- Vereinigte Arabische Emirate: weltweit führend bei der Abschaffung der Einkommensteuer
- Saudi-Arabien: Steuerfreie Einkünfte und eine sich wandelnde Wirtschaft
- Katar: keine Einkommensteuer und ein aufstrebendes Wirtschaftszentrum
- Bulgarien: Pauschalsteuersystem, nun Teil der Eurozone
- Ungarn: niedrigster nominaler Körperschaftsteuersatz in der EU
- Malta: Steuervorteile für nicht ansässige Einwohner
- Zypern: flexible Steuerstruktur mit verbesserten Vorteilen für Nicht-Domizilierte
- Singapur: niedrige Steuern in einem globalen Wirtschaftszentrum
- Überblick 2026: Ein Vergleich der acht Bundesländer
- Zusammenfassung
- Der richtige Schritt für Ihre finanzielle Zukunft
Angesichts der zunehmenden globalen Mobilität und der zunehmenden Reife des digitalen Unternehmertums ist der steuerliche Wohnsitz zu einem strategischen Faktor für Privatpersonen und Unternehmen geworden, die ihre finanziellen Angelegenheiten optimieren möchten. Bestimmte Länder bieten weiterhin eine minimale oder gar keine Einkommensteuer, wettbewerbsfähige Unternehmenssteuersysteme und klar definierte Wege zur Erlangung der Steueransässigkeit. In diesem Leitfaden für das Jahr 2026 werfen wir erneut einen Blick auf acht Standorte, die sich durch ihre steuerliche Effizienz auszeichnen: die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Bulgarien, Ungarn, Malta, Zypern und Singapur – unter Berücksichtigung aller wichtigen Reformen, die in diesem Jahr in Kraft getreten sind.
Vereinigte Arabische Emirate: weltweit führend bei der Abschaffung der Einkommensteuer
Die VAE gehören nach wie vor zu den attraktivsten Standorten für steuerbewusste Fachkräfte und Unternehmer. Einwohner zahlen weiterhin keine Einkommensteuer auf Gehälter, Kapitalerträge oder Erbschaften. Die im Jahr 2023 eingeführte föderale Körperschaftssteuer in Höhe von 9 % gilt für steuerpflichtige Gewinne über 375.000 AED, doch „Qualifying Free Zone Persons“ (QFZPs) können weiterhin einen Steuersatz von 0 % auf qualifizierte Einkünfte in Anspruch nehmen, sofern sie die Substanz-, De-minimis- und Verrechnungspreisbedingungen erfüllen. Die „Small Business Relief“-Regelung – die es ansässigen Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 3 Millionen AED ermöglicht, ein steuerpflichtiges Einkommen von null anzugeben – gilt weiterhin für Steuerzeiträume, die am oder vor dem 31. Dezember 2026 enden.
Multinationale Konzerne sollten zudem die seit dem 1. Januar 2025 geltende inländische Mindestzuschlagsteuer (DMTT) in Höhe von 15 % beachten, die für große multinationale Konzerne (mit einem konsolidierten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro) gilt, die in den VAE tätig sind. In Verbindung mit einer erstklassigen Infrastruktur und einer breiten Palette an Aufenthaltsmöglichkeiten sind die VAE nach wie vor eine erstklassige Wahl für diejenigen, die sich eine steuerlich effiziente Basis aufbauen möchten.
Saudi-Arabien: Steuerfreie Einkünfte und eine sich wandelnde Wirtschaft
Saudi-Arabien erhebt weiterhin keine Einkommensteuer auf Gehaltseinkünfte, sodass sowohl saudische Staatsangehörige als auch Ausländer ihren gesamten Verdienst behalten können. Unternehmen in ausländischem Besitz unterliegen einer Körperschaftsteuer von 20 % auf Gewinne aus saudischen Quellen, während Unternehmen in saudischem und GCC-Besitz eine Zakat in Höhe von 2,5 % entrichten. Der Standard-Mehrwertsteuersatz bleibt bei 15 %.
Das Programm „Vision 2030“ des Königreichs gestaltet den Arbeitsmarkt neu: Anreize für regionale Hauptsitze, die „Special Integrated Logistics Zone“ und groß angelegte Gigaprojekte ziehen weiterhin internationale Unternehmen und hochqualifizierte Fachkräfte an. Für angestellte Expatriates decken die GOSI-Beiträge lediglich den vom Arbeitgeber zu zahlenden Anteil von 2 % für Berufsunfälle ab, wodurch das Nettoeinkommen deutlich höher ausfällt als in den meisten großen westlichen Märkten.
Katar: keine Einkommensteuer und ein aufstrebendes Wirtschaftszentrum
Katar erhebt zudem keine Steuern auf persönliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, was das Land zu einem Anziehungspunkt für Expatriates und internationale Fachkräfte macht. Bestimmte Geschäftstätigkeiten unterliegen einer Körperschaftssteuer von 10 % (wobei das Bankwesen sowie die Öl- und Gasindustrie gesondert behandelt werden), und Katar wendet das an die GCC-Vorgaben angepasste Mehrwertsteuersystem sowie ausgewählte Verbrauchssteuern an. Anhaltende Investitionen in Infrastruktur, Technologie, Finanzdienstleistungen und den LNG-Komplex sichern Katars Status als dynamischer Markt für ausländische Fachkräfte und Unternehmer.
Bulgarien: Pauschalsteuersystem, nun Teil der Eurozone
Bulgarien bietet weiterhin einen der niedrigsten Einkommensteuersätze in Europa – einen pauschalen Satz von 10 %, der für alle Einkünfte gilt, wobei auch die Körperschaftsteuer auf 10 % festgelegt ist. Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 ist Bulgarien offiziell der Eurozone beigetreten, wodurch Währungsumrechnungsprobleme für Euro-Verdiener entfallen und sich das Land als EU-orientierter Wirtschaftsstandort weiter etabliert. Dividendeneinkünfte werden mit 5 % besteuert, und Zinserträge aus Bankeinlagen werden ab 2026 mit einem ermäßigten Satz von 8 % besteuert.
Bulgarien hat im Dezember 2025 gemäß Artikel 24p des Ausländergesetzes ein spezielles Visum für digitale Nomaden eingeführt, für das ein jährliches Mindesteinkommen von etwa 27.500 bis 31.000 Euro erforderlich ist. In Verbindung mit den bestehenden Möglichkeiten für Freiberufler und Unternehmer, den niedrigen Lebenshaltungskosten und dem kürzlich erfolgten Beitritt zum Schengen-Raum entwickelt sich Bulgarien zu einem zunehmend attraktiven Standort für ortsunabhängige Fachkräfte.
Ungarn: niedrigster nominaler Körperschaftsteuersatz in der EU
Ungarn behält seine pauschale Körperschaftsteuer von 9 % – den niedrigsten Nominalsatz in der Europäischen Union – sowie eine pauschale Einkommensteuer von 15 % bei. Der reguläre Mehrwertsteuersatz bleibt bei 27 %. Ab 2024 wendet Ungarn im Rahmen der zweiten Säule der OECD eine qualifizierte inländische Mindestzuschlagsteuer an, sodass multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Umsatz von über 750 Millionen Euro möglicherweise einem effektiven Mindestsatz von 15 % unterliegen. Für KMU und mittelständische ausländische Investoren bleibt der nominelle Steuersatz von 9 % unberührt.
An ausländische Unternehmen gezahlte Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unterliegen keiner ungarischen Quellensteuer, und die lokale Gewerbesteuer (HIPA) ist auf 2 % des Nettoumsatzes begrenzt. In Verbindung mit relativ niedrigen Sozialversicherungskosten und einem effizienten Verfahren zur Unternehmensregistrierung bleibt Ungarn ein attraktiver Standort für Unternehmer und KMU, die ihre Geschäftstätigkeit in Mitteleuropa ansiedeln möchten.
Malta: Steuervorteile für nicht ansässige Einwohner
Malta wendet weiterhin ein auf Überweisungen basierendes Steuersystem an: Ausländische Einkünfte, die nicht ins Land gebracht werden, werden in der Regel nicht besteuert. Dies ermöglicht es nicht ansässigen Einwohnern, ihre Steuerlast erheblich und auf legalem Wege zu reduzieren. Malta unterhält zudem spezielle Aufenthaltsprogramme für vermögende Privatpersonen, Rentner und Investoren, und sein Vollanrechnungssystem für Unternehmensanteilsinhaber kann nach qualifizierten Rückerstattungen zu einem niedrigen effektiven Körperschaftsteuersatz führen. Die EU-Mitgliedschaft, ein englischsprachiges Umfeld und ein stabiler mediterraner Lebensstil machen Malta zu einer attraktiven Option für global mobile Personen.
Zypern: flexible Steuerstruktur mit verbesserten Vorteilen für Nicht-Domizilierte
Die zyprische Steuerreform von 2026, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, hat die ohnehin schon günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen weiter gestärkt. Der Freibetrag bei der Einkommensteuer wurde von 19.500 € auf 22.000 € angehoben, und der Spitzensteuersatz von 35 % gilt nun erst ab 80.000 € (zuvor 60.000 €), was die Belastung für Mittelverdiener verringert. Der Körperschaftsteuersatz wurde auf 15 % angehoben, um ihn an den OECD-Mindeststeuersatz anzupassen, während die „Non-Dom“-Regelung unverändert bleibt: Ausländische Dividenden, Zinsen und bestimmte Kapitalerträge sind 17 Jahre lang von der Sonderabgabe für Verteidigungszwecke befreit, und für berechtigte Erstbeschäftigte in Zypern gilt eine 50-prozentige Einkommensteuerbefreiung.
Die Regelung zur fiktiven Dividendenausschüttung wurde abgeschafft, die Verteidigungssteuer auf Dividenden für langfristig ansässige Einwohner wurde von 17 % auf 5 % gesenkt, und die 60-Tage-Regelung zur Steueransässigkeit wurde durch die Streichung der Vorbedingung „keine Ansässigkeit an einem anderen Ort“ vereinfacht. Gewinne aus Kryptowährungen werden nun mit einem festen Steuersatz von 8 % besteuert. Da die umfangreichen Steuervergünstigungen im Bereich des geistigen Eigentums (IP-Box) und der fiktiven Zinsabzüge (NID) beibehalten wurden, bleibt Zypern einer der führenden Standorte in Europa für Steueroptimierung – insbesondere für Unternehmer, IT-Spezialisten und digitale Nomaden.
Singapur: niedrige Steuern in einem globalen Wirtschaftszentrum
Singapur verbindet nach wie vor niedrige Einkommensteuer- und Körperschaftssätze mit einer erstklassigen Geschäftsinfrastruktur. Der nominelle Körperschaftsteuersatz beträgt pauschal 17 %, wobei für berechtigte neue Unternehmen eine großzügige Steuerbefreiung für Start-ups gilt und im Rahmen des Haushaltsplans 2026 eine Erstattung der Körperschaftsteuer in Höhe von 40 % (begrenzt auf 40.000 S$) angekündigt wurde. Die Einkommensteuer ist progressiv, erreicht am oberen Ende einen Grenzsteuersatz von 24 % und gilt in erster Linie für Einkünfte aus singapurischen Quellen.
Ab dem Veranlagungsjahr 2026 erhebt Singapur im Rahmen von BEPS 2.0, Säule 2, eine inländische Zusatzsteuer in Höhe von 15 % sowie eine Zusatzsteuer für multinationale Unternehmen auf die unter diese Regelung fallenden MNE-Konzerne. Die überwiegende Mehrheit der KMU ist davon nicht betroffen. Aus dem Ausland nach Singapur überwiesene Einkünfte sind gemäß § 13 Abs. 8 grundsätzlich steuerfrei, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind; Kapitalerträge werden auf individueller Ebene nicht besteuert, und dank des einstufigen Systems erhalten Aktionäre Dividenden steuerfrei. Die Kombination aus Stabilität, Rechtsstaatlichkeit und der Position als Tor nach Asien ist nach wie vor attraktiv für Unternehmen und Fachkräfte, die einen regionalen Standort suchen.
Überblick 2026: Ein Vergleich der acht Bundesländer
| Zuständigkeit | Einkommensteuer | Schlagzeile: Körperschaftsteuer | Wichtige Aktualisierung für 2026 |
| VAE | 0% | 9 % (über 375.000 AED); 0 % auf QFZP-berechtigtes Einkommen | Entlastungsmaßnahmen für kleine Unternehmen gelten bis zum 31. Dezember 2026; 15 % DMTT für große multinationale Unternehmen seit Januar 2025 |
| Saudi-Arabien | 0 % bei der Beschäftigung | 20 % (in ausländischem Besitz); 2,5 % Zakat für Saudi-Arabien/GCC | Ausbau des regionalen Hauptsitzes im Rahmen der „Vision 2030“ und der SILZ-Fördermaßnahmen |
| Katar | 0 % bei der Beschäftigung | 10 % (Standard) | An den GCC angeglichenes Rahmenwerk für Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern |
| Bulgarien | pauschal 10 % | 10 % pauschal; 5 % auf Dividenden | Beitritt zur Eurozone ab dem 1. Januar 2026; neues Visum für digitale Nomaden |
| Ungarn | pauschal 15 % | 9 % (niedrigster Wert in der EU) | 15 % QDMTT im Rahmen der zweiten Säule für multinationale Unternehmen |
| Malta | Progressiv; Remittance-Basis für Nicht-Domizilierte | 35 % nominal, gering effektiv aufgrund von Rückerstattungen | Das Überweisungssystem für Nicht-Domizilierte wird beibehalten |
| Zypern | Progressiv; 22.000 € steuerfrei | 15 % (gegenüber zuvor 12,5 %) | Beibehaltung der „Non-Dom“-Regelung; Abschaffung der DDD; Anhebung der Schwelle für den Spitzensteuersatz auf 80.000 Euro |
| Singapur | Progressiv bis zu 24 % | 17 % pauschal (40 % Körperschaftsteuerrückerstattung für das Steuerjahr 2026) | 15 % MTT/DTT ab dem Geschäftsjahr 2026 für unter die Regelung fallende multinationale Unternehmen |
Zusammenfassung
- Die Länder am Golf (VAE, Saudi-Arabien, Katar) erheben auch im Jahr 2026 keine Einkommensteuer und bleiben damit Anziehungspunkte für Fachkräfte, die ihren Wohnsitz verlegen möchten.
- Innerhalb der EU weisen Bulgarien und Ungarn weiterhin die niedrigsten nominalen Körperschaftsteuersätze auf, wobei Bulgarien mittlerweile zur Eurozone gehört.
- Die Steuerreform 2026 in Zypern sieht einen höheren Steuerfreibetrag, eine breitere mittlere Steuerklasse und eine Stärkung der Regelungen für Nicht-Domizilierte vor.
- Die „Pillar-Two“-Vorschriften Singapurs betreffen ab dem Geschäftsjahr 2026 große multinationale Unternehmen, lassen KMU und Privatpersonen jedoch weitgehend unberührt.
- Unabhängig vom nominellen Steuersatz sind die Sachlage, der steuerliche Wohnsitz und die Situation hinsichtlich Doppelbesteuerungsabkommen entscheidend für eine nachhaltige Optimierung.
Der richtige Schritt für Ihre finanzielle Zukunft
Jede dieser Jurisdiktionen bietet eine ganz eigene Kombination aus steuerlicher Effizienz, Möglichkeiten zur Ansiedlung und wirtschaftlicher Attraktivität. Die Vorschriften zur steuerlichen Ansässigkeit, die Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz und die lokalen Verpflichtungen unterscheiden sich jedoch erheblich. Selbst dort, wo die Einkommensteuer null oder gering ist, können dennoch andere Abgaben – wie Mehrwertsteuer, Grundsteuern, Sozialabgaben oder Zusatzsteuern für multinationale Unternehmen – anfallen.
Vor einem Umzug oder der Gründung eines Unternehmens im Ausland sollten Privatpersonen und Unternehmen fachkundige Beratung einholen, die auf ihre spezifischen Umstände zugeschnitten ist. Sorgfältige Planung, lückenlose Dokumentation und die kontinuierliche Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Vorteile dieser Regelungen rechtmäßig und nachhaltig genutzt werden können. Die Steuer-, Rechts- und Global-Mobility-Experten von Access Financialunterstützen Kunden in allen acht oben genannten Rechtsräumen – dabei werden die Bereiche „Employer of Record“, Lohnabrechnung, Einwanderungsrecht und Vertragsmanagement zu einem einzigen, prüfungssicheren Service gebündelt.
Wenden Sie sich an die Spezialisten von „Access Financial “, um ausführliche Informationen zu den einzelnen Ländern zu erhalten.