TUPE (Unternehmensübergang)
— das britische TUPE und die EU-Richtlinie über erworbene Rechte — sehen vor, dass Arbeitnehmer bei einem Eigentümerwechsel eines Unternehmens oder einer Dienstleistung automatisch mitübertragen werden: unter Beibehaltung der bisherigen Arbeitsbedingungen, unter Wahrung der Kontinuität und mit Kündigungsschutz im Zusammenhang mit dem Übergang. Dies gilt für aktienlose Vermögensübertragungen, Outsourcing, Insourcing und den Wechsel des Dienstleisters.
Wo Transfers in der Praxis Probleme bereiten
Der Anwendungsbereich geht über Fusionen und Übernahmen (M&A) hinaus: Bei der Auslagerung einer Funktion, dem Wechsel des Dienstleisters oder der Rückverlagerung von Tätigkeiten ins eigene Haus können die zugewiesenen Mitarbeiter mit ihren Arbeitsbedingungen übernommen werden – einschließlich solcher Bedingungen, die der neue Arbeitgeber nie vorgesehen hat. Vor der Übernahme bestehen Informations- und Anhörungspflichten; Kündigungen im Zusammenhang mit der Übernahme gelten automatisch als ungerechtfertigt, es sei denn, es liegen echte wirtschaftlich-technisch-organisatorische Gründe vor.
Vorgehensweise bei Transaktionen: Führen Sie eine Due-Diligence-Prüfung der übernommenen Konditionen durch (mit teilweiser Ausnahme von Renten), harmonisieren Sie die Pläne im Rahmen der gesetzlichen Grenzen (Änderungen nach der Übertragung, die aus Gründen der Übertragung vorgenommen wurden, sind unwirksam) und beziehen Sie die Personalkosten in die Transaktion ein. Ein Wechsel des Dienstleisters im Bereich der Lohnabrechnung und der Personalketten löst regelmäßig die Anwendung dieser Regeln aus – dies sollte vor einem Anbieterwechsel geprüft werden.
Häufig gestellte Fragen
Gilt TUPE bei einem Wechsel des Outsourcing-Anbieters?
Häufig ja – Änderungen bei der Erbringung von Dienstleistungen sind im Vereinigten Königreich ausdrücklich geregelt, und die EU-Rechtsprechung erstreckt sich auf organisierte Gruppen von Arbeitnehmern, die für die Erbringung der Dienstleistung zuständig sind. Der neue Dienstleister übernimmt das zugewiesene Personal zu den bestehenden Bedingungen; Preisangebote ohne Angaben zur Personalstärke sind der Grund, warum Dienstleister ins Straucheln geraten.
Können versetzte Mitarbeiter entlassen oder versetzt werden?
Entlassungen und nachteilige Änderungen aufgrund des Übergangs sind geschützt – sie sind nichtig oder automatisch missbräuchlich –, während eine echte Umstrukturierung aus eigenständigen Gründen im Rahmen des üblichen Verfahrens weiterhin möglich ist. Die sichere Vorgehensweise lautet: zunächst einen sauberen Übergang durchführen, dann eine Umstrukturierung aus dokumentierten geschäftlichen Gründen vornehmen.