- Aufenthaltsgenehmigung
- Melden Sie Ihr Unternehmen bei der KvK an
- Niederländische Steuern und Mehrwertsteuer für Freiberufler
- Was müssen Sie über Sozialversicherungsbeiträge wissen?
- 30-Prozent-Regelung in den Niederlanden
- Was ändert sich in den Niederlanden?
- Zusammenfassung
In den Niederlanden ist es relativ einfach, sich als Freiberufler selbstständig zu machen – dies ist der einfachste Weg, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Man spricht dabei von einem „ZZP’er“ (zelfstandige zonder personeel), was wörtlich übersetzt „Selbstständiger ohne Personal“ bedeutet. ZZP’er sind nicht an einen einzigen langfristigen Kunden oder Arbeitgeber gebunden. Die gängigste Unternehmensform für Freiberufler in den Niederlanden ist ein „eenmanszaak“ (Ein-Personen-Unternehmen).
Die Selbstständigkeit als Freiberufler bietet zahlreiche Vorteile. So können Sie beispielsweise Ihre Projekte und Partner selbst auswählen und Ihre Arbeitszeiten frei gestalten. Als Angestellter hat man diese Freiheit in der Regel nicht. Darüber hinaus gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Steuerersparnis, darunter die 30-Prozent-Regelung (darauf werden wir später noch näher eingehen), den Unternehmerfreibetrag („ondernemersaftrek“), den Abzug von Betriebsausgaben und berufsbezogenen Kosten, den Vorsteuerabzug (BTW) und so weiter. Die neue Steuerregelung gilt nur für Arbeitnehmer.
Allerdings hat die freiberufliche Tätigkeit auch einige Nachteile. So erhalten Sie beispielsweise keine Prämien, keinen Krankengeldanspruch und keinen Urlaubsanspruch, und Sie müssen selbst für Ihre Altersvorsorge sorgen. Als ZZP’er sind Sie außerdem selbst dafür verantwortlich, Ihre Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen und einzureichen. Deshalb ist ein guter Steuerberater unverzichtbar. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie darüber nachdenken, sich in den Niederlanden als ZZP’er selbstständig zu machen:
Aufenthaltsgenehmigung
Um das Verfahren einzuleiten, müssen Sie über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen, die es Ihnen erlaubt, in den Niederlanden zu leben und zu arbeiten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine niederländische Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, zum Beispiel:
– Der niederländisch-amerikanische Freundschaftsvertrag
– Niederländisch-japanisches Handelsabkommen (DIT)
– Staatsangehörigkeit der EU, der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) oder der Schweiz
– Das niederländische Start-up-Visum
Der niederländisch-amerikanische Freundschaftsvertrag (DAFT) und der niederländisch-japanische Handelsvertrag (DIT) sind Verträge, die es Bürgern der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und Japans ermöglichen, Unternehmen in den Niederlanden zu gründen und zu führen, ohne die gleichen strengen Kriterien erfüllen zu müssen wie andere Antragsteller. Sie müssen jedoch nachweisen, dass sie über die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, um ein erfolgreiches Unternehmen zu führen, und dass ihr Unternehmen der niederländischen Wirtschaft zugutekommt.
Wenn Sie kein Staatsangehöriger der EU, des EWR oder der Schweiz sind und sich in den Niederlanden selbstständig machen möchten, müssen Sie eine Genehmigung zur Gründung Ihres Unternehmens einholen. Außerdem sollte Ihre Tätigkeit in erheblichem Maße den niederländischen Interessen dienen.
Die niederländische Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) prüft Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen und befasst sich mit anderen Einwanderungsangelegenheiten.
Bei dieser Bewertung kommt ein Punktesystem zum Einsatz, das folgende Aspekte berücksichtigt:
- Persönliche Erfahrung: Die einschlägigen Fähigkeiten und Erfahrungen des Bewerbers in dem von ihm vorgeschlagenen Geschäftsbereich.
- Geschäftsplan: Die Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit des Geschäftsplans des Antragstellers.
- Nutzen für die Niederlande: Die potenziellen positiven Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Antragstellers auf die niederländische Wirtschaft.
Melden Sie Ihr Unternehmen bei der KvK an
Die Anmeldung Ihres neuen Unternehmens bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel oder KvK) ist der erste administrative Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Dies können Sie tun, indem Sie ein Formular auf der Website der KvK ausfüllen. In der Beschreibung des Videos werden wir alle notwendigen Links zu offiziellen Quellen hinzufügen, damit Sie nicht selbst danach suchen müssen. Allerdings müssen Sie zu einem persönlichen Termin erscheinen, um den Registrierungsvorgang abzuschließen. Die Kosten für die Registrierung betragen 80 Euro und 10 Cent.
Die Tätigkeit als Freiberufler oder ZZP’er ist rechtlich nicht konkret geregelt, daher müssen Sie eine Rechtsform für Ihr Unternehmen wählen. Welche Rechtsform Sie wählen, hängt von Ihren rechtlichen und finanziellen Präferenzen ab.
Freiberufler mit hohem Umsatz oder Investoren können sich für eine BV (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) entscheiden. Diese erfordert jedoch einen höheren finanziellen und administrativen Aufwand. Freiberufler, die zusammenarbeiten, könnten sich für eine VOF (offene Handelsgesellschaft) entscheiden.
Und dann gibt es noch die „Eenmanszaak“ (Einzelunternehmen oder Ein-Personen-Unternehmen), die in den Niederlanden unter Freiberuflern am häufigsten genutzte Rechtsform.
Bei der Anmeldung bei der KvK sollten Sie auch darum bitten, sich beim Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) registrieren zu lassen, der Ihnen eine BTW-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) zuteilt.
In einigen Fällen benötigen Sie zudem eine Genehmigung oder müssen bestimmte Gesetze und Vorschriften einhalten, die für bestimmte Branchen gelten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie im Import- und Exportgeschäft tätig sind oder im Gastgewerbe arbeiten (z. B. in einem Café, Hotel oder Restaurant).
Neben der Eintragung beim KVK müssen Sie über eine gültige Geschäftsadresse in den Niederlanden verfügen, bei der es sich um Ihre Privatadresse oder um gemietete Büroräume handeln kann.
Niederländische Steuern und Mehrwertsteuer für Freiberufler
Nahezu alle Freiberufler und Selbstständigen müssen Mehrwertsteuer und Einkommensteuer zahlen. Je nach Ihrer Rechtsform zahlen Sie Einkommensteuer oder „vennootschapsbelasting“ (Körperschaftsteuer) und im Falle einer BV Lohnsteuer. Wenn Ihr Umsatz unter einem bestimmten Schwellenwert (20.000 € pro Jahr) bleibt, können Sie die Steuerregelung für Kleinunternehmer (Kleineondernemersregeling oder KOR) beantragen und müssen keine Umsatzsteuererklärungen einreichen.
- Sie müssen eine Einkommensteuererklärung einreichen, wenn Sie ein „Eenmanszaak“ (Einzelunternehmen) oder eine „VOF“ (offene Handelsgesellschaft) betreiben.
- Sie reichen eine Körperschaftssteuer- und Lohnsteuererklärung ein, wenn Sie eine BV (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) besitzen. Die Lohnsteuer-Nummer erhalten Sie durch die Registrierung bei der niederländischen Steuerbehörde.
Was müssen Sie über Sozialversicherungsbeiträge wissen?
Als Freiberufler in den Niederlanden können Sie sich gegen viele Risiken versichern. Die meisten Versicherungen sind freiwillig. Es gibt jedoch zwei Arten von Versicherungen, zu deren Abschluss Sie verpflichtet sind.
- Sozialversicherung: Freiberufler in den Niederlanden zahlen ihre Sozialversicherungsbeiträge über die Einkommensteuer.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Jeder, der in den Niederlanden lebt oder arbeitet, ist gesetzlich verpflichtet, eine Standard-Krankenversicherung abzuschließen.
Andere Versicherungsarten sind freiwillig.
30-Prozent-Regelung in den Niederlanden
Wir erhalten häufig Anfragen von Personalvermittlungsagenturen und Auftragnehmern zur Anwendung der 30-Prozent-Regelung in den Niederlanden, daher möchte ich etwas näher auf dieses Thema eingehen:
Die 30-Prozent-Regelung gilt für Arbeitnehmer; als Einzelunternehmer oder in einem nicht als Gesellschaft eingetragenen Unternehmen können Sie diese Regelung nicht in Anspruch nehmen. Es gibt jedoch eine Alternative: Wenn Sie Ihr Unternehmen als eigenständige juristische Person gründen, beispielsweise als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV), können Sie als Arbeitnehmer Ihres eigenen Unternehmens auf die Gehaltsliste gesetzt werden.
Um die 30-Prozent-Regelung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die folgenden Schritte unternehmen:
- Wenden Sie sich an die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst). Der Belastingdienst stellt Ihnen ein Antragsformular sowie eine Anleitung zum Ausfüllen zur Verfügung.
- Reichen Sie das Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Zu den erforderlichen Unterlagen können Ihr Arbeitsvertrag, eine Gehaltsbescheinigung und ein Wohnsitznachweis gehören.
- Warten Sie, bis der Belastingdienst Ihren Antrag geprüft hat. Der Belastingdienst wird Ihnen anschließend seine Entscheidung mitteilen.
Was ändert sich in den Niederlanden?
Die niederländische Regierung plant, bei der Feststellung des Selbstständigkeitsstatus auf die Verwendung von Musterverträgen zu verzichten. Stattdessen wird sie das WAB-Gesetz durchsetzen, indem sie das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Auftraggeber genau prüft, um sich zu vergewissern, dass es sich nicht um Scheinselbstständigkeit handelt. Zu den Kriterien, die die Steuerbehörden heranziehen werden, gehören unter anderem die Zusammenarbeit mit mehr als einem Auftraggeber, die Bereitstellung der eigenen Arbeitsmittel, die Selbstständigkeit sowie das Übernahme von unternehmerischen Risiken.
Steuerkonformität: Die Musterverträge der niederländischen Steuerbehörde (Belastingdienst) dienen dazu, die Anforderungen des niederländischen Steuergesetzes zu erfüllen und sicherzustellen, dass es sich bei dem Arbeitsverhältnis um einen Dienstleistungsvertrag und nicht um einen Arbeitsvertrag handelt, wodurch Selbstständige (ZZPers) unnötige Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung vermeiden können.
Zusammenfassung
Insgesamt bieten die Niederlande Freiberuflern sehr günstige Rahmenbedingungen. Selbstständige haben Zugang zu zahlreichen Leistungen und Ressourcen, die ihnen bei der Gründung und dem Ausbau ihres Unternehmens helfen.
Access Financial bietet in den Niederlanden ein umfassendes Dienstleistungsangebot, das es Firmenkunden, Personalvermittlungsagenturen und freiberuflichen Dienstleistern ermöglicht, finanziell erfolgreich zu agieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie alle lokalen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen erfüllen.