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Anrechnungabkommen

Zuletzt aktualisiert: 14.08.2026 Überprüft von: dem Team von „ Access Financial “

Anrechnungabkommen

ist ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen, das Doppelbeiträge verhindert und die Leistungsansprüche von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern schützt: Entsandte Arbeitnehmer können mit einer Versicherungsbescheinigung für bestimmte Zeiträume im System ihres Heimatlandes verbleiben, und die Beitragszeiten in beiden Ländern werden für den Rentenanspruch zusammengerechnet.

Was bewirken Totalisierungsabkommen?

  • Befreiungen von der Abführungspflicht: in der Regel bis zu fünf Jahre im Heimatland bei Vorlage einer Versicherungsbescheinigung – das bilaterale Pendant zum EU- A1.
  • Zusammenrechnung: Die in den einzelnen Ländern zurückgelegten Beitragsjahre werden für die Anrechnungsfristen zusammengerechnet, wobei jeder Staat seinen anteiligen Rentenanteil zahlt.
  • Versicherungsregeln: Welches System gilt bei länderübergreifenden Fällen und bei Selbstständigen?
  • Lücken: Fehlt eine Vereinbarung (wie sie zwischen europäischen und einigen asiatischen oder Golfstaaten üblich ist), kann dies zu doppelten Beiträgen oder zum Verlust des Versicherungsschutzes führen – bitte vor der Zuweisung für jeden Korridor prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Länder haben Totalisierungsabkommen geschlossen?

Die Netzwerke variieren: Die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die meisten EU-Staaten haben Abkommen mit wichtigen Partnern (USA, Kanada, Japan, Korea, Australien und andere), doch die Abdeckung der Korridore im Golfraum und in vielen asiatischen Ländern ist lückenhaft. Die jeweilige Partnerkonstellation ist entscheidend – überprüfen Sie vor jedem Einsatz den Korridor, dessen Geltungsbereich (nur Renten vs. umfassender) und die zeitlichen Begrenzungen.

Was ist eine Deckungsbescheinigung?

Das Äquivalent zum „ A1 “ im Rahmen des Abkommens: eine Bestätigung der Heimatinstitution, dass der Entsandte weiterhin durch die Heimatversicherung abgedeckt ist, wodurch die Gastinstitution für den zulässigen Zeitraum von Beitragszahlungen befreit wird. Ohne diese Bestätigung können die Behörden der Gastinstitution lokale Beiträge verlangen, unabhängig davon, was das Abkommen zugelassen hätte.