Zum Inhalt springen
ZURÜCK

Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum

Zuletzt aktualisiert: 14.08.2026 Überprüft von: dem Team von „ Access Financial “

Abtretung von Rechten an geistigem Eigentum

ist die Übertragung der Rechte an Arbeitsergebnissen auf das auftraggebende Unternehmen. Das Arbeitsrecht hilft Arbeitgebern nur teilweise – in vielen Rechtsordnungen gehen die Rechte an den Arbeitsergebnissen der Arbeitnehmer innerhalb bestimmter Grenzen automatisch auf den Arbeitgeber über (mit Regelungen zur Erfindungsvergütung in Deutschland und anderen Ländern) –, während geistiges Eigentum von Auftragnehmern ohne ausdrückliche Abtretung nicht übergeht. Diese Lücken treten bei der Finanzierung und beim Verkauf zutage.

Die klassischen Lücken schließen

Arbeitnehmerseite: Die gesetzliche Unverfallbarkeit gilt für dienstliche Tätigkeiten, doch Erfindungen können Vergütungsverfahren auslösen (deutsches Arbeitnehmererfindungsgesetz); Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben in Urheberrechtssystemen bestehen, und die Ausnahmeregelungen für Software unterscheiden sich – Verträge sollten die lokalen gesetzlichen Bestimmungen widerspiegeln, anstatt von einem „Work-for-Hire“-Modell nach US-amerikanischem Vorbild auszugehen. Auftragnehmerseite: Ohne schriftliche Abtretung sind der Auftragnehmer Eigentümer des Codes, der Entwürfe und der Inhalte, für die Sie bezahlt haben; durch das Verhalten implizierte Lizenzen sind eng gefasst.

Grenzüberschreitende Programme sehen folgende Standardisierung vor: Abtretungsklauseln im Präsens („tritt hiermit ab“), Abdeckung künftiger Arbeiten, soweit rechtlich zulässig, Verzichtserklärungen auf Urheberpersönlichkeitsrechte im zulässigen Umfang sowie länderspezifische Zusatzklauseln. Bei der Sorgfaltsprüfung in jeder Finanzierungsrunde wird genau diese Kette verlangt – siehe „unabhängiger Auftragnehmer“.

Häufig gestellte Fragen

Wird durch die Bezahlung einer Arbeit das geistige Eigentum daran übertragen?

Nein – mit der Zahlung wird die Dienstleistung erworben; das Eigentumsrecht richtet sich nach Gesetz und Vertrag. Insbesondere bei Auftragnehmern bedeutet das Fehlen einer schriftlichen Abtretung in den meisten Systemen, dass keine Übertragung stattfindet. Die rein auf Rechnungen basierenden Geschäftsbeziehungen von Start-ups sind ein klassischer Schwachpunkt bei der Due Diligence; nachträgliche Abtretungen beheben diesen zu einem bestimmten Preis.

Gehören Erfindungen von Mitarbeitern automatisch dem Arbeitgeber?

Im Rahmen der Aufgabenstellung wird dies zwar weitgehend – aber „automatisch“ – überbewertet: In Deutschland sind Antragsverfahren und Entschädigungen erforderlich, andere Systeme unterscheiden zwischen Dienst- und freien Erfindungen, und Universitäten verkomplizieren die Sache noch weiter. Eine Übertragungsregelung im Rahmen der Aufgabenstellung in Verbindung mit einem konformen Erfindungsverfahren ist die vertretbare Vorgehensweise.