Betriebsrat
ist ein gewähltes Arbeitnehmervertretungsgremium mit gesetzlichen Informations-, Beratungs- und – in Deutschland und den Niederlanden – Mitbestimmungsrechten: Bestimmte Arbeitgeberentscheidungen (Arbeitszeitmodelle, Überwachungsinstrumente, im Falle von Kündigungen in Deutschland die Anhörung im Einzelfall) bedürfen der Einbeziehung des Betriebsrats, um rechtswirksam zu sein.
Was Kommunalparlamente tatsächlich verhindern oder beeinflussen können
In Deutschland hat der Betriebsrat die stärksten Befugnisse: Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeitgestaltung, bei Überwachungstechnologien (jedes neue HR-Tool ist Verhandlungssache), in sozialen Angelegenheiten sowie das Recht auf Anhörung vor jeder Kündigung – wird diese Anhörung übersprungen, ist die Kündigung nichtig. Der niederländische OR verfügt über Beratungs- und Zustimmungsrechte bei Umstrukturierungen und Programmen; der französische CSE bündelt die Konsultation in einem Gremium mit wirtschaftlichen und sozialen Zuständigkeiten.
Für Arbeitgeber gilt der Grundsatz der Reihenfolge: Beziehen Sie den Betriebsrat ein, bevor Entscheidungen endgültig sind – erst wenn die Konsultation erst nachträglich erfolgt, kommen Projekte ins Stocken und Entlassungen scheitern. Betriebsräte sind zudem Verhandlungspartner bei Umstrukturierungen und Betriebsvereinbarungen, die das Risiko von Veränderungen mindern.
Häufig gestellte Fragen
Ab welcher Unternehmensgröße muss ein Betriebsrat eingerichtet werden?
Die Schwellenwerte liegen niedrig: In Deutschland ab fünf Mitarbeitern (Wahlrecht, nicht automatisch), in den Niederlanden obligatorisch ab 50, in Frankreich (CSE) ab 11. Multinationale Unternehmen, die diese Schwellenwerte durch Wachstum oder Unternehmensübernahmen überschreiten, verfügen oft nicht über die erforderlichen Strukturen – ein Punkt auf der Integrations-Checkliste nach jeder Übernahme.
Gelten Betriebsräte auch für Mitarbeiter von „ EOR “?
EOR Die Mitarbeiter fallen zwar in den Beschäftigungsbereich der „ EOR“, doch durch die Integration am Einsatzort können Leih- und Vor-Ort-Mitarbeiter Mitbestimmungsrechte beim Auftraggeber erhalten (in Deutschland werden Leiharbeitskräfte bei der Berechnung von Schwellenwerten und bei bestimmten Abstimmungen berücksichtigt). Die Verpflichtungen des Auftraggebers entfallen nicht, nur weil das Beschäftigungsverhältnis anderswo besteht.