Unternehmen für persönliche Dienstleistungen (PSC)
ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, über die eine Einzelperson ihre eigenen Dienstleistungen verkauft – die in Großbritannien übliche Rechtsform für freiberufliche Tätigkeiten. Der Auftragnehmer ist Eigentümer und Geschäftsführer des Unternehmens, stellt über dieses Rechnungen an Kunden aus und zahlt sich selbst Gehalt und Dividenden aus. PSCs sind die Zielgruppe, auf die die „Off-Payroll“-Regelungen des „ IR35 “ abzielen.
Warum es PSCs gibt – und warum sie unter die Lupe genommen werden
Diese Struktur bietet beschränkte Haftung, die steuerliche Behandlung als Betriebsausgaben sowie Steuerplanung über Dividenden – was zulässig ist, wenn es sich bei dem zugrunde liegenden Arbeitsverhältnis tatsächlich um ein Business-to-Business-Verhältnis handelt. Die Bedenken der HMRC beziehen sich auf eine als „Beschäftigungsverhältnis“ eingestufte Tätigkeit: Wenn die Person wie ein Arbeitnehmer arbeitet, wird das Arbeitsverhältnis gemäß den Vorschriften zur „IR35 “ entsprechend besteuert, und seit 2021 treffen mittelgroße und große Kunden diese Einstufungsentscheidung.
Für Auftragnehmer besteht die operative Pflicht in der Abgabe einer Statusfeststellungserklärung gemäß PSC ; für Auftragnehmer sind Versicherungen, Verträge und Arbeitspraktiken erforderlich, die den Anforderungen vonIR35 entsprechen.
Häufig gestellte Fragen
Ist „ PSC “ mittlerweile illegal oder wird davon abgeraten?
Weder noch – es handelt sich nach wie vor um eine rechtmäßige Unternehmensform, und die Vergabe von Aufträgen außerhalb von „IR35 “ über PSCs findet weiterhin in großem Umfang statt. Was ein Ende gefunden hat, ist die Annahme, dass die Rechtsform die Steuerfrage klärt: Die praktische Realität gibt den Ausschlag, und die Kunden tragen nun bei den meisten Aufträgen die Pflicht zur Steuerfestsetzung.
Welche Alternativen gibt es zum „ PSC “ bei Vertragsabschlüssen im Vereinigten Königreich?
Beschäftigung über eine Vermittlungsagentur (als Mitarbeiter einer Vermittlungsagentur mit PAYE), über eine Personalvermittlungsagentur oder als EOR -Mitarbeiter für internationale Einsätze. Stellen unterIR35 werden in der Regel über eine Vermittlungsagentur vergütet; wirklich selbstständige Tätigkeiten für mehrere Kunden fallen weiterhin unter PSC.