- Momentaufnahme
- Was hat sich wann geändert?
- Wichtige Termine und Strafen
Momentaufnahme
Ab dem 1. Oktober 2025 muss jeder Nicht-Malaysier, der mit einer gültigen Arbeitserlaubnis im Land arbeitet, beim Employees Provident Fund (EPF) angemeldet sein. Ein monatlicher Beitrag von insgesamt 4 % ist verpflichtend –2 % vom Arbeitgeber und 2 % vom Arbeitnehmer–, wobei den Geschäftsführern bei verspäteten oder ausbleibenden Zahlungen erhebliche Strafen drohen.
Was hat sich wann geändert?
Das Parlament hat Teil VIIA des EPF-Gesetzes von 1991 durch das EPF-(Änderungs-)Gesetz von 2025aktualisiert – verabschiedet am 6. März 2025, im Amtsblatt veröffentlicht am 14. Mai 2025 und in Kraft getreten am 1. Oktober 2025. Der neue § 70A erweitert den Geltungsbereich des EPF auf „Arbeitnehmer, die keine malaysischen Staatsbürger sind“ und mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung in Malaysia arbeiten.
Beitragssatz und Rundung: 2 % Arbeitgeberanteil + 2 % Arbeitnehmeranteil des Monatslohns, aufgerundet auf den nächsten Ringgit (Teil F, Anhang III).
Auszahlungsmöglichkeiten: Ausländische Arbeitnehmer können ihr gesamtes Guthaben im Todesfall, bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit, bei endgültiger Ausreise aus Malaysia oder mit Vollendung des 55. Lebensjahres abheben.
Übergangsregelung: Nichtstaatsangehörige, die am oder nach dem 1. August 1998 freiwillige Beiträge geleistet haben, werden automatisch in die neue 2 % + 2 % -Regelung übernommen.
Ausnahmen: Hausangestellte, echte Selbstständige und Beitragszahler nach altem Recht, die sich vor dem 1. August 1998 für die Teilnahme entschieden haben, bleiben von der Beitragspflicht befreit; Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung unterliegen weiterhin den lokalen Beitragssätzen.
Hintergrundinformationen: Die Regierung hat den ursprünglich vorgeschlagenen Satz von 12 % nach Rückmeldungen aus der Wirtschaft auf 2 % gesenkt, um die Bedingungen an die malaysischen Arbeitnehmer anzupassen und die Schwarzarbeit einzudämmen.
Wichtige Termine und Strafen
- Bis zum 1. Oktober 2025: Sicherstellen, dass alle betroffenen ausländischen Mitarbeiter über eine EPF-Nummer verfügen.
- 15. November 2025: Erste Frist für die Überweisung der Lohnabgaben für Oktober mit Formular A (insgesamt 4 %).
Risiken bei Nichteinhaltung: Dividendenaufschläge, Geldstrafen von bis zu 10.000 RM und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Gemäß § 39 können gegen Vorstandsmitglieder Reiseverbote verhängt werden, bis die Rückstände beglichen sind.
Unsere Experten vor Ort in Malaysia beantworten gerne alle weiteren Fragen. Zögern Sie nicht, uns per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter +601 66999095 zu kontaktieren.
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