Länderübersicht
Japan ist ein beliebtes Ziel für einen Umzug und bietet eine einzigartige Mischung aus tief verwurzeltem kulturellem Erbe und modernster Entwicklung. Mit einer starken Wirtschaft, einer gut ausgebauten Infrastruktur und sicheren, sauberen Städten bietet Japan Auswanderern eine hohe Lebensqualität. Von den pulsierenden Technologiezentren Tokio und Osaka bis hin zu historischen Kulturzentren wie Kyoto verbindet das Land Tradition und Innovation im Alltag.
Japan hat eine Bevölkerung von etwa 123,1 Millionen Einwohnern und beherbergt rund 4,12 Millionen ausländische Einwohner. Das Land verfügt über hochqualifizierte Arbeitskräfte mit fundiertem Fachwissen in den Bereichen Technologie, Ingenieurwesen, Finanzdienstleistungen und Fertigung. Japan betreibt ein auf dem Aufenthaltsstatus basierendes Einwanderungssystem, was bedeutet, dass alle nicht-japanischen Staatsangehörigen ein entsprechendes Arbeitsvisum benötigen, um legal im Land zu leben und zu arbeiten.
*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.
Wichtige Gesetzesänderungen 2026
Der Beitrag zur staatlichen Rentenversicherung steigt ab April 2026 auf 17.920 ¥ pro Monat. Im April 2026 wird ein neuer Beitrag zur Kindererziehungsförderung eingeführt (insgesamt 0,23 %, zu gleichen Teilen aufgeteilt). Die Anforderungen für das Visum für Geschäftsleiter werden ab Oktober 2025 verschärft: Eine Kapitalinvestition von mindestens 30 Millionen Yen sowie Japanischkenntnisse auf JLPT-Niveau N2 sind erforderlich. Die traditionellen Krankenversicherungskarten werden am 1. Dezember 2025 offiziell abgeschafft – Einwohner nutzen nun eine „My Number“-Karte oder eine Bescheinigung zur Überprüfung der Berechtigung.
Verträge
In Japan legen Arbeitsverträge die Beschäftigungsbedingungen fest – Art der Beschäftigung, Laufzeit, Arbeitszeit, Vergütung und Sozialleistungen. Die jüngsten Gesetze zur „Reform der Arbeitsweise“ legen besonderen Wert auf die Gleichbehandlung von festangestellten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern.
Vertragsarten
| Vertragsart | Dauer | Wichtigste Merkmale |
|---|---|---|
| Festangestellt (Seishain) | Unbestimmt | Unbefristet; die Regel für Vollzeitbeschäftigte im Unternehmen; umfasst in der Regel Boni und Gehaltserhöhungen |
| Befristet | Angegebenes Enddatum | Festgelegte Laufzeit (z. B. ein Jahr); verlängerbar; es gelten die Gleichbehandlungsvorschriften |
| Dispatch (Haken) | Projektbezogen | Von einer Zeitarbeitsfirma beschäftigter Mitarbeiter, der bei einem Kunden eingesetzt wird; maximal 3 Jahre in derselben Position bei einem Kunden |
| Teilzeit | Unbefristet oder befristet | Stundenlöhner; anteilige Ansprüche; üblich im Einzelhandel und in der Gastronomie |
| Selbstständig (freiberuflich) | Vertragsbasiert | Dienstleistungsverträge statt Arbeitsverhältnisse; arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen finden keine Anwendung |
Leiharbeitskräfte – Die 3-Jahres-Regel
Gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz darf ein Leiharbeitnehmer in der Regel nicht länger als drei Jahre in derselben Funktion bei einem Kunden tätig sein. Danach muss der Kunde ihn entweder direkt einstellen oder ihn in eine andere Position versetzen. Viele Selbstständige in Japan arbeiten über so genannte „Umbrella-Unternehmen“, die als rechtlicher Arbeitgeber fungieren.
Was Ihr Vertrag enthalten muss
Verbindliche Bedingungen
- Stellenbezeichnung und Stellenbeschreibung
- Vertragsdauer (falls befristet)
- Gehalt, Vergütungssatz und Zahlungshäufigkeit
- Arbeitszeit und Arbeitsort
- Anspruch auf Jahresurlaub
- Kündigungs- und Kündigungsfristen
- Verlängerungsbedingungen (bei befristeten Verträgen)
- Sozialversicherungsanmeldung
Häufige Zusatzklauseln
- Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
- Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
- Wettbewerbsverbots- und Abwerbeverbotsvereinbarungen
- Bonusstruktur (in der Regel 2–4 Monate pro Jahr)
- Erstattung der Fahrtkostenzulage
- Begriffe zur Altersrente (Taishokukin)
- Probezeit (shiyoukikan) – in der Regel 3–6 Monate
Access Financial erarbeitet Arbeitsverträge, die den japanischen Vorschriften entsprechen, und kümmert sich um die Einarbeitung bei „ EOR “-Projekten.
Arbeitszeiten und Überstunden
Das Arbeitsgesetz legt die gesetzliche Höchstarbeitszeit und die Überstundenzuschläge fest. Die 2019 eingeführten Obergrenzen für Überstunden sollen den Bedenken hinsichtlich „Karoshi“ (Tod durch Überarbeitung) Rechnung tragen.
| Parameter | Regel | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Reguläre Arbeitszeiten | 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche | In der Regel montags bis freitags |
| Überstundenzuschlag (bis zu 60 Stunden/Monat) | 125% | Auf Basis des regulären Stundensatzes |
| Überstundenzuschlag (über 60 Stunden/Monat) | 150% | Für die Überstunden |
| Arbeit an gesetzlichen Ruhetagen | 135% | Z. B. Sonntag, sofern dieser Tag garantiert frei ist |
| Nachtarbeit (22:00–05:00 Uhr) | +25 % extra | Kumuliert mit Überstunden (z. B. bis zu 150 %) |
| Monatliche Obergrenze für Überstunden | 45 Stunden (normal) | Maximal 100 Stunden in einem einzelnen Monat; durchschnittlich 80 Stunden über einen Zeitraum von 2 bis 6 Monaten |
| Jährliche Obergrenze für Überstunden | 360 Stunden | 720 Stunden unter außergewöhnlichen Umständen |
Aktualisierung zum Mindestlohn 2025–2026
Der gewichtete nationale Durchschnittsmindestlohn in Japan stieg im Oktober 2025 auf 1.121 Yen pro Stunde – der größte jährliche Anstieg seit Beginn der Aufzeichnungen. In allen 47 Präfekturen liegt der Mindestlohn nun erstmals über 1.000 Yen pro Stunde. An der Spitze steht Tokio mit 1.226 Yen pro Stunde. Die Regierung strebt bis Ende der 2020er Jahre einen Mindestlohn von 1.500 Yen pro Stunde an.
Probezeit
Probezeiten (shiyoukikan) sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, in japanischen Arbeitsverträgen jedoch üblich.
| Parameter | Gängige Praxis | Rechtliche Hinweise |
|---|---|---|
| Typische Dauer | 3–6 Monate | Keine gesetzliche Obergrenze; vertraglich festgelegt |
| Mitteilung während der Probezeit | 14 Tage (nach den ersten 14 Tagen der Beschäftigung) | In den ersten 14 Tagen kann eine verkürzte Kündigungsfrist gelten |
| Erweiterung | Zulässig | Muss aus triftigem Grund schriftlich vereinbart werden |
| Gesetzliche Rechte während der Probezeit | Vom ersten Tag an voll | Einschließlich Sozialversicherungspflicht und Mindestlohn |
Einwanderung und Arbeitsvisa
Japan verfügt über ein auf dem Aufenthaltsstatus basierendes Einwanderungssystem. Alle nichtjapanischen Staatsangehörigen (mit Ausnahme von Personen mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung) benötigen ein entsprechendes Arbeitsvisum. Bei kurzfristigen Einreisen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken im Rahmen der 90-Tage-Visumbefreiung ist eine Beschäftigung nicht gestattet.
Aufenthaltskarte und „My Number“ – bei der Einreise vorgeschrieben
Ausländer, die sich länger als 90 Tage im Land aufhalten, erhalten am Einreiseort eine Aufenthaltskarte. Innerhalb von 14 Tagen nach der Unterbringung müssen Sie Ihre Adresse beim Stadt- oder Bezirksamt anmelden. Dadurch werden Sie bei den örtlichen Behörden registriert und erhalten Ihre „My Number“ (12-stellige Steuer- und Sozialversicherungsnummer).
Wichtigste Kategorien von Arbeitsvisa
| Visumskategorie | Typische Aufgabenbereiche | Sponsor? | Dauer |
|---|---|---|---|
| Ingenieur/Fachkraft für Geisteswissenschaften/Internationale Dienstleistungen | IT, Finanzen, Marketing, Beratung, Design, Sprachen | Ja – japanischer Arbeitgeber | 1, 3 oder 5 Jahre |
| Hochqualifizierte Fachkraft (HSP) | Fortgeschrittene Talente (punktbasiert: 70 oder 80+ Punkte) | Ja | 5 Jahre; schneller Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung |
| Unternehmensinterner Versetzter | Interne Versetzung aus einer Auslandsniederlassung | Muttergesellschaft im Vereinigten Königreich/im Ausland | Bis zu 5 Jahre |
| Geschäftsführer | Unternehmer und Firmeninhaber | Selbstfinanzierung | 1, 3 oder 5 Jahre |
| Spezialisierte Fachkraft (SSW) | Pflege, Bauwesen, Gastronomie, Landwirtschaft | Ja | Bis zu 5 Jahre (je nach Stufe unterschiedlich) |
| Unterhaltsberechtigter / Ehepartner | Familienangehörige | Ja | Spielsponsor |
Visa für Führungskräfte – Verschärfte Anforderungen (Oktober 2025)
Antragsteller müssen nun mindestens 30 Millionen Yen Eigenkapital investieren (bisher 5 Millionen Yen), mindestens einen in Japan ansässigen Vollzeitmitarbeiter einstellen und Japanischkenntnisse auf dem Niveau JLPT N2 (B2) nachweisen.
Bewerbungsverfahren und Zeitplan
| Schritt | Aktion | Zeitleiste |
|---|---|---|
| 1 | Sich einen in Japan ansässigen Sponsor (Arbeitgeber oder Dachunternehmen) sichern | Unterschiedlich |
| 2 | Antrag auf eine Berechtigungsbescheinigung (COE) durch den Sponsoren | 1–3 Monate |
| 3 | Visumantrag bei der japanischen Botschaft/dem japanischen Konsulat | ca. 5 Werktage |
| 4 | Ankunft in Japan – Ausstellung der Aufenthaltskarte an großen Flughäfen | Bei Eintritt |
| 5 | Anmeldung der Anschrift beim örtlichen Stadt- bzw. Bezirksamt | Innerhalb von 14 Tagen |
Das Einwanderungsteam von AF kümmert sich um die Ausstellung von Berechtigungsbescheinigungen, die Bürgschaftserklärung sowie die laufenden Visumsverlängerungen für Fachkräfte und Auftragnehmer, die nach Japan umziehen.
Urlaubsansprüche
Der Urlaubsanspruch in Japan richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit. Eine gesetzlich vorgeschriebene bezahlte Krankschreibung gibt es nicht als eigenständige Leistung neben dem Jahresurlaub, obwohl viele Unternehmen diese als Zusatzleistung anbieten.
Jahresurlaub
| Dienstzeit | Mindestanzahl an bezahlten Urlaubstagen |
|---|---|
| Nach 6 Monaten | 10 Tage |
| Nach 1,5 Jahren | 11 Tage |
| Nach 2,5 Jahren | 12 Tage |
| Nach 3,5 Jahren | 14 Tage |
| Nach 4,5 Jahren | 16 Tage |
| Nach 5,5 Jahren | 18 Tage |
| Nach 6,5 Jahren und mehr | 20 Tage |
Elternzeit
| Urlaubsart | Dauer | Bezahlung |
|---|---|---|
| Schwangerschaft (vor der Geburt) | 6 Wochen vor der Geburt | ~2/3 des Lohns über die Krankenversicherung |
| Mutterschaft (nach der Geburt) | 8 Wochen (obligatorisch) | ~2/3 des Lohns über die Krankenversicherung |
| Geburtsbeihilfe als Pauschalbetrag | Einmalig | 500.000 ¥ pro Kind |
| Elternzeit | Bis zu 1 Jahr (verlängerbar auf 2 Jahre) | 67 % in den ersten 6 Monaten; danach 50 % |
| Vaterschaftsurlaub bei der Geburt | Bis zu 4 Wochen (innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt) | 67 % (bzw. 80 %, wenn beide Elternteile ≥ 14 Tage in Anspruch nehmen, ab April 2025) |
Krankheits- und Sonderurlaub
| Parameter | Regel |
|---|---|
| Gesetzlich vorgeschriebener bezahlter Krankheitsurlaub | Keine – Mitarbeiter nehmen in der Regel ihren Jahresurlaub in Anspruch |
| Verletzungs- und Krankengeld (langfristige Krankheit) | ~2/3 des Lohns über die Krankenversicherung, bis zu 1,5 Jahre |
| Trauerurlaub | Nach eigenem Ermessen – in der Regel einige Tage, gemäß den Unternehmensrichtlinien |
| Heiratsurlaub | Nach Ermessen – in der Regel 3–5 Tage |
Feiertage 2026
In Japan gibt es 16 gesetzliche Feiertage; im Jahr 2026 sind es aufgrund eines zusätzlichen Brückentags im Rahmen der „Silver Week“ am 22. September insgesamt 17. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wird der folgende Montag als Feiertag begangen.
| Datum | Tag | Feiertag |
|---|---|---|
| 1. Januar | Donnerstag | Neujahr |
| 12. Januar | Montag | Tag der Volljährigkeit |
| 11. Februar | Mittwoch | Nationalfeiertag |
| 23. Februar | Montag | Geburtstag des Kaisers |
| 20. März | Freitag | Tag der Frühlings-Tagundnachtgleiche |
| 29. April | Mittwoch | Shōwa-Tag |
| 3. Mai | Sonntag | Tag zum Gedenken an die Verfassung |
| 4. Mai | Montag | Tag der Grünflächen |
| 5. Mai | Dienstag | Kindertag |
| 6. Mai | Mittwoch | Ersatzfeiertag (für den 3. Mai) |
| 20. Juli | Montag | Tag der Marine |
| 11. August | Dienstag | Tag der Berge |
| 21. September | Montag | Tag der Achtung vor den Älteren |
| 22. September | Dienstag | Brückentag zur Silver Week |
| 23. September | Mittwoch | Tag der Herbsttagundnachtgleiche |
| 12. Oktober | Montag | Sportfest |
| 3. November | Dienstag | Kulturtag |
| 23. November | Montag | Tag der Arbeit |
Kündigungsfristen
Das japanische Recht legt Mindestkündigungsfristen für die Kündigung durch den Arbeitnehmer und durch den Arbeitgeber fest. Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist durch das Arbeitsrecht und die Rechtsprechung umfassend geschützt.
| Szenario | Gesetzlicher Mindestbetrag | Gängige Praxis |
|---|---|---|
| Kündigung (Arbeitnehmer) | 2 Wochen | Oft 1 Monat vertraglich gebunden |
| Kündigung (Arbeitgeber) | 30 Tage Kündigungsfrist ODER eine Abfindung in Höhe von 30 Tageslöhnen | Erfordert einen objektiv begründeten Grund |
| Kündigung wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens | Keine Ankündigung erforderlich | Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Amt für Arbeitsnormen |
Kündigung und Abfindung
In Japan ist eine Abfindung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Viele traditionelle Unternehmen praktizieren jedoch ein System der Alterszulage (taishokukin), und die Arbeitslosenversicherung bietet Einkommensunterstützung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
| Artikel | Details |
|---|---|
| Gesetzliche Abfindung | Keine – nach eigenem Ermessen |
| Rentenbeihilfe (taishokukin) | In großen Unternehmen üblich; abhängig von der Betriebszugehörigkeit |
| Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld | Mindestens 6 Monate Versicherungsbeiträge |
| Wartezeit (unfreiwilliger Verlust des Arbeitsplatzes/Vertragsende) | 7 Tage |
| Wartezeit (freiwilliges Ausscheiden) | 3 Monate |
| Leistungssatz | ~50–80 % des bisherigen Gehalts |
| Leistungsdauer | 3–6 Monate (länger bei älteren oder langjährigen Mitarbeitern) |
Umfassender Kündigungsschutz
Japanische Gerichte schützen Arbeitnehmer nachdrücklich vor ungerechtfertigter Kündigung. Arbeitgeber müssen einen objektiv begründeten Kündigungsgrund nachweisen und darlegen, dass die Kündigung den gesellschaftlichen Normen entspricht – Leistungsmängel allein, ohne dokumentierte Verwarnungen und Verbesserungspläne, reichen selten aus.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer in Japan besteht aus zwei Komponenten: der progressiven nationalen Einkommensteuer und einer pauschalen kommunalen Wohnsitzsteuer in Höhe von 10 % (basierend auf dem Einkommen des Vorjahres). Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Nationale Einkommensteuerklassen 2025–2026
| Steuerpflichtiges Einkommen (JPY) | Steuersatz | Abzug |
|---|---|---|
| Bis zu 1.950.000 Yen | 5% | — |
| 1.950.001 ¥ – 3.300.000 ¥ | 10% | ¥97,500 |
| 3.300.001 ¥ – 6.950.000 ¥ | 20% | ¥427,500 |
| 6.950.001 ¥ – 9.000.000 ¥ | 23% | ¥636,000 |
| 9.000.001 ¥ – 18.000.000 ¥ | 33% | ¥1,536,000 |
| 18.000.001 ¥ – 40.000.000 ¥ | 40% | ¥2,796,000 |
| Über 40.000.000 Yen | 45% | ¥4,796,000 |
Steuerreform für das Haushaltsjahr 2025/2026 – Erhöhte Freibeträge
Der Grundfreibetrag wurde von 480.000 Yen auf 620.000 Yen angehoben (mit einem Sonderzuschlag von 420.000 Yen für Arbeitseinkünfte bis zu 6,65 Millionen Yen). Der garantierte Mindestfreibetrag für Arbeitseinkommen wurde von 550.000 Yen auf 690.000 Yen angehoben. Damit liegt die Einkommensteuerfreigrenze für Arbeitnehmer nun bei etwa 1,78 Millionen Yen pro Jahr.
Einwohnersteuer und Verbrauchssteuer
| Steuern | Bewertung | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Einwohnersteuer | ~10 % pauschal | Basierend auf dem Einkommen des Vorjahres; Neuzugänge zahlen im ersten Jahr in der Regel keine Abgabe. |
| Umsatzsteuer (Standard) | 10% | Die meisten Waren und Dienstleistungen |
| Umsatzsteuer (ermäßigt) | 8% | Lebensmittel und alkoholfreie Getränke (Lebensmittel/Essen zum Mitnehmen); Zeitungen |
| Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung | 10 Millionen Yen | Jährlicher steuerpflichtiger Umsatz (in den ersten beiden Jahren gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmen) |
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Vorteile
Das allgemeine Gesundheitssystem und die gesetzlichen Sozialleistungen in Japan sind umfassend. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber bieten zusätzliche Sozialleistungen an, um qualifizierte Fachkräfte anzuwerben.
Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen
| Vorteil | Bestimmung | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Allgemeine Krankenversicherung | 70 %ige Übernahme der medizinischen Kosten | Krankenversicherung für Arbeitnehmer oder gesetzliche Krankenversicherung |
| Leistung bei hohen medizinischen Kosten | Erstattung von mehr als ca. 90.000 Yen pro Monat | Obergrenzen für Eigenanteile bei Durchschnittsverdienern |
| Mutterschaftsgeld | ~2/3 des Lohns | 6 Wochen vor der Geburt + 8 Wochen nach der Geburt |
| Geburtsbeihilfe als Pauschalbetrag | 500.000 ¥ pro Kind | Einmalig, von der Krankenkasse |
| Elternzeitgeld | 67 % (in den ersten 6 Monaten); danach 50 % | Über die Arbeitslosenversicherung |
| Jährlicher bezahlter Urlaub | 10–20 Tage/Jahr | Dienstaltersstufen |
| Arbeitsunfallversicherung | Umfassender Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen | Vom Arbeitgeber finanziert |
Marktübliche Zusatzleistungen
| Vorteil | Prävalenz | Typische Bestimmung |
|---|---|---|
| Fahrtkostenzuschuss | Sehr häufig | Vollständige Erstattung der Kosten für die Bahnkarte (bis zur steuerfreien Obergrenze) |
| Bonus (halbjährlich) | Standard bei großen Unternehmen | 2–4 Monatsgehälter pro Jahr, aufgeteilt auf Sommer und Winter |
| Rentenbeihilfe (taishokukin) | In traditionellen Unternehmen üblich | Basierend auf der Dienstzeit |
| Wohnkostenzuschuss | Allgemein | Insbesondere für versetzte Mitarbeiter/Expatriates |
| Private Kranken- und Lebensversicherung | Wird manchmal bereitgestellt | Zuzahlung zum gesetzlichen System |
| Homeoffice / Flexibles Arbeiten | Zunehmend | Hybridmodelle mit 2–3 Tagen sind in großen Unternehmen üblich |
Rentensystem
Das öffentliche Rentensystem in Japan besteht aus zwei Säulen: der staatlichen Rente (Grundrente, pauschal) und der Betriebsrente (einkommensabhängig). Ausländische Arbeitnehmer, die Japan nach einem kurzen Aufenthalt verlassen, können einen teilweisen Pauschalauszahlungsantrag stellen.
| Parameter | Geschäftsjahr 2025 | Geschäftsjahr 2026 (ab April 2026) |
|---|---|---|
| Monatlicher Beitrag zur staatlichen Rente | ¥17,510 | ¥17,920 |
| Gesamtsatz der betrieblichen Altersversorgung | 18.3% | 18.3% |
| Mitarbeiteraktie | 9.15% | 9.15% |
| Rentenanspruchszeitraum | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Rentenalter | 65 | 65 |
| Vollständige Grundrente (ca.) | ca. 68.000 ¥/Monat | ca. 68.000 ¥/Monat |
| Pauschalauszahlung (für ausreisende Ausländer) | Bis zu 5 Jahre Beitragszeit | Bis zu 5 Jahre Beitragszeit |
Versicherungen
Der Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung ist für alle Einwohner verpflichtend. Eine private Krankenversicherung ist freiwillig und wird in der Regel eher als Ergänzung denn als Ersatz genutzt.
| Versicherung | Geltungsbereich / Status | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Krankenversicherung für Arbeitnehmer (Kenkō Hoken) | Verpflichtend für Mitarbeiter des Unternehmens | Deckt 70 % der medizinischen Kosten ab; Angehörige sind mitversichert |
| Staatliche Krankenversicherung (Kokumin Kenkō Hoken) | Obligatorisch für Selbstständige/Freiberufler | Einkommensabhängiger Beitrag über das Stadtamt |
| Pflegeversicherung (Kaigo Hoken) | Obligatorisch ab dem 40. Lebensjahr | ~1,8 % des Gehalts, zu gleichen Teilen mit dem Arbeitgeber geteilt |
| Arbeitsunfallversicherung | Obligatorisch; vom Arbeitgeber zu tragen | Deckt Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen ab |
| Kfz-Versicherung (CALI) | Für alle Fahrzeuge vorgeschrieben | sowie optionale freiwillige Versicherungen |
Berufshaftpflichtversicherung – Bauunternehmer
Obwohl eine Berufshaftpflichtversicherung (PII) für die meisten Berufe in Japan gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, wird sie von Endkunden häufig vertraglich verlangt – insbesondere in den Bereichen IT, Ingenieurwesen und Finanzberatung. AF berät Sie gerne hinsichtlich eines für Ihre Branche geeigneten Versicherungsschutzes.
Integration der Krankenversicherung über die „My Number“-Karte
Die herkömmliche Krankenversicherungskarte wurde am 1. Dezember 2025 offiziell abgeschafft. Ab dem 2. Dezember 2025 müssen Einwohner entweder eine für die Krankenversicherung registrierte „My Number“-Karte oder eine Berechtigungsbescheinigung vorlegen, um medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
AF Solutions
Access Financial unterstützt Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und in Japan tätige Mitarbeiter mit einem umfassenden Angebot an Dienstleistungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Einwanderungsrecht und Compliance.
Für Endkunden
Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.
Für Personalvermittler
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.
Für Bauunternehmer
Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

Kostenlose Beratung
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.
Welche Lösungen bieten Sie in Japan an ?
In Japan bietet „ Access Financial “ ein konformes Geschäftsmodell an:
Angestellt / „EOR “ (Dachmodell): Wir werden zum rechtlichen Arbeitgeber Ihrer Mitarbeiter in Japan. Ihr Unternehmen behält die volle Kontrolle über die tägliche Arbeit und die zu erbringenden Leistungen, während wir die Verantwortung für das Arbeitsverhältnis, die Gehaltsabrechnung und die Steuerpflicht übernehmen.
Wann sollte ein Unternehmen den Einsatz eines „ EOR “ in Betracht ziehen?
Ein „ EOR “ ist in einer Reihe von Szenarien besonders nützlich. Es ist der effizienteste Weg, wenn Sie bestehende Auftragnehmer in vorschriftsmäßige Mitarbeiter umwandeln und das Risiko einer falschen Einstufung verringern möchten oder wenn Sie Fachkräfte in einem Land einstellen müssen, in dem Sie keine lokale Niederlassung haben. Außerdem ermöglicht es Ihnen eine schnelle Einarbeitung, ohne einen langwierigen und komplexen Unternehmensregistrierungsprozess durchlaufen zu müssen, und gewährleistet gleichzeitig die vollständige Einhaltung der lokalen arbeitsrechtlichen, lohn- und steuerrechtlichen Vorschriften. Über diese Kernanwendungsfälle hinaus ist ein „ EOR “ ebenso wertvoll, wenn Sie einen neuen Markt testen, bevor Sie sich zu einer langfristigen Investition verpflichten, oder wenn Sie einfach nur vorübergehende oder projektbezogene Mitarbeiter im Ausland benötigen.
Können wir über ein „ EOR “ sowohl einheimische als auch ausländische Mitarbeiter einstellen?
Ja. Unsere Dienstleistungen im Bereich „ EOR “ gelten sowohl für einheimische als auch für ausländische Mitarbeiter. Für ausländische Staatsangehörige gelten zusätzliche Visums- oder Arbeitserlaubnispflichten, und wir können den Antragsprozess von Anfang bis Ende begleiten – einschließlich der Übernahme der Bürgschaft in Ländern, in denen wir über die entsprechende Lizenz verfügen.
Wird das Risiko einer Betriebsstätte (PE) vermieden?
Ein „ EOR “ ist ein externes Unternehmen, das internationale Arbeitskräfte in Ihrem Auftrag rechtmäßig beschäftigt und so eine klare Trennung zwischen Ihrem Unternehmen und den im Ausland ansässigen Mitarbeitern schafft. Die „ EOR “ wird zum rechtlichen Arbeitgeber dieser Arbeitnehmer. Auch wenn die Mitarbeiter weiterhin Dienstleistungen für Ihr Unternehmen erbringen, trägt diese rechtliche Distanzierung dazu bei, viele typische Risiken der „ PE “ zu mindern. Allerdings richtet sich die „ PE “ nach den konkreten Gegebenheiten vor Ort (Art der Tätigkeit, Befugnis zur Vertragsunterzeichnung, Ort der Umsatzgenerierung usw.) und nicht allein danach, wer die Gehaltsabrechnung ausstellt. Wir empfehlen daher, jedes einzelne Auftragsverhältnis gemeinsam mit unseren Spezialisten zu prüfen, um die geeignete Struktur zu ermitteln.
Wie sieht Ihr Preismodell aus?
Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.
Sozialversicherung
Das japanische „Shakai Hoken“-System finanziert die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Arbeitsunfallversicherung. Die meisten Beiträge werden zu etwa gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Änderung im April 2026 – Beitrag zur Kindererziehungsbeihilfe
Ab April 2026 wird ein neuer Beitrag zur Kindererziehungsförderung in Höhe von insgesamt 0,23 % eingeführt (zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt). Der Satz soll schrittweise ansteigen und bis 2028 etwa 0,4 % erreichen. Der Beitrag zur staatlichen Rente steigt ab April 2026 ebenfalls auf 17.920 Yen pro Monat.
Arbeitgeberbeiträge
Arbeitnehmerbeiträge