Die Schweiz ist ein lukrativer Markt mit einer etablierten Nachfrage nach hochqualifiziertem Personal, und viele Unternehmen sind auf der Suche nach internationalen Personalvermittlern, um ihre Belegschaft zu erweitern und Mitarbeiter aus aller Welt einzustellen.
Unabhängig von der Nationalität eines Auftragnehmers ist es für nicht-schweizerische Personalvermittlungsagenturen illegal, im Auftrag eines Schweizer Kunden Personal zu vermitteln, ohne über eine Lizenz für Personalverleih (SECO-Lizenz) zu verfügen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist die Schweizer Behörde, die die Vorschriften und Bedingungen für die Personalvermittlung und den Personalverleih festlegt. Daher beauftragen internationale Personalvermittler in der Regel ein SECO-lizenziertes Unternehmen (wie z. B. Access Financial), um die Personalvermittlung und den Personalverleih durchzuführen. Die Lizenz ist kantonsspezifisch, was bedeutet, dass manche Lizenzen möglicherweise nur für Zürich oder Genf usw. gelten. Access Financial verfügt über eine eidgenössische SECO-Lizenz, die für das gesamte Gebiet der Schweiz gilt.
Als Personalvermittlungsunternehmen kümmern wir uns um alle rechtlichen und vertraglichen Angelegenheiten für Unternehmen, Personalvermittlungsagenturen und Auftragnehmer. Unsere Dienstleistungen bieten Vorteile für den Arbeitgeber, indem sie die Einhaltung der lokalen Gesetze gewährleisten, Vorteile für die Personalvermittlungsagentur, indem sie die Zufriedenheit der Kunden sicherstellen, und Vorteile für den Auftragnehmer, indem sie die Einnahmen auf legalem Wege maximieren und die Steuer- und Sozialabgabenbelastung reduzieren.
Wenn Sie in der Schweiz Mitarbeiter auf befristeter oder unbefristeter Basis einstellen möchten, können wir Ihnen dabei helfen.
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