Der spanische Abgeordnetenrat hat kürzlich das neue Start-up-Gesetz verabschiedet, das voraussichtlich im Januar 2023 in Kraft treten wird, weshalb uns bislang nur einige Details bekannt sind. Ein Teil des Gesetzentwurfs sieht die Einführung eines neuen Visums für digitale Nomaden vor, das das bestehende Visum für nicht gewinnorientierte Aufenthalte ergänzt.
Carme Artigas, die spanische Staatssekretärin für Digitalisierung und künstliche Intelligenz, äußerte die Hoffnung, dass das Visum für digitale Nomaden talentierte Briten dazu bewegen werde, sich in Spanien niederzulassen.
„Viele Briten, die hier leben oder hier einen Zweitwohnsitz haben, können hier (mit dem Visum) für ihre (britischen) Unternehmen arbeiten. Aber wir möchten auch viele talentierte Briten anziehen“, sagte sie in einem Interview.
„Vielleicht war eine der größten Verschwendungen des Brexits, dass Europa einen Teil seiner (britischen) Talente verloren hat.“
Um sich für das „Digital Nomad“-Visum zu qualifizieren, müssen Sie einen ausländischen Arbeitgeber haben, dürfen nicht mehr als 20 % Ihres Einkommens in Spanien erzielen und dürfen zuvor nicht in Spanien gelebt haben.
Wir sind uns hinsichtlich der Höhe des Mindesteinkommens nicht sicher, da wir Berichte über 2.000 bis 3.000 Euro pro Monat sowie über den spanischen gesetzlichen Mindestlohn gesehen haben. Wir gehen davon aus, dass die Regierung den Mindestbetrag eher im Bereich von 2.000 bis 3.000 Euro festlegen wird als im unteren Bereich.
Wie bei den meisten „Digital Nomad“-Visa, die wir anderswo gesehen haben, wird das Visum zunächst für ein Jahr gelten, mit der Möglichkeit einer Verlängerung und der Aussicht auf ein Aufenthaltsvisum sowie möglicherweise einen spanischen Pass. Für eine endgültige Antwort müssen wir jedoch noch auf das Gesetz warten.
Das kann eine hervorragende Nachricht für Briten sein, die noch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung besitzen. Sobald dieser Betrag feststeht, müssen Sie das Mindesteinkommen als Gehalt auszahlen lassen. Das Start-up-Gesetz sieht außerdem vor, dass die Körperschaftssteuer in Spanien für Ausländer gesenkt wird – eine der Gruppen, die am meisten von diesen Maßnahmen profitieren wird. Der Steuersatz beträgt bis zu vier Jahre lang 15 % statt 24 %.
Es wird die Möglichkeit geben, die IRNR (Einkommensteuer für Nichtansässige) in Anspruch zu nehmen. Bisher musste man nachweisen, dass man zehn Jahre lang nicht in Spanien gelebt hat, doch das Gesetz wird diesen Zeitraum auf fünf Jahre verkürzen, und die Vergünstigungen gelten für zehn Jahre. Der große Vorteil besteht darin, dass Sie zu günstigeren Bedingungen Steuern zahlen als Spanier. So zahlen Sie beispielsweise auf Einkünfte bis zu 60.000 € nur 15 % Steuern statt 24 %.