Null-Stunden-Vertrag
Es handelt sich um eine Beschäftigung ohne garantierte Arbeitsstunden – die Arbeit wird Schicht für Schicht angeboten und angenommen. Dieses Modell steht unter regulatorischem Druck: Im Rahmen von Reformen im Vereinigten Königreich werden Rechte auf Angebote mit garantierten Arbeitsstunden und Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Ankündigungsfristen für Schichten eingeführt, in den Niederlanden werden Bereitschaftsdienstregelungen eingeschränkt, und mehrere EU-Staaten verbieten diese Beschäftigungsform oder schränken sie stark ein.
Die Fahrtrichtung
Die Reformen des Arbeitsrechts im Vereinigten Königreich verpflichten Arbeitgeber dazu, garantierte Arbeitsstunden anzubieten, die den tatsächlichen Arbeitsmustern entsprechen, und Entschädigungen für kurzfristige Absagen von Spätschichten zu leisten – wodurch „Zero-Hour-Verträge“ von einem standardmäßigen Flexibilitätsinstrument zu einer überwachten Ausnahme werden. In den Niederlanden sind Arbeitsstundenangebote bereits nach zwölf Monaten vorgeschrieben; die EU-Transparenzvorschriften sehen zudem Verpflichtungen zur Vorhersehbarkeit bei On-Demand-Arbeit vor.
Arbeitgeber, die auf flexible Kapazitäten setzen, kombinieren Teilzeitbeschäftigung zunehmend mit Überstunden, annualisierten Arbeitsstunden oder Pools aus Leih- und Zeitarbeitskräften – Strukturen, die die Reformen überstehen. Siehe „kontingente Belegschaft“.
Häufig gestellte Fragen
Sind Null-Stunden-Verträge verboten?
Nicht pauschal – sondern mit Einschränkungen: In einigen Bundesländern gibt es Verbote, während Großbritannien und die Niederlande Regelungen zur Umwandlung in Verträge mit garantierten Arbeitsstunden vorsehen. Die vorschriftsmäßige Null-Stunden-Vereinbarung wird von vornherein nur von kurzer Dauer sein: Arbeitsmuster erfassen, Arbeitsstunden anbieten oder die Struktur anpassen.
Erhalten Zero-Hour-Arbeitnehmer Sozialleistungen?
Zunehmend ja, anteilig: Urlaubsanspruch auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden, gesetzliches Krankengeld bei Erreichen der Schwellenwerte, automatische Einbeziehung in die Rentenversicherung auf Basis des anrechenbaren Einkommens. „Keine Arbeitsstunden“ bedeutet nicht „keine Ansprüche“ – die Lohnabrechnung muss die Ansprüche bei unregelmäßigen Arbeitszeiten korrekt abwickeln.