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Zeitarbeitskräfte

Zuletzt aktualisiert: 14.08.2026 Überprüft von: dem Team von „ Access Financial “

Zeitarbeitskräfte

ist der nicht fest angestellte Teil der Belegschaft eines Unternehmens: selbstständige Auftragnehmer, Leiharbeiter, Freiberufler, Berater auf der Grundlage von Leistungsbeschreibungen sowie projektbezogene Mitarbeiter, die über eine Lohnabrechnung abgerechnet werden. Dieser Teil passt sich der Nachfrage an – und trägt den größten Teil des Risikos eines Unternehmens in Bezug auf die Einstufung und die gemeinsame Beschäftigung.

Warum Leiharbeitnehmer eine eigene Selbstverwaltung brauchen

Festangestellte sind in Personalmanagementsystemen erfasst, für die einheitliche Regeln gelten; Leih- und freiberufliche Mitarbeiter kommen über viele verschiedene Wege – über Vorgesetzte, Agenturen, die Beschaffungsabteilung – mit unterschiedlichen Verträgen und aus verschiedenen Ländern. Die immer wiederkehrenden Ergebnisse bei Programmprüfungen: Niemand verfügt über eine vollständige Übersicht, die Beschäftigungsdauer wird nicht erfasst, und die Arbeitsmuster eines Teils der „Auftragnehmer“ lassen sich nicht von denen der Festangestellten unterscheiden.

Ausgereifte Programme legen drei Dinge fest: einen einheitlichen Personalbestand (oft über ein VMS), länderbezogene Einstufungsregeln und definierte Einsatzwege – echte Auftragnehmer über ein COR, vom Kunden gestellte Mitarbeiter über lizenzierte Personalvermittlungsdienste oder eine EOR.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist in der Regel der Anteil der Zeitarbeitskräfte an der Belegschaft?

In vielen Branchen liegt der Anteil üblicherweise bei 15–30 %, in der IT, im Ingenieurwesen und in der Projektarbeit im Bereich der Biowissenschaften ist er höher. Die Zahl an sich ist weniger wichtig als die Sichtbarkeit: Das Risiko liegt bei den Beschäftigten, die von keiner zentralen Stelle erfasst werden – unabhängig vom prozentualen Anteil.

Wer ist für das Management von Zeitarbeitskräften zuständig?

In der Praxis umfasst es die Bereiche Personalwesen (Mitarbeiter, Einstufung), Beschaffung (Lieferanten, Preise) und Recht (Verträge, Risiken). Programme scheitern, wenn diese drei Bereiche getrennt voneinander betrieben werden; das Arbeitsmodell sieht vor, dass ein Verantwortlicher das Mandat für alle drei Bereiche erhält, wobei die Umsetzung häufig durch einen MSP erfolgt.