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Access Financial | Japan

In Japan einstellen, vermitteln und arbeiten – unter Einhaltung der Vorschriften

Mit „ Access Financial “ wird die Personalverwaltung in Japan einfach und stressfrei. Überlassen Sie uns die lokalen Vorschriften, komplexen steuerlichen Anforderungen, Einwanderungsangelegenheiten und die internationale Lohnabrechnung – damit Sie sich ganz auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.

In diesem Land verfügbare Lösungen:

EOR

Es ist uns ein großes Anliegen, Unternehmen und Auftragnehmer dabei zu unterstützen, vorschriftsmäßig zu arbeiten – und einen größeren Teil ihres Verdienstes zu behalten.

6000+

Unternehmen vertrauen
Access Financial

22 Jahre

Langjährige Erfahrung
im Bereich der globalen Personalbeschaffung

37500+


-Zahlungen an Auftragnehmer in über 60 Ländern

Japan
Gesamtbevölkerung:~123,1 Millionen (2025)
Hauptstadt:Tokio
WährungJapanischer Yen (JPY)
Gesamtzahl der Expatriates:~4,12 Millionen (Ende 2025)
Lokale Sprache(n):Japanisch
Wetter:Gemäßigt, mit vier ausgeprägten Jahreszeiten. Die Sommer (Juni–August) sind heiß und feucht (z. B. durchschnittlich 26–30 °C in Tokio im Juli) und die Winter (Dezember–Februar) sind je nach Region mild bis kalt (durchschnittlich 5–10 °C in Tokio im Januar). Im Norden Japans (Hokkaidō) herrschen kalte, schneereiche Winter, während der Süden (Okinawa) subtropisch ist.
Größte Städte:Tokio, Yokohama, Osaka, Nagoya, Sapporo, Fukuoka

Mindestlohnniveaus

Der landesweite Mindestlohn in Japan liegt bei etwa 1.121 Yen pro Stunde (Geschäftsjahr 2025, gültig ab Oktober 2025), variiert jedoch je nach Präfektur. Viele qualifizierte Tätigkeiten werden deutlich über diesem Niveau vergütet, insbesondere für qualifizierte ausländische Fachkräfte.

Länderübersicht

Japan ist ein beliebtes Ziel für einen Umzug und bietet eine einzigartige Mischung aus tief verwurzeltem kulturellem Erbe und modernster Entwicklung. Mit einer starken Wirtschaft, einer gut ausgebauten Infrastruktur und sicheren, sauberen Städten bietet Japan Auswanderern eine hohe Lebensqualität. Von den pulsierenden Technologiezentren Tokio und Osaka bis hin zu historischen Kulturzentren wie Kyoto verbindet das Land Tradition und Innovation im Alltag.

Japan hat eine Bevölkerung von etwa 123,1 Millionen Einwohnern und beherbergt rund 4,12 Millionen ausländische Einwohner. Das Land verfügt über hochqualifizierte Arbeitskräfte mit fundiertem Fachwissen in den Bereichen Technologie, Ingenieurwesen, Finanzdienstleistungen und Fertigung. Japan betreibt ein auf dem Aufenthaltsstatus basierendes Einwanderungssystem, was bedeutet, dass alle nicht-japanischen Staatsangehörigen ein entsprechendes Arbeitsvisum benötigen, um legal im Land zu leben und zu arbeiten.

*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.

Wichtige Gesetzesänderungen 2026

Der Beitrag zur staatlichen Rentenversicherung steigt ab April 2026 auf 17.920 ¥ pro Monat. Im April 2026 wird ein neuer Beitrag zur Kindererziehungsförderung eingeführt (insgesamt 0,23 %, zu gleichen Teilen aufgeteilt). Die Anforderungen für das Visum für Geschäftsleiter werden ab Oktober 2025 verschärft: Eine Kapitalinvestition von mindestens 30 Millionen Yen sowie Japanischkenntnisse auf JLPT-Niveau N2 sind erforderlich. Die traditionellen Krankenversicherungskarten werden am 1. Dezember 2025 offiziell abgeschafft – Einwohner nutzen nun eine „My Number“-Karte oder eine Bescheinigung zur Überprüfung der Berechtigung.

Verträge

In Japan legen Arbeitsverträge die Beschäftigungsbedingungen fest – Art der Beschäftigung, Laufzeit, Arbeitszeit, Vergütung und Sozialleistungen. Die jüngsten Gesetze zur „Reform der Arbeitsweise“ legen besonderen Wert auf die Gleichbehandlung von festangestellten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern.

Vertragsarten

VertragsartDauerWichtigste Merkmale
Festangestellt (Seishain)UnbestimmtUnbefristet; die Regel für Vollzeitbeschäftigte im Unternehmen; umfasst in der Regel Boni und Gehaltserhöhungen
BefristetAngegebenes EnddatumFestgelegte Laufzeit (z. B. ein Jahr); verlängerbar; es gelten die Gleichbehandlungsvorschriften
Dispatch (Haken)ProjektbezogenVon einer Zeitarbeitsfirma beschäftigter Mitarbeiter, der bei einem Kunden eingesetzt wird; maximal 3 Jahre in derselben Position bei einem Kunden
TeilzeitUnbefristet oder befristetStundenlöhner; anteilige Ansprüche; üblich im Einzelhandel und in der Gastronomie
Selbstständig (freiberuflich)VertragsbasiertDienstleistungsverträge statt Arbeitsverhältnisse; arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen finden keine Anwendung

Leiharbeitskräfte – Die 3-Jahres-Regel

Gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz darf ein Leiharbeitnehmer in der Regel nicht länger als drei Jahre in derselben Funktion bei einem Kunden tätig sein. Danach muss der Kunde ihn entweder direkt einstellen oder ihn in eine andere Position versetzen. Viele Selbstständige in Japan arbeiten über so genannte „Umbrella-Unternehmen“, die als rechtlicher Arbeitgeber fungieren.

Was Ihr Vertrag enthalten muss

Verbindliche Bedingungen

  • Stellenbezeichnung und Stellenbeschreibung
  • Vertragsdauer (falls befristet)
  • Gehalt, Vergütungssatz und Zahlungshäufigkeit
  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Anspruch auf Jahresurlaub
  • Kündigungs- und Kündigungsfristen
  • Verlängerungsbedingungen (bei befristeten Verträgen)
  • Sozialversicherungsanmeldung

Häufige Zusatzklauseln

  • Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
  • Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
  • Wettbewerbsverbots- und Abwerbeverbotsvereinbarungen
  • Bonusstruktur (in der Regel 2–4 Monate pro Jahr)
  • Erstattung der Fahrtkostenzulage
  • Begriffe zur Altersrente (Taishokukin)
  • Probezeit (shiyoukikan) – in der Regel 3–6 Monate

Access Financial erarbeitet Arbeitsverträge, die den japanischen Vorschriften entsprechen, und kümmert sich um die Einarbeitung bei „ EOR “-Projekten.

Arbeitszeiten und Überstunden

Das Arbeitsgesetz legt die gesetzliche Höchstarbeitszeit und die Überstundenzuschläge fest. Die 2019 eingeführten Obergrenzen für Überstunden sollen den Bedenken hinsichtlich „Karoshi“ (Tod durch Überarbeitung) Rechnung tragen.

ParameterRegelAnmerkungen
Reguläre Arbeitszeiten8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro WocheIn der Regel montags bis freitags
Überstundenzuschlag (bis zu 60 Stunden/Monat)125%Auf Basis des regulären Stundensatzes
Überstundenzuschlag (über 60 Stunden/Monat)150%Für die Überstunden
Arbeit an gesetzlichen Ruhetagen135%Z. B. Sonntag, sofern dieser Tag garantiert frei ist
Nachtarbeit (22:00–05:00 Uhr)+25 % extraKumuliert mit Überstunden (z. B. bis zu 150 %)
Monatliche Obergrenze für Überstunden45 Stunden (normal)Maximal 100 Stunden in einem einzelnen Monat; durchschnittlich 80 Stunden über einen Zeitraum von 2 bis 6 Monaten
Jährliche Obergrenze für Überstunden360 Stunden720 Stunden unter außergewöhnlichen Umständen
Quelle: Arbeitsnormengesetz, § 36 (die „36-Vereinbarung“). Viele Unternehmen setzen diese Obergrenzen mithilfe von Zeiterfassungssystemen durch.

Aktualisierung zum Mindestlohn 2025–2026

Der gewichtete nationale Durchschnittsmindestlohn in Japan stieg im Oktober 2025 auf 1.121 Yen pro Stunde – der größte jährliche Anstieg seit Beginn der Aufzeichnungen. In allen 47 Präfekturen liegt der Mindestlohn nun erstmals über 1.000 Yen pro Stunde. An der Spitze steht Tokio mit 1.226 Yen pro Stunde. Die Regierung strebt bis Ende der 2020er Jahre einen Mindestlohn von 1.500 Yen pro Stunde an.

Probezeit

Probezeiten (shiyoukikan) sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, in japanischen Arbeitsverträgen jedoch üblich.

ParameterGängige PraxisRechtliche Hinweise
Typische Dauer3–6 MonateKeine gesetzliche Obergrenze; vertraglich festgelegt
Mitteilung während der Probezeit14 Tage (nach den ersten 14 Tagen der Beschäftigung)In den ersten 14 Tagen kann eine verkürzte Kündigungsfrist gelten
ErweiterungZulässigMuss aus triftigem Grund schriftlich vereinbart werden
Gesetzliche Rechte während der ProbezeitVom ersten Tag an vollEinschließlich Sozialversicherungspflicht und Mindestlohn

Einwanderung und Arbeitsvisa

Japan verfügt über ein auf dem Aufenthaltsstatus basierendes Einwanderungssystem. Alle nichtjapanischen Staatsangehörigen (mit Ausnahme von Personen mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung) benötigen ein entsprechendes Arbeitsvisum. Bei kurzfristigen Einreisen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken im Rahmen der 90-Tage-Visumbefreiung ist eine Beschäftigung nicht gestattet.

Aufenthaltskarte und „My Number“ – bei der Einreise vorgeschrieben

Ausländer, die sich länger als 90 Tage im Land aufhalten, erhalten am Einreiseort eine Aufenthaltskarte. Innerhalb von 14 Tagen nach der Unterbringung müssen Sie Ihre Adresse beim Stadt- oder Bezirksamt anmelden. Dadurch werden Sie bei den örtlichen Behörden registriert und erhalten Ihre „My Number“ (12-stellige Steuer- und Sozialversicherungsnummer).

Wichtigste Kategorien von Arbeitsvisa

VisumskategorieTypische AufgabenbereicheSponsor?Dauer
Ingenieur/Fachkraft für Geisteswissenschaften/Internationale DienstleistungenIT, Finanzen, Marketing, Beratung, Design, SprachenJa – japanischer Arbeitgeber1, 3 oder 5 Jahre
Hochqualifizierte Fachkraft (HSP)Fortgeschrittene Talente (punktbasiert: 70 oder 80+ Punkte)Ja5 Jahre; schneller Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Unternehmensinterner VersetzterInterne Versetzung aus einer AuslandsniederlassungMuttergesellschaft im Vereinigten Königreich/im AuslandBis zu 5 Jahre
GeschäftsführerUnternehmer und FirmeninhaberSelbstfinanzierung1, 3 oder 5 Jahre
Spezialisierte Fachkraft (SSW)Pflege, Bauwesen, Gastronomie, LandwirtschaftJaBis zu 5 Jahre (je nach Stufe unterschiedlich)
Unterhaltsberechtigter / EhepartnerFamilienangehörigeJaSpielsponsor
Quelle: Japanische Einwanderungsbehörde, 2026. Die meisten Fachkräfte nutzen die Einwanderungswege „Ingenieur/Spezialist“ oder „HSP“.

Visa für Führungskräfte – Verschärfte Anforderungen (Oktober 2025)

Antragsteller müssen nun mindestens 30 Millionen Yen Eigenkapital investieren (bisher 5 Millionen Yen), mindestens einen in Japan ansässigen Vollzeitmitarbeiter einstellen und Japanischkenntnisse auf dem Niveau JLPT N2 (B2) nachweisen.

Bewerbungsverfahren und Zeitplan

SchrittAktionZeitleiste
1Sich einen in Japan ansässigen Sponsor (Arbeitgeber oder Dachunternehmen) sichernUnterschiedlich
2Antrag auf eine Berechtigungsbescheinigung (COE) durch den Sponsoren1–3 Monate
3Visumantrag bei der japanischen Botschaft/dem japanischen Konsulatca. 5 Werktage
4Ankunft in Japan – Ausstellung der Aufenthaltskarte an großen FlughäfenBei Eintritt
5Anmeldung der Anschrift beim örtlichen Stadt- bzw. BezirksamtInnerhalb von 14 Tagen
Für normale Arbeitsvisa ist in der Regel keine ärztliche Untersuchung erforderlich. Quelle: Einwanderungsbehörde.

Das Einwanderungsteam von AF kümmert sich um die Ausstellung von Berechtigungsbescheinigungen, die Bürgschaftserklärung sowie die laufenden Visumsverlängerungen für Fachkräfte und Auftragnehmer, die nach Japan umziehen.

Urlaubsansprüche

Der Urlaubsanspruch in Japan richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit. Eine gesetzlich vorgeschriebene bezahlte Krankschreibung gibt es nicht als eigenständige Leistung neben dem Jahresurlaub, obwohl viele Unternehmen diese als Zusatzleistung anbieten.

Jahresurlaub

DienstzeitMindestanzahl an bezahlten Urlaubstagen
Nach 6 Monaten10 Tage
Nach 1,5 Jahren11 Tage
Nach 2,5 Jahren12 Tage
Nach 3,5 Jahren14 Tage
Nach 4,5 Jahren16 Tage
Nach 5,5 Jahren18 Tage
Nach 6,5 Jahren und mehr20 Tage
Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen mindestens 80 % der geplanten Arbeitstage gearbeitet worden sein. Quelle: Arbeitsgesetz.

Elternzeit

UrlaubsartDauerBezahlung
Schwangerschaft (vor der Geburt)6 Wochen vor der Geburt~2/3 des Lohns über die Krankenversicherung
Mutterschaft (nach der Geburt)8 Wochen (obligatorisch)~2/3 des Lohns über die Krankenversicherung
Geburtsbeihilfe als PauschalbetragEinmalig500.000 ¥ pro Kind
ElternzeitBis zu 1 Jahr (verlängerbar auf 2 Jahre)67 % in den ersten 6 Monaten; danach 50 %
Vaterschaftsurlaub bei der GeburtBis zu 4 Wochen (innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt)67 % (bzw. 80 %, wenn beide Elternteile ≥ 14 Tage in Anspruch nehmen, ab April 2025)
Quelle: Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales. Finanziert durch die Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

Krankheits- und Sonderurlaub

ParameterRegel
Gesetzlich vorgeschriebener bezahlter KrankheitsurlaubKeine – Mitarbeiter nehmen in der Regel ihren Jahresurlaub in Anspruch
Verletzungs- und Krankengeld (langfristige Krankheit)~2/3 des Lohns über die Krankenversicherung, bis zu 1,5 Jahre
TrauerurlaubNach eigenem Ermessen – in der Regel einige Tage, gemäß den Unternehmensrichtlinien
HeiratsurlaubNach Ermessen – in der Regel 3–5 Tage
Quelle: Krankenversicherungsgesetz und gängige Unternehmenspraxis.

Feiertage 2026

In Japan gibt es 16 gesetzliche Feiertage; im Jahr 2026 sind es aufgrund eines zusätzlichen Brückentags im Rahmen der „Silver Week“ am 22. September insgesamt 17. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wird der folgende Montag als Feiertag begangen.

DatumTagFeiertag
1. JanuarDonnerstagNeujahr
12. JanuarMontagTag der Volljährigkeit
11. FebruarMittwochNationalfeiertag
23. FebruarMontagGeburtstag des Kaisers
20. MärzFreitagTag der Frühlings-Tagundnachtgleiche
29. AprilMittwochShōwa-Tag
3. MaiSonntagTag zum Gedenken an die Verfassung
4. MaiMontagTag der Grünflächen
5. MaiDienstagKindertag
6. MaiMittwochErsatzfeiertag (für den 3. Mai)
20. JuliMontagTag der Marine
11. AugustDienstagTag der Berge
21. SeptemberMontagTag der Achtung vor den Älteren
22. SeptemberDienstagBrückentag zur Silver Week
23. SeptemberMittwochTag der Herbsttagundnachtgleiche
12. OktoberMontagSportfest
3. NovemberDienstagKulturtag
23. NovemberMontagTag der Arbeit
Quelle: Kabinettsamt Japans, Kalender 2026.

Kündigungsfristen

Das japanische Recht legt Mindestkündigungsfristen für die Kündigung durch den Arbeitnehmer und durch den Arbeitgeber fest. Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist durch das Arbeitsrecht und die Rechtsprechung umfassend geschützt.

SzenarioGesetzlicher MindestbetragGängige Praxis
Kündigung (Arbeitnehmer)2 WochenOft 1 Monat vertraglich gebunden
Kündigung (Arbeitgeber)30 Tage Kündigungsfrist ODER eine Abfindung in Höhe von 30 TageslöhnenErfordert einen objektiv begründeten Grund
Kündigung wegen schwerwiegenden FehlverhaltensKeine Ankündigung erforderlichVorbehaltlich der Genehmigung durch das Amt für Arbeitsnormen
Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch und Arbeitsgesetz.

Kündigung und Abfindung

In Japan ist eine Abfindung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Viele traditionelle Unternehmen praktizieren jedoch ein System der Alterszulage (taishokukin), und die Arbeitslosenversicherung bietet Einkommensunterstützung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

ArtikelDetails
Gesetzliche AbfindungKeine – nach eigenem Ermessen
Rentenbeihilfe (taishokukin)In großen Unternehmen üblich; abhängig von der Betriebszugehörigkeit
Anspruchsvoraussetzungen für ArbeitslosengeldMindestens 6 Monate Versicherungsbeiträge
Wartezeit (unfreiwilliger Verlust des Arbeitsplatzes/Vertragsende)7 Tage
Wartezeit (freiwilliges Ausscheiden)3 Monate
Leistungssatz~50–80 % des bisherigen Gehalts
Leistungsdauer3–6 Monate (länger bei älteren oder langjährigen Mitarbeitern)
Quelle: Arbeitslosenversicherungsgesetz und gängige Unternehmenspraxis.

Umfassender Kündigungsschutz

Japanische Gerichte schützen Arbeitnehmer nachdrücklich vor ungerechtfertigter Kündigung. Arbeitgeber müssen einen objektiv begründeten Kündigungsgrund nachweisen und darlegen, dass die Kündigung den gesellschaftlichen Normen entspricht – Leistungsmängel allein, ohne dokumentierte Verwarnungen und Verbesserungspläne, reichen selten aus.

Sozialversicherung

Das japanische „Shakai Hoken“-System finanziert die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Arbeitsunfallversicherung. Die meisten Beiträge werden zu etwa gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Änderung im April 2026 – Beitrag zur Kindererziehungsbeihilfe

Ab April 2026 wird ein neuer Beitrag zur Kindererziehungsförderung in Höhe von insgesamt 0,23 % eingeführt (zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt). Der Satz soll schrittweise ansteigen und bis 2028 etwa 0,4 % erreichen. Der Beitrag zur staatlichen Rente steigt ab April 2026 ebenfalls auf 17.920 Yen pro Monat.

Arbeitgeberbeiträge

BeitragBewertungAnmerkungen
Betriebliche Altersversorgung (Kōsei Nenkin)9.15%Die Hälfte von 18,3 % der Gesamtaufteilung mit dem Arbeitnehmer
Krankenversicherung~5%Die Hälfte von ca. 10 % der Gesamtzahl; variiert je nach Verband/Präfektur
Pflegeversicherung (Mitarbeiter ab 40 Jahren)~0.9%Die Hälfte von ca. 1,8 % der Gesamtsumme
Arbeitslosenversicherung0.8%Arbeitgeberanteil
Arbeitsunfallversicherung0,25 %–8,8 %Branchenabhängig; 0,25 % Büroarbeit, 8,8 % Bergbau
Kindererziehungsbeihilfe (neu ab April 2026)~0.115%Die Hälfte von 0,23 % der Gesamtsumme
Gesamtbelastung des Arbeitgebers durch Sozialversicherungsbeiträge: ca. 15 % des Bruttogehalts. Quelle: Japan Pension Service, MHLW.

Arbeitnehmerbeiträge

BeitragBewertung
Betriebliche Altersversorgung9.15%
Krankenversicherung~5%
Pflegeversicherung (ab 40 Jahren)~0.9%
Arbeitslosenversicherung0.5%
Kindererziehungsbeihilfe (neu ab April 2026)~0.115%
Selbstständige zahlen einen Pauschalbeitrag zur staatlichen Rentenversicherung (17.920 Yen/Monat ab April 2026) sowie einen einkommensabhängigen Beitrag zur staatlichen Krankenversicherung.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer in Japan besteht aus zwei Komponenten: der progressiven nationalen Einkommensteuer und einer pauschalen kommunalen Wohnsitzsteuer in Höhe von 10 % (basierend auf dem Einkommen des Vorjahres). Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Nationale Einkommensteuerklassen 2025–2026

Steuerpflichtiges Einkommen (JPY)SteuersatzAbzug
Bis zu 1.950.000 Yen5%
1.950.001 ¥ – 3.300.000 ¥10%¥97,500
3.300.001 ¥ – 6.950.000 ¥20%¥427,500
6.950.001 ¥ – 9.000.000 ¥23%¥636,000
9.000.001 ¥ – 18.000.000 ¥33%¥1,536,000
18.000.001 ¥ – 40.000.000 ¥40%¥2,796,000
Über 40.000.000 Yen45%¥4,796,000
Bis 2037 gilt ein Sonderzuschlag zur Einkommensteuer für den Wiederaufbau in Höhe von 2,1 %. Quelle: Nationale Steuerbehörde.

Steuerreform für das Haushaltsjahr 2025/2026 – Erhöhte Freibeträge

Der Grundfreibetrag wurde von 480.000 Yen auf 620.000 Yen angehoben (mit einem Sonderzuschlag von 420.000 Yen für Arbeitseinkünfte bis zu 6,65 Millionen Yen). Der garantierte Mindestfreibetrag für Arbeitseinkommen wurde von 550.000 Yen auf 690.000 Yen angehoben. Damit liegt die Einkommensteuerfreigrenze für Arbeitnehmer nun bei etwa 1,78 Millionen Yen pro Jahr.

Einwohnersteuer und Verbrauchssteuer

SteuernBewertungAnmerkungen
Einwohnersteuer~10 % pauschalBasierend auf dem Einkommen des Vorjahres; Neuzugänge zahlen im ersten Jahr in der Regel keine Abgabe.
Umsatzsteuer (Standard)10%Die meisten Waren und Dienstleistungen
Umsatzsteuer (ermäßigt)8%Lebensmittel und alkoholfreie Getränke (Lebensmittel/Essen zum Mitnehmen); Zeitungen
Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung10 Millionen YenJährlicher steuerpflichtiger Umsatz (in den ersten beiden Jahren gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmen)

Überlassen Sie es Access Financial , Ihre japanische Lohnabrechnung, Quellensteuerabzüge und Shakai-Hoken-Meldungen zu erledigen – reibungslos und vorschriftsmäßig.

Vorteile

Das allgemeine Gesundheitssystem und die gesetzlichen Sozialleistungen in Japan sind umfassend. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber bieten zusätzliche Sozialleistungen an, um qualifizierte Fachkräfte anzuwerben.

Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen

VorteilBestimmungAnmerkungen
Allgemeine Krankenversicherung70 %ige Übernahme der medizinischen KostenKrankenversicherung für Arbeitnehmer oder gesetzliche Krankenversicherung
Leistung bei hohen medizinischen KostenErstattung von mehr als ca. 90.000 Yen pro MonatObergrenzen für Eigenanteile bei Durchschnittsverdienern
Mutterschaftsgeld~2/3 des Lohns6 Wochen vor der Geburt + 8 Wochen nach der Geburt
Geburtsbeihilfe als Pauschalbetrag500.000 ¥ pro KindEinmalig, von der Krankenkasse
Elternzeitgeld67 % (in den ersten 6 Monaten); danach 50 %Über die Arbeitslosenversicherung
Jährlicher bezahlter Urlaub10–20 Tage/JahrDienstaltersstufen
ArbeitsunfallversicherungUmfassender Versicherungsschutz bei ArbeitsunfällenVom Arbeitgeber finanziert

Marktübliche Zusatzleistungen

VorteilPrävalenzTypische Bestimmung
FahrtkostenzuschussSehr häufigVollständige Erstattung der Kosten für die Bahnkarte (bis zur steuerfreien Obergrenze)
Bonus (halbjährlich)Standard bei großen Unternehmen2–4 Monatsgehälter pro Jahr, aufgeteilt auf Sommer und Winter
Rentenbeihilfe (taishokukin)In traditionellen Unternehmen üblichBasierend auf der Dienstzeit
WohnkostenzuschussAllgemeinInsbesondere für versetzte Mitarbeiter/Expatriates
Private Kranken- und LebensversicherungWird manchmal bereitgestelltZuzahlung zum gesetzlichen System
Homeoffice / Flexibles ArbeitenZunehmendHybridmodelle mit 2–3 Tagen sind in großen Unternehmen üblich

Rentensystem

Das öffentliche Rentensystem in Japan besteht aus zwei Säulen: der staatlichen Rente (Grundrente, pauschal) und der Betriebsrente (einkommensabhängig). Ausländische Arbeitnehmer, die Japan nach einem kurzen Aufenthalt verlassen, können einen teilweisen Pauschalauszahlungsantrag stellen.

ParameterGeschäftsjahr 2025Geschäftsjahr 2026 (ab April 2026)
Monatlicher Beitrag zur staatlichen Rente¥17,510¥17,920
Gesamtsatz der betrieblichen Altersversorgung18.3%18.3%
Mitarbeiteraktie9.15%9.15%
Rentenanspruchszeitraum10 Jahre10 Jahre
Rentenalter6565
Vollständige Grundrente (ca.)ca. 68.000 ¥/Monatca. 68.000 ¥/Monat
Pauschalauszahlung (für ausreisende Ausländer)Bis zu 5 Jahre BeitragszeitBis zu 5 Jahre Beitragszeit
Die einmalige Auszahlung muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Verlassen Japans beantragt werden. Quelle: Japanischer Rentenversicherungsdienst, MHLW.

Versicherungen

Der Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung ist für alle Einwohner verpflichtend. Eine private Krankenversicherung ist freiwillig und wird in der Regel eher als Ergänzung denn als Ersatz genutzt.

VersicherungGeltungsbereich / StatusAnmerkungen
Krankenversicherung für Arbeitnehmer (Kenkō Hoken)Verpflichtend für Mitarbeiter des UnternehmensDeckt 70 % der medizinischen Kosten ab; Angehörige sind mitversichert
Staatliche Krankenversicherung (Kokumin Kenkō Hoken)Obligatorisch für Selbstständige/FreiberuflerEinkommensabhängiger Beitrag über das Stadtamt
Pflegeversicherung (Kaigo Hoken)Obligatorisch ab dem 40. Lebensjahr~1,8 % des Gehalts, zu gleichen Teilen mit dem Arbeitgeber geteilt
ArbeitsunfallversicherungObligatorisch; vom Arbeitgeber zu tragenDeckt Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen ab
Kfz-Versicherung (CALI)Für alle Fahrzeuge vorgeschriebensowie optionale freiwillige Versicherungen

Berufshaftpflichtversicherung – Bauunternehmer

Obwohl eine Berufshaftpflichtversicherung (PII) für die meisten Berufe in Japan gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, wird sie von Endkunden häufig vertraglich verlangt – insbesondere in den Bereichen IT, Ingenieurwesen und Finanzberatung. AF berät Sie gerne hinsichtlich eines für Ihre Branche geeigneten Versicherungsschutzes.

Integration der Krankenversicherung über die „My Number“-Karte

Die herkömmliche Krankenversicherungskarte wurde am 1. Dezember 2025 offiziell abgeschafft. Ab dem 2. Dezember 2025 müssen Einwohner entweder eine für die Krankenversicherung registrierte „My Number“-Karte oder eine Berechtigungsbescheinigung vorlegen, um medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

AF Solutions

Access Financial unterstützt Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und in Japan tätige Mitarbeiter mit einem umfassenden Angebot an Dienstleistungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Einwanderungsrecht und Compliance.

Für Endkunden

Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.

Für Personalvermittler

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.

Für Bauunternehmer

Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

Kostenlose Beratung

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.

Welche Lösungen bieten Sie in Japan an ?

In Japan bietet „ Access Financial “ ein konformes Geschäftsmodell an:

Angestellt / „EOR “ (Dachmodell): Wir werden zum rechtlichen Arbeitgeber Ihrer Mitarbeiter in Japan. Ihr Unternehmen behält die volle Kontrolle über die tägliche Arbeit und die zu erbringenden Leistungen, während wir die Verantwortung für das Arbeitsverhältnis, die Gehaltsabrechnung und die Steuerpflicht übernehmen.

Wann sollte ein Unternehmen den Einsatz eines „ EOR “ in Betracht ziehen?

Ein „ EOR “ ist in einer Reihe von Szenarien besonders nützlich. Es ist der effizienteste Weg, wenn Sie bestehende Auftragnehmer in vorschriftsmäßige Mitarbeiter umwandeln und das Risiko einer falschen Einstufung verringern möchten oder wenn Sie Fachkräfte in einem Land einstellen müssen, in dem Sie keine lokale Niederlassung haben. Außerdem ermöglicht es Ihnen eine schnelle Einarbeitung, ohne einen langwierigen und komplexen Unternehmensregistrierungsprozess durchlaufen zu müssen, und gewährleistet gleichzeitig die vollständige Einhaltung der lokalen arbeitsrechtlichen, lohn- und steuerrechtlichen Vorschriften. Über diese Kernanwendungsfälle hinaus ist ein „ EOR “ ebenso wertvoll, wenn Sie einen neuen Markt testen, bevor Sie sich zu einer langfristigen Investition verpflichten, oder wenn Sie einfach nur vorübergehende oder projektbezogene Mitarbeiter im Ausland benötigen.

Können wir über ein „ EOR “ sowohl einheimische als auch ausländische Mitarbeiter einstellen?

Ja. Unsere Dienstleistungen im Bereich „ EOR “ gelten sowohl für einheimische als auch für ausländische Mitarbeiter. Für ausländische Staatsangehörige gelten zusätzliche Visums- oder Arbeitserlaubnispflichten, und wir können den Antragsprozess von Anfang bis Ende begleiten – einschließlich der Übernahme der Bürgschaft in Ländern, in denen wir über die entsprechende Lizenz verfügen.

Wird das Risiko einer Betriebsstätte (PE) vermieden?

Ein „ EOR “ ist ein externes Unternehmen, das internationale Arbeitskräfte in Ihrem Auftrag rechtmäßig beschäftigt und so eine klare Trennung zwischen Ihrem Unternehmen und den im Ausland ansässigen Mitarbeitern schafft. Die „ EOR “ wird zum rechtlichen Arbeitgeber dieser Arbeitnehmer. Auch wenn die Mitarbeiter weiterhin Dienstleistungen für Ihr Unternehmen erbringen, trägt diese rechtliche Distanzierung dazu bei, viele typische Risiken der „ PE “ zu mindern. Allerdings richtet sich die „ PE “ nach den konkreten Gegebenheiten vor Ort (Art der Tätigkeit, Befugnis zur Vertragsunterzeichnung, Ort der Umsatzgenerierung usw.) und nicht allein danach, wer die Gehaltsabrechnung ausstellt. Wir empfehlen daher, jedes einzelne Auftragsverhältnis gemeinsam mit unseren Spezialisten zu prüfen, um die geeignete Struktur zu ermitteln.

Wie sieht Ihr Preismodell aus?

Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.