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MPF (Obligatorischer Vorsorgefonds)

Zuletzt aktualisiert: 14.08.2026 Überprüft von: dem Team von „ Access Financial “

MPF (Obligatorischer Vorsorgefonds)

ist Hongkongs gesetzliches Rentensystem: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 5 % des maßgeblichen Einkommens – begrenzt auf monatlich 1.500 HKD pro Seite – in privat verwaltete MPF-Fonds ein. Der Versicherungsschutz beginnt nach 60 Tagen Beschäftigung; für kurze Aufenthalte und die Mitgliedschaft im Heimatland-System gelten begrenzte Ausnahmen für Expatriates.

Das Wichtigste zum MPF für Arbeitgeber

Beitritt innerhalb der ersten 60 Tage, Beitragszahlungen ab dem ersten Tag des Einkommens (mit einer anfänglichen Urlaubsregelung auf Arbeitnehmerseite), Überweisung bis zum 10. eines jeden Monats. Die seit langem kritisierte Abfindungsausgleichsregelung – bei der die Abfindung aus dem MPF-Konto des Arbeitgebers finanziert wird – wurde ab Mai 2025 abgeschafft, wodurch sich die effektiven Austrittskosten erhöhen; rund um den Stichtag gelten Übergangsregelungen.

Die Ausnahmeregelungen für im Ausland lebende Personen gelten für Personen in Hongkong, die sich dort seit weniger als 13 Monaten aufhalten oder durch vergleichbare ausländische Systeme abgesichert sind – dies muss nachgewiesen werden und kann nicht einfach angenommen werden. Offizielle Leitlinien: mpfa.org.hk.

Häufig gestellte Fragen

Welches Einkommen wird für die MPF berücksichtigt?

„Relevantes Einkommen“ – Löhne, Urlaubsgeld, Provisionen, die meisten Zulagen – innerhalb der Unter- und Obergrenze: Arbeitnehmer, deren monatliches Einkommen unter der Untergrenze liegt, sind von den 5 % befreit, während Arbeitgeber ihren Anteil weiterhin zahlen; für beide Seiten gilt eine Obergrenze von 1.500 HKD. Bonuszahlungen werden in dem Monat angerechnet, in dem sie ausgezahlt werden.

Wie wirkt sich die Abschaffung der Verrechnung auf die Kosten aus?

Seit Mai 2025 können Arbeitgeber Abfindungen und Dienstalterszulagen nicht mehr mit ihren MPF-Beiträgen für die Dienstzeit nach der Abschaffung verrechnen – Austritte werden teurer, und die Praxis bei der Vorsorge passt sich entsprechend an. Für die Dienstzeit vor der Abschaffung gilt weiterhin die alte Regelung, sodass sich bei langjährigen Mitarbeitern die Berechnung in zwei Stufen ergibt.