Personalvermittlungsagentur
ist ein Unternehmen, das Arbeitskräfte für Kundenunternehmen vermittelt und bereitstellt – entweder durch die Vermittlung von Mitarbeitern zur Festanstellung oder durch die Bereitstellung von Zeitarbeitskräften, die es selbst beschäftigt. In Europa unterliegt die Bereitstellung von Personal, das unter der Weisungsbefugnis des Kunden arbeitet, den Vorschriften für die Arbeitnehmerüberlassung und erfordert in der Regel eine Genehmigung.
Personalbeschaffung oder Personalvermittlung – warum dieser Unterschied wichtig ist
Eine Agentur, die lediglich Bewerber vermittelt, erhält eine Vermittlungsgebühr und zieht sich anschließend zurück; der Kunde wird zum Arbeitgeber. Eine Agentur, die Zeitarbeitskräfte bereitstellt, bleibt während des Einsatzes deren Arbeitgeber – was die Einhaltung von Genehmigungsvorschriften (das deutsche AÜG, die SECO-Regelung in der Schweiz), Gleichbehandlungsvorschriften und Branchenvereinbarungen wie Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche nach sich zieht.
Viele Agenturen vermeiden es, in jedem Land selbst lizenzierte Arbeitsverhältnisse einzugehen, indem sie mit einem lizenzierten „Employer of Record“ oder einem Lohnabrechnungsdienstleister zusammenarbeiten, der die von der Agentur vermittelten Auftragnehmer beschäftigt.
Was Kunden überprüfen sollten
- Lizenzstatus: Bei Leiharbeitnehmern sollten Sie die Lizenz der Agentur oder ihres Beschäftigungspartners im öffentlichen Register überprüfen.
- Wer beschäftigt den Arbeitnehmer: Das im Arbeitsvertrag genannte Unternehmen ist für die Lohnabrechnung, die Versicherungen und die Genehmigungen zuständig.
- Kettenhaftung: In den Niederlanden und auch anderswo haften Auftraggeber mit für Lohn- und Steuerausfälle entlang der Lieferkette.
Verwandte Begriffe: Personalverleih, Lohnabrechnung, „Contractor of Record“
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer Personalvermittlungsagentur und einem „ EOR “?
Eine Personalvermittlungsagentur findet die Arbeitskräfte; ein „ EOR “ stellt sie ein. Agenturen bieten Personalbeschaffung und -vermittlung an, EORs bieten eine rechtskonforme Beschäftigungsinfrastruktur. Oft arbeiten sie zusammen: Die Agentur vermittelt einen Auftragnehmer, der „ EOR “ stellt ihn ein und bezahlt ihn im Rahmen seiner Lizenzen.
Benötigen Personalvermittlungsagenturen in Europa eine Lizenz?
Bei der Vermittlung von Zeitarbeitskräften ist dies in der Regel der Fall: Deutschland (AÜG), die Schweiz (kantonale Genehmigungen und SECO-Genehmigungen), Frankreich („travail temporaire“) und weitere Länder regeln diese Tätigkeit. Die reine Personalvermittlung zur Festanstellung unterliegt je nach Land weniger strengen Genehmigungsauflagen oder gar keinen.