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Krankmeldung

Zuletzt aktualisiert: 14.08.2026 Überprüft von: dem Team von „ Access Financial “

Krankmeldung

Krankheitsbedingte Fehlzeiten mit Einkommenssicherung: Die Modelle reichen von vom Arbeitgeber bezahlten Wochen (in Deutschland sechs Wochen zu 100 %, in der Schweiz stufenweise oder versicherte Weiterzahlung) über staatliche Leistungen nach kurzen Arbeitgeberphasen (SSP im Vereinigten Königreich, nordische Systeme) bis hin zu den gestaffelten Voll-, Halb- und unbezahlten Zeiträumen in den Golfstaaten. Überall gelten Vorschriften zur ärztlichen Bescheinigung und zur Meldung.

Die drei Modelle, für die Arbeitgeber Mittel einplanen

  • Hohe Belastung für Arbeitgeber: Deutschland (6 Wochen volles Gehalt bei Krankheit), Niederlande (bis zu 2 Jahre bei 70 %+) – Krankheit stellt für Arbeitgeber einen erheblichen Kostenfaktor dar; eine Versicherung (NL) ist Standard.
  • Versicherungsfortführung: Die Schweizer Krankenversicherung mit täglichem Krankengeld (KTG) ersetzt die gestaffelte Arbeitgeberpflicht – die Qualität der Tarife variiert je nach Anbieter.
  • Staatlich geregelt: Im Vereinigten Königreich wird das SSP nach einer Wartezeit in Pauschalbeträgen gezahlt; Stufenregelung in den Golfstaaten (VAE: 15 Tage in voller Höhe, 30 Tage zur Hälfte, danach 90 Tage ohne Anspruch).

Verwandte Begriffe: tägliches Krankengeld

Häufig gestellte Fragen

Dürfen Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen?

Ja, im Rahmen der nationalen Vorschriften – in der Regel ab dem 3. oder 4. Tag (in Deutschland sind Anträge bereits ab dem ersten Tag zulässig), wobei telemedizinische Atteste zunehmend akzeptiert werden. Was Arbeitgeber nicht tun dürfen, ist, Diagnosen zu verlangen: Atteste bestätigen gemäß den Datenschutzbestimmungen lediglich die Arbeitsunfähigkeit, nicht jedoch medizinische Einzelheiten.

Hat eine krankheitsbedingte Abwesenheit Auswirkungen auf die Kündigungsfrist und die Kündigung?

Häufig gilt: In vielen Systemen wird die Kündigungsfrist bei nachgewiesener Krankheit ausgesetzt (in der Schweiz gelten geschützte Fristen je nach Dienstjahren), in den Niederlanden sind Kündigungen während des zweijährigen Krankheitszeitraums größtenteils untersagt, und Kündigungen „aufgrund“ einer Krankheit erhöhen generell das Diskriminierungsrisiko. Bei der Ausstiegsplanung muss daher zunächst der Krankheitsstatus geprüft werden.