- Schluss mit dem Papierkram: Flexibilität für Teilzeit- und Rotationsstellen
- Die Debatte um den 13-Stunden-Arbeitstag: verlängerte Überstunden mit Zustimmung
- Die Vier-Tage-Woche wird Realität
- Einfachere Regelung des Jahresurlaubs und Ausbau der Familienleistungen
- Beschleunigte Personalbeschaffung für saisonalen und kurzfristigen Bedarf
- Griechenland wird digital: das neue Arbeitskartensystem
- Gesundheit, Sicherheit und berufstätige Rentner
- Was Arbeitgeber als Nächstes tun sollten
Griechenland hat eine der umfassendsten Arbeitsmarktreformen seit Jahrzehnten auf den Weg gebracht, die die Art und Weise verändert, wie Zeit, Flexibilität und digitale Überwachung den modernen Arbeitsplatz prägen. Das Gesetz 5239/2025 mit dem Titel „Faire Arbeit für alle: Vereinfachung der Gesetzgebung – Unterstützung für Arbeitnehmer – Schutz in der Praxis – Rentenanpassungen“ wurde im Oktober 2025 vom griechischen Parlament verabschiedet. Es führt wesentliche Änderungen in den Bereichen Arbeitszeiten, Jahresurlaub, Familienleistungen und digitale Berichterstattung ein.
Für Arbeitgeber stellt das Gesetz sowohl eine Herausforderung hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften als auch eine Chance dar, die Personalplanung zu modernisieren, die Verwaltung zu vereinfachen und sich an das „Digital-First“-Beschäftigungsmodell Griechenlands anzupassen.
Schluss mit dem Papierkram: Flexibilität für Teilzeit- und Rotationsstellen
Das Gesetz hebt die bisherigen Beschränkungen für befristete Arbeitsverträge auf und ermöglicht es Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Vertragsdauer frei zu vereinbaren, ohne dies der Arbeitsaufsichtsbehörde melden zu müssen. Schichtarbeiter dürfen nun Überstunden leisten, was Unternehmen in Branchen wie dem Tourismus und dem verarbeitenden Gewerbe mehr Flexibilität verschafft, um schwankende Arbeitsauslastungen zu bewältigen.
Die Debatte um den 13-Stunden-Arbeitstag: verlängerte Überstunden mit Zustimmung
Die am meisten diskutierte Maßnahme betrifft Überstunden. Die täglichen Obergrenzen werden von drei auf vier Stunden angehoben, sodass Arbeitnehmer bis zu 13 Stunden pro Tag arbeiten können – acht reguläre und fünf Überstunden –, sofern sie dem schriftlich zustimmen. Der Überstundenzuschlag beträgt 20 % für die erste zusätzliche Stunde und 40 % für die übrigen Stunden. Verlängerte Arbeitstage müssen durch kürzere Arbeitszeiten an anderen Tagen der Woche ausgeglichen werden und dürfen 37,5 Tage pro Jahr nicht überschreiten. Arbeitnehmer, die Überstunden ablehnen, bleiben weiterhin vollständig vor einer Kündigung geschützt.
Die Vier-Tage-Woche wird Realität
Griechenland führt erstmals die Möglichkeit einer dauerhaften Vier-Tage-Woche ein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auf einen 10-Stunden-Arbeitstag an vier Arbeitstagen einigen, ohne dass dies mit Lohnkürzungen verbunden ist. Dieses Modell fördert eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, insbesondere für Eltern und Pflegepersonen, und ermöglicht es Unternehmen gleichzeitig, ihre Arbeitsplanung zu optimieren und Kosten an arbeitsfreien Tagen zu senken. Die Maßnahme spiegelt einen breiteren europäischen Trend hin zu flexiblen Arbeitsmodellen wider, bei denen Produktivität Vorrang vor physischer Anwesenheit hat.
Einfachere Regelung des Jahresurlaubs und Ausbau der Familienleistungen
Die Regelungen zum Jahresurlaub sehen nun vor, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub auf mehr als zwei Zeiträume pro Jahr aufteilen können, sofern beide Seiten damit einverstanden sind. Arbeitgeber melden den Urlaub elektronisch über das ERGANI-II-System, wodurch Papierunterlagen entfallen.
Auch der Familien- und Mutterschutz wird ausgeweitet. Elterngeld ist nun steuerfrei, nicht übertragbar und vor Pfändung geschützt. Der Mutterschutz erstreckt sich auf Pflege- und Adoptivmütter von Kindern bis zum Alter von acht Jahren (bisher sechs), und die Leistungen werden zwischen Arbeitgebern und Versicherungsträgern übertragen, wodurch die Kontinuität für berufstätige Eltern gewährleistet ist.
Beschleunigte Personalbeschaffung für saisonalen und kurzfristigen Bedarf
Ein neues „Fast-Track“-Einstellungsverfahren hilft Arbeitgebern dabei, saisonalen oder dringenden Personalbedarf zu decken. Über die digitale Plattform ERGANI II können nun befristete Arbeitsverträge bereits für eine Laufzeit von nur zwei Tagen abgeschlossen werden. Die Arbeitnehmer erhalten die Vertragsbedingungen vor Arbeitsbeginn elektronisch über die MyErgani-App und stimmen diesen zu. Auch etwaige Vertragsänderungen müssen digital genehmigt werden, was für vollständige Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgt.
Griechenland wird digital: das neue Arbeitskartensystem
Im Mittelpunkt der Reform steht die Ausweitung der „Digital Work Card“, eines Instruments zur Erfassung von Anwesenheit und Arbeitszeit. Das neue System sieht ein Flexibilitätsfenster von 120 Minuten für das Ein- und Ausstempeln vor und berücksichtigt Vorbereitungszeiten: 30 Minuten in der Industrie und 10 Minuten in anderen Bereichen. Mitarbeiter können pro Monat bis zu drei nicht erfasste Einträge ohne Sanktionen vornehmen, und jegliche mit der Karte verbundene Lohnkürzung gilt als ungültig. Herkömmliche Papieraufzeichnungen wie Dienstpläne, Urlaubsbücher und Lohnabrechnungen werden nun durch vollständig digitale Aufzeichnungen in ERGANI II ersetzt.
Gesundheit, Sicherheit und berufstätige Rentner
Die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften werden verschärft. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen einen Sicherheitsbeauftragten ernennen (bisher 50). Berichte von Arbeitsmedizinern und Sicherheitsbeauftragten müssen nun elektronisch eingereicht werden, während das neue nationale System HIRIDANOS die Einhaltung der Vorschriften in Echtzeit überwacht. Griechenland ratifiziert zudem drei Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und bekräftigt damit, dass Arbeitssicherheit ein Grundrecht ist.
Für berufstätige Rentner sieht das Gesetz eine Einfrierung des Solidaritätsbeitrags (EAS) vor, wodurch sichergestellt wird, dass das Arbeitseinkommen weder zu höheren Abzügen führt noch die Rentenbezüge insgesamt schmälert.
Was Arbeitgeber als Nächstes tun sollten
Das Gesetz 5239/2025 bietet Flexibilität und Vereinfachung, verlangt aber auch eine strengere Einhaltung der Vorschriften. Arbeitgeber sollten Arbeitsverträge, Überstundenregelungen und interne Abläufe überprüfen, um sie an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Personalabteilungen benötigen gezielte Schulungen zu digitaler Berichterstattung, Überstundenobergrenzen und Arbeitnehmerrechten. Die Stärkung der Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz und die Führung einer klaren Dokumentation über ERGANI II werden von entscheidender Bedeutung sein.
Griechenlands neues Arbeitsrecht signalisiert einen Wandel hin zu Flexibilität, Digitalisierung und gemeinsamer Verantwortung. Für Arbeitgeber, die bereit sind, sich anzupassen, bietet es die Chance, das Personalmanagement zu modernisieren und gleichzeitig gerechtere, widerstandsfähigere Arbeitsplätze zu schaffen.