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Auswirkungen des Brexits in Belgien

Infolge des Brexits müssen britische Staatsbürger, die nach dem 31. Dezember 2020 in der Region Brüssel-Hauptstadt (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger) arbeiten möchten, je nach einem der beiden folgenden Fälle bestimmte Schritte unternehmen:

A) Ein britischer Staatsbürger, dessen Aufenthaltserlaubnis am 31. Dezember 2020 gültig ist, muss so bald wie möglich nach Erhalt eines Schreibens der Einwanderungsbehörde einen Antrag auf einen speziellen Aufenthaltsausweis stellen. Ein britischer Staatsbürger, der in Belgien arbeitet und dort wohnt, muss bei seiner Wohnsitzgemeinde eine M-Karte beantragen.

B) Ein britischer Staatsbürger, der in Belgien arbeitet, aber in einem anderen Land wohnt (Grenzgänger), muss bei der Gemeinde, in der er arbeitet, eine N-Karte beantragen. Inhaber einer M- oder N-Karte sind berechtigt, in Belgien als Arbeitnehmer oder Selbstständiger zu arbeiten. Ausführlichere Informationen zur Berufskarte finden Sie auf der Website von „Brussels Economy and Employment“.

Auftragnehmer, die davon ausgehen, in Belgien eingestellt zu werden, sollten ihre Registrierung noch vor Ende Dezember 2020 abschließen.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns unter folgender Nummer zu kontaktieren: +44 20 7017 3110 oder [email protected]