Tägliches Krankengeld (KTG)
(Krankentaggeld) ist das in der Schweiz versicherte Krankengeld: Kollektivversicherungen zahlen in der Regel 80 % des Lohns für bis zu 720–730 Krankheitstage und ersetzen damit die begrenzte gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. In den meisten Branchen ist dies zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, gilt jedoch als gängige Praxis und ist in vielen Branchen tarifvertraglich vorgeschrieben – und wird von den Arbeitnehmern erwartet.
Warum Schweizer Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall versichern
Die gesetzliche Mindestdeckung (Basel-/Bern-/Zürich-Skalen) verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Löhne für eine mit der Betriebszugehörigkeit steigende Anzahl von Wochen weiterzuzahlen – kurzer Schutz, konzentrierte Kosten. KTG setzt dies in Prämien um: Nach einer Wartezeit (in der Regel 14–30 Tage, vom Arbeitgeber getragen) zahlt der Versicherer langfristig 80 %. Tarifverträge – einschließlich des für Leiharbeitnehmer geltenden Tarifvertrags – schreiben häufig bestimmte KTG-Konditionen vor.
Für Auftragnehmer im Rahmen der Schweizer Lohnabrechnung sind die Präsenz von KTG und die Vertragsbedingungen ein echtes Qualitätsunterscheidungsmerkmal zwischen den Anbietern – erkundigen Sie sich nach der Wartezeit und dem Prozentsatz, nicht nur nach der „Krankheitsabsicherung“.
Häufig gestellte Fragen
Ist die KTG-Versicherung in der Schweiz obligatorisch?
Nicht durch allgemeines Gesetz – aber Tarifverträge schreiben dies in vielen Branchen vor, und aufgrund der Marktpraxis ist dies bei der Beschäftigung von Fachkräften nahezu die Regel. Ohne eine solche Regelung gilt die stufenweise Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers, was bei längerer Krankheit für beide Seiten nachteiliger ist.
Was kostet eine KTG-Untersuchung und wer übernimmt die Kosten?
Die Beiträge betragen je nach Branche, Wartezeit und Versicherungsumfang etwa 1–3 % des Gehalts und werden in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, wobei der Arbeitgeber in der Praxis mindestens die Hälfte übernimmt (die Bestimmungen der Tarifverträge variieren). Auf den Gehaltsabrechnungen wird der Arbeitnehmeranteil ausgewiesen; in der Budgetplanung werden beide Beträge aufgeführt.