Unfallversicherung (UVG)
ist die obligatorische Unfallversicherung in der Schweiz: Arbeitgeber versichern alle Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (BU), und Mitarbeiter, die mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle (NBU). Beiträge: Die Beiträge für Arbeitsunfälle trägt der Arbeitgeber, die Beiträge für Nichtberufsunfälle werden in der Regel von den Beschäftigten abgezogen.
So funktioniert die UVG in der Lohnabrechnung und in der Praxis
Der Versicherungsschutz wird je nach Branche mit der Suva oder privaten Versicherern vereinbart; die Prämien werden als Promillesätze auf das versicherte Gehalt bis zur Obergrenze (148'200 CHF) berechnet und variieren je nach Risikoklasse. Die NBU-Abzüge sind auf den Lohnabrechnungen ausgewiesen; eine fehlende UVG-Registrierung ist ein klassischer Fehler bei der Einarbeitung, der sich beim ersten Schadensfall bemerkbar macht.
Die UVG übernimmt die Behandlungskosten, Tagegelder (80 % ab dem 3. Tag) und Renten bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit – unabhängig von der Krankenversicherung. Deshalb ist der Status des Unfallversicherungsschutzes bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Bedeutung: Die NBU erlischt kurz nach dem Ausscheiden, sofern keine Überbrückung (Abredeversicherung) erfolgt.
Verwandte Begriffe: tägliches Krankengeld, BVG/LPP
Häufig gestellte Fragen
Wer zahlt die UVG-Beiträge?
Prämien für Arbeitsunfälle: immer vom Arbeitgeber zu tragen. Nichtberufsunfälle (NBU): vom Arbeitnehmer abzuziehen und werden in der Regel einbehalten, obwohl manche Arbeitgeber diese als Leistung übernehmen. Beide werden über die Gehaltsabrechnung abgewickelt, wobei der Versicherungsvertrag auf den Arbeitgeber lautet.
Was passiert mit dem Unfallversicherungsschutz nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in der Schweiz?
Der Versicherungsschutz der NBU endet 31 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; ausscheidende Mitarbeiter ohne neuen Arbeitgeber sollten die überbrückende Abredeversicherung (für bis zu sechs Monate) abschliessen oder sicherstellen, dass ihre Krankenversicherung einen Unfallschutz umfasst – ein Standardhinweis, den Schweizer Arbeitgeber ausscheidenden Mitarbeitern bei deren Austritt geben müssen.