Jahresurlaub
Der Anspruch auf bezahlten Urlaub: Der EU-Mindeststandard liegt bei vier Wochen, wobei viele Länder darüber liegen (über 25 Tage in Frankreich und den nordischen Ländern), die Schweiz bei vier Wochen (fünf Wochen gemäß vielen Tarifverträgen und für jüngere Arbeitnehmer), die Vereinigten Arabischen Emirate bei 30 Kalendertagen und in Teilen Asiens ist der Anspruch geringer. Nicht in Anspruch genommener Urlaub wird fast überall bei Ausscheiden in Geld umgerechnet.
Die Regeln für die Tageszählung
- Anspruchsbildung vs. Anspruch: Bei einigen Systemen wird der Anspruch für das gesamte Jahr im Voraus gewährt, bei anderen erfolgt die Anspruchsbildung monatlich – dies betrifft sowohl neue Mitarbeiter als auch ausscheidende Mitarbeiter.
- Übertragungsfristen: Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind durch Krankheit verfallene Urlaubstage geschützt; nationale Vorschriften legen Obergrenzen für die Übertragungsfristen fest, wobei Arbeitgeber die Verfallsdaten mitteilen müssen.
- Auszahlung bei Ausscheiden: Aufgelaufener, nicht in Anspruch genommener Urlaub wird standardmäßig im Rahmen der Endabrechnung ausgezahlt; während des Beschäftigungsverhältnisses ist die Auszahlung oft eingeschränkt.
- Verpflichtung zur Ermöglichung: In einigen Rechtsordnungen (deutsche Rechtsprechung) sind Arbeitgeber verpflichtet, aktiv zum Urlaubsantritt aufzufordern – durch Schweigen gehen keine Ansprüche verloren.
Häufig gestellte Fragen
Können Mitarbeiter eine Vergütung erhalten, anstatt Urlaub zu nehmen?
Während des Beschäftigungsverhältnisses gilt dies meist nicht für die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestansprüche – Urlaub dient der Erholung, und eine Auszahlung ist, sofern überhaupt zulässig, auf den über die Mindestansprüche hinausgehenden Teil beschränkt. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der angesammelte Urlaubsanspruch überall in Geld umgewandelt. Das chronische Nichtinanspruchnehmen von Urlaub ist ein Hinweis auf Compliance-Verstöße und keine Ersparnis.
Wie funktioniert der Urlaub für Teilzeitbeschäftigte und Berufseinsteiger?
Anteilige Berechnung nach Arbeitsmodell und Dienstmonaten: Ein Mitarbeiter, der zur Jahresmitte mit einer 80-Prozent-Stelle einsteigt, erhält einen entsprechenden Anteil. Die Behandlung von Feiertagen ist von Land zu Land unterschiedlich – in einigen Ländern werden Feiertage, die in den Urlaubszeitraum fallen, angerechnet, in den meisten jedoch nicht –, daher sollte die Berechnung lokal angepasst und nicht anhand einer Vorlage vorgenommen werden.