Länderübersicht
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein einkommensstarker Staatenbund aus sieben Emiraten auf der Arabischen Halbinsel, der ein steuerfreies Einkommensumfeld, eine moderne Infrastruktur und eine strategisch günstige Lage zwischen Europa, Asien und Afrika bietet. Abu Dhabi ist die Hauptstadt, während Dubai das globale Zentrum des Landes für Wirtschaft, Finanzen, Tourismus und Logistik ist. Zu den weiteren Großstädten zählen Sharjah, Al Ain und Ajman.
Die VAE verfügen über die zweitgrößte Volkswirtschaft im Nahen Osten mit einem BIP von rund 545 Milliarden US-Dollar im Jahr 2024. Obwohl das Land ein bedeutender Öl- und Gasproduzent ist, trägt der Nicht-Öl-Sektor mittlerweile über 70 % zum BIP bei, während auf Kohlenwasserstoffe etwa 25–30 % entfallen. Die Wirtschaft ist stark diversifiziert und umfasst Handel, Tourismus, Finanzwesen, Immobilien und Logistik. Etwa 88,5 % der Bevölkerung sind Ausländer, was die VAE zu einem der internationalsten Arbeitsmärkte der Welt macht. Arabisch ist die Amtssprache, doch Englisch ist die Verkehrssprache in Wirtschaft und Alltag.
*Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und ist nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen. Die darin enthaltenen Informationen können sich häufig ändern, und Access Financial kann nicht garantieren, dass alle Inhalte jederzeit auf dem neuesten Stand sind.
Wichtige Gesetzesänderungen 2026
Die gesetzliche Krankenversicherung wird ab Januar 2025 auf alle sieben Emirate ausgeweitet. Für große multinationale Konzerne (weltweiter Umsatz ≥ 750 Mio. €) gilt ab Januar 2025 eine inländische Mindestzuschlagsteuer in Höhe von 15 %. Mit dem Bundesgesetz Nr. 16 von 2025 wurden Verfahrensänderungen im Bereich der Mehrwertsteuer mit Wirkung zum 1. Januar 2026 eingeführt. Die ILOE-Arbeitslosenversicherung ist nun für fast alle Beschäftigten im privaten Sektor und im Bundesdienst obligatorisch.
Verträge
Arbeitsverträge in den Vereinigten Arabischen Emiraten unterliegen dem Bundesgesetz Nr. 33 von 2021. Alle Verträge müssen auf dem Festland beim Ministerium für Humanressourcen und Emiratisierung (MoHRE) oder bei der zuständigen Freihandelszonenbehörde registriert werden.
Vertragsarten
| Vertragsart | Dauer | Wichtigste Merkmale |
|---|---|---|
| Befristet (auf bestimmte Zeit) | Bis zu 3 Jahre, verlängerbar | Läuft automatisch zum Ablaufdatum aus; Standardformat gemäß Arbeitsgesetz von 2021 |
| Unbegrenzt | Unbestimmt | Jede Partei kann den Vertrag gemäß den vertraglichen Bestimmungen mit einer Kündigungsfrist von 30 bis 90 Tagen kündigen. |
| Teilzeit | Unbefristet oder befristet | Anteiliger Urlaub und gesetzliche Ansprüche; mehrere Arbeitgeber zulässig |
| Freiberufler / Berater | Projektbezogen | Dienstleistungsvertrag, kein Arbeitsvertrag; Selbstständige kümmern sich selbst um ihre Versicherung |
Festland vs. Freihandelszone
Verträge auf dem Festland fallen in den Zuständigkeitsbereich des MoHRE. Für Beschäftigte in Freihandelszonen (DIFC, ADGM, DMCC, JAFZA usw.) gelten die jeweiligen arbeitsrechtlichen Vorschriften der Freihandelszonen, die sich hinsichtlich Kündigungsfristen, Berechnung der Abfindung und Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterscheiden können. DIFC und ADGM wenden eigenständige Arbeitsgesetze an, die auf den Grundsätzen des englischen Common Law basieren.
Was Ihr Vertrag enthalten muss
Zwingende Bestimmungen
- Stellenbezeichnung und Stellenbeschreibung
- Beginn und Vertragsdauer
- Grundgehalt und Gesamtlohn (einschließlich Zulagen)
- Arbeitszeit und Arbeitsort
- Anspruch auf Jahresurlaub
- Kündigungsfrist (beide Parteien)
- Probezeit (falls zutreffend)
- Bedingungen für die Abfindung bei Ausscheiden aus dem Dienst
Häufige Zusatzklauseln
- Vertraulichkeitsklauseln / Bestimmungen zur Geheimhaltungsvereinbarung
- Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum
- Wettbewerbsverbot (maximal 2 Jahre, festgelegter Geltungsbereich)
- Wohn- und Fahrtkostenzuschüsse
- Jahresflugkarte (Heimatland)
- Bonus- und Provisionsstruktur
- Begriffe aus dem Bereich der Krankenversicherung
Access Financial erarbeitet Arbeitsverträge, die den Vorschriften der Vereinigten Arabischen Emirate entsprechen, und kümmert sich um die Einarbeitung bei „ EOR “-Projekten.
Arbeitszeiten und Überstunden
Die reguläre Arbeitswoche in den Vereinigten Arabischen Emiraten beträgt 48 Stunden (8 Stunden pro Tag, 6 Tage pro Woche). Viele Arbeitgeber im privaten Sektor arbeiten nach einem 5-Tage-Rhythmus von Montag bis Freitag oder Sonntag bis Donnerstag. Während des Ramadan werden die Arbeitszeiten für muslimische Mitarbeiter um 2 Stunden pro Tag verkürzt (und oft auch freiwillig für alle Mitarbeiter).
| Parameter | Regel | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Normale Arbeitswoche | 48 Stunden pro Woche | 8 Stunden pro Tag; können auf 5 oder 6 Tage aufgeteilt werden |
| Ramadan-Öffnungszeiten | Um 2 Stunden pro Tag reduziert | Für muslimische Mitarbeiter; wird oft freiwillig auf alle Mitarbeiter ausgeweitet |
| Pause | 1 Stunde nach 5 Stunden Arbeit | Obligatorisch; wird nicht als Arbeitszeit angerechnet |
| Überstunden tagsüber | 125 % des Grundstundenlohns | Bis zu 2 zusätzliche Stunden pro Tag; darüber hinaus ist eine Sondergenehmigung erforderlich |
| Nachtüberstunden (22:00–04:00 Uhr) | 150 % des Grundstundenlohns | Gilt während der Nachtstunden |
| Arbeit am Ruhetag | 150 % des Lohns + Ausgleichsurlaubstag | Oder 150 % ohne Ersatztermin (falls dies nicht möglich ist) |
| Arbeit an Feiertagen | 200 % des normalen Lohns | Es ist kein zusätzlicher freier Tag erforderlich |
Bundesgesetzesdekret Nr. 33/2021
Das Arbeitsrecht der Vereinigten Arabischen Emirate gilt im privaten Sektor gleichermaßen für Staatsangehörige und Ausländer. Überstunden müssen freiwillig geleistet werden und werden auf der Grundlage des Grundlohns und nicht des Gesamtlohns berechnet. Die Fahrzeit zum und vom Arbeitsplatz wird nicht als Arbeitszeit angerechnet.
Probezeit
Im Arbeitsvertrag kann eine Probezeit von bis zu 6 Monaten vereinbart werden. Während der Probezeit kann jede Partei den Vertrag mit verkürzter Kündigungsfrist kündigen, und Krankentage sind in der Regel unbezahlt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
| Parameter | Gängige Praxis | Rechtliche Hinweise |
|---|---|---|
| Maximale Dauer | 6 Monate | Gesetzlich festgelegte Obergrenze; kann nicht verlängert werden |
| Mitteilung des Arbeitgebers (während der Probezeit) | 14 Tage | Bundesgesetzesdekret Nr. 33/2021 |
| Mitteilung für Mitarbeiter (Wechsel des Arbeitsplatzes in den VAE) | 30 Tage | Arbeitnehmer erstattet dem neuen bzw. alten Arbeitgeber die Rekrutierungskosten |
| Mitteilung an die Mitarbeiter (Abreise aus den VAE) | 14 Tage | Rückkehr ins Heimatland |
| Krankheitstage während der Probezeit | Unbezahlt | Sofern der Arbeitgeber nicht freiwillig bezahlten Krankenurlaub gewährt |
Einwanderung und Arbeitsvisa
Alle Staatsangehörigen, die weder aus den Vereinigten Arabischen Emiraten noch aus den Ländern des Golf-Kooperationsrats (GCC) stammen, benötigen ein Aufenthaltsvisum und eine Arbeitserlaubnis, um in den Vereinigten Arabischen Emiraten leben und arbeiten zu können. In der Regel übernehmen die Arbeitgeber (auf dem Festland oder in der Freihandelszone) die gesamte Abwicklung.
Emirates-Ausweis und digitale Aufenthaltsgenehmigung – 2026
Alle Einwohner der Vereinigten Arabischen Emirate müssen im Besitz einer Emirates-ID sein, die von der Bundesbehörde für Identität, Staatsangehörigkeit, Zoll und Hafensicherheit (ICP) ausgestellt wird. Die Visumsdaten sind nun vollständig digitalisiert und können über die UAEPASS-App sowie die Online-Dienste der ICP überprüft werden.
Wichtigste Visumwege
| Visumverfahren | Mindestlohn | Sponsor? | Dauer |
|---|---|---|---|
| Standard-Arbeitsvisum | Kein bundesweiter Mindestlohn | Arbeitgeber in den Vereinigten Arabischen Emiraten | 2 oder 3 Jahre; verlängerbar |
| „Green Visa“ (für qualifizierte Fachkräfte, die sich selbst finanzieren) | 15.000 AED/Monat (Grundgehalt) | Selbst finanziert | 5 Jahre; verlängerbar |
| „Green Visa“ für Freiberufler | 360.000 AED pro Jahr | Selbst finanziert | 5 Jahre; verlängerbar |
| Golden Visa – Investoren | ~Investition in Höhe von 2 Mio. AED | Selbst finanziert | 10 Jahre; verlängerbar |
| Golden Visa – Fachkräfte | Je nach Kategorie unterschiedlich | Zulassungsstelle | 5 oder 10 Jahre |
| Freiberufliche Tätigkeit in der Freihandelszone | Kein festgelegtes Minimum | Freihandelszonenbehörde | 1–3 Jahre |
Typische Kosten
| Gebühr | Kosten (AED) | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Arbeitserlaubnis | ~1.000–2.000 | Variiert je nach Qualifikationskategorie und Emirat |
| Medizinische Eignungsprüfung | ~250–700 | Obligatorisch in einer zugelassenen Klinik |
| Emirates-Ausweis (3 Jahre) | ~370 | Zuzüglich Schreib- und Bearbeitungsgebühren |
| Stempelung des Aufenthaltsvisums | ~500–700 | Pro Bewerber |
| Freiberufler-Genehmigung (jährlich) | ~7.000–15.000 | Inklusive Visum, variiert je nach Freihandelszone |
Das Einwanderungsteam von AF hat bereits Tausende von Auftragnehmern und Fachkräften in die VAE vermittelt. Wir kümmern uns umfassend um Einreisegenehmigungen, die Emirates-ID, medizinische Untersuchungen und die Visumserteilung.
Urlaubsansprüche
Der gesetzliche Urlaubsanspruch in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist im Bundesgesetz Nr. 33/2021 geregelt und gilt gleichermaßen für Staatsangehörige und Ausländer im privaten Sektor. Die meisten seriösen Arbeitgeber bieten über die gesetzliche Mindestregelung hinausgehende Zusatzleistungen an.
Jahresurlaub
| Parameter | Anspruch | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Nach 6 Monaten Dienstzeit | 2 Tage pro Monat | Anteilig im ersten Jahr |
| Nach einem Jahr Betriebszeit | 30 Kalendertage/Jahr | Gesetzlicher Mindestbetrag |
| Übertrag | Bis zu 50 % | Mit Zustimmung des Arbeitgebers |
| Bezahlung während des Urlaubs | Volles Gehalt | einschließlich Wohn- und Fahrtkostenzuschüsse |
| Feiertage während des Urlaubs | Zur Abwesenheit hinzugefügt | Wird nicht auf den Jahresurlaub angerechnet |
Elternzeit
| Urlaubsart | Dauer | Bezahlung | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Mutterschaft | 60 Tage | 100 % (45 Tage) + 50 % (15 Tage) | Zuzüglich bis zu 45 unbezahlte Tage im Krankheitsfall |
| Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs (krankes Baby) | +30 Tage bezahlt | Volles Gehalt | Mit ärztlichem Attest |
| Vaterschaft | 5 Tage | Volles Gehalt | Innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt; fortlaufend oder aufgeteilt |
| Hajj-Urlaub | Bis zu 30 Tage | Unbezahlt | Einmal im Leben; muslimische Mitarbeiter |
Krankheitsurlaub
| Zeitraum | Vergütungssatz |
|---|---|
| Die ersten 15 Tage | Volles Gehalt |
| Die nächsten 30 Tage | Halber Lohn |
| Noch 45 Tage | Unbezahlt |
| Gesamtbetrag pro 12-Monats-Zeitraum | Bis zu 90 Tage |
Feiertage 2026
In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es im Jahr 2026 etwa 12 bezahlte Feiertage. Islamische Feiertage richten sich nach dem Hijri-Kalender und werden durch die offizielle Mondsichtungsbestätigung festgelegt. Der Kabinettsbeschluss Nr. 27 aus dem Jahr 2024 erlaubt es, Feiertage, die nicht mit dem Eid zusammenfallen, auf angrenzende Wochentage zu verschieben, um lange Wochenenden zu schaffen.
| Datum | Tag | Feiertag |
|---|---|---|
| 1. Januar | Donnerstag | Neujahr |
| 20. bis 22. März | Freitag–Sonntag | Eid al-Fitr (3 Tage) |
| 26. Mai | Dienstag | Arafat-Tag |
| 27.–29. Mai | Mittwoch–Freitag | Id al-Adha (3 Tage) |
| 15. / 16. Juni | Montag / Dienstag | Islamisches Neujahr |
| 24. / 25. August | Montag / Dienstag | Geburtstag des Propheten Mohammed (Friede sei mit ihm) |
| 1. Dezember | Dienstag | Gedenktag |
| 2.–3. Dezember | Mittwoch–Donnerstag | Nationalfeiertag der Vereinigten Arabischen Emirate (Eid Al Etihad) |
Kündigungsfristen
Nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Kündigung des Arbeitsvertrags schriftlich mitteilen. Die Kündigungsfrist ist im Vertrag vereinbart und beträgt zwischen 30 und 90 Tagen.
| Szenario | Kündigungsfrist | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Standardvertrag (Festland) | 30–90 Tage | Wie vertraglich vereinbart; sofern nicht anders angegeben, gelten 30 Tage |
| Während der Probezeit (Arbeitgeber) | 14 Tage | Bundesgesetzesdekret Nr. 33/2021 |
| Während der Probezeit (Mitarbeiter, der die VAE verlässt) | 14 Tage | Rückkehr ins Heimatland |
| Während der Probezeit (Mitarbeiter, Stellenwechsel) | 30 Tage | Zuzüglich Erstattung der Einstellungskosten |
| Entschädigung anstelle der Kündigungsfrist | Zulässig | Entspricht dem letzten Grundlohn für die Kündigungsfrist |
| Freistellung zur Arbeitssuche | 1 Tag pro Woche | Wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht |
Kündigung und Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Vereinigten Arabischen Emirate betreiben kein öffentliches Rentensystem für ausländische Arbeitnehmer. Stattdessen erhalten Arbeitnehmer nach Ablauf eines Jahres ununterbrochener Betriebszugehörigkeit eine einmalige Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, deren Höhe sich nach dem letzten Grundgehalt berechnet.
| Dienstjahre | Anspruch auf Trinkgeld | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Weniger als 1 Jahr | Keine | Kein Trinkgeld |
| 1–5 Jahre | 21 Tage Grundgehalt pro Jahr | Anteilige Berechnung für Teiljahre |
| 5+ Jahre | 30 Tage Grundgehalt pro Jahr | Für jedes weitere Jahr ab dem 5. Jahr |
| Gesamtmaximum | Gesamtgrundgehalt für 2 Jahre | |
Sofortige Kündigung (Artikel 44)
Arbeitgeber können bei grobem Fehlverhalten, Betrug, schwerwiegenden Sicherheitsverstößen oder einer strafrechtlichen Verurteilung fristlos kündigen. In solchen Fällen kann dem Arbeitnehmer die Abfindung entzogen werden. Unrechtmäßige Kündigungen können über die Beschwerdewege des MoHRE angefochten werden.
Einkommensteuer und Umsatzsteuer
In den Vereinigten Arabischen Emiraten wird auf Gehälter, Bankzinsen oder sonstige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für Gebietsansässige keine Einkommensteuer erhoben. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Dies ist einer der bedeutendsten finanziellen Vorteile einer Beschäftigung in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Körperschaftsteuer
| Steuern | Bewertung | Schwellenwert / Anmerkungen |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 0% | Gewinne von bis zu 375.000 AED |
| Körperschaftsteuer | 9% | Gewinne über 375.000 AED (seit Juni 2023) |
| Inländische Mindest-Ergänzungssteuer (DMTT) | 15% | Große multinationale Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von ≥ 750 Mio. € (ab dem 1. Januar 2025) |
| Einkünfte, die für die Freizone in Frage kommen | 0% | Sofern die Compliance-Bedingungen erfüllt sind |
| Quellensteuer | 0% | Zu Gehältern, Zinsen und Lizenzgebühren |
Nettogehalt – Steuerfreie Gehälter
Einwohner der Vereinigten Arabischen Emirate behalten etwa 95 % ihres Bruttogehalts, da keine Einkommensteuer anfällt und die gesetzlichen Abzüge minimal sind (für Expatriates lediglich die ILOE). Im Vergleich dazu behalten Hochverdiener im Vereinigten Königreich möglicherweise nur 55–60 %.
Mehrwertsteuer
| Bewertung | % | Gilt für |
|---|---|---|
| Standard | 5% | Die meisten Waren und Dienstleistungen |
| steuerfrei | 0% | Export, internationaler Transport, bestimmte Bereiche des Gesundheitswesens und des Bildungswesens |
| Ausgenommen | — | Wohnungsmieten, bestimmte Finanzdienstleistungen, öffentlicher Personennahverkehr |
| Registrierungsschwelle | AED 375,000 | Obligatorisch; 187.500 AED freiwillig |
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Vorteile
Die gesetzlichen Sozialleistungen in den VAE sind im internationalen Vergleich zwar bescheiden, doch dank der steuerfreien Einkünfte und der großzügigen, marktüblichen Vergütungspakete ist die Gesamtvergütung äußerst wettbewerbsfähig. Die meisten Arbeitgeber im Fachbereich bieten umfangreiche Zusatzleistungen an.
Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen
| Vorteil | Anspruch | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Vom Arbeitgeber bezahlt | Basispaket ab 320 AED/Jahr; in allen 7 Emiraten obligatorisch |
| Jahresurlaub | 30 Kalendertage/Jahr | Nach einem Jahr Betriebszeit |
| Krankmeldung | Bis zu 90 Tage pro Jahr | 15 Tage voll bezahlt + 30 Tage halb bezahlt + 45 Tage unbezahlt |
| Mutterschaftsurlaub | 60 Tage | 45 Tage volles Gehalt + 15 Tage halbes Gehalt |
| Vaterschaftsurlaub | 5 Tage | Volles Gehalt; innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt |
| Abfindung bei Beendigung des Dienstverhältnisses | Bis zu 2 Jahresgrundgehälter | Nach mehr als einem Jahr im Dienst |
| ILOE-Arbeitslosenversicherung | 60 % des Grundgehalts, 3 Monate | Vom Arbeitnehmer zu zahlender Beitrag |
Marktübliche Zusatzleistungen
| Vorteil | Prävalenz | Typische Bestimmung |
|---|---|---|
| Wohnungszuschuss | Sehr häufig | 25–40 % des Grundgehalts; oder vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Unterkunft |
| Fahrtkostenzuschuss | Sehr häufig | 1.000–3.000 AED pro Monat oder Firmenwagen |
| Jahresflugkarte | Allgemein (berufliche Rollen) | Rückreise ins Heimatland in der Economy-Klasse; oft inklusive Familie |
| Erweiterte Krankenversicherung | Über 90 % professionelle Arbeitgeber | Daman, AXA, Bupa, MetLife; Familienversicherung für Führungskräfte |
| Erziehungszulage | Häufig (Führungspositionen für Expatriates) | 30.000–80.000 AED pro Jahr und Kind |
| Jahresendprämie | Allgemein | 1 Monatsgehalt; leistungsabhängig |
| Homeoffice / flexibles Arbeiten | Immer häufiger anzutreffen | Hybridmodell: 2–3 Tage; variiert je nach Sektor |
Rente und Sparvermögen bei Ausscheiden aus dem Dienst
Die Vereinigten Arabischen Emirate gewähren Ausländern keine staatliche Rente. Die Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die wichtigste rentenähnliche Leistung, obwohl sich derzeit neue freiwillige Sparmodelle etablieren.
| Parameter | Details | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Staatliche Rente (Emiratis) | GPSSA-Programm | Gesamtbeitragssatz 20–26 %; Renteneintrittsalter 60 Jahre |
| Staatliche Rente (Auslandsbeschäftigte) | Keine | Ersetzt durch die Abfindung bei Ausscheiden aus dem Dienst |
| Abfindung bei Ausscheiden aus dem Dienst (1–5 Jahre) | 21 Tage Grundgehalt pro Jahr | Anteilige Berechnung |
| Abfindung bei Ausscheiden aus dem Dienst (5+ Jahre) | 30 Tage Grundgehalt pro Jahr | Begrenzt auf das Gesamtgehalt von zwei Jahren |
| DIFC-Mitarbeitersparplan (DEWS) | 5,83 % / 8,33 % | Im DIFC vorgeschrieben; ersetzt das herkömmliche Trinkgeld |
| Freiwilliges Sparprogramm | Optional, ab 2023 | Vom MoHRE zugelassene Anbieter; Alternative zum Trinkgeld |
Versicherungen
Obligatorische und empfohlene Versicherungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftragnehmer in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
| Versicherung | Mindestdeckung | Vorgeschrieben durch |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Basis-Tarif (ab 320 AED/Jahr) | In allen 7 Emiraten vorgeschrieben (ab Januar 2025) |
| Arbeitsunfallversicherung | Je nach Funktion | Für alle Arbeitgeber verpflichtend; deckt Arbeitsunfälle ab |
| ILOE-Arbeitslosenversicherung | 60 % des Grundgehalts, 3 Monate | Für die meisten Arbeitnehmer verpflichtend (Bundesgesetzesdekret 13/2022) |
| Kfz-Versicherung | Dritter | Bundesverkehrsgesetz der Vereinigten Arabischen Emirate |
Berufshaftpflichtversicherung – Bauunternehmer
Häufig vertraglich von Endkunden gefordert und zunehmend gesetzlich vorgeschrieben. Mindestens 1 Million AED für Notare, Gerichtssachverständige und Übersetzer (Gesetze von 2024). Für Tätigkeiten in den Bereichen Ingenieurwesen, Beratung und Finanzdienstleistungen sind in der Regel 2 Millionen AED oder mehr erforderlich. AF berät Sie gerne hinsichtlich eines für Ihre Branche geeigneten Versicherungsschutzes.
Private Krankenversicherer
| Anbieter | Typische jährliche Kosten (Einzelperson) | Typ |
|---|---|---|
| Daman (Staatliche Krankenversicherung) | 800–6.000 AED | Von grundlegend bis umfassend |
| AXA Gulf | 2.500–8.000 AED | Umfassend; regionale Abdeckung |
| Bupa Global | 5.000–15.000 AED | Internationale Berichterstattung |
| MetLife | 2.000–7.000 AED | Umfassend |
AF Solutions
Access Financial ist seit über 22 Jahren in den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig und unterstützt Endkunden, Personalvermittlungsagenturen und Mitarbeiter.
Für Endkunden
Die Verwaltung von Zeitarbeitskräften kann komplex sein. Unsere Lösungen optimieren das Personalmanagement und machen es einfach, vorschriftsmäßig und kosteneffizient.
Für Personalvermittler
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, mit dem Sie Ihre Kandidaten einfach, vorschriftsmäßig und effizient international vermitteln können – und das mit minimalem Aufwand.
Für Bauunternehmer
Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können, und überlassen Sie uns die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, die Sozialversicherung und alle Angelegenheiten im Bereich Einwanderung.

Kostenlose Beratung
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf unsere am häufigsten gestellten Fragen.
Welche Lösungen bieten Sie in den Vereinigten Arabischen Emiraten an ?
In den Vereinigten Arabischen Emiraten bietet „ Access Financial “ ein konformes Geschäftsmodell an:
Angestellt / „EOR “ (Dachgesellschaft): Wir werden zum rechtlichen Arbeitgeber Ihrer Mitarbeiter in den VAE. Ihr Unternehmen behält die volle Kontrolle über die tägliche Arbeit und die zu erbringenden Leistungen, während wir die Verantwortung für die Beschäftigung, die Gehaltsabrechnung und die Steuerpflicht übernehmen.
Wann sollte ein Unternehmen den Einsatz eines „ EOR “ in Betracht ziehen?
Ein „ EOR “ ist in einer Reihe von Szenarien besonders nützlich. Es ist der effizienteste Weg, wenn Sie bestehende Auftragnehmer in vorschriftsmäßige Mitarbeiter umwandeln und das Risiko einer falschen Einstufung verringern möchten oder wenn Sie Fachkräfte in einem Land einstellen müssen, in dem Sie keine lokale Niederlassung haben. Außerdem ermöglicht es Ihnen eine schnelle Einarbeitung, ohne einen langwierigen und komplexen Unternehmensregistrierungsprozess durchlaufen zu müssen, und gewährleistet gleichzeitig die vollständige Einhaltung der lokalen arbeitsrechtlichen, lohn- und steuerrechtlichen Vorschriften. Über diese Kernanwendungsfälle hinaus ist ein „ EOR “ ebenso wertvoll, wenn Sie einen neuen Markt testen, bevor Sie sich zu einer langfristigen Investition verpflichten, oder wenn Sie einfach nur vorübergehende oder projektbezogene Mitarbeiter im Ausland benötigen.
Können wir über ein „ EOR “ sowohl einheimische als auch ausländische Mitarbeiter einstellen?
Ja. Unsere Dienstleistungen im Bereich „ EOR “ gelten sowohl für einheimische als auch für ausländische Mitarbeiter. Für ausländische Staatsangehörige gelten zusätzliche Visums- oder Arbeitserlaubnispflichten, und wir können den Antragsprozess von Anfang bis Ende begleiten – einschließlich der Übernahme der Bürgschaft in Ländern, in denen wir über die entsprechende Lizenz verfügen.
Wird das Risiko einer Betriebsstätte (PE) vermieden?
Ein „ EOR “ ist ein externes Unternehmen, das internationale Arbeitskräfte in Ihrem Auftrag rechtmäßig beschäftigt und so eine klare Trennung zwischen Ihrem Unternehmen und den im Ausland ansässigen Mitarbeitern schafft. Die „ EOR “ wird zum rechtlichen Arbeitgeber dieser Arbeitnehmer. Auch wenn die Mitarbeiter weiterhin Dienstleistungen für Ihr Unternehmen erbringen, trägt diese rechtliche Distanzierung dazu bei, viele typische Risiken der „ PE “ zu mindern. Allerdings richtet sich die „ PE “ nach den konkreten Gegebenheiten vor Ort (Art der Tätigkeit, Befugnis zur Vertragsunterzeichnung, Ort der Umsatzgenerierung usw.) und nicht allein danach, wer die Gehaltsabrechnung ausstellt. Wir empfehlen daher, jedes einzelne Auftragsverhältnis gemeinsam mit unseren Spezialisten zu prüfen, um die geeignete Struktur zu ermitteln.
Wie sieht Ihr Preismodell aus?
Unsere Standard-Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch 550 €. Bei Großaufträgen bieten wir zudem Mengenrabatte an. Um die Preisgestaltung für Ihren konkreten Fall zu besprechen, wenden Sie sich bitte hier an unser Team: https://accessfinancial.com/#get-started.
Sozialversicherung
Die VAE unterhalten getrennte Sozialversicherungssysteme für Staatsangehörige und Ausländer. Staatsangehörige der VAE und der GCC-Staaten zahlen Beiträge an die Allgemeine Renten- und Sozialversicherungsbehörde (GPSSA); Ausländer zahlen keine Beiträge zur staatlichen Rente, sondern erhalten stattdessen eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
ILOE-Arbeitslosenversicherung – Pflichtversicherung
Alle berechtigten Beschäftigten des privaten Sektors und der Bundesverwaltung müssen sich für das Programm „Involuntary Loss of Employment“ (ILOE) anmelden. Beitrag: 5 AED/Monat (Grundgehalt ≤ 16.000 AED) oder 10 AED/Monat (über 16.000 AED). Bei Entlassung werden bis zu 60 % des Grundgehalts für 3 Monate gezahlt. Bei Nichteinhaltung wird eine Geldstrafe in Höhe von 400 AED verhängt.
Staatsangehörige der VAE / des Golf-Kooperationsrats (GCC) – Beiträge zur GPSSA
Auswanderer