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Sozialversicherung in China

Zuletzt aktualisiert: 14.08.2026 Überprüft von: dem Team von „ Access Financial “

Sozialversicherung in China

umfasst die „fünf Versicherungen und einen Fonds“: Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Arbeitsunfall- und Mutterschaftsversicherung sowie den Wohnungsfonds, zu denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach städtespezifischen Sätzen auf der Grundlage von Beitragsbemessungsgrenzen beitragen. Die Arbeitgeberbeiträge belaufen sich je nach Stadt in der Regel auf 25–40 % des Gehalts.

Was das chinesische System so besonders macht

  • Verwaltung auf Stadtebene: Sätze, Bemessungsgrundlagen und Obergrenzen werden lokal festgelegt – in Shanghai und Chengdu gelten in der Praxis unterschiedliche Systeme.
  • Beitragsbemessungsgrundlagen: Gehalt innerhalb einer ortsüblichen Unter- und Obergrenze (gebunden an die durchschnittlichen Löhne der Stadt), die jährlich neu festgelegt werden.
  • Ausländische Arbeitnehmer: Die Teilnahme ist bundesweit verpflichtend; Ausnahmen gelten nur im Rahmen bilateraler Totalisierungsabkommen (Deutschland, Korea und andere; die Anwendungsbereiche sind begrenzt).
  • Wohnungsfonds: 5–12 % auf jeder Seite, offiziell für Wohnzwecke bestimmt, unter bestimmten Bedingungen und bei Austritt abhebbar.

Eine Beschäftigung über eine lokale juristische Person oder eine zugelassene Struktur ist Voraussetzung – die direkte Beschäftigung von in China ansässigen Mitarbeitern auf ausländischer Gehaltsliste ist keine zulässige Option.

Häufig gestellte Fragen

Können ausländische Arbeitnehmer sich von der chinesischen Sozialversicherung abmelden?

Nur wenn ein bilaterales Abkommen dies regelt und Bescheinigungen über den Versicherungsschutz im Heimatland vorliegen – eine kurze Liste von Ländern, die in der Praxis von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt wird. Andernfalls ist die Teilnahme verpflichtend, und Nebenabreden „ohne Sozialversicherung“ begründen eine Haftung des Arbeitgebers.

Was geschieht mit den Beiträgen, wenn ein Expat China verlässt?

Die Guthaben auf den Rentenkonten können bei endgültiger Ausreise abgehoben oder weiter angespart werden; die Guthaben aus dem Wohnungsfonds können gegen Vorlage der Ausreisebelege abgehoben werden. Beiträge zur Krankenversicherung und zu anderen Versicherungszweigen sind nicht erstattungsfähig. Die Abwicklung erfolgt über die örtlichen Stellen, bei denen die Beiträge eingezahlt wurden.