Unbefristeter Arbeitsvertrag (CDI)
(CDI in Frankreich – „contrat à durée indéterminée“) ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag, der europaweit als rechtlicher Standard gilt: kein Enddatum, umfassender Schutz, Kündigung nur im Rahmen rechtmäßiger Kündigungsverfahren. Die damit verbundenen Verpflichtungen – Kündigungsfrist, Abfindungsverpflichtung, Kündigungsgründe – sind der Grund dafür, dass es Alternativen gibt und dass Bewerber diesen Vertrag schätzen.
Wozu verpflichtet dich „permanent“?
Eine Festanstellung einzugehen bedeutet, die Kündigungsregelungen des jeweiligen Landes vom ersten Tag an zu akzeptieren: Kündigungen aus sachlichen Gründen in weiten Teilen Europas, Kündigungsfristen, Abfindungsformeln und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten, wenn der Prozess nicht reibungslos verläuft. Der Vorteil liegt in der Signalisierung von Stabilität – bei Bonitätsprüfungen, beim Wohnungsmarkt und bei der Mitarbeiterbindung hat ein unbefristeter Arbeitsvertrag überall dort, wo es ihn gibt, Vorrang vor befristeten Verträgen.
Die Steuerung der Beschäftigungsverhältnisse ist größtenteils eine Frage der Grundsätzen: gültige Probezeitklauseln für vorzeitige Kündigungen, dokumentierte Leistungsprozesse und eine länderspezifische Budgetierung der Abfindungskosten vor Umstrukturierungen – siehe Abfindungen.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Festanstellung riskanter als eine Tätigkeit als Freiberufler?
Unterschiedliche Risiken: Festangestellte verursachen Abfindungskosten und mit ihnen verbundene Verwaltungsaufgaben; bei den Modellen mit Auftragnehmern besteht das Risiko einer falschen Einstufung, die bei missbräuchlicher Anwendung ohnehin zu einem rückwirkenden Arbeitsverhältnis führt. Für zentrale, dauerhafte Aufgaben ist ein vorschriftsmäßiges Festanstellungsverhältnis – direkt oder über EOR – in der Regel die kostengünstigere Option, sobald das Risiko einer falschen Einstufung einkalkuliert ist.
Kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag eine Beendigungsbedingung enthalten?
Rentenalter gemäß örtlichem Recht: ja; verschleierte Vertragsende: nein – ein „unbefristeter“ Vertrag mit künstlich festgelegter Laufzeit wird als befristeter Vertrag mit den damit verbundenen Obergrenzen und Schutzbestimmungen gewertet. Projektbezogene Anforderungen gehören in befristete Verträge oder in ehrlich gewählte Strukturen für Auftragnehmer.