- Wie funktioniert das „Portage salarial“?
- Was kostet der Transport? Eine anschauliche Simulation
- Wenn Portage International funktioniert – und wenn es nicht funktioniert
- Portage vs. „Employer of Record“ für ausländische Unternehmen
- Zusammenfassung – die wichtigsten Erkenntnisse
- FAQ: Portage salarial und Arbeiten in Frankreich
„Portage salarial international“ bezeichnet die grenzüberschreitende Anwendung des französischen „Portage salarial“-Modells: Ein zugelassenes Portage-Unternehmen beschäftigt einen Berater im Rahmen eines französischen Arbeitsvertrags, stellt Rechnungen an Kunden im In- und Ausland aus und wandelt die Honorare in ein Gehalt mit umfassendem Sozialversicherungsschutz um. Berater erhalten in der Regel 43–52 % des Rechnungsbetrags nach Abzug der Arbeitgeberabgaben, der Portage-Gebühren in Höhe von 5–10 % und der Einkommensteuerabzüge.
„Portage salarial“ ist Frankreichs gesetzlich geregelte Lösung für die freiberufliche Tätigkeit: Arbeitnehmerstatus bei unternehmerischer Tätigkeit. Die internationale Variante bietet eine Lösung für zwei Situationen – französische Berater, die ausländische Kunden abrechnen, und ausländische Unternehmen, die Berater in Frankreich ohne eigene Niederlassung beauftragen. Dieser Leitfaden erläutert die Funktionsweise, eine realistische Simulation des „Portage salarial“, die rechtlichen Rahmenbedingungen und wann ein „Employer of Record“ im Jahr 2026 die bessere Struktur darstellt.
Wie funktioniert das „Portage salarial“?
Drei Parteien, drei Verträge: Der Berater unterzeichnet einen Arbeitsvertrag mit der Trägergesellschaft; die Trägergesellschaft schließt einen Dienstleistungsvertrag mit dem Auftraggeber ab; der Berater vermittelt den Auftrag selbst und legt das Honorar fest. Die Trägergesellschaft stellt die Rechnung aus, zieht die Sozialabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie ihre Verwaltungsgebühr ab und zahlt den Restbetrag als Gehalt aus – wobei die Ansprüche auf Arbeitslosengeld, der Rentenanrechnungszeitraum und der Krankenversicherungsschutz gewahrt bleiben.
Der Rahmen ist im Arbeitsgesetzbuch und in einem speziellen Tarifvertrag festgelegt: Mindestberufliche Qualifikation, ein Mindestlohn (etwa 75–77 % der Sozialversicherungsobergrenze für Standardprofile) sowie eine Zulage zur Geschäftsentwicklung. Genau diese Regelung ist der Grund, warum französische Kunden das Portage-Modell akzeptieren, während sie eine Vereinbarung mit einem ausländischen „Umbrella-Unternehmen“ in Frankreich ablehnen würden – die Struktur ist inländisch, wird kontrolliert und ist bei der URSSAF registriert.
Was kostet der Transport? Eine anschauliche Simulation
Die Rechnung, die jeder Berater vor der Unterzeichnung durchrechnet:
| Linie (monatlich) | Betrag (EUR) |
| Kundenabrechnungen | 10,000 |
| Portage-Verwaltungsgebühr (durchschnittlich 7 %) | −700 |
| Arbeitgeberbeiträge (≈42 % des Bruttogehalts) | −2,750 |
| Bruttogehalt | ≈6,550 |
| Arbeitnehmeranteile (≈22 %) | −1,440 |
| Nettoergebnis vor Ertragsteuern | ≈5.110 (≈51 %) |
Die Sätze variieren je nach Gehaltsstruktur, Spesenrichtlinie und Gebührenstufe – gehen Sie von 43–52 % netto nach Abzug aller Kosten als realistische Spanne aus und seien Sie skeptisch gegenüber Simulatoren, die höhere Werte versprechen. Gebühren, die über der Obergrenze liegen, verbergen sich in der Regel in Währungsumrechnungs- oder Spesenabwicklungsgebühren bei internationalen Abrechnungen.
Wenn Portage International funktioniert – und wenn es nicht funktioniert
Das Portage-Modell funktioniert gut, wenn der Berater in Frankreich lebt und Rechnungen an ausländische Kunden stellt: Durch den französischen Vertrag bleiben die Beiträge zur URSSAF, die Rentenversicherung und die Krankenversicherung ununterbrochen bestehen, während die Rechnungen ins Ausland gehen. Es versagt jedoch, wenn die Arbeit selbst langfristig ins Ausland verlagert wird – dann richtet sich die Sozialversicherung nach dem Arbeitsort, die „A1 “-Bescheinigungenbegrenzen die Entsendungsdauer, und ein französisches Portage-Gehalt beispielsweise in Deutschland führt genau zu jenem Risiko einer „permanenten Niederlassung“ und eines „Scheinarbeitsverhältnisses“, das eigentlich vermieden werden sollte. Für Berater aus Nicht-EU-Ländern ersetzt das Portage-Modell nicht das Einwanderungsverfahren: Vor Beginn des Arbeitsvertrags muss eine Arbeitserlaubnis für Frankreich (oder ein „Passeport Talent“) vorliegen.
Portage vs. „Employer of Record“ für ausländische Unternehmen
Ein ausländisches Unternehmen, das einen Berater in Frankreich beschäftigt, hat zwei klare Optionen. Das „Portage“-Modell eignet sich für selbstständige Berater, die die Kundenbeziehung selbst verwalten. Ein „Employer of Record“ eignet sich für unternehmensgesteuerte Tätigkeiten: Der „ EOR “ beschäftigt die Person mit einem französischen Standardarbeitsvertrag (CDI/CDD), wickelt die Lohnabrechnung in Frankreich unter vollständiger Einhaltung der URSSAF-Vorschriften ab und trägt das Beschäftigungsrisiko – ohne dass der Berater als Unternehmer tätig sein muss. Entscheidend ist der „States-of-Work“-Test: Wer vermittelt den Auftrag und legt den Preis fest? Berater → Portage; Unternehmen → „ EOR “. Access Financial bietet beide Modelle an – senden Sie uns das Stellenprofil, und wir liefern Ihnen innerhalb eines Tages die vorschriftsmäßige Struktur sowie eine Simulation des Nettogehalts.
Zusammenfassung – die wichtigsten Erkenntnisse
- Das „Portage salarial“-Modell bietet Beratern den Schutz eines Arbeitnehmers bei den wirtschaftlichen Bedingungen eines Auftragnehmers; die Nettoeinkünfte liegen meist bei 43–52 % des Rechnungsbetrags.
- Es handelt sich um eine regulierte französische Struktur – Tarifvertrag, Mindestlohn, URSSAF –, weshalb Kunden ihr mehr Vertrauen schenken als ausländischen Umbrella-Unternehmen.
- Grenzüberschreitend: Berater in Frankreich, der im Ausland erbrachte Leistungen in Rechnung stellt; Berater, der sich langfristig im Ausland aufhält, durchbricht das Modell (A1, PE risk).
- Unternehmensspezifische Rollen gehören in ein „ EOR “, nicht in Portage – entscheidend ist der „Who-Finds-The-Work“-Test.
FAQ: Portage salarial und Arbeiten in Frankreich
Was ist „Portage salarial“?
„Portage salarial“ ist eine französische Dreiparteien-Beschäftigungsstruktur: Ein zugelassenes Portage-Unternehmen stellt einen Berater ein, stellt den von diesem vermittelten Kunden Rechnungen aus und wandelt die Honorare nach Abzug der Sozialabgaben und einer Verwaltungsgebühr in ein Gehalt um. Der Berater behält seine unternehmerische Freiheit und genießt gleichzeitig die Schutzrechte eines Arbeitnehmers – Arbeitslosenversicherung, Altersvorsorge und Krankenversicherung.
Wie berechne ich das Nettogehalt bei einem Portage-Salarial-Modell?
Die Simulation des Lohnportage-Modells folgt einer Kette: Aus dem Umsatz abzüglich der Verwaltungsgebühr (5–10 %) ergibt sich die Lohnsumme; davon werden die Arbeitgeberanteile (≈42 % des Bruttogehalts) abgezogen, um das Bruttogehalt zu ermitteln, anschließend die Arbeitnehmeranteile (≈22 %), um das Nettoeinkommen vor Einkommensteuer zu berechnen. Bei einem monatlichen Umsatz von 10.000 € ist mit einem Nettoeinkommen vor Steuern von etwa 5.000–5.200 € zu rechnen. Jeder Simulator, der deutlich über diesem Bereich liegt, verbirgt eine versteckte Gebühr.
Lohnvermittlung vs. „Employer of Record“ – was ist die richtige Wahl für Frankreich?
Bei der Frage „Portage salarial“ oder „Employer of Record“ kommt es darauf an, wer die Arbeit kontrolliert. „Portage“ eignet sich für unabhängige Berater, die ihre Kunden selbst akquirieren und ihre Honorare festlegen. Ein „ EOR “ ist dann angebracht, wenn ein Unternehmen die tägliche Arbeit steuert: Der „ EOR “ stellt den Mitarbeiter mit einem regulären französischen Arbeitsvertrag ein und übernimmt die Arbeitgeberpflichten. Der Missbrauch von „Portage“ für gelenkte Tätigkeiten führt unter französischem Deckmantel erneut zum Risiko einer Scheinselbstständigkeit.
Weiterführende Literatur: „Portage salarial“ in Frankreich (2025) · Buchhalter in Frankreich · Employer of Record