Sachleistungen
werden Sachbezüge – Dienstwagen, Wohnraum, private Krankenversicherung, Aktienprämien – in den meisten Systemen zu festgelegten Bewertungssätzen als Arbeitseinkommen besteuert. Arbeitgeber haben Bewertungs-, Abrechnungs- oder Meldepflichten (das britische P11D-/Abrechnungssystem, Einbeziehung in die Lohnabrechnung auf dem europäischen Festland), und bei Prüfungen treten Fehler zutage.
Die richtige Handhabung der BIK-Regelung
Für jede Sachleistung gilt eine landesspezifische Bewertungsregel: Fahrzeugzulagen nach Listenpreis und Emissionswerten (Großbritannien), pauschale Prozentsätze des Preises (mehrere EU-Staaten), tatsächliche Kosten oder marktübliche Miete für Wohnraum, Versicherungsprämien. Der bewertete Betrag wird über die Gehaltsabrechnung oder die Jahresendabrechnung dem steuerpflichtigen Entgelt hinzugerechnet; Sozialbeiträge können je nach Land anfallen oder auch nicht.
Grenzüberschreitende Pauschalangebote bergen zusätzliche Risiken: Die Gewohnheiten im Heimatland („das Auto wird einfach zur Verfügung gestellt“) stehen im Widerspruch zu den Vorschriften des Gastlandes, die dies steuerlich belasten. Passen Sie die Pauschalangebote an, nachdem Sie die Berechnungen des Gastlandes zur geldwerten Vergütung (BIK) geprüft haben – manchmal sind Barzuschüsse vorteilhafter als Sachleistungen, manchmal ist es umgekehrt. Siehe „Sachbezüge“.
Häufig gestellte Fragen
Welche Leistungen sind in der Regel steuerfrei?
Eingeschränkte, länderspezifische Listen: begrenzte Zuschüsse für Verpflegung und Transport, gesetzlich angelehnte Versicherungen, Arbeitsausrüstung, bestimmte Fortbildungen. Die Listen der steuerfreien Leistungen ändern sich jährlich und gelten nicht grenzüberschreitend – die deutsche Liste entspricht nicht der niederländischen. Überprüfen Sie die Angaben für jede Leistung, jedes Land und jedes Jahr.
Wer zahlt die Steuer auf eine Sachleistung?
Der Arbeitnehmer zahlt Steuern auf den bewerteten Betrag – es sei denn, der Arbeitgeber gleicht diesen auf den Bruttobetrag auf oder übernimmt in Systemen wie dem britischen PSA die Steuerabrechnung für geringfügige Zuwendungen selbst. Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung auf BIK-Werte stellen zusätzliche Kostenposten dar, die in Budgets oft übersehen werden.