Beendigung des Arbeitsverhältnisses
das Arbeitsverhältnis endet – durch Kündigung, Austritt, Ablauf oder Vereinbarung. Die Systeme unterscheiden sich grundlegend: Regelungen mit Kündigungsgründen und -verfahren (in den meisten europäischen Ländern) im Gegensatz zu einer auf Kündigungsfristen basierenden Kündigungsfreiheit (das „at-will“-ähnliche Modell der Schweiz mit Missbrauchsschutz) im Gegensatz zu registrierten Verfahren (Plattformen am Golf). Kosten und Risiken richten sich nach der jeweiligen Regelung.
Die vier Ausstiegsstrategien und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen
- Kündigung: In den meisten europäischen Ländern sind rechtmäßige Gründe und ein bestimmtes Verfahren erforderlich (Anhörungen, Anhörung des Betriebsrats, soziale Auswahl); in der Schweiz erfolgt die Kündigung nach einer Kündigungsfrist, wobei Schadensersatz wegen missbräuchlicher Kündigung als Sicherheitsnetz dient.
- Kündigung: vom Arbeitnehmer ausgesprochen, es gilt die Kündigungsfrist; erzwungene Kündigungen gelten als Entlassungen.
- Laufzeit: Befristet bis zum Kalenderjahr – mit länderspezifischen Bestimmungen zur Verlängerung und Prämienzahlung.
- Einvernehmliche Einigung: Vergleichsvereinbarungen schaffen Sicherheit – oft die kostengünstigste Ausstiegsmöglichkeit unter Berücksichtigung der Gesamtkosten in systemen, in denen Rechtsstreitigkeiten häufig sind; hierfür gibt es formelle Regelungen (z. B. die „rupture conventionnelle“ in Frankreich).
Berechnen Sie die Kosten für den Austritt, bevor Sie sich für einen Weg entscheiden: Kündigungsfrist, Abfindung und Prozessrisiko sowie der Zeitrahmen variieren je nach Land – siehe Kündigungsfrist und Abfindung.
Häufig gestellte Fragen
Können wir den Vertrag schnell kündigen, wenn wir genug bezahlen?
Meistens ja, im gegenseitigen Einvernehmen – Geld gegen Unterschriften –, außer wenn geschützte Personengruppen oder Genehmigungsvoraussetzungen (Schwangerschaft, Betriebsratsmitglieder, bestimmte Krankheitsfälle) selbst bezahlte Kündigungen vorübergehend verhindern. Eine einseitige fristlose Kündigung ohne triftigen Grund bleibt in Systemen, in denen ein triftiger Grund erforderlich ist, unabhängig von einer finanziellen Abfindung rechtswidrig.
Was macht eine Kündigung „unfair“ oder „missbräuchlich“?
Fehlende Gründe, fehlende Verfahrensvorschriften oder unzulässige Motive (Diskriminierung, Vergeltungsmaßnahmen, geschützter Status). Die Rechtsbehelfe reichen von Schadensersatz mit Obergrenze (Schweiz: bis zu sechs Monatsgehältern bei missbräuchlicher Kündigung) bis hin zum Recht auf Wiedereinstellung (Deutschland, in bestimmten Fällen auch Frankreich). Eine sorgfältige Dokumentation vor der Entscheidung ist die kostengünstigste Verteidigungsstrategie.