Unrechtmäßige Kündigung
ist eine Kündigung ohne rechtmäßigen Grund oder ohne faires Verfahren, wodurch dem Arbeitnehmer Ansprüche auf Entschädigung oder Wiedereinstellung zustehen. Die Regelungen variieren: das britische Modell der Wartezeit (das in Richtung „Rechte ab dem ersten Tag“ reformiert wurde), der deutsche Schutz aufgrund bestimmter Kündigungsgründe in Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, der Schadenersatz bei missbräuchlicher Kündigung in der Schweiz – gleiche Bezeichnung, unterschiedliche Mechanismen.
Wie Ansprüche entstehen – und wie Arbeitgeber sie verlieren
Die Verstöße betreffen vor allem den Ablauf und nicht den Inhalt: Es liegen zwar Gründe vor, doch wurden Anhörungen übersprungen, Verwarnungen nicht dokumentiert, Auswahlkriterien nicht erläutert oder der Zeitpunkt fiel mit geschützten Ereignissen (Schwangerschaft, Krankheit, Whistleblowing) zusammen, was den Verdacht auf ein unzulässiges Motiv aufkommen ließ. Systeme, die sich auf die Sachlage stützen, verlangen die Aktenlage vor der Entscheidung; Schadensersatzsysteme (Schweiz) ahnden das Motiv und die Vorgehensweise.
Prävention bedeutet Verfahrenshygiene: dokumentiertes Leistungsmanagement, einheitliche Richtlinien, gegebenenfalls Schritte über den Betriebsrat sowie Vergleichsvereinbarungen, wenn Sicherheit Vorrang vor Prinzipien hat. Siehe „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“.
Häufig gestellte Fragen
Welche Entschädigung kann man bei einer Klage wegen ungerechtfertigter Kündigung erhalten?
Nach Rechtssystem: In Großbritannien werden Entschädigungen innerhalb von Obergrenzen aus einer Kombination aus Grund- und Ausgleichsbestandteilen berechnet; in Deutschland liegt die Entschädigung in der Regel bei etwa einem halben Monatsgehalt pro Jahr als Schutz vor dem Risiko einer Wiedereinstellung; in der Schweiz ist die Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung auf sechs Monatsgehälter begrenzt; in Frankreich gelten stufenweise festgelegte Schadensersatzbeträge. Die Prozesskosten und der Verwaltungsaufwand übersteigen in der Regel die rechnerisch ermittelten Entschädigungsbeträge.
Gilt der Kündigungsschutz während der Probezeit?
Eingeschränkt, aber nicht aufgehoben: Die Bewährungsfrist lockert die üblichen Schutzbestimmungen, doch Kündigungen aus diskriminierenden oder vergeltenden Gründen bleiben vom ersten Tag an überall rechtswidrig, und einige Regelungen (Reformen im Vereinigten Königreich) weiten die vom ersten Tag an geltenden Rechte unter der Voraussetzung milderer Bewährungsverfahren aus. Die Bewährungsfrist verkürzt den Prozess, nicht die Grundsätze.