Länderübersicht
Belgien ist ein pulsierendes und weltoffenes Reiseziel im Herzen Europas, das für seine hohe Lebensqualität, seine reiche Geschichte und seine multikulturelle Gesellschaft bekannt ist. Trotz seiner überschaubaren Größe verfügt das Land über drei Amtssprachen – Niederländisch, Französisch und Deutsch – sowie über unterschiedliche Regionen, von denen jede ihren eigenen Charakter hat. In der Hauptstadt Brüssel befinden sich die Hauptsitze der EU und der NATO, was die Stadt zu einem wichtigen internationalen Knotenpunkt macht.
Belgien verfügt über hochqualifizierte, mehrsprachige Arbeitskräfte mit fundiertem Fachwissen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Technologie, Biowissenschaften, Logistik und EU-Institutionen. Da etwa 14 % der Bevölkerung im Ausland geboren sind, fügen sich internationale Teams ganz selbstverständlich in das Arbeitsumfeld ein. In Belgien gilt ein einheitlicher, EU-weiter Rechtsrahmen für Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz, während Nicht-EU-Bürger eine Arbeitserlaubnis im Rahmen der „Single Permit“ oder ähnlicher Regelungen benötigen.
*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.
Wichtige Gesetzesänderungen 2026
Der nationale Mindestlohn (GMMI) steigt ab dem 1. Januar 2026 auf 2.154,11 € pro Monat und ab dem 1. April 2026 auf 2.189,81 € pro Monat. Die Gehaltsschwelle für die Steuerregelung für im Ausland tätige Mitarbeiter sinkt auf 70.000 € (ohne Expat-Zulage), und die steuerfreie Expat-Zulage steigt auf 35 % der Bruttovergütung, wobei die bisherige Obergrenze von 90.000 € abgeschafft wird. Der Höchstwert für Essensgutscheine steigt ab dem 1. Januar 2026 auf 10 € pro Tag.
Verträge
Belgische Arbeitsverträge unterliegen strengen Vorschriften des föderalen Arbeitsrechts und werden durch branchenbezogene Tarifverträge ergänzt. In den Verträgen werden Art, Dauer, Kündigungsfristen, Vergütung und Sozialleistungen festgelegt; in vielen Fällen ist die schriftliche Form vorgeschrieben (insbesondere bei befristeten Verträgen, Teilzeitbeschäftigung oder bestimmten Klauseln wie Wettbewerbsverboten).
Vertragsarten
| Vertragsart | Dauer | Wichtigste Merkmale |
|---|---|---|
| Offen (CDI) | Unbestimmt | Der Standardvertrag; er bleibt so lange in Kraft, bis er von einer der Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist oder gegen Zahlung einer Entschädigung gekündigt wird. |
| Befristet (CDD) | Angegebenes Enddatum | Verkettete CDDs können als unbefristet umgestuft werden; eine vorzeitige Kündigung durch den Arbeitgeber erfordert in der Regel die Zahlung des ausstehenden Lohns. |
| Befristet / Zeitarbeit | Kurzfristig, erneuerbar | Arbeitgeber ist die Agentur; der Arbeitnehmer wird bei einem Kundenunternehmen eingesetzt. Wird oft als informelle Probezeit genutzt. |
| Teilzeit | Unbefristet oder befristet | Anspruch auf anteilige Zuteilung; keine ungünstigere Behandlung als Vollzeitbeschäftigte, soweit gesetzlich zulässig |
| Freiberuflich / Selbstständig | Handelsvertrag | Kein arbeitsrechtlicher Schutz; Gefahr der Umqualifizierung als „Scheinselbstständigkeit“, falls ein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt |
Befristete Verkettung – Risiko einer Neuklassifizierung
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann in der Regel nur einmal verlängert werden. Ein dritter aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsvertrag oder eine Gesamtlaufzeit von mehr als zwei Jahren kann eine automatische Umwandlung in einen unbefristeten Arbeitsvertrag auslösen, sofern dies nicht von der Arbeitsaufsichtsbehörde genehmigt wird. Viele Unternehmen wandeln befristete Arbeitsverträge bereits früher in unbefristete um, um Fachkräfte zu binden.
Was Ihr Vertrag enthalten muss
Zwingende Bestimmungen
- Stellenbezeichnung, Stellenbeschreibung und Arbeitsort
- Beginn und Vertragsdauer (bei befristeten Verträgen)
- Bruttogehalt, Zahlungshäufigkeit und Regelungen zum 13. Monatsgehalt
- Arbeitszeiten und Dienstplan
- Regelungen zu Jahresurlaub und gesetzlichen Feiertagen
- Kündigungsfristen (beide Seiten)
- Bestimmungen zu Krankengeld und Lohnfortzahlung
- Zuständiger Gemeinsamer Ausschuss (CP / PC) – Referenz
Häufige Zusatzklauseln
- Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
- Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
- Wettbewerbsverbot (schriftlich, befristet, vergütet)
- Essensgutscheine, Öko-Gutscheine, Gruppenversicherung
- Bonus-, Provisions- und CLA-90-Pläne (einmaliges Ergebnis)
- Regelungen zu Dienstwagen und Mobilitätspauschalen
- Vereinbarung über Telearbeit / hybrides Arbeiten
Arbeitszeiten und Überstunden
Die gesetzlich festgelegte maximale durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Belgien beträgt 38 Stunden. Viele Arbeitgeber legen eine 40-Stunden-Woche fest und gewähren Ausgleichstage (ADV/RTT), um im Jahresdurchschnitt 38 Stunden zu erreichen. Überstunden sind begrenzt und erfordern in der Regel einen gesetzlichen Anlass (außergewöhnliche Arbeitsbelastung, dringende Arbeiten, höhere Gewalt) oder fallen unter die Regelung für freiwillige Überstunden von bis zu 120 Stunden pro Jahr (je nach Branche verlängerbar).
| Parameter | Regel | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Standardwoche | durchschnittlich 38 Stunden pro Woche | Im Vertrag oder Tarifvertrag festgelegt; üblicherweise 5 × 7,6 Stunden oder 5 × 8 Stunden mit ADV-Tagen |
| Tageshöchstwert | 11 Stunden | Einschließlich Überstunden; vorbehaltlich einiger Ausnahmen |
| Wöchentliches Maximum | 50 Stunden | Einschließlich Überstunden; vorbehaltlich einiger Ausnahmen |
| Freiwillige Überstunden | Bis zu 120 Stunden pro Jahr | Nach schriftlicher Vereinbarung; in einigen Branchen auf 180/360 Stunden verlängerbar |
| Überstundenzuschlag | +50 % / +100 % | +50 % an Wochentagen und samstags; +100 % an sonntags und an Feiertagen |
| Ausgleichsruhezeit | 1,5 Stunden pro Überstundenstunde | 2 Stunden pro Stunde für Arbeit an Sonn- und Feiertagen; freiwillige Überstunden dürfen nur in bar vergütet werden |
| Tägliche Ruhepause | 11 Stunden am Stück | Pro 24-Stunden-Zeitraum – verpflichtend |
Access Financial erarbeitet Arbeitsverträge, die den belgischen Vorschriften entsprechen, und kümmert sich um die Einarbeitung bei „ EOR “-Einsätzen.
Arbeitszeiten und Überstunden
Das belgische Arbeitsrecht legt gesetzliche Höchstgrenzen für Arbeitszeit, Ruhepausen und Überstunden fest. Viele branchenspezifische Tarifverträge sehen strengere Beschränkungen oder höhere Überstundenzuschläge vor. Telearbeit wird nun durch den nationalen Tarifvertrag Nr. 85 geregelt, und das Recht auf digitale Auszeit gilt für alle Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten.
| Parameter | Regel | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Gesetzliche Durchschnittswoche | 38 Stunden | Berechnet über einen Referenzzeitraum (in der Regel 1 Jahr) |
| Standard-Zeitplan | 5 × 7,6 Stunden oder 5 × 8 Stunden | Vertraglich oder im Tarifvertrag festgelegt; ADV-Tage werden ab 38 Stunden vergütet |
| Tageshöchstwert | 11 Stunden | Einschließlich Überstunden; Ausnahmen für bestimmte Branchen |
| Wöchentliches Maximum | 50 Stunden | Einschließlich Überstunden |
| Ruhepause (>6 Std.) | Mindestens 15 Minuten | Spezifische sektorale Vorschriften können dies erweitern |
| Tägliche Ruhepause | 11 Stunden am Stück | pro 24-Stunden-Zeitraum |
| Wöchentliche Ruhepause | 24 Stunden | Pro 7-Tage-Zeitraum, in der Regel sonntags |
| Sonntagsarbeit | Generell verboten | Vorbehaltlich zugelassener Branchen (Gastgewerbe, Gesundheitswesen, Einzelhandel) mit Prämien |
Recht auf Nichterreichbarkeit
Seit April 2023 müssen alle belgischen Arbeitgeber mit 20 oder mehr Beschäftigten verbindliche Richtlinien zum Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit einführen. Überprüfen Sie jetzt Ihre internen Regelungen und Telearbeitsvereinbarungen – AF berät Sie gerne.
Probezeit
In Belgien wurden im Januar 2014 die Probezeiten für unbefristete und befristete Arbeitsverträge abgeschafft. Ab dem ersten Tag eines regulären Arbeitsvertrags genießt ein Arbeitnehmer alle gesetzlichen Rechte, wobei die üblichen Kündigungsregelungen gelten – allerdings ist die Kündigungsfrist in den ersten Monaten kurz (siehe Abschnitt „Kündigungsfristen“).
| Parameter | Gängige Praxis | Rechtliche Hinweise |
|---|---|---|
| Gesetzlich vorgeschriebene Bewährungszeit | Abgeschafft (seit 2014) | Keine Probezeitklausel für CDI oder CDD |
| Praxisversuch | Befristeter Vertrag | Viele Arbeitgeber nutzen eine mehrmonatige Übergangsphase, bevor sie einen Mitarbeiter fest einstellen. |
| Hinweis in den ersten Monaten | 1–3 Wochen | Eine kurze gesetzliche Kündigungsfrist im ersten Jahr sorgt de facto für Flexibilität in der Probezeit |
| Rechte ab dem ersten Tag | Vom ersten Tag an voll | Mindestlohn, Urlaubsanspruch, Krankengeld, Schutz vor Diskriminierung |
Einwanderung und Arbeitsvisa
Belgien verfügt über ein duales Einwanderungssystem: Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit, während Nicht-EU-Bürger eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis oder eine andere Genehmigung benötigen. Arbeitserlaubnisse werden auf regionaler Ebene (Brüssel-Hauptstadt, Flandern, Wallonien, Deutschsprachige Gemeinschaft) erteilt, wobei jede Region ihre eigenen Gehaltsgrenzen festlegt.
Einheitsgenehmigung – kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung
Seit 2019 müssen Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern, die sich länger als 90 Tage im Land aufhalten, eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Anträge werden gemeinsam bei der regionalen Arbeitsagentur und der Bundesausländerbehörde eingereicht. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1 bis 3 Monate.
Wichtigste Wege zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis (Schwellenwerte für 2026)
| Genehmigungsweg | Mindestlohn | Sponsor? | Dauer |
|---|---|---|---|
| Hochqualifiziert – Brüssel-Hauptstadt | 3.703,44 € pro Monat (≈ 44.441 € pro Jahr) | Ja | Bis zu 3 Jahre; verlängerbar |
| Hochqualifiziert – Wallonien | 53.220 € pro Jahr (42.576 € für unter 30-Jährige) | Ja | Bis zu 3 Jahre; verlängerbar |
| Hochqualifiziert – Flandern | 48.912 €/Jahr (vorbehaltlich der Indexanpassung 2026) | Ja | Bis zu 3 Jahre; verlängerbar |
| EU-Blaue Karte (Brüssel-Hauptstadt) | 4.748 € pro Monat | Ja | Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr; Mobilität innerhalb der EU |
| EU-Blaue Karte (Wallonien) | 68.815 € pro Jahr | Ja | Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr; Mobilität innerhalb der EU |
| EU-Blaue Karte (Flandern) | 63.586 € pro Jahr | Ja | Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr; Mobilität innerhalb der EU |
| Führungskraft / Manager — Brüssel | 6.647,20 € pro Monat | Ja | Bis zu 3 Jahre; verlängerbar |
| Unternehmensinterne Versetzung (ICT) | Regionale Schwellenwerte | Belgisches Unternehmen | Bis zu 3 Jahre (Führungskraft/Fachkraft); 1 Jahr (Auszubildender) |
| Berufskarte (Selbstständige) | Kein festgelegtes Minimum | Kein Sponsor | 1–5 Jahre; verlängerbar |
| Gebühr | Kosten | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr für eine Einzelgenehmigung | €204 | Pro Antragsteller; zahlbar an die Bundesbehörde |
| Visum D (Langzeit) | €180 | Zuzüglich Bearbeitungsgebühren des Konsulats im Wohnsitzland |
| Ausstellung der Aufenthaltskarte | 20–30 € | Pro Gemeinde; variiert |
| Visitenkarte | 140 € (Einreichung) + 90 € (Erteilung) | Für selbstständige Nicht-EU-Bürger |
Urlaubsansprüche
Die gesetzlichen Urlaubsansprüche in Belgien sind umfassend. Die meisten professionellen Arbeitgeber bieten über die gesetzliche Mindestregelung hinaus verbesserte Leistungen und zusätzliche „außergesetzliche“ Urlaubstage an.
Jahresurlaub
| Parameter | Anspruch | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestbetrag | 20 Tage/Jahr | Basierend auf einer 5-Tage-Woche; Anrechnung aus dem Vorjahr („Doppeljahres“-System) |
| Urlaub in Europa | Anteilig im ersten Jahr | Ermöglicht neuen Mitarbeitern, Urlaub zu nehmen, ohne dass dafür ein Anspruch aus dem Vorjahr vorliegen muss |
| Marktstandard (professionell) | 25–30 Tage | Beinhaltet über das gesetzliche Maß hinausgehende Tage, Dienstalters-Tage sowie ADV-/RTT-Tage |
| Urlaubsgeld (doppelte Bezahlung) | 92 % des monatlichen Bruttoeinkommens | Wird im Mai/Juni vom Arbeitgeber (Angestellte) oder aus der Urlaubskasse (Arbeiter) gezahlt |
Elternzeit
| Urlaubsart | Dauer | Bezahlung | Von |
|---|---|---|---|
| Mutterschaft | 15 Wochen (17 bei Zwillingen) | 82 % (in den ersten 30 Tagen), danach 75 % (begrenzt) – wird von der Zusatzkrankenkasse übernommen | Tag eins |
| Vaterschaft / Mitelternschaft | 20 Tage | 3 Tage volles Gehalt vom Arbeitgeber + 17 Tage zu ca. 82 %, begrenzt durch die Zusatzkrankenversicherung | Tag eins |
| Elternzeit | 4 Monate Vollzeit pro Elternteil | Pauschalzulage (~750 €/Monat bei Vollzeitbeschäftigung) | Bis zum 12. Lebensjahr des Kindes |
| Adoptionsurlaub | 6 Wochen (verlängert sich mit zunehmendem Alter) | 3 Tage volles Gehalt + Restbetrag zu ca. 82 % (begrenzt) | Ab dem Zeitpunkt der Vermittlung |
| Urlaub für Großeltern nach der Geburt | 10 Tage | Gesetzlicher Satz | Ab 2025 – für Pflegeeltern |
Krankheitstage (gegarantiertes Gehalt)
| Parameter | Regel |
|---|---|
| Vom Arbeitgeber bezahlt (Angestellte) | 100 % des Gehalts für 30 Tage |
| Ab dem 31. Tag | ~60 % des begrenzten Gehalts, gezahlt von der Zusatzkrankenkasse |
| Wartezeit | Keine |
| Ärztliches Attest | Erforderlich, wenn der Arbeitgeber dies verlangt, in der Regel bis zum 2. Tag |
| Maximale Dauer | 12 Monate (vorübergehende Arbeitsunfähigkeit); danach dauerhafte Erwerbsunfähigkeit |
Feiertage 2026
In Belgien gibt es 10 landesweit geltende gesetzliche Feiertage. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag oder einen regulären arbeitsfreien Tag, müssen Arbeitgeber einen bezahlten Ersatzfeiertag an einem normalen Arbeitstag gewähren. Der Gemeinsame Betriebsrat sollte die Ersatzfeiertage bis zum 1. Oktober des Vorjahres festlegen.
| Datum | Tag | Feiertag | Region |
|---|---|---|---|
| 1. Januar | Donnerstag | Neujahr | Ganz Belgien |
| 6. April | Montag | Ostermontag | Ganz Belgien |
| 1. Mai | Freitag | Tag der Arbeit | Ganz Belgien |
| 14. Mai | Donnerstag | Christi Himmelfahrt | Ganz Belgien |
| 25. Mai | Montag | Pfingstmontag | Ganz Belgien |
| 21. Juli | Dienstag | Belgischer Nationalfeiertag | Ganz Belgien |
| 15. August | Samstag | Mariä Himmelfahrt (Ersatztag erforderlich) | Ganz Belgien |
| 1. November | Sonntag | Allerheiligen (Ersatztag erforderlich) | Ganz Belgien |
| 11. November | Mittwoch | Waffenstillstandstag | Ganz Belgien |
| 25. Dezember | Freitag | Weihnachtsfeiertag | Ganz Belgien |
Kündigungsfristen
Seit 2014 gilt in Belgien im Rahmen des „Einheitlichen Status“ eine einheitliche Kündigungsfristregelung für Angestellte und Arbeiter. Die Kündigungsfristen steigen mit der Betriebszugehörigkeit und unterscheiden sich je nachdem, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigt oder der Arbeitnehmer selbst kündigt.
| Dienstzeit | Mitteilung des Arbeitgebers (Kündigung) | Mitteilung eines Mitarbeiters (Kündigung) |
|---|---|---|
| Unter 3 Monaten | 1 Woche | 1 Woche |
| 3 – 6 Monate | 3 Wochen | 2 Wochen |
| 6 – 12 Monate | 6 Wochen | 3 Wochen |
| 1–2 Jahre | 7 Wochen | 4 Wochen |
| 2–3 Jahre | 8 Wochen | 5 Wochen |
| 5+ Jahre | ~3 Wochen pro begonnenem Jahr | Begrenzt auf 13 Wochen |
| Über 20 Jahre | Bis zu 62 Wochen (bei langjähriger Betriebszugehörigkeit) | Begrenzt auf 13 Wochen |
Kündigung und Abfindung
Das belgische Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen umfassenden Schutz. Kündigungen müssen entweder unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist erfolgen oder durch eine Kündigungsentschädigung (PILON) abgegolten werden. Eine Kündigung aus schwerwiegendem Grund (motif grave / dringende reden) muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach Bekanntwerden der Sachlage mitgeteilt werden und wird von den Gerichten streng ausgelegt.
| Kündigungsszenario | Entschädigung / Bezahlung | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Mitteilung zur Arbeit | Gehalt während der Kündigungsfrist | Der Arbeitnehmer arbeitet die gesamte Kündigungsfrist ab |
| Entschädigung anstelle einer Kündigungsfrist (PILON) | Bruttogehalt × Kündigungswochen + Zusatzleistungen | Beinhaltet Essensgutscheine, Dienstwagen, Gruppenversicherung, anteiligen Bonus |
| Entlassung aus schwerwiegendem Grund | Keine | Strenge 3-Arbeitstage-Regel; hohe Beweislast |
| Offensichtlich ungerechtfertigte Kündigung | 3 – 17 Wochengehälter | Gemäß Tarifvertrag Nr. 109; zusätzlich zur Bekanntmachung |
| Massenentlassung | Branchenspezifische Zusatzleistungen | Renault-Law-Verfahren: Informations- und Konsultationspflicht |
Offensichtlich ungerechtfertigte Kündigung (CBA 109)
Wenn ein Gericht eine Kündigung als „offensichtlich ungerechtfertigt“ einstuft, kann der Arbeitgeber zur Zahlung einer zusätzlichen Abfindung in Höhe von 3 bis 17 Wochenlöhnen verurteilt werden. Dokumentieren Sie Leistungsprobleme und halten Sie sich an ein faires Verfahren – AF kann Ihre Kündigungspraktiken überprüfen.
Einkommensteuer
In Belgien gilt eine progressive Einkommensteuer. Die Steuer wird vom Arbeitgeber an der Quelle einbehalten (précompte professionnel / bedrijfsvoorheffing) und im Rahmen einer jährlichen Steuererklärung (Tax-on-Web) abgerechnet. Auf die Bundessteuer wird ein kommunaler Zuschlag von 7–9 % aufgeschlagen.
Einkommensteuerklassen – Steuerjahr 2026 (Veranlagungsjahr 2027)
| Band | Jährliches zu versteuerndes Einkommen | Bewertung |
|---|---|---|
| 1. Runde | 0 € – 16.720 € | 25% |
| 2. Gruppe | 16.721 € – 29.510 € | 40% |
| 3. Gruppe | 29.511 € – 51.070 € | 45% |
| 4. Gruppe | Über 51.070 € | 50% |
| Freibetrag | €11,180 | Steuerfrei |
Sonderregelung für inländische Steuerpflichtige (2026)
Gemäß dem Gesetz vom 18. Dezember 2025 sinkt die Gehaltsschwelle rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf 70.000 € (ohne Auslandszulage). Arbeitgeber können eine steuerfreie Auslandszulage in Höhe von bis zu 35 % der Bruttovergütung zahlen, wobei die bisherige jährliche Obergrenze von 90.000 € abgeschafft wurde. Der Status wird für 5 Jahre gewährt und kann auf 8 Jahre verlängert werden.
Mehrwertsteuer
| Bewertung | % | Gilt für |
|---|---|---|
| Standard | 21% | Die meisten Waren und Dienstleistungen |
| Mittelstufe | 12% | Restaurantmahlzeiten (ohne Getränke), Sozialwohnungen, bestimmte landwirtschaftliche Betriebsmittel |
| Reduziert | 6% | Lebensmittel, Wasser, Medikamente, Bücher, Energie (für Privathaushalte), arbeitsintensive Dienstleistungen |
| Null | 0% | Bestimmte Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen |
| Schwellenwert für Kleinunternehmen | €25,000 | Optionale Befreiung für Kleinunternehmen, deren Jahresumsatz unter diesem Betrag liegt |
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Vorteile
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen in Belgien sind umfassend. Wettbewerbsfähige Arbeitgeber bieten zusätzliche Leistungen (Gruppenversicherung, Krankenhausaufenthaltsversicherung, Mobilitätsbudget, Essensgutscheine und Öko-Gutscheine) an, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.
Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen
| Vorteil | Satz / Betrag | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Garantiertes Mindesteinkommen (GMMI) | 2.154,11 € / 2.189,81 € | 1. Januar / 1. April 2026 – monatlich brutto |
| 13. Monatsgehalt | ~1 Monat Brutto | In den meisten gemeinsamen Ausschüssen üblich; wird im Dezember ausgezahlt |
| Doppelte Urlaubsvergütung | 92 % des monatlichen Bruttoeinkommens | Vom Arbeitgeber gezahlt (Angestellte) im Mai/Juni |
| Jahresurlaub | 20 Tage/Jahr | 5-Tage-Woche; bei Teilzeitbeschäftigung anteilig |
| Mutterschaftsgeld | ~82 % und anschließend ~75 % | 15 Wochen über die Zusatzkrankenversicherung |
| Öffentliches Gesundheitswesen | Krankenkasse auf Gegenseitigkeit | Deckt den Großteil der medizinischen Kosten ab; geringe Zuzahlungen |
Marktübliche Zusatzleistungen
| Vorteil | Prävalenz | Typische Bestimmung |
|---|---|---|
| Essensgutscheine | Gängige Praxis | Maximal 10 € pro Tag (2026); 8,91 € Arbeitgeberanteil + 1,09 € Arbeitnehmeranteil |
| Öko-Gutscheine | Allgemein | Bis zu 250 € pro Jahr – wird schrittweise abgeschafft (Koalition 2025–2029) |
| Krankenhausaufenthaltsversicherung | Über 90 % professionelle Arbeitgeber | DKV / AG Insurance / Vivium |
| Betriebliche Altersvorsorge (2. Säule) | Sehr häufig | Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 3–5 % des Gehalts; steuerlich begünstigt |
| Dienstwagen / Mobilitätsbudget | Allgemein | Ab 2026 nur noch Elektrofahrzeuge bei Neuwagen, um die steuerlichen Vergünstigungen zu erhalten |
| Telearbeit / Hybrides Arbeiten | Standard ab 2021 | Hybridmodell 2–3 Tage; CBA Nr. 85 – Vereinbarung zur Telearbeit |
| Erstattung von Fahrkosten im öffentlichen Nahverkehr | Gesetzlich vorgeschrieben | Der Arbeitgeber muss sich an den Fahrtkosten beteiligen |
Rentensystem
Belgien verfügt über ein dreisäuliges Rentensystem: die staatliche Rente (1. Säule, finanziert durch Sozialversicherungsbeiträge), die betriebliche Altersvorsorge (2. Säule, vom Arbeitgeber finanzierte Gruppenversicherung) und die individuelle Altersvorsorge (3. Säule, mit steuerlichen Anreizen).
| Parameter | 2026 | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Gesetzliches Rentenalter | 66 | Anstieg auf 67 im Jahr 2030 |
| Vorgabe einer Vollzeitbeschäftigung | 45 Jahre | Für die volle staatliche Rente |
| Mindestrente (volle Berufslaufbahn) | ~1.742 € pro Monat | Für Einzelpersonen; die Preise für Paare/Familien weichen davon ab |
| Höchstrente | ~3.250 €/Monat | Für Arbeitnehmer mit voller Verdienstgrenze |
| Arbeitgeberbeitrag zur 2. Säule | 3–5 % | Nach eigenem Ermessen; Standard für Angestellte in akademischen Berufen |
| 3. Säule (individuell) – Steuererleichterung | 30 % auf 1.050 € | Oder 25 % auf 1.350 € (Grenzwerte für 2026) |
| Rentenalter (2. Säule) | 67 (oder früher bei voller Berufslaufbahn) | Pauschalzahlung oder Rentenoption |
Versicherungen
Pflicht- und empfohlene Versicherungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftragnehmer in Belgien.
| Versicherung | Mindestdeckung | Vorgeschrieben durch |
|---|---|---|
| Arbeitsunfallversicherung | Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen | Gesetz vom 10. April 1971; verbindlich für alle Arbeitgeber |
| Öffentliche Krankenversicherung (Mutuelle) | Gesetzlich vorgeschriebene Erstattung | Alle Einwohner müssen einer Krankenkasse beitreten. |
| Kfz-Versicherung | Haftpflicht gegenüber Dritten | Königlicher Erlass über die Kfz-Haftpflichtversicherung – Pflichtversicherung |
| Haftung von Familienangehörigen | Empfohlen | Nicht obligatorisch, aber übliche Hausratversicherung |
Berufshaftpflichtversicherung – Bauunternehmer
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Versicherungsmakler und viele Angehörige der Gesundheitsberufe gesetzlich oder durch behördliche Anordnung vorgeschrieben. Endkunden aus den Bereichen Finanzdienstleistungen und Technologie verlangen in der Regel eine Mindestdeckungssumme von 1 Mio. € bis 2 Mio. €. AF berät Sie gerne hinsichtlich einer für Ihre Branche geeigneten Deckung.
Private Krankenversicherung (mit stationärer Versorgung)
| Anbieter | Typische monatliche Kosten | Typ |
|---|---|---|
| DKV Belgien | 25–60 € (Einzelperson) | Stationäre Behandlung + ambulante Behandlungsmöglichkeiten |
| AG Versicherung | 20–55 € (Einzelperson) | Schwerpunkt stationäre Behandlung |
| Vivium / P&V | 20–50 € (Einzelperson) | Schwerpunkt stationäre Behandlung |
AF Solutions
Access Financial unterstützt Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und in Belgien tätige Auftragnehmer mit Lösungen in den Bereichen Lohnabrechnung, EOR, Selbstständigkeit und Gesellschaftsgründung – gestützt auf lokale Fachleute und über 22 Jahre Erfahrung im Bereich der Einhaltung europäischer Vorschriften.
Für Endkunden
Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.
Für Personalvermittler
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.
Für Bauunternehmer
Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

Kostenlose Beratung
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Beschäftigung von Auftragnehmern und Arbeitnehmern in Belgien.
Welche Lösungen bieten Sie in Belgien an?
In Belgien bietet „ Access Financial “ drei konforme Beteiligungsmodelle an:
Angestellt / „EOR “ (Dachgesellschaft): Wir werden zum rechtlichen Arbeitgeber Ihrer Mitarbeiter in Belgien. Ihr Unternehmen behält die volle Kontrolle über die tägliche Arbeit und die zu erbringenden Leistungen, während wir die Verantwortung für das Arbeitsverhältnis, die Lohnabrechnung und die Steuerpflicht übernehmen.
Selbstständigkeit: Wenn ein Auftrag tatsächlich die Kriterien für den Status als Selbstständiger erfüllt, melden wir den Auftragnehmer vorschriftsmäßig an, kümmern uns während der gesamten Vertragslaufzeit um seine Meldepflichten und melden ihn nach Beendigung des Auftrags wieder ab.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PSC): Wir unterstützen die Zusammenarbeit mit Auftragnehmern, die über ihre eigene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Personal Service Company) tätig sind. Falls ein Auftragnehmer noch keine „ PSC “ besitzt, diese für das Projekt jedoch erforderlich ist, können wir die Gründung der Gesellschaft und die laufende Verwaltung in seinem Namen übernehmen.
Wann sollte ein Unternehmen den Einsatz eines „ EOR “ in Betracht ziehen?
Ein „ EOR “ ist in einer Reihe von Szenarien besonders nützlich. Es ist der effizienteste Weg, wenn Sie bestehende Auftragnehmer in vorschriftsmäßige Mitarbeiter umwandeln und das Risiko einer falschen Einstufung verringern möchten oder wenn Sie Fachkräfte in einem Land einstellen müssen, in dem Sie keine lokale Niederlassung haben. Außerdem ermöglicht es Ihnen eine schnelle Einarbeitung, ohne einen langwierigen und komplexen Unternehmensregistrierungsprozess durchlaufen zu müssen, und gewährleistet gleichzeitig die vollständige Einhaltung der lokalen arbeitsrechtlichen, lohn- und steuerrechtlichen Vorschriften. Über diese Kernanwendungsfälle hinaus ist ein „ EOR “ ebenso wertvoll, wenn Sie einen neuen Markt testen, bevor Sie sich zu einer langfristigen Investition verpflichten, oder wenn Sie einfach nur vorübergehende oder projektbezogene Mitarbeiter im Ausland benötigen.
Wird das Risiko einer Betriebsstätte (PE) vermieden?
Ein „ EOR “ ist ein externes Unternehmen, das internationale Arbeitskräfte in Ihrem Auftrag rechtmäßig beschäftigt und so eine klare Trennung zwischen Ihrem Unternehmen und den im Ausland ansässigen Mitarbeitern schafft. Die „ EOR “ wird zum rechtlichen Arbeitgeber dieser Arbeitnehmer. Auch wenn die Mitarbeiter weiterhin Dienstleistungen für Ihr Unternehmen erbringen, trägt diese rechtliche Distanzierung dazu bei, viele typische Risiken der „ PE “ zu mindern. Allerdings richtet sich die „ PE “ nach den konkreten Gegebenheiten vor Ort (Art der Tätigkeit, Befugnis zur Vertragsunterzeichnung, Ort der Umsatzgenerierung usw.) und nicht allein danach, wer die Gehaltsabrechnung ausstellt. Wir empfehlen daher, jedes einzelne Auftragsverhältnis gemeinsam mit unseren Spezialisten zu prüfen, um die geeignete Struktur zu ermitteln.
Stellt die falsche Einstufung von Auftragnehmern im Rahmen eines Auftrags nach dem „ AOR “ ein hohes Risiko dar?
Zu einer falschen Einstufung kommt es in der Regel dann, wenn Auftragnehmer in der Praxis wie Arbeitnehmer behandelt werden – feste Arbeitszeiten, Einbindung in das Team, kein Recht auf Vertretung, direkte Aufsicht und so weiter. Zur Vermeidung sind klare Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit, standardisierte Prozesse, dokumentierte Nachweise der Unabhängigkeit und regelmäßige Prüfungen erforderlich. Verantwortungsbewusstsein und die richtige Technologie sind entscheidend, um die Vorschriften in großem Maßstab einzuhalten, insbesondere da die Steuerbehörden zunehmend Datenanalysen und algorithmische Prüfungen einsetzen, um verdächtige Vereinbarungen zu identifizieren.
Bei Access Financial helfen wir unseren Kunden, dieses Risiko zu minimieren, indem wir maßgeschneiderte Klassifizierungsrahmen, Checklisten für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, vertragliche Schutzmaßnahmen und regelmäßige Compliance-Prüfungen entwickeln.
Wie sieht Ihr Preismodell aus?
Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.
Sozialversicherung
Die belgische Sozialversicherung (ONSS/RSZ) finanziert die Gesundheitsversorgung, die Altersversorgung, die Arbeitslosenversicherung, das Kindergeld und die Arbeitsunfallversicherung. Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt und sind nicht begrenzt.
Änderung 2026 – Indexierung des Mindestlohns
Das garantierte durchschnittliche monatliche Mindesteinkommen (GMMI) steigt ab dem 1. Januar 2026 auf 2.154,11 € und ab dem 1. April 2026 auf 2.189,81 €. Die meisten branchenspezifischen Mindestbeträge werden ebenfalls automatisch indexiert und können daher höher ausfallen.
Arbeitgeberbeiträge
Arbeitnehmerbeiträge