Mutterschaftsurlaub
Der Mutterschutz umfasst die Zeit rund um die Geburt: Die Dauer reicht von der von der ILO festgelegten Mindestdauer von 14 Wochen (Schweiz: 14 Wochen zu 80 % über die EO) über die 52 Wochen im Vereinigten Königreich (39 Wochen bezahlt über das SMP) bis hin zu den staatlich finanzierten nordischen Systemen. Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und des Mutterschaftsurlaubs ist nahezu flächendeckend.
Was Arbeitgeber verwalten
Drei Ebenen pro Land: Dauer und Struktur des Mutterschaftsurlaubs (obligatorische Phasen vor und nach der Geburt in mehreren Bundesstaaten), Finanzierung (staatliche Versicherung, Zuschüsse des Arbeitgebers oder vollständige Übernahme durch den Arbeitgeber wie in Teilen Asiens und der Golfregion – VAE: 60 Tage mit gestaffelter Vergütung) sowie Schutzmaßnahmen (Kündigungsschutz, Recht auf Rückkehr in die ursprüngliche Position, Stillmöglichkeiten). Tarifverträge und betriebliche Regelungen gehen in der Regel über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus.
Bei grenzüberschreitenden Entsendungen gilt die Regelung des Entsendelandes; die Ansprüche der Entsandten richten sich nach dem geltenden Vertrag und dem jeweiligen Sozialsystem – ein wichtiger Punkt, der bei der Planung von Entsendungen sorgfältig geprüft werden muss. Siehe auch Vaterschafts- und Elternurlaub.
Häufig gestellte Fragen
Wer bezahlt den Mutterschaftsurlaub?
In der Regel handelt es sich um Sozialversicherungen mit festgelegten Sätzen (in der Schweiz ist die EO auf 80 % begrenzt; im Vereinigten Königreich ist der SMP größtenteils vom HMRC erstattungsfähig), ergänzt durch Arbeitgeberzuschüsse gemäß Vertrag oder Tarifvertrag; in einigen Märkten werden die Kosten direkt den Arbeitgebern auferlegt. Planen Sie die Aufteilung nach Land ein, einschließlich der Erstattungsmechanismen, die die Lohnbuchhaltung anwenden muss.
Ist eine Kündigung während des Mutterschaftsurlaubs möglich?
Nur in eng gefassten, nicht schwangerschaftsbezogenen Fällen mit beschleunigtem Verfahren (Varianten der Betriebsschließung) und in einigen Ländern während der Schwangerschaft und in geschützten Zeiträumen praktisch gar nicht. Bei Entlassungsprogrammen müssen geschützte Arbeitnehmer gesondert und rechtskonform behandelt werden.