Probezeit
ist die Anfangsphase des Arbeitsverhältnisses mit gelockerten Kündigungsvorschriften: verkürzte Kündigungsfristen und eingeschränkter Kündigungsschutz, während beide Seiten prüfen, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Die Höchstfristen variieren – in der Schweiz bis zu drei Monate, in Deutschland sechs, in den Vereinigten Arabischen Emiraten sechs gemäß dortigem Recht, die EU-Richtlinie legt eine Höchstfrist von sechs Monaten fest, wobei bei befristeten Arbeitsverträgen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt – und für die Gültigkeit ist in der Regel eine ausdrückliche Klausel erforderlich.
So sorgen Sie dafür, dass Probezeitklauseln funktionieren
- Schriftlich festhalten oder es geht verloren: Bei den meisten Systemen muss die Probezeit zu Beginn schriftlich vereinbart werden – sie kann nicht rückwirkend auferlegt werden.
- Beachten Sie die Obergrenzen: typische Höchstwerte: CH 1 Monat (Standard)/3 nach Vereinbarung; DE 6; FR je nach Kategorie; VAE 6; PL 3; EU befristete Verhältnismäßigkeit.
- Halten Sie die korrekte Kündigungsfrist ein: Die Kündigungsfrist ist kurz, aber verbindlich (7 Tage in der Schweiz; in den VAE 14 Tage für den Arbeitgeber) – eine Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ist in der Regel unzulässig.
- Ausfälle: Krankheit und ähnliche Abwesenheiten verlängern in mehreren Ländern die Probezeit – die Frist läuft nicht rein kalendarisch ab.
- Legen Sie den Zeitpunkt fest: Wenn Sie das Zeitfenster verpassen, gilt der volle Versicherungsschutz; planen Sie die Überprüfung vor Ablauf der Frist ein, nicht danach.
Häufig gestellte Fragen
Kann die Bewährungszeit verlängert werden?
Nur innerhalb der gesetzlichen Obergrenze und in der Regel durch Vereinbarung – eine Verlängerung über die nationalen Höchstgrenzen hinaus ist unwirksam, und wiederholte Verlängerungen gelten als Rücktritt. Bestehen bei Ablauf noch Zweifel, erlauben einige Systeme eine einmalige, vereinbarte Verlängerung innerhalb der Obergrenze; andernfalls besteht die Wahl zwischen Bestätigung oder Ausstieg innerhalb des Zeitfensters.
Gilt die Probezeit auch für Mitarbeiter von „ EOR “?
Ja – die „ EOR “ nimmt die in den lokalen Gesetzen vorgesehene Probezeit in den Arbeitsvertrag auf, und die Mandanten sollten ihren eigenen Bewertungszeitplan an den gesetzlich festgelegten Zeitraum anpassen. Wenn man die „ EOR “ am 95. Tag eines 90-tägigen Zeitraums informiert, wird der Übergang von der Probezeit in den geschützten Status geändert.