Zum Inhalt springen
ZURÜCK

Austritt

Zuletzt aktualisiert: 14.08.2026 Überprüft von: dem Team von „ Access Financial “

Austritt

ist der geregelte Abschluss des Arbeitsverhältnisses: Bearbeitung der Kündigungen, Abschlusszahlung einschließlich angesammeltem Urlaub und anteiligen Zulagen, Abmeldungen, Bescheinigungen und Arbeitszeugnisse sowie Rückgabe von Ausrüstung und Zugriffsrechten. Die Länder schreiben Fristen für die Abwicklung der Abschlusszahlungen und die Aushändigung von Austrittsunterlagen vor – ein schlampiges Offboarding führt direkt zu Rechtsansprüchen.

Die Abrechnungsbeträge, die die Länder vorschreiben

  • Fristen für die Auszahlung des Restlohns: In einigen Bundesstaaten muss die Abrechnung innerhalb weniger Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen (in den VAE innerhalb von 14 Tagen, in anderen bis zum nächsten Zahltag).
  • Rückstellungen: nicht in Anspruch genommener Urlaub, anteilige 13. und 14. Monatsgehälter sowie Zulagen, berechnet gemäß den örtlichen Vorschriften.
  • Leistungen bei Ausscheiden aus dem Dienst: Gratifikation am Golf, Abfindung, sofern fällig, sowie Hinweise zu Rente und unverfallbaren Ansprüchen.
  • Unterlagen: Arbeitsbescheinigungen (in der Schweiz, in Deutschland und in Frankreich vorgeschrieben und inhaltlich geregelt), Steuerbescheide, Abmeldungen.
  • Einwanderung: Aufhebung oder Übertragung von Genehmigungen unter Berücksichtigung der Nachfrist – siehe Arbeitserlaubnis.

Häufig gestellte Fragen

Was gehört in eine Endabrechnung?

Gehalt bis zum Austrittsdatum, nicht in Anspruch genommener gesetzlicher und vertraglicher Urlaub, anteilige Zusatzleistungen (13. Monatsgehalt, Zulagen), Überstundenguthaben, gegebenenfalls Abfindungen oder Abgangsgelder, abzüglich rechtmäßiger Abzüge mit gesetzlicher Grundlage. Jeder Posten wird nach den örtlich geltenden Formeln berechnet – die Abrechnungsaufstellung sollte diese Posten Zeile für Zeile aufführen.

Sind Ausreisepapiere wirklich vorgeschrieben?

In vielen Ländern ist dies der Fall: Schweizer und deutsche Arbeitszeugnisse sind einklagbare Rechte mit festgelegten Inhalten und Formulierungen; Steuer- und Sozialversicherungsbescheinigungen sind gesetzlich vorgeschrieben; in einigen Bundesländern ist die Meldung von Kündigungen bei den Behörden vorgeschrieben. Fehlende Unterlagen behindern die nächsten Schritte des Arbeitnehmers und können zu Streitigkeiten führen.