Zum Inhalt springen
Access Financial: Personalverleih in den Niederlanden, Deutschland und der Schweiz

Personalverleih in den Niederlanden, Deutschland und der Schweiz

Inhaltsverzeichnis
  • Personalverleih in Deutschland
  • Personalverleih in der Schweiz
  • Personalvermittlung in den Niederlanden

Unter Personalverleih, auch bekannt als Zeitarbeit oder befristete Beschäftigung, versteht man die Praxis, bei der Unternehmen oder Organisationen vorübergehend Arbeitskräfte von externen Agenturen oder Firmen einstellen, um ihren kurzfristigen Personalbedarf zu decken. Bei dieser Regelung sind die Arbeitskräfte direkt bei der Personalvermittlungsagentur angestellt und nicht beim Kundenunternehmen, das als rechtlicher Arbeitgeber fungiert.

In der Regel teilt das Kundenunternehmen der Personalvermittlungsagentur seinen Personalbedarf mit, einschließlich der Anzahl der benötigten Mitarbeiter, der erforderlichen spezifischen Fähigkeiten oder Qualifikationen sowie der Dauer des Einsatzes. Die Personalvermittlungsagentur sucht und rekrutiert daraufhin geeignete Kandidaten aus ihrem Mitarbeiterpool oder führt entsprechend den Anforderungen des Kunden Neueinstellungen durch.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Praktiken und Vorschriften im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung von Land zu Land oder von Region zu Region variieren können. In verschiedenen Rechtsordnungen gelten möglicherweise spezifische Gesetze zur Leiharbeit, einschließlich Bestimmungen zu Arbeitnehmerrechten, Arbeitsbedingungen und den Pflichten von Leiharbeitsfirmen und Entleihunternehmen.

Im Folgenden sind die wichtigsten Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung in drei wesentlichen Märkten für Auftragnehmer aufgeführt:

Personalverleih in Deutschland

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland. Für alle Arten der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland ist eine AUG-Genehmigung zwingend erforderlich. Um die AUG-Genehmigung zu erhalten, muss das antragstellende Unternehmen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit nachweisen, dass es ein geeignetes und vorschriftsmäßiges Unternehmen für die Arbeitnehmerüberlassung ist.

Die AUG-Lizenzierung ist komplex und streng und erfordert Fachwissen. Der AUG-Lizenznehmer muss den Vertrag mit dem Endnutzer der Arbeitskräfte abschließen und diesem die Rechnung stellen. Er muss die Mitarbeiter auf seiner deutschen Gehaltsliste führen und Einkommensteuer sowie Sozialabgaben an der Quelle einbehalten.

Leiharbeitskräfte haben Anspruch auf Gleichbehandlung, und es muss unbedingt sichergestellt werden, dass sie im Vergleich zu gleichwertigen Mitarbeitern des Kunden keine finanziellen Nachteile erleiden. Ist dies der Fall, kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Mitarbeiter können für maximal achtzehn Monate über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt werden; danach werden sie zu festangestellten Mitarbeitern des Endkunden. Bei einer Unterbrechung von drei Monaten oder mehr kann ein weiterer Zeitraum von bis zu achtzehn Monaten gelten, ohne dass dies geschieht.

Personalverleih in der Schweiz

Das Gesetz über die Personalverleih (LS) regelt den Personalverleih in der Schweiz. Ähnlich wie beim AuG ist eine Personalverleihbewilligung erforderlich.

Der Lizenznehmer muss dem Endnutzer der Dienstleistungen eine Rechnung ausstellen; in der Regel handelt es sich dabei um ein Schweizer Unternehmen, es sei denn, der Nutzer verfügt über keine feste Niederlassung in der Schweiz. In diesem Fall muss der Lizenznehmer einen Vertrag mit dem ausländischen Unternehmen abschliessen und diesem eine Rechnung ausstellen.

Schweizer Personalverleihunternehmen dürfen nur Arbeitskräfte aus der EU einstellen oder Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern, die bereits über eine Schweizer Arbeitsbewilligung verfügen.

Anders als in Deutschland gibt es weder eine 18-Monats-Regelung noch den Grundsatz der Gleichbehandlung, allerdings müssen Sie sich an gegebenenfalls geltende Tarifverträge halten.

Personalvermittlung in den Niederlanden

Mehrere Gesetze in den Bereichen Arbeitsrecht, Einwanderungsrecht und Steuerrecht wirken sich auf die Arbeitnehmerüberlassung in den Niederlanden aus.

Je nach Branche kann auch ein Tarifvertrag oder eine betriebliche Altersversorgung gelten.

Ab dem 1. Januar 2020 haben die Behörden die Vorschriften des WAB-Gesetzes verschärft, wodurch Folgendes eingeführt bzw. formalisiert wurde:

  • Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge für das Arbeitslosengeld (WW)
  • Pikettmitarbeitern müssen nach 12 Monaten feste Arbeitszeiten garantiert werden.
  • Nach 36 Monaten oder vier aufeinanderfolgenden Verträgen wird die Stelle beim Kunden in eine Festanstellung umgewandelt.
  • Leiharbeitnehmern wird die gleiche Behandlung wie den festangestellten Mitarbeitern beim Kunden garantiert.
  • Die Übergangsentschädigung läuft ab dem ersten Tag der Beschäftigung.
  • Das Lohnabrechnungsunternehmen muss eine angemessene Altersversorgung in Höhe von etwa 15 % gewährleisten, während ein Arbeitgeber, der keine Lohnabrechnung in Anspruch nimmt, nicht zur Altersversorgung verpflichtet ist.