In diesem Artikel werden wir untersuchen, wie sich die „ IR35 “ und die „Off-Payroll Rules“ auf im Ausland tätige britische Steuerpflichtige auswirken. Wenn Sie kein britischer Steuerpflichtiger sind, gelten die britischen Rechtsvorschriften nicht für Sie. Wenn Sie hingegen im Vereinigten Königreich arbeiten, gelten die üblichen Vorschriften.
Die HMRC hat Leitlinien zu den „ IR35 “ und den „Off-Payroll-Regeln“ für Personen veröffentlicht, die außerhalb Großbritanniens arbeiten. Schauen wir uns einmal an, wie diese Grundsätze angewendet werden.
IR35 Dies gilt für im Vereinigten Königreich steuerlich ansässige Personen, die im Ausland für einen in Großbritannien ansässigen Auftraggeber tätig sind. Das bedeutet: Wenn Sie als im Vereinigten Königreich steuerpflichtige Person außerhalb des Vereinigten Königreichs für ein in Großbritannien ansässiges Unternehmen arbeiten, gilt für Sie weiterhin die Regelung „ IR35 “.
Befindet sich Ihr Kunde jedoch im Ausland und ist er nicht im Vereinigten Königreich vertreten, findet das Gesetz über die Offenlegung von Unternehmensinformationen ( IR35 ) in der Regel keine Anwendung. Verfügt der ausländische Kunde jedoch über eine Zweigniederlassung oder eine Geschäftsstelle im Vereinigten Königreich, kann er dennoch den Vorschriften des Gesetzes über die Offenlegung von Unternehmensinformationen ( IR35 ) unterliegen.
Ihr steuerlicher Wohnsitz ist von Bedeutung. Wenn Sie nicht im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig sind, findet die Regelung „ IR35 “ in der Regel keine Anwendung, selbst wenn Sie für einen britischen Kunden tätig sind.
Die Einzelheiten Ihrer Tätigkeit und der Kundenbeziehung werden geprüft, um festzustellen, ob diese als „Inside“ oder „Outside“ im Sinne des „ IR35 “ einzustufen sind. Dabei werden Faktoren wie Kontrolle, Ersetzbarkeit und Gegenseitigkeit der Verpflichtungen berücksichtigt.
Wenn Ihr Kunde seinen Sitz im Vereinigten Königreich hat, muss er Ihren Status als „ IR35 “ feststellen, auch wenn Sie im Ausland tätig sind.
Wenn ein ausländischer Kunde über eine Niederlassung im Vereinigten Königreich verfügt, ist er dafür verantwortlich, Ihren Status als „ IR35 “ festzustellen.
Wenn Sie für einen ausländischen Kunden ohne Niederlassung im Vereinigten Königreich tätig sind, sind Sie dafür verantwortlich, Ihren Status als „ IR35 “ zu bestimmen.
Die HMRC ist bestrebt, Doppelbesteuerung zu verhindern. Wenn Steuern bereits in einem anderen Land gezahlt wurden, gibt es Regelungen, die eine erneute Besteuerung im Vereinigten Königreich verhindern.
Es ist wichtig, die Vorschriften zu verstehen und deren Einhaltung sicherzustellen, um Strafen zu vermeiden.
Die offizielle Website der HMRC bietet umfassende Informationen zu „ IR35 “ und zur Arbeit außerhalb der Lohnabrechnung, einschließlich konkreter Szenarien für die Arbeit außerhalb des Vereinigten Königreichs.
Wenn Sie sich hinsichtlich Ihres Status als „ IR35 “ unsicher sind, lassen Sie sich von einem qualifizierten Steuerberater beraten.
IR35 Die Vorschriften können komplex sein, und die persönlichen Umstände sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Beziehen Sie sich stets auf die aktuellsten Leitlinien der HMRC und holen Sie bei Bedarf professionellen Rat ein, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
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