- Was ist ein „ EOR “ in der Schweiz?
- Warum Unternehmen „ EOR “ in der Schweiz nutzen
- Mitarbeiter in der Schweiz einstellen: Die wichtigsten Pflichten
- Wesentliche Compliance-Risiken
- So können wir Ihnen helfen unter Access Financial
Wenn Sie den „Employer of Record“ in der Schweiz als Möglichkeit in Betracht ziehen, um Mitarbeiter zu beschäftigen, ohne eine lokale Niederlassung zu gründen, deckt dieser Leitfaden alle Aspekte ab – von den gesetzlichen Kosten und Verpflichtungen im Bereich der Lohnabrechnung bis hin zu den Compliance-Risiken, die internationale Unternehmen oft unvorbereitet treffen.
Was ist ein „ EOR “ in der Schweiz?
Ein „ EOR “ in der Schweiz ist eine externe Organisation, die Arbeitnehmer im Auftrag eines ausländischen Unternehmens beschäftigt. Der wird zum rechtlichen Arbeitgeber und kümmert sich um die Schweizer Arbeitsverträge, die Anmeldung bei den Sozialversicherungen, die Lohnabrechnung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen. Ihr Unternehmen behält die volle operative Kontrolle – es leitet die täglichen Tätigkeiten des Arbeitnehmers –, während der EOR die rechtlichen und administrativen Aufgaben übernimmt.
Diese Regelung ist in der Schweiz besonders attraktiv, da die Gründung einer Schweizer Gesellschaft in der Regel acht bis zwölf Wochen dauert, notariell beglaubigte Gründungsurkunden erfordert und für eine GmbH ein Mindeststammkapital von 20’000 CHF vorgeschrieben ist. Mit einer Lösung von „ EOR Switzerland“ können Mitarbeiter innerhalb von drei bis fünf Werktagen ihren Dienst antreten.
Warum Unternehmen „ EOR “ in der Schweiz nutzen
Die Schweiz ist einer der wettbewerbsfähigsten Arbeitsmärkte Europas und Heimat führender Fachkräfte aus den Bereichen Finanzen, Pharmazie, Ingenieurwesen und Technologie. Das Schweizer Arbeitsrecht ist jedoch anspruchsvoll, und die Kosten bei Nichteinhaltung – von Nachzahlungen von Sozialabgaben bis hin zu kantonalen Steuerstrafen – können erheblich sein.
Zu den gängigen Anwendungsfällen für „ EOR “ in der Schweiz gehören:
- Einstellung einer kleinen Anzahl von Mitarbeitern, bevor man sich zur Gründung eines Unternehmens entschließt
- Erprobung eines neuen Schweizer Marktes ohne das Risiko einer festen Niederlassung
- Schnelle Einarbeitung von projektbezogenen Mitarbeitern für befristete Einsätze
- Einhaltung der Vorschriften für Remote-Mitarbeiter, die in die Schweiz umziehen
Unternehmen, die in der Schweiz Mitarbeiter einstellen müssen, aber über keine lokale Personalinfrastruktur verfügen, berichten durchweg, dass die „ EOR “-Lösung die Zeit bis zur Produktivität im Vergleich zur direkten Gründung einer Niederlassung um mehr als 60 % verkürzt.
Mitarbeiter in der Schweiz einstellen: Die wichtigsten Pflichten
Unabhängig davon, ob Sie eine Arbeitsvermittlungsagentur EOR nutzen oder Mitarbeiter direkt einstellen, gelten die folgenden Verpflichtungen für alle Arbeitsverhältnisse in der Schweiz:
| Verpflichtung | Details |
| AHV/IV/EO (Sozialversicherung) | Der Arbeitgeber zahlt ca. 10,6 %; der Arbeitnehmer ca. 10,6 % (zu gleichen Teilen) |
| Unfallversicherung (SUVA/UVG) | Berufsunfähigkeit: vom Arbeitgeber getragen; Nicht-Berufsunfähigkeit: gemeinsam mit dem Arbeitnehmer getragen |
| Altersvorsorge (BVG/LPP) | Obligatorisch bei einem Einkommen über CHF 22'050; der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmerbeitrag in gleicher Höhe ergänzen |
| Quellensteuer | Gilt für Ausländer ohne C-Bewilligung; die Tarife variieren je nach Kanton |
| Jahresurlaub | Mindestens 4 Wochen; 5 Wochen für Arbeitnehmer unter 20 Jahren |
Wesentliche Compliance-Risiken
Unternehmen, die in der Schweiz Arbeitnehmer beschäftigen, ohne über einen ordnungsgemäßen Versicherungsschutz bei der „ EOR “ zu verfügen, sind mit mehreren spezifischen Risiken konfrontiert:
- Feste Niederlassung: Eine regelmäßige Tätigkeit eines in der Schweiz ansässigen Arbeitnehmers kann den Status einer „ PE “ begründen und damit eine Schweizer Körperschaftsteuerpflicht nach sich ziehen.
- Falsche Bürgschaft für die Aufenthaltsbewilligung: Arbeitnehmer benötigen die entsprechende Aufenthaltsbewilligung (Typ B, L oder G); Fehler führen zu kantonalen Bussgeldern und Anordnungen zur sofortigen Einstellung der Arbeit
- Lücken bei der BVG-Anmeldung: Wird ein anspruchsberechtigter Arbeitnehmer nicht bei einer Pensionskasse angemeldet, muss der Arbeitgeber rückwirkende Beiträge zuzüglich Zinsen zahlen.
- Kantonale Unterschiede: Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen und die Quellensteuersätze unterscheiden sich von Kanton zu Kanton erheblich – ein einheitlicher Ansatz funktioniert hier nicht
Ein erfahrener Anbieter von Lohnbuchhaltungsdienstleistungen für „ EOR “ in der Schweiz bewältigt all diese Risiken im Rahmen seiner Dienstleistung, gewährleistet eine Lohnabrechnung mit einer Genauigkeit von über 99 % und schützt seine Kunden vollständig vor den Auswirkungen lokaler gesetzlicher Änderungen.
So können wir Ihnen helfen unter Access Financial
Access Financial verfügt über eineSECO-Lizenz auf Bundesebene, die für die gesamte Schweiz gilt – das bedeutet, dass wir landesweit vorschriftsmäßige Personalverleihaktivitäten unterstützen können.
Für internationale Unternehmen, Personalvermittlungsagenturen und Auftragnehmer bieten wir umfassende Unterstützung über den gesamten Beschäftigungszyklus hinweg:
- Vorschriftsmäßige Einarbeitung und Vertragsverwaltung
- Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Berichterstattung
- Leitfaden zu den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen in der Schweiz
- Operative und personelle Verwaltungsaufgaben, die Ihre internen Teams entlasten
- Unterstützung bei der grenzüberschreitenden Personalbeschaffung – von der Vorbereitung vor der Einstellung bis hin zur laufenden Einhaltung der Vorschriften
Ganz gleich, ob Sie zum ersten Mal in die Schweiz kommen oder Ihre bestehende Belegschaft vergrößern möchten – wir helfen Ihnen dabei, dies reibungslos, vorschriftsmäßig und mit Zuversicht zu bewältigen. Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden zum Umzug, den Sie hier aufrufen können.
Die Einhaltung der Schweizer Vorschriften in den Bereichen Lohnabrechnung und Arbeitsrecht ist machbar – allerdings nur, wenn sie als strukturierter Prozess betrachtet wird und nicht als monatliche Nebensache. Es steht viel auf dem Spiel, die Vorschriften sind detailliert und die Strafen sind real.
Wenn Sie Ihre Unternehmensstruktur mit uns besprechen möchten – sei es in Bezug auf die Beschäftigung von Mitarbeitern in der Schweiz, die Beauftragung von Auftragnehmern oder die Reduzierung von Compliance-Risiken für einen bestehenden Schweizer Betrieb –, schreiben Sie uns einfach eine Nachricht. Wir helfen Ihnen gerne dabei, mit Klarheit voranzukommen.