| 26 Wochen – unter 1 Jahr | 1 Woche | 1 Woche |
| 1 Jahr – unter 2 Jahren | 2 Wochen | 1 Woche |
| 2 – unter 5 Jahren | 4 Wochen | 2 Wochen |
| 5 – unter 10 Jahren | 5 Wochen | 2 Wochen |
| 10 – unter 15 Jahren | 6 Wochen | 3 Wochen |
| 15 – unter 20 Jahren | 7 Wochen | 3 Wochen |
| Über 20 Jahre | 8 Wochen | 3 Wochen |
Kündigung und Entlassung
Das zyprische Arbeitsrecht bietet nach einer Betriebszugehörigkeit von 26 Wochen einen umfassenden Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung. Die Abfindungszahlungen werden aus dem staatlichen Abfindungsfonds bestritten, der durch Arbeitgeberbeiträge finanziert wird.
| Dienstjahre | Anspruch auf Abfindung |
|---|---|
| Bis zu 4 Jahre | 2 Wochenlöhne pro Dienstjahr |
| 5–10 Jahre | 2,5 Wochenlöhne pro Dienstjahr |
| 11–15 Jahre | 3 Wochenlöhne pro Dienstjahr |
| 16–20 Jahre | 3,5 Wochenlöhne pro Dienstjahr |
| Mehr als 20 Jahre | 4 Wochenlöhne pro Dienstjahr |
| Gesamtobergrenze | Insgesamt 75 Wochenlöhne |
Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung ab der 26. Woche
Sobald ein Mitarbeiter die 26-Wochen-Beschäftigungsschwelle überschreitet, müssen Kündigungen nach einem fairen Verfahren erfolgen und einen triftigen Grund haben. Eine unrechtmäßige Kündigung kann zu erheblichen Schadenersatzzahlungen auf Anordnung des Arbeitsgerichts führen – AF berät Sie gerne zu vorschriftsmäßigen Verfahren.
Einkommensteuer
Das zyprische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Arbeitnehmer werden nach dem Prinzip der „ PAYE “ besteuert – Arbeitgeber ziehen die Steuer monatlich direkt vom Lohn ab. Zypern bietet eines der wettbewerbsfähigsten Einkommensteuersysteme in der EU, insbesondere für Fachkräfte, die ihren Wohnsitz dorthin verlegen.
Einkommensteuerklassen 2026
| Band | Jahreseinkommen | Zinssatz 2026 | Zinssatz 2025 |
|---|---|---|---|
| Steuerfreier Freibetrag | Bis zu 22.000 € | 0% | 0 % (bis zu 19.500 €) |
| Niedrigerer Satz | 22.001 € – 32.000 € | 20% | 20% |
| Mittlerer Kurs | 32.001 € – 42.000 € | 25% | 25% |
| Höherer Zinssatz | 42.001 € – 72.000 € | 30% | 30% |
| Spitzenpreis | Über 72.000 € | 35% | 35 % (ab 60.000 €) |
Steuerliche Anreize für Expatriates – zu den großzügigsten in der EU gehörend
50 % Steuerbefreiung auf Arbeitseinkünfte für zuziehende Spitzenverdiener (Gehalt > 55.000 €) für bis zu 17 Jahre. 20 % Steuerbefreiung (bis zu 8.550 € pro Jahr) für Mittelverdiener für 7 Jahre. Der Status als Nichtansässiger befreit berechtigte Einwohner für bis zu 17 Jahre von der SDC auf Dividenden, Zinsen und Mieteinnahmen.
Sonderbeitrag zur Verteidigung (SDC)
| Einkommensart | SDC-Satz 2026 | SDC-Satz vor 2026 |
|---|---|---|
| Dividenden (in Zypern steuerlich ansässige Personen, mit Wohnsitz in Zypern) | 5% | 17% |
| Zinsen auf Bankeinlagen | 17% | 30% |
| Mieteinnahmen | Abgeschafft | 3 % (auf 75 % des Bruttobetrags) |
| Auszahlung einer fiktiven Dividende | Abgeschafft | 17% |
| Nicht ansässige Einwohner | 0 % auf alle Kategorien | 0% |
Mehrwertsteuer
| Bewertung | % | Gilt für |
|---|---|---|
| Standard | 19% | Die meisten Waren und Dienstleistungen |
| Reduziert | 9% | Hotelunterkünfte, Gastronomie, Personenbeförderung |
| Niedriger reduziert | 5% | Bücher, Zeitungen, Verkauf von Hauptwohnsitzen (die ersten 130 m²) |
| Null | 0% | Exporte, internationaler Transport, Belieferung von Schiffen und Flugzeugen |
| Registrierungsschwelle | €15,600 | Jahresumsatz, ab dem eine Umsatzsteuerregistrierung vorgeschrieben ist |
Überlassen Sie die Lohnabrechnung für Zypern dem „ Access Financial “ – nahtlos und vorschriftsmäßig, wobei lokale Spezialisten sich um die „ PAYE “, GESY, die Sozialversicherung und die 50-prozentige Steuerbefreiung für Expatriates kümmern.
Vorteile
Die gesetzlichen Sozialleistungen in Zypern sind umfassend und werden durch die Sozialversicherung und das GESY abgesichert. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber in den Bereichen Finanzdienstleistungen, IKT und Schifffahrt bieten zusätzliche Leistungen an, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.
Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen
| Vorteil | Satz / Betrag | Anmerkungen |
|---|---|---|
| GESY Healthcare | 2,65 % Arbeitnehmeranteil + 2,90 % Arbeitgeberanteil | Allgemeine öffentliche Gesundheitsversorgung; geringe Zuzahlungen |
| Rente aus der Sozialversicherung | 8,8 % Arbeitnehmeranteil + 8,8 % Arbeitgeberanteil | Rentenalter 65 Jahre; mindestens 15 Beitragsjahre |
| Krankengeld (SI) | Ab dem 4. Tag der Erkrankung | Bis zu 156 Tage (verlängerbar auf 312 Tage) |
| Mutterschaftsgeld | ~72 % des versicherungspflichtigen Einkommens | 22–26 Wochen über die Sozialversicherungskasse |
| Jahresurlaub | 20 Arbeitstage/Jahr | Anteilige Berechnung für Teilzeitbeschäftigte |
| Abfindung | Bis zu 75 Wochenlöhne | Nach 104 Wochen ununterbrochenem Dienst |
| Mindestlohn | 1.088 € pro Monat (nach 6 Monaten) | 979 € pro Monat für die ersten 6 Monate (2026) |
Marktübliche Zusatzleistungen
| Vorteil | Prävalenz | Typische Bestimmung |
|---|---|---|
| 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) | Sehr häufig | Ein zusätzliches Monatsgehalt, das im Dezember ausgezahlt wird |
| Vorsorgefonds | Häufig bei größeren Arbeitgebern | Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, in der Regel 5 %–10 % |
| Private Krankenversicherung | In bestimmten Berufsfeldern üblich | Bupa Global, Cyprialife, Generali, EuroLife |
| Lebensversicherung | Häufig (große Arbeitgeber) | 2–4× Jahresgehalt (im Falle des Todes während der Dienstzeit) |
| Verpflegungszuschuss / Essensgutscheine | Branchenabhängig | Tagespauschale oder subventionierte Kantine |
| Dienstwagen / Fahrzeugpauschale | Typisch für Führungspositionen | Insbesondere in den Bereichen Spedition, Vertrieb und Beratung |
| Wohnungszuschuss (Umzug) | Üblich bei der Einstellung von Expatriates | Insbesondere in den internationalen Bereichen von Limassol |
| Homeoffice / Hybridarbeit | Standard ab 2021 | Insbesondere in den Bereichen IKT, Devisenhandel und professionelle Dienstleistungen |
Rentensystem
Das zyprische Rentensystem basiert auf der staatlichen Sozialversicherung, die häufig durch betriebliche Altersvorsorgefonds und private Altersvorsorgevereinbarungen ergänzt wird. In Zypern gibt es keine obligatorische automatische Anmeldung zur betrieblichen Altersvorsorge.
| Parameter | 2026 | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Gesetzliches Renteneintrittsalter | 65 | Vorzeitiger Ruhestand mit 63 Jahren bei lückenloser Beitragszahlung möglich |
| Mindestbeitragszeit | 15 Jahre Engagement | Voraussetzung für jeden Anspruch auf eine staatliche Rente |
| Grundlegende Rentenformel | 60 % × versicherungspflichtiges Grundentgelt × Versicherungspunkte | Wöchentlicher Grundversicherungsbetrag ~220 € |
| Zusatzrente | 1,5 % des gesamten bereinigten versicherungspflichtigen Einkommens | Auf der Grundlage des Karriere-Durchschnitts |
| SI-Beitragssatz (Arbeitnehmer) | 8.8% | Obergrenze bei 68.904 € versicherungspflichtigem Einkommen pro Jahr |
| SI-Beitragssatz (Arbeitgeber) | 8.8% | Es gilt dieselbe Obergrenze |
| GESY zum Thema Renten | 2.65% | Gilt für Renteneinkünfte, die über den Schwellenwerten liegen |
Versicherungen
Pflicht- und empfohlene Versicherungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftragnehmer in Zypern.
| Versicherung | Umschlag | Vorgeschrieben durch |
|---|---|---|
| Haftpflichtversicherung für Arbeitgeber | Mindestens 160.000 € pro Mitarbeiter / 3,4 Mio. € pro Veranstaltung | Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz |
| Kfz-Versicherung | Mindestbetrag für Haftpflichtversicherung | Gesetz über Kraftfahrzeuge (Haftpflichtversicherung) |
| GESY (Öffentliche Gesundheit) | Universal – finanziert durch Beiträge | Allgemeines Gesetz über das Gesundheitswesen |
Berufshaftpflichtversicherung – Bauunternehmer
Häufig vertraglich von Endkunden in Zypern vorgeschrieben, insbesondere in den Bereichen Devisenhandel, Wertpapierdienstleistungen, IKT und Beratung. Die standardmäßige Mindestdeckungssumme beträgt 1 Mio. Euro; für Positionen im Finanzdienstleistungs- und Technologiesektor sind in der Regel 2 Mio. Euro oder mehr erforderlich. AF berät Sie gerne hinsichtlich einer für Ihre Branche geeigneten Deckung.
Private Krankenversicherung
GESY bietet eine flächendeckende Versorgung, doch viele Arbeitgeber aus bestimmten Berufsgruppen und Privatpersonen schließen zusätzlich eine private Krankenversicherung ab, um schneller Zugang zu Fachärzten, ein breiteres Behandlungsangebot und internationalen Versicherungsschutz zu erhalten.
| Anbieter | Typische monatliche Kosten | Typ |
|---|---|---|
| Bupa Global | 80–200 € (Einzelperson) | International umfassend |
| Cyprialife | 60–150 € (Einzelperson) | Lokale Gesamtschule |
| Generali / EuroLife | 60–160 € (Einzelperson) | Umfassend |
| IMG (über AF-Partner) | Ab 50 € (Einzelperson) | Internationale Entsendungsprogramme |
AF Solutions
Access Financial Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in der Region und ist seit über zwei Jahrzehnten in Zypern tätig, wo es Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und Auftragnehmer in den Bereichen Festanstellung, Selbstständigkeit und Lösungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung unterstützt.
Für Endkunden
Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.
Für Personalvermittler
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.
Für Bauunternehmer
Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

Kostenlose Beratung
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.
Welche Lösungen bieten Sie in Zypern an?
In Zypern bietet „ Access Financial “ drei konforme Beteiligungsmodelle an:
Angestellt/„EOR “ (Dachgesellschaft): Wir werden zum rechtlichen Arbeitgeber Ihrer Mitarbeiter in Zypern. Ihr Unternehmen behält die volle Kontrolle über die tägliche Arbeit und die zu erbringenden Leistungen, während wir die Verantwortung für die Beschäftigung, die Lohnabrechnung und die Steuerpflicht übernehmen.
Selbstständigkeit: Wenn ein Auftrag tatsächlich die Kriterien für den Status als Selbstständiger erfüllt, melden wir den Auftragnehmer vorschriftsmäßig an, kümmern uns während der gesamten Vertragslaufzeit um seine Meldepflichten und melden ihn nach Beendigung des Auftrags wieder ab.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PSC): Wir unterstützen die Zusammenarbeit mit Auftragnehmern, die über ihre eigene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Personal Service Company) tätig sind. Falls ein Auftragnehmer noch keine „ PSC “ besitzt, diese für das Projekt jedoch erforderlich ist, können wir die Gründung der Gesellschaft und die laufende Verwaltung in seinem Namen übernehmen.
Wann sollte ein Unternehmen den Einsatz eines „ EOR “ in Betracht ziehen?
Ein „ EOR “ ist in einer Reihe von Szenarien besonders nützlich. Es ist der effizienteste Weg, wenn Sie bestehende Auftragnehmer in vorschriftsmäßige Mitarbeiter umwandeln und das Risiko einer falschen Einstufung verringern möchten oder wenn Sie Fachkräfte in einem Land einstellen müssen, in dem Sie keine lokale Niederlassung haben. Außerdem ermöglicht es Ihnen eine schnelle Einarbeitung, ohne einen langwierigen und komplexen Unternehmensregistrierungsprozess durchlaufen zu müssen, und gewährleistet gleichzeitig die vollständige Einhaltung der lokalen arbeitsrechtlichen, lohn- und steuerrechtlichen Vorschriften. Über diese Kernanwendungsfälle hinaus ist ein „ EOR “ ebenso wertvoll, wenn Sie einen neuen Markt testen, bevor Sie sich zu einer langfristigen Investition verpflichten, oder wenn Sie einfach nur vorübergehende oder projektbezogene Mitarbeiter im Ausland benötigen.
Können wir sowohl einheimische als auch ausländische Mitarbeiter über „ EOR “ oder „ AOR “ einstellen?
Ja. Unsere Dienstleistungen unter EOR und AOR gelten sowohl für einheimische als auch für ausländische Mitarbeiter. Für ausländische Staatsangehörige gelten zusätzliche Visums- oder Arbeitserlaubnisanforderungen, und wir können Sie während des gesamten Antragsverfahrens unterstützen – einschließlich der Übernahme der Bürgschaft in Ländern, in denen wir über die entsprechende Lizenz verfügen.
Wird das Risiko einer Betriebsstätte (PE) vermieden?
Ein „ EOR “ ist ein externes Unternehmen, das internationale Arbeitskräfte in Ihrem Auftrag rechtmäßig beschäftigt und so eine klare Trennung zwischen Ihrem Unternehmen und den im Ausland ansässigen Mitarbeitern schafft. Die „ EOR “ wird zum rechtlichen Arbeitgeber dieser Arbeitnehmer. Auch wenn die Mitarbeiter weiterhin Dienstleistungen für Ihr Unternehmen erbringen, trägt diese rechtliche Distanzierung dazu bei, viele typische Risiken der „ PE “ zu mindern. Allerdings richtet sich die „ PE “ nach den konkreten Gegebenheiten vor Ort (Art der Tätigkeit, Befugnis zur Vertragsunterzeichnung, Ort der Umsatzgenerierung usw.) und nicht allein danach, wer die Gehaltsabrechnung ausstellt. Wir empfehlen daher, jedes einzelne Auftragsverhältnis gemeinsam mit unseren Spezialisten zu prüfen, um die geeignete Struktur zu ermitteln.
Stellt die falsche Einstufung von Auftragnehmern im Rahmen eines Auftrags nach dem „ AOR “ ein hohes Risiko dar?
Zu einer falschen Einstufung kommt es in der Regel dann, wenn Auftragnehmer in der Praxis wie Arbeitnehmer behandelt werden – feste Arbeitszeiten, Einbindung in das Team, kein Recht auf Vertretung, direkte Aufsicht und so weiter. Zur Vermeidung sind klare Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit, standardisierte Prozesse, dokumentierte Nachweise der Unabhängigkeit und regelmäßige Prüfungen erforderlich. Verantwortungsbewusstsein und die richtige Technologie sind entscheidend, um die Vorschriften in großem Maßstab einzuhalten, insbesondere da die Steuerbehörden zunehmend Datenanalysen und algorithmische Prüfungen einsetzen, um verdächtige Vereinbarungen zu identifizieren.
Bei Access Financial helfen wir unseren Kunden, dieses Risiko zu minimieren, indem wir maßgeschneiderte Klassifizierungsrahmen, Checklisten für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, vertragliche Schutzmaßnahmen und regelmäßige Compliance-Prüfungen entwickeln.
Wie sieht Ihr Preismodell aus?
Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.
Sozialversicherung
Die Sozialversicherungsbeiträge (SI) dienen der Finanzierung von Renten, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld und anderen Sozialleistungen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber leisten Beiträge, wobei separate Beiträge an das Allgemeine Gesundheitssystem (GESY) zu entrichten sind.
Obergrenze für versicherungspflichtiges Einkommen 2026
Die Sozialversicherungsbeiträge sind auf ein versicherungspflichtiges Einkommen von 1.325 € pro Woche (5.742 € pro Monat, 68.904 € pro Jahr) begrenzt. Auf Einkünfte, die diese Obergrenze überschreiten, werden keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge erhoben, sie unterliegen jedoch weiterhin der GESY (innerhalb ihrer eigenen Obergrenze).
Arbeitgeberbeiträge
Arbeitnehmerbeiträge