Gemeinsame Beschäftigung
Dies ist der Fall, wenn zwei Organisationen gleichzeitig arbeitgeberähnliche Verantwortlichkeiten für denselben Arbeitnehmer tragen – typischerweise ein Personaldienstleister oder ein Anbieter von „ EOR “-Dienstleistungen als rechtlicher Arbeitgeber und der Auftraggeber, der die tägliche Arbeit leitet. Bei guter Verwaltung handelt es sich um eine rechtmäßige Struktur; wird sie jedoch nicht ordnungsgemäß verwaltet, können Haftungsrisiken auf den Auftraggeber übergehen.
Wo das Risiko der gemeinsamen Arbeitgeberhaftung tatsächlich zum Tragen kommt
- Ansprüche gegen gemeinsame Arbeitgeber: Arbeitnehmer, die trotz des Vertrags mit dem Dienstleister ihre Arbeitsrechte gegenüber dem Auftraggeber geltend machen.
- Gleichbehandlungsvorschriften: Anspruch von Leiharbeitnehmern auf mit den Bedingungen der Entleiher vergleichbare Arbeitsbedingungen (AWR im Vereinigten Königreich, Gleichbehandlungsgrundsatz nach AÜG in Deutschland).
- Praktische Ausweitung der Kontrollbefugnisse: Kunden, die Mitarbeiter von Dienstleistern direkt zurechtweisen, ihnen Versprechungen machen oder deren Arbeitsverhältnis beenden – was zu einem Arbeitgeberverhalten führt.
- Versäumnisse des Dienstleisters: Verstößt der rechtliche Arbeitgeber gegen seine Verpflichtungen (Löhne, Sozialabgaben), können die Regeln zur Kettenhaftung auch den Auftraggeber betreffen.
Die Verwaltungsregeln sind einfach: Halten Sie die Arbeitsverträge mit dem rechtmäßigen Arbeitgeber ein, sorgen Sie für eine professionelle und dokumentierte Abwicklung und wählen Sie Anbieter aus, deren Lizenzen und Gehaltsabrechnungen tatsächlich gültig sind – die Stärke der Struktur liegt allein in dem Anbieter, der dahinter steht.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine gemeinsame Beschäftigung rechtswidrig?
Nein – es handelt sich um die übliche rechtliche Form der Personalvermittlung, der Lohnabrechnung und der „ EOR “-Vereinbarungen. Der Begriff beschreibt eine geteilte Verantwortung und keinen Rechtsverstoß. Probleme entstehen, wenn die Aufteilung der Verantwortung nicht klar definiert ist: Der Auftraggeber verhält sich wie ein Arbeitgeber, geht aber davon aus, dass der Dienstleister alle Konsequenzen trägt.
Wie können wir das Risiko der gemeinsamen Arbeitgeberhaftung mithilfe eines „ EOR “ verringern?
Lassen Sie alle Personalentscheidungen – Stellenangebote, Änderungen, Disziplinarmaßnahmen, Kündigungen – über die Personalabteilung ( EOR) abwickeln; halten Sie die Kundenmanager an die Arbeitsanweisungen; stimmen Sie die Mitarbeiterhandbücher ab, damit die Mitarbeiter wissen, wer ihr Arbeitgeber ist; und überprüfen Sie die Lizenzen und Versicherungen der Arbeitsaufsichtsbehörde ( EOR). In Verträgen sollte genau festgelegt sein, wer welche Aufgaben übernimmt, wobei die Haftungsfreistellungen der tatsächlichen Situation entsprechen müssen.