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Sozialversicherungsbeiträge (NIC)

Zuletzt aktualisiert: 14.08.2026 Überprüft von: dem Team von „ Access Financial “

Sozialversicherungsbeiträge (NIC)

Die Sozialversicherungsbeiträge im Vereinigten Königreich sind wie folgt geregelt: Arbeitnehmer zahlen ab einer ersten Schwelle den „Class 1 NIC“-Beitrag, Arbeitgeber zahlen auf den Großteil der Einkünfte den sekundären „Class 1“-Beitrag (seit 2025 15 % ab einer unteren Schwelle), und aus den NIC-Einnahmen werden die staatliche Rente und Sozialleistungen finanziert. Die NIC-Beiträge werden über das „ PAYE “ (Steuer- und Zollamt) parallel zur Einkommensteuer erhoben.

Was Arbeitgeber wissen müssen

Die Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge (NIC) sind der wichtigste Lohnnebenkostenfaktor im Vereinigten Königreich – sie müssen zusätzlich zu jedem Gehalt eingeplant werden, wobei die „Employment Allowance“ für kleinere Arbeitgeber einen Teil davon ausgleicht. Sachleistungen unterliegen der Klasse 1A; Abfindungen über 30.000 £ unterliegen ebenfalls den Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträgen.

Bei Leiharbeit konzentrierten sich die Verstöße gegen die Sozialversicherungsvorschriften auf die „Umbrella“-Modelle – Modelle, mit denen Sozialversicherungsbeiträge „eingespart“ werden, sind das Ziel der Reform zur Haftung der Vermittlungsagenturen im April 2026. Sätze und Schwellenwerte: gov.uk.

Verwandte Begriffe: PAYE, Arbeitgeberkosten

Häufig gestellte Fragen

Fließen die Sozialversicherungsbeiträge in die staatliche Rente ein?

Ja – anrechnungsfähige Jahre der Sozialversicherungsbeiträge (oder Anrechnungspunkte) begründen einen Anspruch, wobei 35 Jahre für die volle neue staatliche Rente erforderlich sind. Lücken können durch freiwillige Beiträge der Klasse 3 geschlossen werden, was Auswanderer, die das Vereinigte Königreich verlassen, oft bewusst nutzen.

Gilt die NIC auch für ausländische Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich?

Im Allgemeinen ja, und zwar ab dem ersten Tag der Beschäftigung im Vereinigten Königreich, es sei denn, eine Bescheinigung im Rahmen der britischen Koordinierungsregelungen oder eines Totalisierungsabkommens führt dazu, dass die betreffende Person vorübergehend im Heimatversicherungssystem verbleibt. Die alten 52-Wochen-Ausnahmeregelungen gelten nur in eng gefassten Fällen – prüfen Sie den jeweiligen Korridor.