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ICT-Genehmigung (unternehmensinterne Versetzung)

Zuletzt aktualisiert: 14.08.2026 Überprüft von: dem Team von „ Access Financial “

ICT-Genehmigung (unternehmensinterne Versetzung)

ist die EU-Genehmigung für unternehmensinterne Entsendungen: Führungskräfte, Fachkräfte und Auszubildende, die von einem Konzernunternehmen außerhalb der EU in eine EU-Einheit versetzt werden, gemäß der Richtlinie 2014/66/EU. Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu drei Jahre (Führungskräfte/Fachkräfte), wobei die Mobilität innerhalb der EU für Einsätze in anderen Mitgliedstaaten gewährleistet ist.

Wenn die IKT die Alternativen übertrifft

Die ICT gilt für Mitarbeiter aus Drittländern Ihrer Unternehmensgruppe, die in EU-Niederlassungen eingesetzt werden, während sie weiterhin bei ihrem Heimatarbeitsgeber beschäftigt bleiben – keine lokale Einstellung, Anforderungen hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit innerhalb der Unternehmensgruppe (in der Regel 3–12 Monate vor der Versetzung) und eine Vergütung, die den Standards des Gastlandes entspricht. Das Kapitel zur Mobilität ermöglicht es ICT-Inhabern, im Rahmen von Meldungen in Konzerngesellschaften anderer Mitgliedstaaten zu arbeiten, was für länderübergreifende Programme von Nutzen ist.

Wird die Person vor Ort beschäftigt, kommen die Blaue Karte oder nationale Genehmigungen eher in Frage; fehlt der Konzernbezug, steht die ICT nicht zur Verfügung. Die Schweiz verwaltet ihre eigenen Entsendegenehmigungen außerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie – siehe Schweizer Arbeitsgenehmigungen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für eine IKT-Genehmigung?

Beschäftigung innerhalb des Konzerns vor der Entsendung (in der Regel mindestens 3–12 Monate je nach Kategorie), eine echte Führungs-, Fach- oder Ausbildungsposition, Vergütung und Arbeitsbedingungen auf dem Niveau des Gastlandes sowie Aussichten auf eine Rückkehr in den Konzern nach Beendigung des Einsatzes. Die Mitgliedstaaten sehen zusätzliche Verfahrensunterschiede vor; die Richtlinie begrenzt die Aufenthaltsdauer auf drei Jahre (ein Jahr für Auszubildende), bevor eine Karenzzeit beginnt.

Können Inhaber einer ICT-Genehmigung zwischen EU-Ländern wechseln?

Ja – kurzfristige Mobilität (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen pro Bundesland) im Rahmen einer Meldepflicht sowie langfristige Mobilität durch einen vereinfachten Antrag im zweiten Bundesland. Diese gruppeninterne Mobilität ist der Hauptvorteil der ICT gegenüber rein nationalen Entsendegenehmigungen.