Elternzeit
ist ein längerer Erziehungsurlaub über den Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub hinaus: Die EU-Richtlinie gewährt jedem Elternteil vier Monate (davon zwei nicht übertragbar), wobei die Bezahlung den Mitgliedstaaten überlassen bleibt – was zu einer Bandbreite an Regelungen führt, die von den nordischen Systemen mit mehr als einem Jahr bezahlter Freistellung bis hin zu unbezahlten Ansprüchen mit Arbeitsplatzgarantie in anderen Ländern reicht.
Sich in der landesweiten Vielfalt zurechtfinden
Die Modelle lassen sich in drei Kategorien unterteilen: großzügige bezahlte Freistellungen (in Schweden ca. 480 gemeinsame Tage; in Norwegen ähnlich), auf Beihilfen basierende Regelungen (in Deutschland bis zu drei Jahre Elternzeit, wobei das Elterngeld für 12–14 Monate das Einkommen ersetzt) und unbezahlte Ansprüche mit Schwerpunkt auf dem Arbeitsplatzschutz. Teilzeit- und flexible Rückkehrmodelle werden zunehmend vorgeschrieben.
Regelungen für Arbeitgeber: Antragsfristen und Kündigungsfristen, Arbeitsplatzgarantie bei Rückkehr, Regelungen zur Fortführung von Sozialleistungen sowie Wechselwirkungen mit Prämien und der Unverfallbarkeit – die entsprechenden Richtlinien sollten länderweise bereits vor dem ersten Antrag vorliegen.
Häufig gestellte Fragen
Wird Elternzeit bezahlt?
Nach Ländern: Staatliche Beihilfen (Deutschland, skandinavische Länder) ersetzen das Einkommen teilweise; in einigen Staaten ist lediglich unbezahlter Urlaub mit entsprechenden Schutzmaßnahmen vorgeschrieben; Tarifverträge und Arbeitgeber zahlen wettbewerbsorientierte Zulagen. Die EU-Mindestanforderungen betreffen den Urlaub selbst, nicht die Bezahlung – die Finanzierungsmodalitäten sind separat zu prüfen.
Können beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen?
Die meisten Modelle lassen Überschneidungen oder Aufteilungen zu, wobei nicht übertragbare Anteile sicherstellen, dass jeder Elternteil einen Teil davon in Anspruch nimmt. Planungsbeschränkungen (Aufschübe aufgrund von Betriebsstörungen) sind eng gefasst und werden gerichtlich angefochten – planen Sie daher mit Genehmigungen und nicht mit Ablehnungen.