Wettbewerbsverbot
verbietet einem Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen, in Konkurrenz zu treten – wobei die Gerichte die Einhaltung strenger Grenzen genau überwachen: angemessener Umfang, Dauer und räumlicher Geltungsbereich, schutzwürdige Interessen sowie in einigen Ländern eine obligatorische Entschädigung (Deutschland: mindestens 50 % des Gehalts für die Dauer des Wettbewerbsverbots; Frankreich: angemessene Entschädigung gemäß der Rechtsprechung).
Entwurfsrestriktionen, die Bestand haben
- Zunächst das schutzwürdige Interesse: Kundenbeziehungen, Geschäftsgeheimnisse, nicht die Unterdrückung des Wettbewerbs – Gerichte erklären bloße Wettbewerbsbeschränkungen für nichtig.
- Umfang der Disziplin: rollenrelevante Aktivitäten, realistische geografische Rahmenbedingungen, Dauer von 6–12 Monaten (zwei Jahre sind die Obergrenze, sofern zulässig).
- Entschädigung, sofern sie geschuldet ist: Die in Deutschland gezahlte Karenzentschädigung und die französischen Entschädigungszahlungen sind Wirksamkeitsvoraussetzungen, keine Optionen; in der Schweiz sind Klauseln über eine Nichtzahlung innerhalb strenger Grenzen zulässig.
- Mechanismus der Verzichtserklärung: Behalten Sie sich das Recht vor, beim Ausstieg darauf zu verzichten – durch die Aufhebung der Beschränkung wird die Zahlung in Systemen freigegeben, in denen diese berechnet wird.
- Lokale Unterschiede: Auf einigen Märkten werden diese Vorschriften kaum durchgesetzt; erkundigen Sie sich, bevor Sie sich darauf verlassen.
Häufig gestellte Fragen
Sind Wettbewerbsverbote gegenüber einfachen Arbeitnehmern durchsetzbar?
In zunehmendem Maße beschränken Gerichte die Durchsetzung auf Positionen, die tatsächlichen Zugang zu vertraulichen Informationen oder Kunden bieten, und in einigen Rechtsordnungen wird die Anwendung auf geringer bezahlte Mitarbeiter eingeschränkt. Pauschale Wettbewerbsverbote für die gesamte Belegschaft signalisieren Schwäche, nicht Schutz – konzentrieren Sie sich auf die Klauseln, bei denen tatsächlich Interessen auf dem Spiel stehen.
Was passiert, wenn die Klausel zu weit gefasst ist?
Das hängt vom jeweiligen Rechtssystem ab: Manche Gerichte streichen die Klausel in angemessenem Umfang, andere erklären sie gänzlich für nichtig – ein Risiko bei der Formulierung. Der sicherere Ansatz besteht darin, die minimal vertretbare Beschränkung festzulegen und diese mit Vertraulichkeits- und Abwerbeverbotsklauseln zu kombinieren, die sich weitaus leichter durchsetzen lassen.