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Freistellung

Zuletzt aktualisiert: 14.08.2026 Überprüft von: dem Team von „ Access Financial “

Freistellung

bedeutet, dass ein Mitarbeiter während seiner Kündigungsfrist weiter beschäftigt und bezahlt wird, obwohl er von der Arbeit freigestellt ist – zum Schutz von Kunden, Daten und Teams bei heiklen Kündigungen. Dies ist in Großbritannien Standard und in ganz Europa üblich (Freistellung in Deutschland, Entlassung vom Dienst in der Schweiz), wobei die Durchsetzbarkeit von den Vertragsbestimmungen abhängt.

Den „Garden Leave“ richtig nutzen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen: Das Arbeitsverhältnis besteht fort – Gehalt, Sozialleistungen, Anspruchsansprüche, Treuepflichten –, während die Arbeitspflichten ausgesetzt sind; der Arbeitnehmer bleibt an die Geheimhaltungspflicht und (in der Regel) an die Ausschließlichkeitsklausel gebunden, und genau darum geht es: Ein Wettbewerber kann ihn erst nach Ablauf der Kündigungsfrist einstellen. In Großbritannien wird eine ausdrückliche Klausel erwartet; in Deutschland und der Schweiz ist unter bestimmten Voraussetzungen eine einseitige Freistellung gegen Entgelt zulässig; Urlaubstage können oft innerhalb bestimmter Grenzen auf diesen Zeitraum angerechnet werden.

Die Freistellung wirkt sich auf Wettbewerbsverbote aus: Die Dauer der Freistellung wird in der Regel auf die Dauer des nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltenden Wettbewerbsverbots angerechnet, und die Gerichte prüfen die Angemessenheit der kombinierten Wettbewerbsbeschränkung.

Häufig gestellte Fragen

Wird die Freistellung bezahlt?

Vollständig – Gehalt und vertragliche Leistungen werden weitergezahlt, da das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Versuche, das Gehalt oder die Leistungen während der Freistellungszeit zu kürzen, untergraben sowohl die Freistellung als auch etwaige damit verbundene Beschränkungen. Boni fallen gemäß den Planbedingungen an; dies ist ein Punkt, der in der Klausel geregelt werden sollte.

Darf der Arbeitnehmer während der Freistellung anderweitig arbeiten?

Normalerweise nicht – die Ausschließlichkeit des Arbeitsverhältnisses bleibt bestehen, und genau darin liegt der Wert der Wettbewerbsbeschränkung. Die Annahme einer konkurrierenden Tätigkeit während der Freistellungszeit stellt einen Verstoß gegen den fortbestehenden Arbeitsvertrag dar und führt zum Verlust des Schutzes; etwaige zulässige Nebentätigkeiten müssen vom Arbeitgeber schriftlich genehmigt werden.