Z-Visum (Arbeitsvisum für China)
ist Chinas Einreisevisum für eine Beschäftigung – ein Schritt in einem mehrstufigen Verfahren: Zunächst das Benachrichtigungsschreiben über die Arbeitserlaubnis, dann das Z-Visum beim Konsulat, anschließend die Arbeitserlaubniskarte und die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise. Die Antragsteller werden anhand eines Punktesystems in die Kategorien A, B und C eingestuft (Talente, Fachkräfte, Sonstige), was sich auf die erforderlichen Unterlagen und Genehmigungsverfahren auswirkt.
Die Kette ohne Stockungen laufen lassen
- Vor der Einreise: Der Arbeitgeber erhält das Benachrichtigungsschreiben (Abschluss, Berufserfahrung, einwandfreies Führungszeugnis, beglaubigte Dokumente); das Konsulat stellt das Z-Visum aus.
- Einreisezeitpunkt: Die Arbeit darf erst mit der Genehmigungskarte aufgenommen werden; die 30-tägige Umwandlungsfrist beginnt mit dem Einreisezeitpunkt.
- Kategoriestrategie: Fachkräfte der Kategorie B müssen sich in Prüfungen nachweisen, dass sie über einen Hochschulabschluss und einschlägige Berufserfahrung verfügen; Talente der Kategorie A profitieren von Schnellkarrierewegen.
- Regionale Unterschiede: Die Städte unterscheiden sich hinsichtlich der Dokumente und der Bearbeitungsabläufe – die in Shanghai und Shenzhen geltende Praxis ist nicht landesweit gültig.
Das Arbeitsverhältnis muss bei einem in China registrierten Unternehmen oder einer zugelassenen Einrichtung bestehen; die Sozialversicherung ergibt sich daraus – siehe Sozialversicherung in China.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert das Verfahren zur Beantragung eines Arbeitsvisums für China?
In typischen Fällen dauert der gesamte Prozess sechs bis zwölf Wochen: Beglaubigung der Dokumente (oft der zeitaufwendigste Schritt), Benachrichtigungsschreiben, konsularisches Visum, anschließend Umwandlung vor Ort. Eine Beschleunigung verkürzt den Beglaubigungsprozess selten – beginnen Sie daher bereits in der Angebotsphase mit der Zusammenstellung der Dokumente.
Kann man in China mit einem Geschäftsvisum (M) arbeiten?
Nein – M-Visa gelten für Handelszwecke und Tagungen; für eine Beschäftigung ist die Z-Reihe erforderlich. Die Durchsetzung umfasst Kontrollen vor Ort und den Abgleich von Ein- und Ausreisedaten; Verstöße führen zu Geldstrafen, in schweren Fällen zu Inhaftierung und zu Einreiseverboten. Die Regelung ist so eindeutig, dass kein seriöser Arbeitgeber sie auf die Probe stellt.